Hundesteuer-Rechner

Jahresbetrag und Anteil für das erste Jahr – gerechnet nur mit Steuersätzen, die wir in der Satzung der Stadt nachgelesen haben.

Hundesteuer pro Jahr 174 €

Rechenweg

  1. 1 Hund × 174 € = 174 € im Jahr (§ 3 Abs. 1)
  • Fällig: halbjährlich je zur Hälfte am 1. April (für Januar–Juni) und am 1. Oktober (für Juli–Dezember) (§ 6 Abs. 2).

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Köln vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 17.12.2025

So rechnen wir

Woher die Zahlen kommen

  • Den Steuersatz übernehmen wir so, wie die Satzung ihn gliedert: ein Satz für jeden Hund, eine Staffel nach erstem, zweitem und weiterem Hund oder ein eigener Satz für gefährliche Hunde.
  • Fürs erste Jahr gilt die Regel der jeweiligen Satzung, ab welchem Monat gezahlt wird und welcher Anteil fällig ist. Steht sie nicht fest, rechnen wir keinen Anteil.
  • Im Rechner stehen nur Städte, deren Sätze belegt sind. Ermäßigungen und Befreiungen gibt es nur auf Antrag; sie sind nicht eingerechnet.

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