Hundesteuer Frankfurt am Main 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main, gültig ab 01.04.2026.

Hundesteuer in Frankfurt am Main

pro Jahr · Stadt Frankfurt am Main · ab 01.04.2026
1. Hund
102 €/Jahr
2. Hund
102 €/Jahrgleicher Satz, keine Staffel
Listenhund
900 €/Jahrdauerhaft gefährlicher Hund

§ 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung · vom 17.12.1998, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 05.03.2026

Anmelden: innerhalb von zwei Wochen nach der AufnahmeErstes Jahr: anteilig, je Monat 8,50 €

Rechner

Was zahle ich in Frankfurt am Main?

Hundesteuer pro Jahr 102 €

Rechenweg

  1. 1 Hund × 102 € = 102 € im Jahr (§ 5 Abs. 1)
  • Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich am 15. Januar mit dem Jahresbetrag; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober (§ 7 Abs. 3).

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main vom 17.12.1998, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 05.03.2026

Schritt 1

Hund in Frankfurt am Main anmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (§ 8 Abs. 1)
Hundemarke
Für jeden angemeldeten Hund gibt das Kassen- und Steueramt eine Hundesteuermarke aus (Eigentum der Stadt), alle fünf Jahre eine neue. Außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundstücks muss der Hund eine gültige, sichtbar befestigte Marke tragen.
Marke verloren
Verlust unverzüglich melden. Ersatzmarke gegen 5 € Gebühr beim Kassen- und Steueramt (Abholung nur mit Termin) oder für 6 € per Banküberweisung mit Zusendung per Post.
Große Hunde
Wer einen sogenannten Kampfhund oder einen nach Beißvorfall als gefährlich eingestuften Hund halten will, braucht vor der Anschaffung eine Erlaubnis des Ordnungsamts.

Wer in Frankfurt am Main nicht oder zu spät anmeldet, handelt ordnungswidrig; die Satzung nennt eine Geldbuße bis zu 10.000 € (§ 11 Abs. 3).

Schritt 2

Hund in Frankfurt am Main abmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen, schriftlich oder elektronisch (§ 8 Abs. 2)
Wie?
schriftlich (Formular per Post oder E-Mail) oder online über den Online-Service des Kassen- und Steueramts
Wann?

Tod des HundesHund ist abhandengekommen oder entlaufenAbgabe des HundesWegzug

Nachweise

Hundesteuermarke zurückgeben

Neuer Halter
Bei Veräußerung des Hundes Name und Anschrift der Erwerberin bzw. des Erwerbers angeben.
Geld zurück?
Ein Guthaben nach der Abmeldung wird auf das bisherige Abbuchungskonto (bei SEPA-Mandat) oder auf ein im Formular angegebenes Konto erstattet.

Quelle: frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/… · abgerufen 20.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Frankfurt am Main

Gefährlicher Hund mit Begleithundeprüfung

225 € im Jahr

225 € statt 900 € im Jahr für einen dauerhaft gefährlichen Hund, wenn er mit der Halterin bzw. dem Halter die Begleithundeprüfung (oder eine gleich- oder höherwertige Prüfung nach VDH-Richtlinien, abgenommen von einer VDH-anerkannten Prüferin bzw. einem Prüfer) bestanden hat. Nachweis durch Prüfungszeugnis.

Quelle (§ 6 Abs. 5): frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemte… · abgerufen 20.10.2026

Geringes Einkommen

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse die Zahlung nicht zumutbar machen – in der Regel, wenn das Einkommen (nach Abzug angemessener Miete) bei Einzelpersonen das 1,5-fache des Sozialhilferegelsatzes für Haushaltsvorstände/Alleinstehende, bei Ehepaaren zusätzlich den Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt. Voraussetzung: Der Hund wurde schon länger als ein Jahr vor dem Einkommensrückgang gehalten und die Steuer bis dahin ordnungsgemäß gezahlt. Nur für einen Hund pro Haushalt; nicht für dauerhaft gefährliche Hunde.

Quelle (§ 6 Abs. 2, Abs. 6): frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemte… · abgerufen 20.10.2026

Diensthunde von Polizei und Zoll

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten, die auf Weisung und Kosten des Dienstherrn gehalten werden, in seinem Eigentum bleiben und im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden.

Quelle (§ 6 Abs. 3 Buchst. a): frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemte… · abgerufen 20.10.2026

Rettungshunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die regelmäßig als Rettungshunde bei einer staatlich anerkannten bzw. im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt werden und dafür geeignet und ausgebildet sind.

Quelle (§ 6 Abs. 3 Buchst. b): frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemte… · abgerufen 20.10.2026

Hunde aus dem Tierheim

steuerfrei

Zwei Jahre ab Übernahme steuerfrei: Hunde aus Einrichtungen, die mit der Stadt Frankfurt einen Fundtiervertrag oder einen anderen Vertrag zur Verwahrung von Hunden haben. Nicht für dauerhaft gefährliche Hunde.

Quelle (§ 6 Abs. 4): frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemte… · abgerufen 20.10.2026

Befreiungen und Ermäßigungen gibt es nur auf Antrag; die Voraussetzungen sind mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen. Fallen sie weg, ist das innerhalb von zwei Wochen dem Kassen- und Steueramt mitzuteilen. (§ 6 Abs. 6, § 8 Abs. 2)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Frankfurt am Main

Gefährliche Hunde
Dauerhaft gefährlich sind Hunde, die auf Angriffslust, Kampfbereitschaft oder Schärfe gezüchtet oder ausgebildet wurden, Hunde, die sich wiederholt als bissig erwiesen, wiederholt Menschen gefahrdrohend angesprungen oder andere Tiere angegriffen haben, sowie Hunde der Rassen und Gruppen (und deren Kreuzungen), deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vermutet wird. (§ 5 Abs. 3 und 4)
Beginn
Die Steuerpflicht beginnt am 1. des Monats, in dem der Hund in den Haushalt aufgenommen wird – der Aufnahmemonat zählt voll. (§ 3 Abs. 1 Satz 1)
Welpen
Hunde aus dem Wurf einer eigenen Hündin sind ab dem Monat steuerpflichtig, in dem sie drei Monate alt werden. (§ 3 Abs. 1 Satz 2)
Pflegehunde
Wer einen Hund länger als zwei Monate pflegt, unterbringt, auf Probe oder zum Anlernen hält, gilt als Halter; die Steuerpflicht beginnt dann mit dem Monat, in dem die zwei Monate überschritten werden. (§ 2 Abs. 2 Satz 2, § 3 Abs. 1 Satz 3)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung beendet wird. (§ 3 Abs. 2)
Fällig
erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich am 15. Januar mit dem Jahresbetrag; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober (§ 7 Abs. 3)
Bescheid
Die Steuer wird per Steuerbescheid festgesetzt; er kann als Dauerbescheid gelten, bis er geändert, ersetzt oder aufgehoben wird. (§ 7 Abs. 1–2)
Lastschrift
Zahlung per SEPA-Basismandat möglich (Formular auf der Hundesteuer-Seite der Stadt); bei Überweisung Kassenzeichen angeben.

Landesrecht

Was Hessen von Hundehaltern in Frankfurt am Main verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 9 Rassen
Sachkunde
nur gefährliche
Chip
nur gefährliche

Häufige Fragen

Hundesteuer Frankfurt am Main: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Frankfurt am Main?

102 € im Jahr für jeden Hund (§ 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main). Eine Staffel für den zweiten oder weitere Hunde gibt es nicht. Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 900 € im Jahr.
Quelle: frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemte…

Bis wann muss ich meinen Hund in Frankfurt am Main anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme beim Steueramt anmelden (§ 8 Abs. 1). Das geht online unter verwaltung-online.frankfurt.de/civ.public/start.html?oe=00.00.F.02.21.03.03.01&mode=cc&cc_key=AnmeldungHund oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemte…

Zahle ich in Frankfurt am Main im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, der Monat der Anschaffung zählt voll mit (§ 4 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Satz 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 8 Monate, also 68 € für das erste Jahr.
Quelle: frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemte…

Wann ist die Hundesteuer in Frankfurt am Main fällig?

Erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich am 15. Januar mit dem Jahresbetrag; auf Antrag vierteljährlich zum 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober (§ 7 Abs. 3). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemte…

Wie melde ich meinen Hund in Frankfurt am Main ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch beim Steueramt ab (§ 8 Abs. 2). Anlass: Tod des Hundes, Hund ist abhandengekommen oder entlaufen, Abgabe des Hundes, Wegzug. Dazu: Hundesteuermarke zurückgeben.
Quelle: frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemte…

Gibt es in Frankfurt am Main eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Ermäßigung auf 225 € im Jahr für gefährliche Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung; Befreiung für Assistenzhunde, Geringes Einkommen, Diensthunde von Polizei und Zoll, Rettungshunde oder Hunde aus dem Tierheim. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemte…

Brauche ich in Frankfurt am Main eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Frankfurt am Main gilt das Landesrecht von Hessen: Pflicht nur für erlaubnispflichtige, also gefährliche Hunde (Listenhunde und im Einzelfall als gefährlich eingestufte Hunde). Der Nachweis ist Voraussetzung der Halteerlaubnis. Eine landesweite Pflicht für alle Hunde gibt es nicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, § 71a Abs. 2 HSOG).
Quelle: rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-03/hin…

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/rechtsamt/pdf/satzungen/satzung-hundesteuer-ab-dem-01_04_2026.ashx

Kein offizielles Angebot der Stadt Frankfurt am Main. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Frankfurt am Main.