Hundesteuer Leipzig 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Stadt Leipzig, gültig ab 01.01.2026.

Hundesteuer in Leipzig

pro Jahr · Stadt Leipzig · ab 01.01.2026
1. Hund
150 €/Jahr
2. Hund
150 €/Jahrgleicher Satz, keine Staffel
Listenhund
150 €/Jahrkein eigener Satz

§ 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung · Neufassung vom 17.12.2025 (Ratsbeschluss VIII-DS-01611-NF-06), ausgefertigt am 18.12.2025

Anmelden: innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der HaltungErstes Jahr: anteilig, je Monat 12,50 €

Rechner

Was zahle ich in Leipzig?

Hundesteuer pro Jahr 150 €

Rechenweg

  1. 1 Hund × 150 € = 150 € im Jahr (§ 5 Abs. 1)
  • Fällig: halbjährlich am 15. März und 15. September; Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 8 Abs. 2).

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Leipzig Neufassung vom 17.12.2025 (Ratsbeschluss VIII-DS-01611-NF-06), ausgefertigt am 18.12.2025

Schritt 1

Hund in Leipzig anmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung (§ 9 Abs. 1)
Vorsprache
nicht erforderlich – Formulare online, per Post, in jedem Bürgerbüro oder im Fachbereich Hundesteuer
Hundemarke
Seit 2026 gibt es eine digitale Hundemarke: Mit dem Steuerbescheid kommt je Hund ein Nachweis als QR-Code (digital oder auf Papier). Beim Gassigehen außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundstücks muss ihn jeder Hundeführer dabeihaben und auf Verlangen vorzeigen; am Hund befestigt sein muss er nicht. Alte Blechmarken gelten, bis der QR-Code da ist, längstens bis 31.12.2026.
Marke verloren
Verlust oder Beschädigung einer alten Registriermarke sofort melden und eine Bestandsmeldung beifügen; statt einer Ersatzmarke gibt es dann den digitalen Nachweis (QR-Code).
Umzug
Anschriften- oder Namensänderung mit dem Formular Hundesteuer-Änderungsmitteilung mitteilen.
Große Hunde
Für gefährliche Hunde gilt in Sachsen zusätzlich das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG): Sie dürfen nur mit Erlaubnis gehalten und nur mit Leine und Maulkorb geführt werden.

Wer in Leipzig nicht oder zu spät anmeldet, handelt ordnungswidrig; die Satzung nennt eine Geldbuße bis zu 10.000 € (§ 12 Abs. 2).

Schritt 2

Hund in Leipzig abmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Haltung (Abgabe, Tod, Verlust, Wegzug) (§ 9 Abs. 4)
Wie?
schriftlich mit dem Formular Hundesteuer-Abmeldung (per Post, im Bürgerbüro oder im Fachbereich Hundesteuer) oder online über Amt24
Wann?

Abgabe oder Verkauf des HundesHund ist abhandengekommenTod des HundesWegzug aus Leipzig

Nachweise

bei Wegzug: zustellfähige neue Anschriftbei verspäteter Abmeldung wegen Wegzug: Kopie des Hundesteuerbescheids der neuen Gemeinde

Neuer Halter
Bei Verkauf oder Verschenken des Hundes sind Name und Anschrift des neuen Halters anzugeben.
Geld zurück?
Nach Eingang der Abmeldung wird der Steuerbescheid geändert.

Quelle: www.leipzig.de/service-portal/dienstleistung/hundesteuer-52ea674d694a9 · abgerufen 20.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Leipzig

Gechippter Hund (bis 2029)

120 € im Jahr

Auf Antrag 120 € statt 150 € je Hund für die Jahre bis einschließlich 2029, wenn der Hund von einem Tierarzt mit Mikrochip (ISO) gekennzeichnet ist, die Chipnummer angegeben wird und der Halter einwilligt, dass die Stadt bei Kontrollen die Chipdaten zu Steuerzwecken auslesen darf. Mit Antrag ist eine Tierarztbescheinigung vorzulegen. Gilt zusätzlich zur Leipzig-Pass-Ermäßigung.

Quelle (§ 7 Abs. 3): www.leipzig.de/service-portal/satzungen/details/satzung/2-03/download · abgerufen 20.10.2026

Leipzig-Pass

50 % Ermäßigung

Auf Antrag für einen Hund ermäßigt, wenn der Halter einen gültigen, auf ihn ausgestellten Leipzig-Pass hat (weitere Hunde ausgeschlossen). Die Ermäßigung gilt frühestens ab dem Monat des Antragseingangs; mit Einwilligung zum Datenaustausch mit dem Sozialamt entfällt der Nachweis bei Verlängerung des Passes.

Quelle (§ 7 Abs. 1 und 2): www.leipzig.de/service-portal/satzungen/details/satzung/2-03/download · abgerufen 20.10.2026

Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde)

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Assistenzhunde, z. B. Blindenführhunde. Nachweise: Grad und Merkzeichen der Behinderung, Grundausbildung der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft bzw. bestandene Prüfung des Hundes.

Quelle (§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2): www.leipzig.de/service-portal/satzungen/details/satzung/2-03/download · abgerufen 20.10.2026

Rettungshunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst. Nachweise: Ausbildung bzw. Prüfung des Hundes, aktive Mitgliedschaft in einer anerkannten Rettungshundestaffel, Grundausbildung des Halters zum Suchtrupphelfer.

Quelle (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2): www.leipzig.de/service-portal/satzungen/details/satzung/2-03/download · abgerufen 20.10.2026

Hunde aus dem Tierheim Leipzig

steuerfrei

Auf Antrag für die ersten sechs Monate steuerfrei, wenn der Hund aus dem Tierheim Leipzig stammt. Nachweis: Tierabgabevertrag. Die Befreiung gilt frühestens ab dem Monat des Antragseingangs.

Quelle (§ 6 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3): www.leipzig.de/service-portal/satzungen/details/satzung/2-03/download · abgerufen 20.10.2026

Formloser Antrag mit Nachweisen; Befreiung frühestens ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind (Assistenz-/Rettungshund) bzw. ab dem Monat des Antragseingangs (Tierheimhund). Wegfall der Voraussetzungen binnen zwei Wochen schriftlich anzeigen. (§ 6 Abs. 3, § 9 Abs. 7)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Leipzig

Beginn
Die Steuer wird ab dem Monat nach der Aufnahme des Hundes berechnet (bzw. ab dem Monat, nachdem der Hund sechs Monate alt geworden ist). (§ 4 Abs. 2)
Zuzug
Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht am 1. Tag des Folgemonats. (§ 4 Abs. 3)
Welpen
Steuerpflichtig sind nur Hunde, die älter als sechs Monate sind. Welpen aus dem Wurf einer eigenen Hündin müssen innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden; steuerpflichtig sind sie ab dem 1. des Monats, nachdem sie sechs Monate alt geworden sind. (§ 2 Abs. 1, § 9 Abs. 3)
Pflegehunde
Als Halter gilt auch, wer einen Hund mehr als vier Wochen in Pflege oder Verwahrung nimmt oder auf Probe bzw. zum Anlernen hält. (§ 3 Abs. 4)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung endet; bei Wegzug mit Ablauf des Wegzugsmonats. (§ 4 Abs. 4 und 5)
Zu spät abgemeldet
Wer die Zwei-Wochen-Frist versäumt, zahlt bis zum Ende des Monats, in dem die Abmeldung eingeht (oder die Stadt anderweitig vom Ende der Haltung erfährt). (§ 9 Abs. 4)
Fällig
halbjährlich am 15. März und 15. September; Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 8 Abs. 2)
Bescheid
Die Steuer wird per Bescheid für ein Kalenderjahr festgesetzt, ggf. mit Dauerwirkung für die Folgejahre. Seit 2026 erhält jeder Hund einen eigenen Bescheid. (§ 8 Abs. 1)
Gewerbliche Hunde
Besteuert wird nur das Halten zu persönlichen Zwecken. Ausschließlich gewerblich gehaltene Hunde (z. B. reiner Wachhund auf einem gewerblichen Grundstück) sind nicht steuerpflichtig, müssen aber angezeigt werden; die gewerbliche Haltung ist nachzuweisen. (§ 2 Abs. 3, § 9 Abs. 8)
Lastschrift
SEPA-Mandat möglich – seit 2026 für jeden Hund ein eigenes Mandat (digital per QR-Code auf dem Bescheid oder über Amt24, alternativ Papierformular).

Landesrecht

Was Sachsen von Hundehaltern in Leipzig verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 3 Rassen
Sachkunde
nur gefährliche

Häufige Fragen

Hundesteuer Leipzig: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Leipzig?

150 € im Jahr für jeden Hund (§ 5 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Leipzig). Eine Staffel für den zweiten oder weitere Hunde gibt es nicht. Auch für gefährliche Hunde (Listenhunde) sieht die Satzung keinen eigenen Satz vor.
Quelle: www.leipzig.de/service-portal/satzungen/details/satzung/2-03/download

Bis wann muss ich meinen Hund in Leipzig anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 9 Abs. 1). Das geht online unter amt24.leipzig.de/Hundesteuer oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.leipzig.de/service-portal/satzungen/details/satzung/2-03/download

Zahle ich in Leipzig im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 5 Abs. 2, § 4 Abs. 2). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 87,50 € für das erste Jahr.
Quelle: www.leipzig.de/service-portal/satzungen/details/satzung/2-03/download

Wann ist die Hundesteuer in Leipzig fällig?

Halbjährlich am 15. März und 15. September; Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 8 Abs. 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.leipzig.de/service-portal/satzungen/details/satzung/2-03/download

Wie melde ich meinen Hund in Leipzig ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Haltung (Abgabe Tod Verlust Wegzug) beim Steueramt der Stadt ab (§ 9 Abs. 4). Anlass: Abgabe oder Verkauf des Hundes, Hund ist abhandengekommen, Tod des Hundes, Wegzug aus Leipzig. Dazu: bei Wegzug: zustellfähige neue Anschrift; bei verspäteter Abmeldung wegen Wegzug: Kopie des Hundesteuerbescheids der neuen Gemeinde.
Quelle: www.leipzig.de/service-portal/satzungen/details/satzung/2-03/download

Gibt es in Leipzig eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Ermäßigung auf 120 € im Jahr für gechippte Hunde (2026–2029); Befreiung für Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde), Rettungshunde oder Hunde aus dem Tierheim Leipzig. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.leipzig.de/service-portal/satzungen/details/satzung/2-03/download

Brauche ich in Leipzig eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Leipzig gilt das Landesrecht von Sachsen: Nur für gefährliche Hunde: Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis der Kreispolizeibehörde und muss dafür eine besondere Haftpflichtversicherung nachweisen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3).
Quelle: www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4280-GefHundG

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.leipzig.de/service-portal/satzungen/details/satzung/2-03/download

Kein offizielles Angebot der Stadt Leipzig. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Leipzig.