Hunderecht in Mecklenburg-Vorpommern

Haftpflicht, gefährliche Hunde, Sachkunde, Chip und Hundesteuer – was Mecklenburg-Vorpommern von Hundehaltern verlangt, belegt aus dem Landesrecht.

Auf einen Blick

Mecklenburg-Vorpommern · Landesrecht
Haftpflicht
keine Landespflicht
Rasseliste
keine
Sachkunde
nur gefährliche
Chip
nur gefährliche
Hundesteuer
je Gemeinde

Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehVO M-V) · vom 11. Juli 2022 (GVOBl. M-V S. 441), gültig vom 23. Juli 2022 bis 31. Juli 2032, seither unverändert

Versicherung

Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesrecht schreibt keine Hundehaftpflichtversicherung vor – auch nicht für gefährliche Hunde. Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz erlaubt eine solche Pflicht für gefährliche Hunde, die Hundehalterverordnung nutzt das aber nicht. (§ 17 Abs. 2 SOG M-V)

Quelle: www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV000070B2NN00000000029 · abgerufen 20.10.2026

Gefährliche Hunde

Rasseliste und gefährliche Hunde in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat keine Rasseliste: Das Landesrecht nennt keine Hunderassen, die allein wegen ihrer Rasse als gefährlich gelten.

Quelle: www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00007A2D/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026

Im Einzelfall

Gefährlich sind Hunde mit gesteigerter Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, bissige Hunde, Hunde, die wiederholt Menschen gefährdet oder angesprungen haben, und Hunde, die wiederholt Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen. Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit fest; frühestens nach zwei Jahren kann die Aufhebung beantragt werden. (§ 3 Abs. 1 bis 3)

Quelle: www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00007A2D/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026

Pflichten

Sachkunde, Chip, Register und Leine in Mecklenburg-Vorpommern

Sachkunde
Nur für gefährliche Hunde: Sachkundeprüfung vor einem Prüfungsausschuss der Kreisordnungsbehörde (oder gleichwertige Ausbildung) als Voraussetzung der Erlaubnis; geprüft werden Wesen und Verhalten von Hunden, richtiges Verhalten des Menschen, Rechtsvorschriften, sichere Haltung sowie Erziehung und Ausbildung. (§ 5 Abs. 2 Nr. 1, § 6)
Quelle: www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00007A2D/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026
Kennzeichnung
Nur für gefährliche Hunde: dauerhafte, unveränderliche Kennzeichnung (z. B. Mikrochip nach ISO-Standard) auf Kosten des Halters; Kennzeichen und Halterdaten sind der örtlichen Ordnungsbehörde zu melden. (§ 3 Abs. 5)
Quelle: www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00007A2D/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026
Leine, Maulkorb
Alle Hunde: Leinenpflicht bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und öffentlichen Veranstaltungen, in Verkaufsstätten und Zoos sowie an Orten mit wenig Ausweichmöglichkeit; Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt frei laufen. Gefährliche Hunde: außerhalb des eigenen Grundstücks Leine (höchstens 2 m) und Maulkorb, auch in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern. (§ 2, § 4 Abs. 3)
Quelle: www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00007A2D/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026
Zuständig
Örtliche Ordnungsbehörde (Erlaubnis, Feststellung der Gefährlichkeit); Kreisordnungsbehörde (Sachkundeprüfung) (§ 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1)
Quelle: www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00007A2D/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026

Hundesteuer

Hundesteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V): örtliche Aufwandsteuern. Quelle: www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV000077F4NN00000000043 · abgerufen 20.10.2026

Städte folgen.

Häufige Fragen

Hunderecht Mecklenburg-Vorpommern: Fragen und Antworten

Ist die Hundehaftpflicht in Mecklenburg-Vorpommern Pflicht?

Das Landesrecht schreibt keine Hundehaftpflichtversicherung vor – auch nicht für gefährliche Hunde. Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz erlaubt eine solche Pflicht für gefährliche Hunde, die Hundehalterverordnung nutzt das aber nicht. (§ 17 Abs. 2 SOG M-V)
Quelle: www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV000070B2NN00000000029

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine Rasseliste für gefährliche Hunde?

Nein, das Landesrecht nennt keine Rassen. Gefährlich sind Hunde mit gesteigerter Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, bissige Hunde, Hunde, die wiederholt Menschen gefährdet oder angesprungen haben, und Hunde, die wiederholt Wild oder andere Tiere hetzen oder reißen. Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit fest; frühestens nach zwei Jahren kann die Aufhebung beantragt werden.
Quelle: www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00007A2D/format/xsl/part/X

Brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern einen Sachkundenachweis?

Nur für gefährliche Hunde: Sachkundeprüfung vor einem Prüfungsausschuss der Kreisordnungsbehörde (oder gleichwertige Ausbildung) als Voraussetzung der Erlaubnis; geprüft werden Wesen und Verhalten von Hunden, richtiges Verhalten des Menschen, Rechtsvorschriften, sichere Haltung sowie Erziehung und Ausbildung. (§ 5 Abs. 2 Nr. 1, § 6)
Quelle: www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00007A2D/format/xsl/part/X

Muss mein Hund in Mecklenburg-Vorpommern gechippt werden?

Nur für gefährliche Hunde: dauerhafte, unveränderliche Kennzeichnung (z. B. Mikrochip nach ISO-Standard) auf Kosten des Halters; Kennzeichen und Halterdaten sind der örtlichen Ordnungsbehörde zu melden. (§ 3 Abs. 5)
Quelle: www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00007A2D/format/xsl/part/X

Gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine Leinenpflicht?

Alle Hunde: Leinenpflicht bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und öffentlichen Veranstaltungen, in Verkaufsstätten und Zoos sowie an Orten mit wenig Ausweichmöglichkeit; Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt frei laufen. Gefährliche Hunde: außerhalb des eigenen Grundstücks Leine (höchstens 2 m) und Maulkorb, auch in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern. (§ 2, § 4 Abs. 3)
Quelle: www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00007A2D/format/xsl/part/X

Wer legt die Hundesteuer in Mecklenburg-Vorpommern fest?

Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Grundlage ist § 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V): örtliche Aufwandsteuern.
Quelle: www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV000077F4NN00000000043

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV00007A2D

Keine Rechtsberatung – verbindlich ist das Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern und die Auskunft der Behörde vor Ort.