Hundesteuer Berlin 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach dem Hundesteuergesetz (HuStG BE), gültig ab 01.01.2024.

Hundesteuer in Berlin

pro Jahr · Land Berlin · ab 01.01.2024
1. Hund
120 €/Jahr
ab 2. Hund
180 €/Jahrjeder weitere Hund
Listenhund
120 €/Jahrkein eigener Satz

§ 4 HuStG BE Hundesteuergesetz (HuStG BE) · vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 539), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. November 2023 (GVBl. S. 382)

Anmelden: innerhalb eines Monats nach Kauf/Aufnahme oder Zuzug nach Berlin; Hunde unter drei Monaten innerhalb der ersten vier LebensmonateErstes Jahr: anteilig, je Monat 10,00 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Berlin?

Hundesteuer pro Jahr 120 €

Rechenweg

  1. 120 € = 120 € im Jahr (§ 4 HuStG BE)
  • Fällig: Erstmals festgesetzte Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids; danach vierteljährlich am 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember je ein Viertel. Jahreszahlung im Voraus möglich (§ 7 HuStG BE).

Quelle: Hundesteuergesetz (HuStG BE) vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 539), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. November 2023 (GVBl. S. 382)

Schritt 1

Hund in Berlin anmelden

Frist
innerhalb eines Monats nach Kauf/Aufnahme oder Zuzug nach Berlin; Hunde unter drei Monaten innerhalb der ersten vier Lebensmonate (§ 8 Abs. 1 HuStG BE)
Gebühr
Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt ist gebührenfrei. Die Registrierung im Hunderegister (die zugleich als Steueranmeldung gilt) kostet 17,50 € je Hund online bzw. 26,50 € schriftlich oder telefonisch.
Vorsprache
nicht erforderlich – online, per Post oder telefonisch (Hunderegister); beim Finanzamt auch persönlich möglich
Hundemarke
Seit dem 01.01.2024 gibt es keine Hundesteuermarke mehr; die Finanzämter geben keine Marken mehr aus.
Umzug
Umzug innerhalb Berlins: keine Abmeldung nötig, nur die neue Anschrift dem Finanzamt mitteilen (z. B. per E-Mail oder ELSTER); es gibt keinen neuen Steuerbescheid.
Große Hunde
Jeder Hund muss im zentralen Hunderegister Berlin angemeldet werden (online, schriftlich oder telefonisch; Transpondernummer nötig). Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis 10.000 Euro). Für gefährliche Hunde gibt es eine eigene Anmeldung.

Schritt 2

Hund in Berlin abmelden

Frist
innerhalb eines Monats nach Abgabe, Verlust oder Tod des Hundes (§ 8 Abs. 2 HuStG BE)
Wie?
Am einfachsten über das Hunderegister (online, schriftlich oder telefonisch) – das gilt zugleich als steuerliche Abmeldung. Alternativ beim Finanzamt über Mein ELSTER oder mit dem Formular „Abmeldung eines Hundes“; dann zusätzlich im Hunderegister abmelden.
Wann?

Tod des HundesWegzug aus BerlinAbgabe an eine andere PersonAbgabe ins TierheimHund entlaufen und kommt voraussichtlich nicht zurück

Geld zurück?
Nach der Abmeldung kommt ein neuer Steuerbescheid; zu viel gezahlte Steuer wird erstattet.

Quelle: service.berlin.de/dienstleistung/324161/ · abgerufen 20.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Berlin

Blindenführhunde und Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Blindenführhunde sowie Hunde, die ausschließlich und notwendig dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Nachweis z. B. Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen H, Bl oder Gl; nur für einen Hund, der als Assistenzhund ausgebildet ist.

Antragsformular

Quelle (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HuStG BE): www.berlin.de/sen/finanzen/dokumentendownload/steuern/daten-und-fakte… · abgerufen 20.10.2026

Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, gesetzliche Rente, Asylbewerberleistungen

steuerfrei

Auf Antrag ist ein Hund steuerfrei, solange Sie Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), eine gesetzliche Rente wegen Alters, Erwerbsminderung oder Todes (SGB VI) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Private Renten, Versorgungswerke und Beamtenpensionen zählen nicht.

Antragsformular

Quelle (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 HuStG BE): www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/f… · abgerufen 20.10.2026

Antrag beim zuständigen Finanzamt (Formular oder Mein ELSTER), zusätzlich zur Anmeldung im Hunderegister. Die Befreiung gilt ab Beginn des Monats, in dem der Antrag eingeht – frühestens ab dem Aufnahmemonat. Fällt der Grund weg, innerhalb eines Monats melden. (§ 5 Abs. 2–4 HuStG BE)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Berlin

Beginn
Der Monat, in dem Sie den Hund aufnehmen, zählt voll mit: Berechnet wird je angefangenem Kalendermonat ein Zwölftel des Jahresbetrags. (§ 3 Abs. 2 HuStG BE)
Zuzug
Bei Zuzug nach Berlin beginnt die Steuerpflicht mit dem Tag des Zuzugs.
Welpen
Ist der Hund jünger als drei Monate, muss er innerhalb der ersten vier Lebensmonate angemeldet werden. (§ 8 Abs. 1 Satz 2 HuStG BE)
Ende
Die Steuer wird für jeden vollen oder angefangenen Monat der Haltung berechnet; bei Wegzug aus Berlin endet die Steuerpflicht mit dem Tag des Wegzugs.
Fällig
Erstmals festgesetzte Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids; danach vierteljährlich am 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember je ein Viertel. Jahreszahlung im Voraus möglich. (§ 7 HuStG BE)
Bescheid
Nach der Anmeldung kommt nach etwa 4 Wochen unaufgefordert ein Steuerbescheid vom Finanzamt; er gilt auch für die Folgejahre. (§ 6 HuStG BE)
Gewerbliche Hunde
Nicht steuerbar (dem Finanzamt anzuzeigen): Hunde von Vereinen/Gesellschaften und Hunde, die zur Erzielung von Einkünften eingesetzt werden, wenn die Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigt werden. (§ 1 Abs. 2, § 8 Abs. 4 HuStG BE)
Lastschrift
SEPA-Lastschrift möglich: Dazu dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Landesrecht

Was Berlin von Hundehaltern in Berlin verlangt

Haftpflicht
für alle Hunde
Rasseliste
ja, 3 Rassen
Sachkunde
nur gefährliche
Chip
alle Hunde

Häufige Fragen

Hundesteuer Berlin: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Berlin?

120 € im Jahr für den ersten Hund (§ 4 HuStG BE der Hundesteuergesetz (HuStG BE)). Auch für gefährliche Hunde (Listenhunde) sieht die Satzung keinen eigenen Satz vor.
Quelle: gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=HuStG+BE&psml=bsbeprod.…

Bis wann muss ich meinen Hund in Berlin anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats nach Kauf/Aufnahme oder Zuzug nach Berlin; Hunde unter drei Monaten innerhalb der ersten vier Lebensmonate beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 8 Abs. 1 HuStG BE). Das geht online unter hunderegister.berlin.de/register oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/f…

Zahle ich in Berlin im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, der Monat der Anschaffung zählt voll mit (§ 3 Abs. 2 HuStG BE, § 3 Abs. 2 HuStG BE). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 8 Monate, also 80 € für das erste Jahr.
Quelle: gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=HuStG+BE&psml=bsbeprod.…

Wann ist die Hundesteuer in Berlin fällig?

Erstmals festgesetzte Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids; danach vierteljährlich am 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember je ein Viertel. Jahreszahlung im Voraus möglich (§ 7 HuStG BE). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/f…

Wie melde ich meinen Hund in Berlin ab?

Melden Sie den Hund innerhalb eines Monats nach Abgabe Verlust oder Tod des Hundes beim Steueramt der Stadt ab (§ 8 Abs. 2 HuStG BE). Anlass: Tod des Hundes, Wegzug aus Berlin, Abgabe an eine andere Person, Abgabe ins Tierheim, Hund entlaufen und kommt voraussichtlich nicht zurück.
Quelle: gesetze.berlin.de/perma?j=HuStG_BE_!_8

Gibt es in Berlin eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Blindenführhunde und Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen, Rettungs-, Sanitäts- und Blindenführhunde in Ausbildung, Geprüfte Rettungs- und Sanitätshunde, Hunde aus dem Tierheim oder Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, gesetzliche Rente, Asylbewerberleistungen. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=HuStG+BE&psml=bsbeprod.…

Brauche ich in Berlin eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Berlin gilt das Landesrecht von Berlin: Pflicht für alle Hunde ab Beginn der Haltung; auch Hunde, die außerhalb Berlins gehalten werden, dürfen in Berlin nur mit einer solchen Versicherung geführt werden (§ 14 HundeG).
Quelle: www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungs…

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=HuStG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true

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