Hundesteuer Bremen 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach dem Hundesteuergesetz (Stadtgemeinde Bremen), gültig ab 01.01.2016.

Hundesteuer in Bremen

pro Jahr · Stadtgemeinde Bremen · ab 01.01.2016
1. Hund
150 €/Jahr
2. Hund
150 €/Jahrgleicher Satz, keine Staffel
Listenhund
150 €/Jahrkein eigener Satz

§ 5 Abs. 1 Hundesteuergesetz (Stadtgemeinde Bremen) · in der Fassung vom 17. Dezember 1984, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Ortsgesetzes vom 29.09.2015 (Brem.GBl. S. 454)

Anmelden: innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nach dem dritten LebensmonatErstes Jahr: anteilig, je Monat 12,50 €Zwinger/Zucht: eigene Regel, siehe unten

Rechner

Was zahle ich in Bremen?

Hundesteuer pro Jahr 150 €

Rechenweg

  1. 1 Hund × 150 € = 150 € im Jahr (§ 5 Abs. 1)
  • Fällig: Jährlich am 15. Januar mit dem Jahresbetrag; beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 11 Abs. 1, 2).

Quelle: Hundesteuergesetz (Stadtgemeinde Bremen) in der Fassung vom 17. Dezember 1984, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Ortsgesetzes vom 29.09.2015 (Brem.GBl. S. 454)

Schritt 1

Hund in Bremen anmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nach dem dritten Lebensmonat (§ 13 Abs. 1)
Gebühr
keine
Hundemarke
Nach der Anmeldung kommen Steuerbescheid und Steuermarke. Außerhalb des Hauses bzw. umfriedeten Grundstücks muss der Hund die Marke sichtbar tragen. Die Marken gelten jeweils vier Jahre; die Marke 2026–2029 ist rund und grün.
Marke verloren
Verlust dem Finanzamt Bremen mitteilen; die Ersatzmarke kostet 10,50 Euro.
Umzug
Umzug innerhalb Bremens: keine Abmeldung nötig, neue Adresse formlos der Hundesteuerstelle mitteilen.

Schritt 2

Hund in Bremen abmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen (§ 13 Abs. 2)
Wie?
online über Mein ELSTER oder schriftlich mit Formular; Hundesteuermarke abgeben
Wann?

Tod des HundesWegzug aus der Stadt BremenAbgabe an eine andere PersonAbgabe ins TierheimHund ist entlaufen und kommt voraussichtlich nicht zurück

Nachweise

Abmeldeformular und Hundesteuermarkebei Verkauf/Verschenken: Name und Adresse des neuen Haltersbei Tod: Bescheinigung vom Tierarzt oder der Tierkörperbeseitigungsanstaltbei Abgabe ins Tierheim: Kopie des Aufnahmevertragsbei Umzug: formloses Schreiben

Neuer Halter
Bei Verkauf oder Verschenken Name und Anschrift des Erwerbers angeben.
Geld zurück?
Für die Zeit nach Ende der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.

Quelle: www.service.bremen.de/dienstleistungen/hundesteuer-hund-abmelden-9089 · abgerufen 20.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Bremen

Wach- und Schutzhunde, Hunde von Artisten und Schaustellern

Auf Antrag halbe Steuer für Hunde zur Bewachung abgelegener Gebäude (mehr als 100 m zum nächsten bewohnten Gebäude) oder landwirtschaftlicher Gehöfte, für Hunde des Bewachungsgewerbes, für Hunde von Artisten/Schaustellern zur Berufsausübung und für Schutzhunde (Prüfungszeugnis eines anerkannten Fachverbands nötig).

Quelle (§ 7): www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.6772… · abgerufen 20.10.2026

Geringes Einkommen (Erlass/Stundung)

Keine Ermäßigung allein wegen geringer Mittel. Möglich ist aber auf Antrag ein (Teil-)Erlass bei geringem Einkommen (mit Einkommensnachweis) oder eine Stundung/Ratenzahlung bei erheblicher Härte – jeweils nur für das laufende Jahr.

Quelle: www.service.bremen.de/dienstleistungen/ermaessigung-der-hundesteuer-b… · abgerufen 20.10.2026

Rettungshunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei, wenn der Hund innerhalb von zwölf Monaten vor Beginn des Jahres bzw. der Steuerpflicht die Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung bestanden hat und für den Bevölkerungsschutz benötigt wird.

Quelle (§ 6 Abs. 1 Nr. 5): www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.6772… · abgerufen 20.10.2026

Weitere Befreiungen

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei außerdem: Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bezahlt wird; Hunde wissenschaftlicher Institute; Hunde, die vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind; Hunde, die ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden.

Quelle (§ 6 Abs. 1 Nr. 3, 4, 6, 7): www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.6772… · abgerufen 20.10.2026

Keine Antragsfrist; maßgeblich sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres bzw. zu Beginn der Steuerpflicht. Antrag online über Mein ELSTER oder formlos schriftlich. ()

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Bremen

Zwinger, Zucht
Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden gleicher Rasse (darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter), die im Zuchtbuch einer Züchtervereinigung eingetragen sind, zahlen auf Antrag als Zwingersteuer die Steuer für zwei Hunde. Nicht, wenn in den letzten beiden Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde. (§ 8)
Beginn
Die Steuerpflicht beginnt erst mit Ablauf des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird – gezahlt wird ab dem Folgemonat. (§ 4 Abs. 1)
Zuzug
Bei Zuzug beginnt die Steuerpflicht mit Ablauf des Zuzugsmonats. (§ 4 Abs. 1)
Welpen
Steuerpflichtig frühestens ab Ablauf des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird. (§ 4 Abs. 1)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung endet. (§ 4 Abs. 2)
Fällig
Jährlich am 15. Januar mit dem Jahresbetrag; beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. (§ 11 Abs. 1, 2)
Bescheid
Einen individuellen Steuerbescheid gibt es in der Regel nur in Jahren, in denen neue Steuermarken verschickt werden; in den übrigen Jahren muss die Steuer ohne neuen Bescheid bis 15. Januar gezahlt werden.
Anrechnung
Bei Zuzug kann die in der bisherigen Gemeinde gezahlte Hundesteuer anteilig angerechnet werden, höchstens bis zum Bremer Satz. (§ 12)
Gewerbliche Hunde
Gewerbsmäßige Hundehändler mit angemeldetem Gewerbe zahlen auf Antrag die Steuer für zwei Hunde. (§ 9)
Lastschrift
SEPA-Lastschriftmandat möglich und empfohlen, da nicht jedes Jahr ein Bescheid kommt.

Landesrecht

Was Bremen von Hundehaltern in Bremen verlangt

Haftpflicht
für alle Hunde
Rasseliste
ja, 4 Rassen
Sachkunde
für alle Halter
Chip
alle Hunde

Häufige Fragen

Hundesteuer Bremen: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Bremen?

150 € im Jahr für jeden Hund (§ 5 Abs. 1 der Hundesteuergesetz (Stadtgemeinde Bremen)). Eine Staffel für den zweiten oder weitere Hunde gibt es nicht. Auch für gefährliche Hunde (Listenhunde) sieht die Satzung keinen eigenen Satz vor.
Quelle: www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.6772…

Bis wann muss ich meinen Hund in Bremen anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nach dem dritten Lebensmonat beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 13 Abs. 1). Das geht online unter www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/hustanmeldunghb oder mit dem Formular der Stadt. Die Anmeldung kostet keine Gebühr.
Quelle: www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.6772…

Zahle ich in Bremen im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (, § 4 Abs. 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 87,50 € für das erste Jahr.
Quelle: www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.6772…

Wann ist die Hundesteuer in Bremen fällig?

Jährlich am 15. Januar mit dem Jahresbetrag; beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 11 Abs. 1, 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.6772…

Wie melde ich meinen Hund in Bremen ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen beim Steueramt der Stadt ab (§ 13 Abs. 2). Anlass: Tod des Hundes, Wegzug aus der Stadt Bremen, Abgabe an eine andere Person, Abgabe ins Tierheim, Hund ist entlaufen und kommt voraussichtlich nicht zurück. Dazu: Abmeldeformular und Hundesteuermarke; bei Verkauf/Verschenken: Name und Adresse des neuen Halters; bei Tod: Bescheinigung vom Tierarzt oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt; bei Abgabe ins Tierheim: Kopie des Aufnahmevertrags; bei Umzug: formloses Schreiben.
Quelle: www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.6772…

Gibt es in Bremen eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Blindenführhunde und Hunde für hilfsbedürftige Personen, Hunde aus dem Bremer Tierheim, Rettungshunde oder Weitere Befreiungen. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.6772…

Brauche ich in Bremen eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Bremen gilt das Landesrecht von Bremen: Pflicht für alle Hunde ab Beginn der Haltung (ausgenommen Diensthunde von Behörden). Auch Hunde, die außerhalb Bremens gehalten werden, dürfen in Bremen nur mit einer solchen Versicherung geführt werden (§ 6).
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d…

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.67725.de&template=00_html_to_pdf_d

Kein offizielles Angebot der Stadt Bremen. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind das Gesetz und die Auskunft der zuständigen Stelle in Bremen.