Hunderecht in Berlin

Haftpflicht, gefährliche Hunde, Sachkunde, Chip und Hundesteuer – was Berlin von Hundehaltern verlangt, belegt aus dem Landesrecht.

Auf einen Blick

Berlin · Landesrecht
Haftpflicht
für alle Hunde
Rasseliste
ja, 3 Rassen
Sachkunde
nur gefährliche
Chip
alle Hunde
Hundesteuer
Landesgesetz

Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz – HundeG) · vom 7. Juli 2016 (GVBl. S. 436), in Kraft seit 22. Juli 2016

Versicherung

Hundehaftpflicht in Berlin

Pflicht für alle Hunde ab Beginn der Haltung; auch Hunde, die außerhalb Berlins gehalten werden, dürfen in Berlin nur mit einer solchen Versicherung geführt werden. (§ 14 HundeG)

Mindestdeckung: mindestens 1 Million Euro je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden; Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro pro Versicherungsjahr (§ 14 Abs. 1 HundeG)

Quelle: www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungs… · abgerufen 20.10.2026

Gefährliche Hunde

Rasseliste und gefährliche Hunde in Berlin

Gefährliche Hunde aufgrund der Rasse (Listenhunde)

Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier

Haltung unverzüglich beim Ordnungsamt anzeigen; innerhalb von 8 Wochen Sachkunde, Haftpflichtversicherung und Wesenstest nachweisen. Ab dem 7. Lebensmonat Maulkorbpflicht, in der Öffentlichkeit Leinenpflicht. Zucht und Vermehrung verboten. (§§ 17–23 HundeG)

Quelle: www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungs… · abgerufen 20.10.2026

Im Einzelfall

Als gefährlich gelten auch Hunde jeder anderen Rasse oder Kreuzung, die das Ordnungsamt wegen ihres Verhaltens (z. B. gefahrdrohendes Anspringen oder Bissvorfall) als gefährlich eingestuft hat. (§ 5 Abs. 3 HundeG)

Quelle: www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/hundehaltung/artikel.148… · abgerufen 20.10.2026

Pflichten

Sachkunde, Chip, Register und Leine in Berlin

Sachkunde
Sachkundebescheinigung („Hundeführerschein“): freiwillig, nur nötig zur Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht; Pflicht für Halter gefährlicher Hunde. Prüfung bei anerkannten Sachverständigen: theoretisch 30 Multiple-Choice-Fragen (mind. 70 % richtig, 45 Minuten) und praktische Gehorsamsprüfung mit dem Hund (mind. 1 Jahr alt). Ohne Prüfung z. B. für Tierärzte oder wer in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre beanstandungsfrei einen Hund gehalten hat. Gilt je Hund und Person. (§§ 6, 7 HundeG; HundeG-DVO Anlage 1)
Quelle: www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/hundehaltung/artikel.148… · abgerufen 20.10.2026
Kennzeichnung
Jeder in Berlin gehaltene Hund muss fälschungssicher mit einem Mikrochip (ISO-Norm) gekennzeichnet sein – ab Vollendung des dritten Lebensmonats; außerhalb von Wohnung/Grundstück zusätzlich Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. (§§ 4, 12 HundeG)
Quelle: www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungs… · abgerufen 20.10.2026
Register
Zentrales Hunderegister Berlin (hunderegister.berlin.de, geführt von der GovConnect GmbH): Alle Hunde sind auf eigene Kosten anzumelden; Änderungen, Ende der Haltung und Tod sind zu melden. Seit 01.01.2024 gilt die An-/Abmeldung beim Register zugleich als steuerliche An-/Abmeldung beim Finanzamt. (§§ 11, 13 HundeG)
Quelle: www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/hundehaltung/berliner-hu… · abgerufen 20.10.2026
Wesenstest
Pflicht für gefährliche Hunde: Nachweis innerhalb von 8 Wochen nach der Anzeige, bei Hunden unter 15 Monaten binnen vier Wochen nach Erreichen dieses Alters; durchgeführt von anerkannten Sachverständigen. (§§ 9, 19 HundeG)
Quelle: www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/hundehaltung/artikel.148… · abgerufen 20.10.2026
Leine, Maulkorb
Allgemeine Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet (außer Hundeauslaufgebiete und Hundefreilaufflächen). Ausgenommen: Bestandshunde (vor dem 22.07.2016 gehalten) und Hunde mit Sachkundebescheinigung – aber in Grünanlagen, Wald, Treppenhäusern, öffentlichen Verkehrsmitteln, Fußgängerzonen u. a. gilt die Leinenpflicht immer. Gefährliche Hunde: besondere Leinenpflicht und Maulkorbpflicht ab dem 7. Lebensmonat. (§§ 20, 23, 28, 29 HundeG)
Quelle: www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/hundehaltung/artikel.148… · abgerufen 20.10.2026
Zuständig
Ordnungsamt des Bezirks (Veterinär- und Lebensmittelaufsicht)
Quelle: www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/hundehaltung/artikel.148… · abgerufen 20.10.2026

Hundesteuer

Hundesteuer in Berlin

Die Hundesteuer ist in Berlin in einem Landesgesetz geregelt: Hundesteuergesetz Berlin (HuStG BE) – Landesgesetz, Steuer verwaltet das Finanzamt. Quelle: www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/f… · abgerufen 20.10.2026

Häufige Fragen

Hunderecht Berlin: Fragen und Antworten

Ist die Hundehaftpflicht in Berlin Pflicht?

Pflicht für alle Hunde ab Beginn der Haltung; auch Hunde, die außerhalb Berlins gehalten werden, dürfen in Berlin nur mit einer solchen Versicherung geführt werden. Mindestdeckung: mindestens 1 Million Euro je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden; Selbstbeteiligung höchstens 500 Euro pro Versicherungsjahr. (§ 14 HundeG)
Quelle: www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungs…

Gibt es in Berlin eine Rasseliste für gefährliche Hunde?

Ja. Gefährliche Hunde aufgrund der Rasse (Listenhunde): Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Bullterrier.
Quelle: www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/hundehaltung/berliner-hu…

Brauche ich in Berlin einen Sachkundenachweis?

Sachkundebescheinigung („Hundeführerschein“): freiwillig, nur nötig zur Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht; Pflicht für Halter gefährlicher Hunde. Prüfung bei anerkannten Sachverständigen: theoretisch 30 Multiple-Choice-Fragen (mind. 70 % richtig, 45 Minuten) und praktische Gehorsamsprüfung mit dem Hund (mind. 1 Jahr alt). Ohne Prüfung z. B. für Tierärzte oder wer in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre beanstandungsfrei einen Hund gehalten hat. Gilt je Hund und Person. (§§ 6, 7 HundeG; HundeG-DVO Anlage 1)
Quelle: www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/hundehaltung/artikel.148…

Muss mein Hund in Berlin gechippt werden?

Jeder in Berlin gehaltene Hund muss fälschungssicher mit einem Mikrochip (ISO-Norm) gekennzeichnet sein – ab Vollendung des dritten Lebensmonats; außerhalb von Wohnung/Grundstück zusätzlich Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. (§§ 4, 12 HundeG)
Quelle: www.berlin.de/ba-reinickendorf/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungs…

Muss ich meinen Hund in Berlin in ein Register eintragen?

Zentrales Hunderegister Berlin (hunderegister.berlin.de, geführt von der GovConnect GmbH): Alle Hunde sind auf eigene Kosten anzumelden; Änderungen, Ende der Haltung und Tod sind zu melden. Seit 01.01.2024 gilt die An-/Abmeldung beim Register zugleich als steuerliche An-/Abmeldung beim Finanzamt. (§§ 11, 13 HundeG)
Quelle: www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/hundehaltung/berliner-hu…

Gilt in Berlin eine Leinenpflicht?

Allgemeine Leinenpflicht im gesamten Stadtgebiet (außer Hundeauslaufgebiete und Hundefreilaufflächen). Ausgenommen: Bestandshunde (vor dem 22.07.2016 gehalten) und Hunde mit Sachkundebescheinigung – aber in Grünanlagen, Wald, Treppenhäusern, öffentlichen Verkehrsmitteln, Fußgängerzonen u. a. gilt die Leinenpflicht immer. Gefährliche Hunde: besondere Leinenpflicht und Maulkorbpflicht ab dem 7. Lebensmonat. (§§ 20, 23, 28, 29 HundeG)
Quelle: www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/aufgaben/hundehaltung/artikel.148…

Wer legt die Hundesteuer in Berlin fest?

In Berlin regelt ein Landesgesetz die Hundesteuer: Hundesteuergesetz Berlin (HuStG BE) – Landesgesetz, Steuer verwaltet das Finanzamt.
Quelle: www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/informationen-fuer-steuerzahler-/f…

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://gesetze.berlin.de/perma?j=HuHG_BE_Inhaltsverzeichnis

Keine Rechtsberatung – verbindlich ist das Landesrecht von Berlin und die Auskunft der Behörde vor Ort.