Hunderecht in Bremen
Haftpflicht, gefährliche Hunde, Sachkunde, Chip und Hundesteuer – was Bremen von Hundehaltern verlangt, belegt aus dem Landesrecht.
Auf einen Blick
Bremen · Landesrecht- Haftpflicht
- für alle Hunde
- Rasseliste
- ja, 4 Rassen
- Sachkunde
- für alle Halter
- Chip
- alle Hunde
- Hundesteuer
- je Gemeinde
Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) · vom 24. Juni 2025 (Brem.GBl. 2025, S. 598), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2026 (Brem.GBl. S. 312); die Sachkundepflicht (§ 3) gilt seit 1. Juli 2026
Versicherung
Hundehaftpflicht in Bremen
Pflicht für alle Hunde ab Beginn der Haltung (ausgenommen Diensthunde von Behörden). Auch Hunde, die außerhalb Bremens gehalten werden, dürfen in Bremen nur mit einer solchen Versicherung geführt werden. (§ 6)
Mindestdeckung: mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden (§ 6 Abs. 1)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d… · abgerufen 20.10.2026
Gefährliche Hunde
Rasseliste und gefährliche Hunde in Bremen
Gefährlich kraft Rasse (§ 7 Abs. 3) – Haltung grundsätzlich verboten
Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier
Diese Hunde und ihre Kreuzungen gelten immer als gefährlich. Zucht, Handel und Erwerb sind verboten; die Haltung ist verboten, außer mit einer Ausnahmeerlaubnis, die einen bestandenen Wesenstest voraussetzt und vor Beginn der Haltung einzuholen ist. (§ 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 4)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d… · abgerufen 20.10.2026
Im Einzelfall
Die Ortspolizeibehörde stellt die Gefährlichkeit im Einzelfall fest, z. B. wenn ein Hund einen Menschen gebissen, Menschen gefahrdrohend angesprungen, ein anderes Tier gebissen oder Wild/Vieh gehetzt hat. Die Haltung braucht dann eine Erlaubnis. (§ 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d… · abgerufen 20.10.2026
Pflichten
Sachkunde, Chip, Register und Leine in Bremen
- Sachkunde
- Seit 1. Juli 2026 für alle Halterinnen und Halter: theoretische Sachkundeprüfung vor Aufnahme der Hundehaltung, praktische Prüfung mit dem eigenen Hund innerhalb des ersten Jahres. Wer in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat und bereits eine theoretische Prüfung bestanden hat, legt nur die praktische Prüfung ab. Wer seinen Hund schon vor dem 1. Juli 2026 hielt, braucht die Prüfung nur bei gefährlichen oder Listenhunden (bis 30. Juni 2028). (§ 3 Abs. 1, § 20 Abs. 1)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d… · abgerufen 20.10.2026 - Kennzeichnung
- Mikrochip (ISO 11784/11785) für alle Hunde, spätestens nach Vollendung des dritten Lebensmonats und vor der ersten Weitergabe. (§ 4 Abs. 1 und 2)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d… · abgerufen 20.10.2026 - Register
- Registrierungspflicht für alle Hunde ab dem vierten Lebensmonat in einem anerkannten Haustierregister (mit Chipnummer), unverzüglich nach Aufnahme der Haltung. Ein staatliches Zentralregister gibt es nicht; private Register werden vom Innensenator anerkannt. (§ 5)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d… · abgerufen 20.10.2026 - Wesenstest
- Für gefährliche Hunde Voraussetzung der Halteerlaubnis (Prüfung durch zugelassene Tierärztinnen und Tierärzte mit Verhaltenstherapie-Erfahrung). (§ 13 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 2)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d… · abgerufen 20.10.2026 - Leine, Maulkorb
- Leinenpflicht für alle Hunde u. a. in Fußgängerzonen, bei Veranstaltungen, in umfriedeten Park- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebieten), in Treppenhäusern und Fluren von Mehrfamilienhäusern, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, auf Sportanlagen, Friedhöfen, Märkten und Messen. Gefährliche Hunde: außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Leine und beißsicherer Maulkorb. (§ 2 Abs. 2, § 14 Abs. 3)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d… · abgerufen 20.10.2026 - Zuständig
- Ortspolizeibehörde (§ 7 Abs. 1)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d… · abgerufen 20.10.2026
Hundesteuer
Hundesteuer in Bremen
Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Rechtsgrundlage: Hundesteuergesetz (HuStG, Stadtgemeinde Bremen) bzw. Hundesteuerortsgesetz der Stadt Bremerhaven. Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/hundesteuergesetz-in-der-… · abgerufen 20.10.2026
Häufige Fragen
Hunderecht Bremen: Fragen und Antworten
Ist die Hundehaftpflicht in Bremen Pflicht?
Pflicht für alle Hunde ab Beginn der Haltung (ausgenommen Diensthunde von Behörden). Auch Hunde, die außerhalb Bremens gehalten werden, dürfen in Bremen nur mit einer solchen Versicherung geführt werden. Mindestdeckung: mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden. (§ 6)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d…
Gibt es in Bremen eine Rasseliste für gefährliche Hunde?
Ja. Gefährlich kraft Rasse (§ 7 Abs. 3) – Haltung grundsätzlich verboten: Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier.
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d…
Brauche ich in Bremen einen Sachkundenachweis?
Seit 1. Juli 2026 für alle Halterinnen und Halter: theoretische Sachkundeprüfung vor Aufnahme der Hundehaltung, praktische Prüfung mit dem eigenen Hund innerhalb des ersten Jahres. Wer in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat und bereits eine theoretische Prüfung bestanden hat, legt nur die praktische Prüfung ab. Wer seinen Hund schon vor dem 1. Juli 2026 hielt, braucht die Prüfung nur bei gefährlichen oder Listenhunden (bis 30. Juni 2028). (§ 3 Abs. 1, § 20 Abs. 1)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d…
Muss mein Hund in Bremen gechippt werden?
Mikrochip (ISO 11784/11785) für alle Hunde, spätestens nach Vollendung des dritten Lebensmonats und vor der ersten Weitergabe. (§ 4 Abs. 1 und 2)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d…
Muss ich meinen Hund in Bremen in ein Register eintragen?
Registrierungspflicht für alle Hunde ab dem vierten Lebensmonat in einem anerkannten Haustierregister (mit Chipnummer), unverzüglich nach Aufnahme der Haltung. Ein staatliches Zentralregister gibt es nicht; private Register werden vom Innensenator anerkannt. (§ 5)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d…
Gilt in Bremen eine Leinenpflicht?
Leinenpflicht für alle Hunde u. a. in Fußgängerzonen, bei Veranstaltungen, in umfriedeten Park- und Grünanlagen (außer Hundeauslaufgebieten), in Treppenhäusern und Fluren von Mehrfamilienhäusern, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, auf Sportanlagen, Friedhöfen, Märkten und Messen. Gefährliche Hunde: außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Leine und beißsicherer Maulkorb. (§ 2 Abs. 2, § 14 Abs. 3)
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-d…
Wer legt die Hundesteuer in Bremen fest?
Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Grundlage ist Hundesteuergesetz (HuStG, Stadtgemeinde Bremen) bzw. Hundesteuerortsgesetz der Stadt Bremerhaven.
Quelle: www.transparenz.bremen.de/metainformationen/hundesteuergesetz-in-der-…
Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-gesetz-ueber-das-halten-von-hunden-bremhundeg-vom-24-juni-2025-286471?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
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