Hund & Behörde

Hundesteuer, Anmeldung & Pflichten – für Ihre Stadt erklärt

Wie viel Hundesteuer Sie zahlen, wie Sie Ihren Hund anmelden und was Ihr Bundesland verlangt. Jede Angabe stammt aus der Satzung oder von der Stadt selbst – mit Link zur Quelle.

Geprüft: 11 Städte, weitere folgen.

Grundlagen

Was ist die Hundesteuer?

Die Hundesteuer ist eine örtliche Steuer: Ihre Stadt oder Gemeinde erhebt sie und regelt sie in einer eigenen Hundesteuersatzung. Darum unterscheiden sich Höhe, Fristen und Ermäßigungen von Ort zu Ort. In Köln heißt es in § 1 der Satzung: „Die Stadt Köln erhebt nach dieser Satzung eine Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer.“ (Hundesteuersatzung Köln, § 1)

Die Gesetzgebung über örtliche Aufwandsteuern liegt bei den Ländern. Die Kölner Satzung stützt sich auf das Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 2 KAG NRW). (Art. 105 Abs. 2a GG; Hundesteuersatzung Köln, Präambel)

Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt. Mit der Anmeldung bekommen Sie eine Hundemarke, die der Hund draußen sichtbar trägt – so regelt es zum Beispiel Köln in § 2 und § 9 seiner Satzung. (Hundesteuersatzung Köln, § 2 und § 9)

Wie hoch?

So viel kostet ein Hund – Beispiel Köln

Wir zeigen nur Beträge, die wir in der Satzung selbst nachgelesen haben. Aktuell ist das Köln:

Hundesteuer Köln pro Jahr
1. Hund174 €
2. Hund174 €
Listenhund174 €

Hundesteuersatzung der Stadt Köln, vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 17.12.2025 · Satzung (PDF)

Andere Städte setzen eigene Sätze fest – alle geprüften Städte im Vergleich.

Werkzeug

Hundesteuer-Rechner

Stadt wählen, Anzahl der Hunde und Monat der Anschaffung eingeben: Sie sehen den Jahresbetrag und den Anteil für das laufende Jahr – mit Rechenweg und Quelle.

Zum Rechner

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wer legt fest, wie hoch die Hundesteuer ist?

Ihre Stadt oder Gemeinde, in ihrer Hundesteuersatzung. Deshalb gibt es keinen bundesweit einheitlichen Betrag. Beispiel Köln: 174 € im Jahr je Hund.

Quelle: www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/hundesteuersatzung_20…

Muss ich meinen Hund anmelden?

Ja, bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen. In Köln gilt: innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme (§ 8 Abs. 1 der Satzung). Die Fristen anderer Städte können abweichen.

Quelle: www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/hundesteuersatzung_20…

Wofür ist die Hundemarke?

Sie zeigt, dass der Hund angemeldet ist. In Köln: Das Steueramt schickt für jeden angemeldeten Hund eine Hundemarke. Außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundstücks muss der Hund sie sichtbar tragen; auf Verlangen ist sie vorzuzeigen.

Quelle: www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/hundesteuersatzung_20…