Ratgeber

Hund anmelden und abmelden: Fristen, Wege und Hundemarke

Bis wann Sie Ihren Hund zur Hundesteuer anmelden müssen, wie die Abmeldung funktioniert, welche Nachweise nötig sind und was es mit der Hundemarke auf sich hat – mit den Fristen der geprüften Städte.

Stand: 20.10.2026 · 1072 Wörter · 16 Quellen

Kurz gesagt: Wer einen Hund aufnimmt, muss ihn bei seiner Stadt zur Hundesteuer anmelden – je nach Satzung innerhalb von zwei Wochen bis zu einem Monat. Genauso gilt eine Frist für die Abmeldung, wenn der Hund abgegeben wird, stirbt oder Sie wegziehen. Meist geht beides online oder mit einem Formular.

Ein neuer Hund bringt viel Freude – und ein wenig Papierkram. Denn wer einen Hund aufnimmt, muss ihn bei der Stadt oder Gemeinde zur Hundesteuer anmelden. Und wenn der Hund abgegeben wird, stirbt oder Sie umziehen, folgt die Abmeldung. Beides ist schnell erledigt, wenn man die Fristen kennt. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es ankommt, und nennt die Regeln der Städte, deren Satzungen wir geprüft haben.

Wer muss anmelden – und wann?

Die Pflicht zur Anmeldung steht in der Hundesteuersatzung Ihrer Stadt. In Köln heißt es: „Die hundehaltende Person ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme […] beim Steueramt der Stadt Köln anzumelden“ (Hundesteuersatzung Köln, § 8 Abs. 1). Für Welpen aus dem eigenen Wurf beginnt die Frist dort erst, wenn der Hund sechs Monate alt ist.

Die Fristen unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Die meisten der von uns geprüften Städte verlangen die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, einige lassen einen Monat oder vier Wochen Zeit. Die Übersicht zeigt die Regeln aus den Satzungen und Gesetzen der geprüften Städte:

StadtAnmeldenAbmeldenBeleg
Berlininnerhalb eines Monats nach Kauf/Aufnahme oder Zuzug nach Berlin; Hunde unter drei Monaten innerhalb der ersten vier Lebensmonate (§ 8 Abs. 1 HuStG BE)innerhalb eines Monats nach Abgabe, Verlust oder Tod des Hundes (§ 8 Abs. 2 HuStG BE)Quelle
Hamburginnerhalb von zwei Wochen nach Erwerb oder Zuzug; Welpen spätestens mit Ablauf des dritten Lebensmonats (§ 14 Abs. 1)innerhalb von zwei Wochen (§ 14 Abs. 2)Quelle
Müncheninnerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. Zuzug (§ 10 Abs. 1)innerhalb von zwei Wochen, mit Nachweis (§ 10 Abs. 3)Quelle
Kölninnerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme (§ 8 Abs. 1)innerhalb von vier Wochen, schriftlich (§ 8 Abs. 2)Quelle
Frankfurt am Maininnerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (§ 8 Abs. 1)innerhalb von zwei Wochen, schriftlich oder elektronisch (§ 8 Abs. 2)Quelle
Düsseldorfinnerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (§ 10 Abs. 1)innerhalb von vier Wochen, schriftlich oder persönlich (§ 10 Abs. 2)Quelle
Stuttgartinnerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich (§ 10 Abs. 1)innerhalb eines Monats, schriftlich; Hundesteuermarke zurückgeben (§ 10 Abs. 2, § 11 Abs. 5)Quelle
Leipziginnerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung (§ 9 Abs. 1)innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Haltung (Abgabe, Tod, Verlust, Wegzug) (§ 9 Abs. 4)Quelle
Dortmundinnerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (§ 10 Abs. 1)innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Hundehaltung im Stadtgebiet (§ 10 Abs. 2)Quelle
Bremeninnerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nach dem dritten Lebensmonat (§ 13 Abs. 1)innerhalb von zwei Wochen (§ 13 Abs. 2)Quelle
Esseninnerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (§ 10 Abs. 1)innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2)Quelle

Wer zuzieht, muss einen Hund, der bisher woanders versteuert war, ebenfalls neu anmelden. Die Steuer zahlen Sie dann in der neuen Stadt; in Köln beginnt die Steuerpflicht bei Zuzug mit dem Ersten des Folgemonats (§ 5 Abs. 1 der Kölner Satzung).

Wie melde ich an?

In allen von uns geprüften Städten gibt es einen Online-Dienst oder ein Formular. In Köln etwa läuft die Anmeldung über ein Online-Verfahren oder ein Formular, das per Post oder Fax an das Steueramt geht; „Für die Anmeldung zur Hundesteuer fallen keine Gebühren an“ und „Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich“ (Stadt Köln, Anmeldung eines Hundes).

In Berlin und Hamburg ist die Steuer mit dem zentralen Hunderegister verknüpft. Berlin schreibt: Die Anmeldung im Hunderegister gilt seit dem 1. Januar 2024 zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer (Senatsverwaltung für Finanzen, FAQ Hundesteuer). Auch in Hamburg gilt die Abmeldung im Hunderegister zugleich als steuerliche Abmeldung (Finanzbehörde Hamburg).

Halten Sie für die Anmeldung bereit: Ihre Anschrift, das Datum, seit dem der Hund bei Ihnen lebt, Rasse oder Mischling sowie – falls vorhanden – Nachweise für eine Ermäßigung oder Befreiung. Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag und oft nur, wenn er fristgerecht gestellt wird; Details im Ratgeber Befreiung und Ermäßigung.

Die Hundemarke

Nach der Anmeldung kommen in der Regel der Steuerbescheid und die Hundemarke. In Köln schickt das Steueramt für jeden angemeldeten Hund eine Marke; sie ist „außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes von dem Hund sichtbar zu tragen“ (§ 9 der Kölner Satzung).

Nicht jede Stadt arbeitet noch mit Blechmarken. Berlin gibt seit dem 1. Januar 2024 keine Hundesteuermarken mehr aus (FAQ der Berliner Finanzverwaltung), Hamburg seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr (Finanzbehörde Hamburg). Leipzig hat 2026 auf eine digitale Hundemarke mit QR-Code umgestellt (Hundesteuersatzung Leipzig, § 10), ebenso Essen (Hundesteuersatzung Essen, § 10).

Abmelden: wann und wie?

Die Abmeldung ist genauso Pflicht wie die Anmeldung. Anlässe sind in der Regel: Sie geben den Hund ab oder verkaufen ihn, er ist abhandengekommen oder gestorben, oder Sie ziehen aus der Stadt weg. In Köln gilt: Abmelden „innerhalb von vier Wochen“ und „schriftlich“, mit der Abmeldung ist die Hundemarke zurückzugeben (§ 8 Abs. 2 der Kölner Satzung). Die Fristen der anderen Städte stehen in der Tabelle oben.

Welche Nachweise verlangt werden, ist unterschiedlich. Köln braucht eine „Bescheinigung des Tierarztes nur bei Tod des Tieres“ (Stadt Köln, Abmeldung eines Hundes). München nennt je nach Anlass zum Beispiel eine Bescheinigung des Tierarztes, eine Kopie des Abgabevertrags oder eine Meldebestätigung bei Wegzug (Landeshauptstadt München, Abmeldung eines Hundes). Düsseldorf fragt bei einer Abgabe nach Name und Anschrift des neuen Halters (Stadt Düsseldorf, Hundesteuer).

Was passiert mit dem Geld?

Endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, wird die Steuer neu berechnet. In Köln heißt es: „Aufgrund der Abmeldung wird die Hundesteuer gegebenenfalls anteilig für das laufende Jahr berechnet und eventuell zuviel gezahlte Beträge erstattet“ (Stadt Köln, Abmeldung eines Hundes).

Wichtig: Wer zu spät abmeldet, zahlt unter Umständen länger. Nach der Kölner Satzung endet die Steuerpflicht bei verspäteter Anzeige erst „mit Ablauf des Monats, in dem die Anzeige beim Steueramt der Stadt Köln eingeht“ (§ 5 Abs. 2). Düsseldorf lässt eine rückwirkende Abmeldung nur begrenzt zu (Hundesteuersatzung Düsseldorf, § 10 Abs. 2).

Zusätzlich: Landesrecht beachten

Neben der Steuer kann das Landesrecht eigene Meldepflichten vorsehen, etwa für große oder gefährliche Hunde oder für ein zentrales Hunderegister. Welche Pflichten in Ihrem Bundesland gelten, zeigen unsere Bundesland-Seiten.

Kurz zusammengefasst

  • Anmelden innerhalb der Frist Ihrer Satzung – in den geprüften Städten zwischen zwei Wochen und einem Monat.
  • Meist online oder mit Formular, ohne persönlichen Termin.
  • Hundemarke: je nach Stadt aus Blech, digital oder gar nicht mehr.
  • Abmelden bei Abgabe, Tod, Verlust oder Wegzug, wieder mit Frist – sonst zahlen Sie womöglich weiter.
  • Den Betrag für Ihre Stadt berechnet der Hundesteuer-Rechner.

Häufige Fragen

Kostet die Anmeldung zur Hundesteuer etwas?

In Köln nicht: Für die Anmeldung zur Hundesteuer fallen laut Stadt keine Gebühren an. Andere Städte regeln das selbst; die Angaben stehen auf der jeweiligen Stadtseite.

Muss ich persönlich ins Amt?

Meist nicht. In allen von uns geprüften Städten gibt es einen Online-Dienst oder ein Formular. Köln schreibt ausdrücklich, dass eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich ist.

Was passiert, wenn ich die Abmeldung vergesse?

Dann zahlen Sie unter Umständen weiter. In Köln endet die Steuerpflicht bei verspäteter Abmeldung erst mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung beim Steueramt eingeht (§ 5 Abs. 2 der Satzung).

Gibt es die Hundemarke noch?

Nicht überall. Berlin gibt seit 2024 keine Hundesteuermarken mehr aus, Hamburg seit 2021 nicht mehr; Leipzig und Essen haben auf eine digitale Marke mit QR-Code umgestellt. Köln verschickt weiterhin eine Marke, die der Hund draußen sichtbar tragen muss.

Quellen

  1. Hundesteuersatzung der Stadt Köln (PDF) · abgerufen 20.10.2026
  2. Stadt Köln: Anmeldung eines Hundes · abgerufen 20.10.2026
  3. Stadt Köln: Abmeldung eines Hundes · abgerufen 20.10.2026
  4. Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: FAQ Hundesteuer · abgerufen 20.10.2026
  5. Freie und Hansestadt Hamburg: Hundesteuer (Finanzbehörde) · abgerufen 20.10.2026
  6. Hundesteuersatzung der Stadt Leipzig · abgerufen 20.10.2026
  7. Hundesteuersatzung der Stadt Essen (PDF) · abgerufen 20.10.2026
  8. Landeshauptstadt München: Abmeldung eines Hundes · abgerufen 20.10.2026
  9. Stadt Düsseldorf: Hundesteuer · abgerufen 20.10.2026
  10. Hundesteuersatzung der Stadt Düsseldorf (PDF) · abgerufen 20.10.2026
  11. Hundesteuer Hamburg: Anmeldung (Stadt bzw. Satzung) · abgerufen 20.10.2026
  12. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung) (München) · abgerufen 20.10.2026
  13. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Frankfurt am Main) · abgerufen 20.10.2026
  14. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart (Stuttgart) · abgerufen 20.10.2026
  15. Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund (Dortmund) · abgerufen 20.10.2026
  16. Hundesteuergesetz (Stadtgemeinde Bremen) (Bremen) · abgerufen 20.10.2026

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die genannten Gesetze, Satzungen und die Auskunft der zuständigen Stelle.