Hunderecht in Bremen

Haftpflicht, gefährliche Hunde, Sachkunde, Chip und Hundesteuer – was Bremen von Hundehaltern verlangt, belegt aus dem Landesrecht.

Auf einen Blick

Bremen · Landesrecht
Haftpflicht
für alle Hunde
Rasseliste
ja, 4 Rassen
Sachkunde
für alle Halter
Chip
alle Hunde
Hundesteuer
je Gemeinde

Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) · vom 24. Juni 2025 (Brem.GBl. 2025, S. 598), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2026 (Brem.GBl. S. 312); die Sachkundepflicht (§ 3) gilt seit 1. Juli 2026

Versicherung

Hundehaftpflicht in Bremen

Pflicht für alle Hunde ab Beginn der Haltung (ausgenommen Diensthunde von Behörden). Auch Hunde, die außerhalb Bremens gehalten werden, dürfen in Bremen nur mit einer solchen Versicherung geführt werden. (§ 6)

Mindestdeckung: mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden (§ 6 Abs. 1)

Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d… · abgerufen 20.10.2026

Gefährliche Hunde

Rasseliste und gefährliche Hunde in Bremen

Gefährlich kraft Rasse (§ 7 Abs. 3) – Haltung grundsätzlich verboten

Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier

Diese Hunde und ihre Kreuzungen gelten immer als gefährlich. Zucht, Handel und Erwerb sind verboten; die Haltung ist verboten, außer mit einer Ausnahmeerlaubnis, die einen bestandenen Wesenstest voraussetzt und vor Beginn der Haltung einzuholen ist. (§ 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 4)

Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d… · abgerufen 20.10.2026

Im Einzelfall

Die Ortspolizeibehörde stellt die Gefährlichkeit im Einzelfall fest, z. B. wenn ein Hund einen Menschen gebissen, Menschen gefahrdrohend angesprungen, ein anderes Tier gebissen oder Wild/Vieh gehetzt hat. Die Haltung braucht dann eine Erlaubnis. (§ 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1)

Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d… · abgerufen 20.10.2026

Pflichten

Sachkunde, Chip, Register und Leine in Bremen

Sachkunde
Seit 1. Juli 2026 für alle Halterinnen und Halter: theoretische Sachkundeprüfung vor Aufnahme der Hundehaltung, praktische Prüfung mit dem eigenen Hund innerhalb des ersten Jahres. Wer in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat und bereits eine theoretische Prüfung bestanden hat, legt nur die praktische Prüfung ab. Wer seinen Hund schon vor dem 1. Juli 2026 hielt, braucht die Prüfung nur bei gefährlichen oder Listenhunden (bis 30. Juni 2028). (§ 3 Abs. 1, § 20 Abs. 1)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d… · abgerufen 20.10.2026
Kennzeichnung
Mikrochip (ISO 11784/11785) für alle Hunde, spätestens nach Vollendung des dritten Lebensmonats und vor der ersten Weitergabe. (§ 4 Abs. 1 und 2)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d… · abgerufen 20.10.2026
Register
Registrierungspflicht für alle Hunde ab dem vierten Lebensmonat in einem anerkannten Haustierregister (mit Chipnummer), unverzüglich nach Aufnahme der Haltung. Ein staatliches Zentralregister gibt es nicht; private Register werden vom Innensenator anerkannt. (§ 5)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d… · abgerufen 20.10.2026
Wesenstest
Für gefährliche Hunde Voraussetzung der Halteerlaubnis (Prüfung durch zugelassene Tierärztinnen und Tierärzte mit Verhaltenstherapie-Erfahrung). (§ 13 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 2)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d… · abgerufen 20.10.2026
Leine, Maulkorb
Leinenpflicht für alle Hunde u. a. in Fußgängerzonen, bei Veranstaltungen, in umfriedeten Park- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebieten), in Treppenhäusern und Fluren von Mehrfamilienhäusern, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, auf Sportanlagen, Friedhöfen, Märkten und Messen. Gefährliche Hunde: außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Leine und beißsicherer Maulkorb. (§ 2 Abs. 2, § 14 Abs. 3)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d… · abgerufen 20.10.2026
Zuständig
Ortspolizeibehörde (§ 7 Abs. 1)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d… · abgerufen 20.10.2026

Hundesteuer

Hundesteuer in Bremen

Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Rechtsgrundlage: Hundesteuergesetz (HuStG, Stadtgemeinde Bremen) bzw. Hundesteuerortsgesetz der Stadt Bremerhaven. Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/hundesteuergesetz-in-der-… · abgerufen 20.10.2026

Häufige Fragen

Hunderecht Bremen: Fragen und Antworten

Ist die Hundehaftpflicht in Bremen Pflicht?

Pflicht für alle Hunde ab Beginn der Haltung (ausgenommen Diensthunde von Behörden). Auch Hunde, die außerhalb Bremens gehalten werden, dürfen in Bremen nur mit einer solchen Versicherung geführt werden. Mindestdeckung: mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden. (§ 6)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d…

Gibt es in Bremen eine Rasseliste für gefährliche Hunde?

Ja. Gefährlich kraft Rasse (§ 7 Abs. 3) – Haltung grundsätzlich verboten: Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier.
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d…

Brauche ich in Bremen einen Sachkundenachweis?

Seit 1. Juli 2026 für alle Halterinnen und Halter: theoretische Sachkundeprüfung vor Aufnahme der Hundehaltung, praktische Prüfung mit dem eigenen Hund innerhalb des ersten Jahres. Wer in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat und bereits eine theoretische Prüfung bestanden hat, legt nur die praktische Prüfung ab. Wer seinen Hund schon vor dem 1. Juli 2026 hielt, braucht die Prüfung nur bei gefährlichen oder Listenhunden (bis 30. Juni 2028). (§ 3 Abs. 1, § 20 Abs. 1)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d…

Muss mein Hund in Bremen gechippt werden?

Mikrochip (ISO 11784/11785) für alle Hunde, spätestens nach Vollendung des dritten Lebensmonats und vor der ersten Weitergabe. (§ 4 Abs. 1 und 2)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d…

Muss ich meinen Hund in Bremen in ein Register eintragen?

Registrierungspflicht für alle Hunde ab dem vierten Lebensmonat in einem anerkannten Haustierregister (mit Chipnummer), unverzüglich nach Aufnahme der Haltung. Ein staatliches Zentralregister gibt es nicht; private Register werden vom Innensenator anerkannt. (§ 5)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d…

Gilt in Bremen eine Leinenpflicht?

Leinenpflicht für alle Hunde u. a. in Fußgängerzonen, bei Veranstaltungen, in umfriedeten Park- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebieten), in Treppenhäusern und Fluren von Mehrfamilienhäusern, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, auf Sportanlagen, Friedhöfen, Märkten und Messen. Gefährliche Hunde: außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Leine und beißsicherer Maulkorb. (§ 2 Abs. 2, § 14 Abs. 3)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d…

Wer legt die Hundesteuer in Bremen fest?

Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Grundlage ist Hundesteuergesetz (HuStG, Stadtgemeinde Bremen) bzw. Hundesteuerortsgesetz der Stadt Bremerhaven.
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/hundesteuergesetz-in-der-…

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-das-halten-von-hunden-bremhundeg-vom-24-juni-2025-286471?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d

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