Hunderecht in Bayern
Haftpflicht, gefährliche Hunde, Sachkunde, Chip und Hundesteuer – was Bayern von Hundehaltern verlangt, belegt aus dem Landesrecht.
Auf einen Blick
Bayern · Landesrecht- Haftpflicht
- nur für bestimmte
- Rasseliste
- ja, 19 Rassen
- Sachkunde
- keine Prüfung
- Chip
- nur Kampfhunde
- Hundesteuer
- je Gemeinde
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 37 Halten gefährlicher Tiere · bereinigte Fassung (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 570); Text gilt ab 17.12.2024
Versicherung
Hundehaftpflicht in Bayern
Keine landesweite Versicherungspflicht für alle Hunde. Für erlaubnispflichtige Kampfhunde soll die Gemeinde die Erlaubnis regelmäßig vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen. (VollzBekLStVG Nr. 37.4.5.5)
Mindestdeckung: Verwaltungsvorschrift: mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 0,25 Millionen Euro für Sachschäden (bei Kampfhunden mit Erlaubnis) (VollzBekLStVG Nr. 37.4.5.5)
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2011_I_14957-162 · abgerufen 20.10.2026
Gefährliche Hunde
Rasseliste und gefährliche Hunde in Bayern
Kampfhunde – Vermutung unwiderlegbar (Kategorie 1)
Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu
Für diese Rassen und ihre Kreuzungen wird die Kampfhundeeigenschaft stets vermutet; die Vermutung kann nicht widerlegt werden. Haltung nur mit Erlaubnis der Gemeinde. (VollzBekLStVG Nr. 37.3.1.2)
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHundAgressV-1 · abgerufen 20.10.2026
Kampfhunde – Vermutung widerlegbar (Kategorie 2)
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler
Für diese Rassen und ihre Kreuzungen wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet, solange der Halter nicht nachweist, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist (in der Regel durch ein Gutachten/Wesenstest). (VollzBekLStVG Nr. 37.3.1.2)
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHundAgressV-1 · abgerufen 20.10.2026
Im Einzelfall
Unabhängig von der Rasse kann ein Hund im Einzelfall wegen seiner Ausbildung mit dem Ziel gesteigerter Aggressivität oder Gefährlichkeit Kampfhund sein. Außerdem können die Gemeinden für den Einzelfall Anordnungen zur Hundehaltung treffen. (§ 1 Abs. 3 BayHundAggressV; Art. 18 Abs. 2 LStVG)
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHundAgressV-1 · abgerufen 20.10.2026
Pflichten
Sachkunde, Chip, Register und Leine in Bayern
- Sachkunde
- Keine landesweite Sachkundeprüfung für Hundehalter im Gesetz. Bei Hunden der widerlegbaren Kategorie wird im Wesenstest-Gutachten neben der Gefährlichkeit des Hundes auch die Sachkunde des Halters geprüft. (VollzBekLStVG Nr. 37.3.2)
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2011_I_14957-162 · abgerufen 20.10.2026 - Kennzeichnung
- Keine landesweite Chippflicht für alle Hunde. Kampfhunde (BayHundAggressV) sind grundsätzlich mit einem Mikrochip zu kennzeichnen (Auflage zur Erlaubnis). (VollzBekLStVG Nr. 37.4.5.3)
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2011_I_14957-162 · abgerufen 20.10.2026 - Wesenstest
- Halter von Hunden der widerlegbaren Kategorie (§ 1 Abs. 2 BayHundAggressV) können die Kampfhundevermutung durch ein Sachverständigengutachten (Wesenstest) widerlegen; die Gemeinde beurteilt das Gutachten und stellt ggf. ein Negativzeugnis aus. Gesicherte Aussagen meist erst ab etwa 18 Monaten. (VollzBekLStVG Nr. 37.3.2, 37.3.5)
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2011_I_14957-162 · abgerufen 20.10.2026 - Leine, Maulkorb
- Keine landesweite Leinenpflicht im Gesetz. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen großer Hunde und Kampfhunde einschränken. Für Kampfhunde mit Erlaubnis ist regelmäßig Leinenpflicht außerhalb des eingefriedeten Besitztums und in der Regel Maulkorbzwang anzuordnen. (Art. 18 Abs. 1 LStVG; VollzBekLStVG Nr. 37.4.5.4)
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLStVG-18 · abgerufen 20.10.2026 - Zuständig
- Gemeinde (Erlaubnis für Kampfhunde, Anordnungen im Einzelfall) (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 LStVG)
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLStVG-37 · abgerufen 20.10.2026
Hundesteuer
Hundesteuer in Bayern
Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Rechtsgrundlage: Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) – Steuerfindungsrecht der Gemeinden; jede Gemeinde entscheidet selbst, ob sie eine Hundesteuer erhebt. Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2025_I_11358/true · abgerufen 20.10.2026
Häufige Fragen
Hunderecht Bayern: Fragen und Antworten
Ist die Hundehaftpflicht in Bayern Pflicht?
Keine landesweite Versicherungspflicht für alle Hunde. Für erlaubnispflichtige Kampfhunde soll die Gemeinde die Erlaubnis regelmäßig vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen. Mindestdeckung: Verwaltungsvorschrift: mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 0,25 Millionen Euro für Sachschäden (bei Kampfhunden mit Erlaubnis). (VollzBekLStVG Nr. 37.4.5.5)
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2011_I_14957-162
Gibt es in Bayern eine Rasseliste für gefährliche Hunde?
Ja. Kampfhunde – Vermutung unwiderlegbar (Kategorie 1): Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu; Kampfhunde – Vermutung widerlegbar (Kategorie 2): Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler.
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayHundAgressV-1
Brauche ich in Bayern einen Sachkundenachweis?
Keine landesweite Sachkundeprüfung für Hundehalter im Gesetz. Bei Hunden der widerlegbaren Kategorie wird im Wesenstest-Gutachten neben der Gefährlichkeit des Hundes auch die Sachkunde des Halters geprüft. (VollzBekLStVG Nr. 37.3.2)
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2011_I_14957-162
Muss mein Hund in Bayern gechippt werden?
Keine landesweite Chippflicht für alle Hunde. Kampfhunde (BayHundAggressV) sind grundsätzlich mit einem Mikrochip zu kennzeichnen (Auflage zur Erlaubnis). (VollzBekLStVG Nr. 37.4.5.3)
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2011_I_14957-162
Gilt in Bayern eine Leinenpflicht?
Keine landesweite Leinenpflicht im Gesetz. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen großer Hunde und Kampfhunde einschränken. Für Kampfhunde mit Erlaubnis ist regelmäßig Leinenpflicht außerhalb des eingefriedeten Besitztums und in der Regel Maulkorbzwang anzuordnen. (Art. 18 Abs. 1 LStVG; VollzBekLStVG Nr. 37.4.5.4)
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLStVG-18
Wer legt die Hundesteuer in Bayern fest?
Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Grundlage ist Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) – Steuerfindungsrecht der Gemeinden; jede Gemeinde entscheidet selbst, ob sie eine Hundesteuer erhebt.
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2025_I_11358/true
Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLStVG-37
Keine Rechtsberatung – verbindlich ist das Landesrecht von Bayern und die Auskunft der Behörde vor Ort.