Hundesteuer Düsseldorf 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Hundesteuersatzung), gültig ab 01.01.2024.

Hundesteuer in Düsseldorf

pro Jahr · Landeshauptstadt Düsseldorf · ab 01.01.2024
ein Hund
96 €/Jahr
bei zwei Hunden (je Hund)
150 €/Jahr
bei drei oder mehr Hunden (je Hund)
180 €/Jahr
ein gefährlicher Hund
600 €/Jahrgefährlicher Hund oder Hund bestimmter Rasse
bei zwei gefährlichen Hunden (je Hund)
900 €/Jahrje Hund
bei drei oder mehr gefährlichen Hunden (je Hund)
1.200 €/Jahrje Hund
Listenhund + weitere Hunde
750 €/JahrSatz für den gefährlichen Hund

§ 2 Abs. 1 Hundesteuersatzung (PDF) · Neufassung vom 19.12.2023 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 51/52/2023 vom 30.12.2023)

Anmelden: innerhalb von zwei Wochen nach der AufnahmeErstes Jahr: anteilig, je Monat 8,00 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Düsseldorf?

Hundesteuer pro Jahr 96 €

Rechenweg

  1. 96 € = 96 € im Jahr (§ 2 Abs. 1)
  • Fällig: erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids, danach vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag am 15. Mai (§ 8 Abs. 2).

Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Hundesteuersatzung) Neufassung vom 19.12.2023 (Düsseldorfer Amtsblatt Nr. 51/52/2023 vom 30.12.2023)

Schritt 1

Hund in Düsseldorf anmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (§ 10 Abs. 1)
Vorsprache
nicht erforderlich – persönlich, schriftlich oder telefonisch möglich; Unterlagen können auch in den Bürgerbüros abgegeben werden
Hundemarke
Mit dem Steuerbescheid (bzw. der Befreiungsbescheinigung) kommt für jeden Hund eine nummerierte Hundesteuermarke. Außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundstücks muss der Hund sie sichtbar tragen; auf Verlangen vorzeigen. Die Marke bleibt gültig bis zur Abgabe/zum Verlust des Hundes oder zum Wegzug.
Marke verloren
Bei Verlust Ersatzmarke gegen Kostenersatz beantragen – derzeit nur online (Antrag und Bezahlung). Formular Ersatzmarke
Große Hunde
Das Landeshundegesetz NRW unterscheidet gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10), große Hunde (§ 11) und kleine Hunde; Informationen dazu beim Ordnungsamt.

Wer in Düsseldorf nicht oder zu spät anmeldet, handelt ordnungswidrig; die Satzung nennt eine Geldbuße bis zu 5.000 € (§ 11 Abs. 2).

Schritt 2

Hund in Düsseldorf abmelden

Frist
innerhalb von vier Wochen, schriftlich oder persönlich (§ 10 Abs. 2)
Wie?
schriftlich (Formular) oder persönlich beim Steueramt; Unterlagen auch über die Bürgerbüros
Wann?

Tod des HundesAbgabe oder Verkauf des HundesHund ist abhandengekommenWegzug aus Düsseldorf

Nachweise

Grund der Abmeldung und Sterbe- oder AbgabedatumName und Anschrift des neuen Halters (bei Abgabe)neue Anschrift (bei Wegzug)Kopie der Tötungsbescheinigung des Tierarztes, Empfangsquittung des Tierheims oder VerkaufsbescheinigungHundesteuermarke zurückgeben

Neuer Halter
Bei Abgabe an eine andere Person deren Name und Anschrift angeben.
Geld zurück?
Endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres und wird das rechtzeitig schriftlich mitgeteilt, wird zu viel gezahlte Steuer erstattet. Rückwirkende Abmeldung nur mit Nachweis und höchstens sechs Monate zurück.

Quelle: www.duesseldorf.de/steueramt/hundesteuer · abgerufen 20.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Düsseldorf

Düsselpass

75 % Ermäßigung

Auf Antrag ein Viertel des normalen Satzes – nur für einen Hund und nicht für gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen. Gilt auch für Personen, die Düsselpass-Inhabern wirtschaftlich gleichstehen (Nachweis durch aussagekräftige Unterlagen). Nachweis: gültiger Düsselpass.

Quelle (§ 5 Abs. 3): www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt22/Hundesteuer/PDF/Hundesteuersatzung… · abgerufen 20.10.2026

Wachhunde für abgelegene Gebäude

50 % Ermäßigung

Auf Antrag die Hälfte des Steuersatzes für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen; höchstens für zwei Hunde.

Quelle (§ 5 Abs. 1): www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt22/Hundesteuer/PDF/Hundesteuersatzung… · abgerufen 20.10.2026

Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen

75 % Ermäßigung

Auf Antrag ein Viertel des Steuersatzes für Hunde, die zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen erforderlich sind, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen; höchstens für zwei Hunde.

Quelle (§ 5 Abs. 2): www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt22/Hundesteuer/PDF/Hundesteuersatzung… · abgerufen 20.10.2026

Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die für Schutz und Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, Gl, aG oder H) unbedingt notwendig sind und ausschließlich dazu dienen; ggf. amtsärztliches Zeugnis, höchstens zwei Hunde.

Quelle (§ 4 Nr. 2): www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt22/Hundesteuer/PDF/Hundesteuersatzung… · abgerufen 20.10.2026

Rettungshunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Rettungshunde bzw. Hunde, die Rettungs- und Hilfsorganisationen dafür zur Verfügung stehen und die Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband bestanden haben (Prüfungszeugnis).

Quelle (§ 4 Nr. 3): www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt22/Hundesteuer/PDF/Hundesteuersatzung… · abgerufen 20.10.2026

Antrag schriftlich beim Steueramt (laut Webseite auch persönlich); die Vergünstigung wirkt ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag eingeht, nicht weiter rückwirkend. Für gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen grundsätzlich keine Befreiung oder Ermäßigung. (§ 6 Abs. 2, § 2 Abs. 2)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Düsseldorf

Gefährliche Hunde
Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen sowie Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde. Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen. (§ 2 Abs. 3 und 4)
Beginn
Die Steuerpflicht beginnt am Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird – der Aufnahmemonat zählt voll. Ist der Hund bereits in Düsseldorf oder einer anderen Gemeinde versteuert, beginnt sie erst im Folgemonat. (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1)
Zuzug
Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht am Ersten des Folgemonats; bei Wegzug endet sie mit Ablauf des Wegzugsmonats. (§ 7 Abs. 3)
Welpen
Hunde aus dem Wurf einer eigenen Hündin sind ab dem Monat steuerpflichtig, in dem sie drei Monate alt werden. (§ 7 Abs. 1 Nr. 2)
Pflegehunde
Pflege-, Verwahr- und Probehunde sind steuerpflichtig, wenn sie nicht nachweislich anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind – in jedem Fall nach mehr als zwei Monaten. (§ 1 Abs. 4)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt; bei Wegzug mit Ablauf des Wegzugsmonats. (§ 7 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2)
Fällig
erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids, danach vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag am 15. Mai (§ 8 Abs. 2)
Bescheid
Die Steuer wird per Festsetzungsbescheid festgesetzt und ist bis zu einem neuen Bescheid über das Kalenderjahr hinaus zu den gleichen Terminen weiter zu zahlen. (§ 8 Abs. 2 Satz 3)
Lastschrift
Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung an die Stadtkasse (Vertragsgegenstand aus dem Steuerbescheid angeben).

Landesrecht

Was Nordrhein-Westfalen von Hundehaltern in Düsseldorf verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 14 Rassen
Sachkunde
bestimmte Hunde
Chip
bestimmte Hunde

Häufige Fragen

Hundesteuer Düsseldorf: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Düsseldorf?

96 € im Jahr für den ersten Hund (§ 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Hundesteuersatzung)). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 600 € im Jahr.
Quelle: www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt22/Hundesteuer/PDF/Hundesteuersatzung…

Bis wann muss ich meinen Hund in Düsseldorf anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme beim Steueramt anmelden (§ 10 Abs. 1). Das geht online unter formulare.duesseldorf.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/64c2cf0ee8bafb188fd1fe83 oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt22/Hundesteuer/PDF/Hundesteuersatzung…

Zahle ich in Düsseldorf im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, der Monat der Anschaffung zählt voll mit (§ 7 Abs. 1–2, § 8 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 8 Monate, also 64 € für das erste Jahr.
Quelle: www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt22/Hundesteuer/PDF/Hundesteuersatzung…

Wann ist die Hundesteuer in Düsseldorf fällig?

Erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids, danach vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag am 15. Mai (§ 8 Abs. 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt22/Hundesteuer/PDF/Hundesteuersatzung…

Wie melde ich meinen Hund in Düsseldorf ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von vier Wochen schriftlich oder persönlich beim Steueramt ab (§ 10 Abs. 2). Anlass: Tod des Hundes, Abgabe oder Verkauf des Hundes, Hund ist abhandengekommen, Wegzug aus Düsseldorf. Dazu: Grund der Abmeldung und Sterbe- oder Abgabedatum; Name und Anschrift des neuen Halters (bei Abgabe); neue Anschrift (bei Wegzug); Kopie der Tötungsbescheinigung des Tierarztes, Empfangsquittung des Tierheims oder Verkaufsbescheinigung; Hundesteuermarke zurückgeben.
Quelle: www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt22/Hundesteuer/PDF/Hundesteuersatzung…

Gibt es in Düsseldorf eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Blindenführhunde, Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen, Rettungshunde, Hunde auf Binnenschiffen, Hunde aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath oder Assistenzhunde. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt22/Hundesteuer/PDF/Hundesteuersatzung…

Brauche ich in Düsseldorf eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Düsseldorf gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen: Pflicht für gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg). Für andere Hunde keine landesweite Pflicht (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und 2).
Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/27092016-hundegesetz-fuer-das-land-nordrhein…

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt22/Hundesteuer/PDF/Hundesteuersatzung30.12.pdf

Kein offizielles Angebot des Landes Düsseldorf. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Düsseldorf.