Hund & Behörde
Hundesteuer, Anmeldung & Pflichten – für Ihre Stadt erklärt
Wie viel Hundesteuer Sie zahlen, wie Sie Ihren Hund anmelden und was Ihr Bundesland verlangt. Jede Angabe stammt aus der Satzung oder von der Stadt selbst – mit Link zur Quelle.
Geprüft: 11 Städte, weitere folgen.
Grundlagen
Was ist die Hundesteuer?
Die Hundesteuer ist eine örtliche Steuer: Ihre Stadt oder Gemeinde erhebt sie und regelt sie in einer eigenen Hundesteuersatzung. Darum unterscheiden sich Höhe, Fristen und Ermäßigungen von Ort zu Ort. In Köln heißt es in § 1 der Satzung: „Die Stadt Köln erhebt nach dieser Satzung eine Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer.“ (Hundesteuersatzung Köln, § 1)
Die Gesetzgebung über örtliche Aufwandsteuern liegt bei den Ländern. Die Kölner Satzung stützt sich auf das Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 2 KAG NRW). (Art. 105 Abs. 2a GG; Hundesteuersatzung Köln, Präambel)
Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt. Mit der Anmeldung bekommen Sie eine Hundemarke, die der Hund draußen sichtbar trägt – so regelt es zum Beispiel Köln in § 2 und § 9 seiner Satzung. (Hundesteuersatzung Köln, § 2 und § 9)
Wie hoch?
So viel kostet ein Hund – Beispiel Köln
Wir zeigen nur Beträge, die wir in der Satzung selbst nachgelesen haben. Aktuell ist das Köln:
| 1. Hund | 174 € |
|---|---|
| 2. Hund | 174 € |
| Listenhund | 174 € |
Hundesteuersatzung der Stadt Köln, vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 17.12.2025 · Satzung (PDF)
Andere Städte setzen eigene Sätze fest – alle geprüften Städte im Vergleich.
Bundesländer
Pflichten je Bundesland
Haftpflicht, gefährliche Hunde, Sachkunde: Das regelt jedes Land in einem eigenen Gesetz – hier belegt aus dem Landesrecht.
- Baden-Württemberg Haftpflicht für alle: nein
- Bayern Haftpflicht für alle: nein
- Berlin Haftpflicht für alle: ja
- Brandenburg Haftpflicht für alle: nein
- Bremen Haftpflicht für alle: ja
- Hamburg Haftpflicht für alle: ja
- Hessen Haftpflicht für alle: nein
- Mecklenburg-Vorpommern Haftpflicht für alle: nein
- Niedersachsen Haftpflicht für alle: ja
- Nordrhein-Westfalen Haftpflicht für alle: nein
- Rheinland-Pfalz Haftpflicht für alle: nein
- Saarland Haftpflicht für alle: nein
- Sachsen Haftpflicht für alle: nein
- Sachsen-Anhalt Haftpflicht für alle: ja
- Schleswig-Holstein Haftpflicht für alle: ja
- Thüringen Haftpflicht für alle: ja
Ratgeber
Gut zu wissen
Hund anmelden und abmelden
Bis wann Sie Ihren Hund zur Hundesteuer anmelden müssen, wie die Abmeldung funktioniert, welche Nachweise nötig sind und was es mit der Hundemarke auf sich hat – mit den Fristen der geprüften Städte.
Befreiung und Ermäßigung
Wann es die Hundesteuer günstiger oder gar nicht gibt: bei Sozialleistungen, für Rentner, Assistenzhunde und Tierheimhunde – mit den Regeln der geprüften Städte und Quellen.
Kleine Hunde
Ist die Hundesteuer für Chihuahua, Yorkie und andere kleine Hunde günstiger? Die ehrliche Antwort aus den geprüften Satzungen – und wo die Größe eines Hundes tatsächlich eine Rolle spielt.
Hundesteuer absetzen?
Ist die Hundesteuer absetzbar? Was das Einkommensteuergesetz zu privaten Hunden, Dienst- und Schulhunden und zur Tierbetreuung im Haushalt sagt – mit Quellen.
Haftpflicht-Pflicht je Land
Wo die Hundehaftpflicht für alle Hunde vorgeschrieben ist, wo nur für gefährliche oder große Hunde – und welche Mindestsummen das Landesrecht nennt. Alle 16 Länder aus dem Landesrecht belegt.
Warum gibt es die Hundesteuer?
Wer die Hundesteuer erhebt, auf welcher Rechtsgrundlage, warum sie nicht für Hundekot-Beutel reserviert ist und weshalb gefährliche Hunde mehr kosten – belegt aus Gesetz und Stadtangaben.
Häufige Fragen
Kurz beantwortet
Wer legt fest, wie hoch die Hundesteuer ist?
Ihre Stadt oder Gemeinde, in ihrer Hundesteuersatzung. Deshalb gibt es keinen bundesweit einheitlichen Betrag. Beispiel Köln: 174 € im Jahr je Hund.
Quelle: www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/hundesteuersatzung_20…
Muss ich meinen Hund anmelden?
Ja, bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen. In Köln gilt: innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme (§ 8 Abs. 1 der Satzung). Die Fristen anderer Städte können abweichen.
Quelle: www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/hundesteuersatzung_20…
Wofür ist die Hundemarke?
Sie zeigt, dass der Hund angemeldet ist. In Köln: Das Steueramt schickt für jeden angemeldeten Hund eine Hundemarke. Außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundstücks muss der Hund sie sichtbar tragen; auf Verlangen ist sie vorzuzeigen.
Quelle: www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/hundesteuersatzung_20…