Hundesteuer München 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung), gültig ab 01.01.2025.

Hundesteuer in München

pro Jahr · Landeshauptstadt München · ab 01.01.2025
1. Hund
100 €/Jahr
2. Hund
100 €/Jahrgleicher Satz, keine Staffel
Listenhund
800 €/Jahrgefährlicher Hund

§ 4 Abs. 1 Hundesteuersatzung · vom 3. September 2021, geändert am 04.12.2024 (MüABl. S. 953)

Anmelden: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. ZuzugErstes Jahr: anteilig, je Monat 8,33 €

Geplante Änderung: Der Stadtrat hat am 29.07.2026 beschlossen, die Hundesteuer ab 01.01.2027 auf 144 Euro je Hund und 1.200 Euro je Kampfhund zu erhöhen; fällig wird sie dann zum 1. April. Quelle: risi.muenchen.de/risi/dokument/v/9816093 · abgerufen 20.10.2026

Rechner

Was zahle ich in München?

Hundesteuer pro Jahr 100 €

Rechenweg

  1. 1 Hund × 100 € = 100 € im Jahr (§ 4 Abs. 1)
  • Fällig: jährlich zum 15. Januar (ab 2027: 1. April); im Übrigen einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 5).

Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung) vom 3. September 2021, geändert am 04.12.2024 (MüABl. S. 953)

Schritt 1

Hund in München anmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. Zuzug (§ 10 Abs. 1)
Vorsprache
nicht erforderlich (online, per E-Mail oder Post möglich; persönlich nur mit Termin)
Hundemarke
Bei der Anmeldung wählen Sie: Kennzeichnung über den Chip (Transponder) oder eine Hundesteuermarke. Eine Marke muss der Hund außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundstücks sichtbar tragen; bei Abmeldung ist sie zurückzugeben.
Marke verloren
Ersatzmarke online, persönlich oder per Post beantragen; sie kostet 5 Euro. Der Austausch einer beschädigten Marke ist kostenlos. Formular Ersatzmarke
Große Hunde
Die Haltung von Kampfhunden ist genehmigungspflichtig (Kreisverwaltungsreferat). Kampfhunde der Kategorie 1 dürfen in München grundsätzlich nicht gehalten werden; für Hunde der Kategorie 2 ist ein Negativzeugnis nötig.

Schritt 2

Hund in München abmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen, mit Nachweis (§ 10 Abs. 3)
Wie?
online, per E-Mail, Post oder Fax mit Formular oder persönlich
Wann?

Tod des HundesAbgabe an eine andere PersonAbgabe ins TierheimWegzug aus München

Nachweise

Tod: Sterbebescheinigung, z. B. Euthanasiebestätigung des TierarztesAbgabe: Kopie des AbgabevertragsTierheim: EinlieferungsscheinWegzug: Meldebestätigung des neuen WohnortsHundesteuermarke zurückgeben

Neuer Halter
Bei Abgabe fragt das Abmeldeformular nach Name und Anschrift der neuen Halterin bzw. des neuen Halters (bei Tierheim: Einlieferungsschein beifügen).
Geld zurück?
Die Steuer wird für das Jahr der Abmeldung anteilig nach Monaten berechnet; der Bescheid weist Nachzahlung oder Überzahlung aus.

Quelle: stadt.muenchen.de/service/info/ska-42-grund-zweitwohnungs-hundesteuer… · abgerufen 20.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in München

Erlass bei finanzieller Notlage

Kein fester Ermäßigungssatz: Wer Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder ein vergleichbar geringes Einkommen hat, kann im Einzelfall einen Erlass beantragen – u. a. wenn der Hund vor der Notlage angeschafft wurde, medizinisch unentbehrlich ist oder aus gewichtigen moralischen Gründen aufgenommen wurde. Jährlicher Folgeantrag nötig.

Quelle: stadt.muenchen.de/service/info/erlass-der-hundesteuer-finanzielle-not… · abgerufen 20.10.2026

Hunde aus dem Tierheim München

steuerfrei

Für Hunde, die nach dem 01.01.2024 aus dem Tierheim München übernommen wurden: nach einem Jahr Haltung auf Antrag zwei Jahre steuerfrei (ab dem Jahr der Antragstellung). Antrag innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Voraussetzungen. Gilt nicht für Kampfhunde.

Antragsformular

Quelle (§ 8): stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/985/version4/0.html · abgerufen 20.10.2026

Hundeführerschein

steuerfrei

Wer mit dem Hund freiwillig eine Prüfung nach § 9 Abs. 3 (Hundeführerschein) besteht, zahlt für das auf die Prüfung folgende Jahr keine Steuer – je Hund einmal. Antrag bis 31.12. des Befreiungsjahres. Nicht für Kampfhunde, bei sicherheitsrechtlichen Anordnungen oder gesetzlich verpflichtendem Hundeführerschein.

Antragsformular

Quelle (§ 9): stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/985/version4/0.html · abgerufen 20.10.2026

Beruf, Gewerbe, öffentliche oder gemeinnützige Aufgaben

steuerfrei

Steuerfrei sind Hunde, die überwiegend für Gewerbe oder Hauptberuf gehalten werden und dafür unerlässlich sind, sowie Hunde, die ausschließlich für öffentliche oder gemeinnützige Aufgaben gehalten werden. Die Voraussetzungen sind bei der Anmeldung anzuzeigen.

Antragsformular

Quelle (§ 6 Abs. 1 Nr. 1–2): stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/985/version4/0.html · abgerufen 20.10.2026

Befreiungen nach § 7 nur auf Antrag, frühestens ab dem Monat nach der Antragstellung. Tierheimhund: Antrag innerhalb eines Jahres nach Vorliegen der Voraussetzungen; Hundeführerschein: bis 31.12. des Befreiungsjahres. (§ 7 Abs. 2)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in München

Gefährliche Hunde
Kampfhunde im Sinne von § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu (Eigenschaft stets vermutet) sowie weitere Rassen wie Rottweiler, Bullmastiff oder Cane Corso, solange kein Negativzeugnis vorliegt. (§ 4 Abs. 2)
Beginn
Die Steuer beginnt mit dem Monat nach der Aufnahme des Hundes; der Aufnahmemonat ist steuerfrei. (§ 3 Abs. 1 Nr. 1)
Zuzug
Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Folgemonat; anderswo für dasselbe Jahr gezahlte Hundesteuer wird angerechnet. (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
Welpen
Welpen einer eigenen Hündin sind ab dem Monat nach Vollendung des vierten Lebensmonats steuerpflichtig. (§ 3 Abs. 1 Nr. 2)
Pflegehunde
Auch wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe bzw. zum Anlernen hält, gilt als Halter. (§ 2 Abs. 1 Satz 3)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben wird, abhandenkommt oder stirbt; bei Wegzug mit Ablauf des Wegzugsmonats. (§ 3 Abs. 2)
Fällig
jährlich zum 15. Januar (ab 2027: 1. April); im Übrigen einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 5)
Bescheid
Nach der Anmeldung kommt ein Steuerbescheid; er gilt, bis er geändert oder aufgehoben wird. Die Zustellung kann bis zu drei Monate dauern.
Anrechnung
Wer zuzieht und für denselben Zeitraum bereits in einer anderen deutschen Gemeinde Hundesteuer gezahlt hat, bekommt sie angerechnet; Mehrbeträge werden nicht erstattet. (§ 3 Abs. 1 Nr. 3)
Gewerbliche Hunde
Steuerfrei sind Hunde, die überwiegend für die gewerbliche oder hauptberufliche Tätigkeit gehalten werden und dafür unerlässlich sind. (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
Lastschrift
Zahlung per SEPA-Lastschrift, Überweisung oder bar an der Kasse vor Ort möglich.

Landesrecht

Was Bayern von Hundehaltern in München verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 19 Rassen
Sachkunde
keine Prüfung
Chip
nur Kampfhunde

Häufige Fragen

Hundesteuer München: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in München?

100 € im Jahr für jeden Hund (§ 4 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung)). Eine Staffel für den zweiten oder weitere Hunde gibt es nicht. Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 800 € im Jahr.
Quelle: stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/985/version4/0.html

Bis wann muss ich meinen Hund in München anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme bzw. Zuzug beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 10 Abs. 1). Das geht online unter service.muenchen.de/intelliform/forms/01/10/10/hundesteuer/index oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/985/version4/0.html

Zahle ich in München im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 4 Abs. 1 Satz 2, § 3 Abs. 1 Nr. 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 58,33 € für das erste Jahr.
Quelle: stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/985/version4/0.html

Wann ist die Hundesteuer in München fällig?

Jährlich zum 15. Januar (ab 2027: 1. April); im Übrigen einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 5). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/985/version4/0.html

Wie melde ich meinen Hund in München ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen mit Nachweis beim Steueramt der Stadt ab (§ 10 Abs. 3). Anlass: Tod des Hundes, Abgabe an eine andere Person, Abgabe ins Tierheim, Wegzug aus München. Dazu: Tod: Sterbebescheinigung, z. B. Euthanasiebestätigung des Tierarztes; Abgabe: Kopie des Abgabevertrags; Tierheim: Einlieferungsschein; Wegzug: Meldebestätigung des neuen Wohnorts; Hundesteuermarke zurückgeben.
Quelle: stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/985/version4/0.html

Gibt es in München eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Hunde aus dem Tierheim München, Hundeführerschein, Assistenzhunde, Tierschutz: Hunde vorübergehend im Tierheim oder Beruf, Gewerbe, öffentliche oder gemeinnützige Aufgaben. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/985/version4/0.html

Brauche ich in München eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in München gilt das Landesrecht von Bayern: Keine landesweite Versicherungspflicht für alle Hunde. Für erlaubnispflichtige Kampfhunde soll die Gemeinde die Erlaubnis regelmäßig vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (VollzBekLStVG Nr. 37.4.5.5).
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2011_I_14957-162

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/985/version4/0.html

Kein offizielles Angebot des Landes München. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in München.