Hundesteuer-Rechner
Jahresbetrag und Anteil für das erste Jahr – gerechnet nur mit Steuersätzen, die wir in der Satzung der Stadt nachgelesen haben.
Hundesteuer pro Jahr
174 €
Rechenweg
- 1 Hund × 174 € = 174 € im Jahr (§ 3 Abs. 1)
- Fällig: halbjährlich je zur Hälfte am 1. April (für Januar–Juni) und am 1. Oktober (für Juli–Dezember) (§ 6 Abs. 2).
So rechnen wir
Woher die Zahlen kommen
- Den Steuersatz übernehmen wir so, wie die Satzung ihn gliedert: ein Satz für jeden Hund, eine Staffel nach erstem, zweitem und weiterem Hund oder ein eigener Satz für gefährliche Hunde.
- Fürs erste Jahr gilt die Regel der jeweiligen Satzung, ab welchem Monat gezahlt wird und welcher Anteil fällig ist. Steht sie nicht fest, rechnen wir keinen Anteil.
- Im Rechner stehen nur Städte, deren Sätze belegt sind. Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag; sie sind nicht eingerechnet.
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