Hundesteuer Essen 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Stadt Essen, gültig ab 01.01.2026.

Hundesteuer in Essen

pro Jahr · Stadt Essen · ab 01.01.2026
ein Hund
156 €/Jahr
bei zwei Hunden
216 €/Jahrje Hund
bei drei oder mehr Hunden
252 €/Jahrje Hund
Listenhund
852 €/Jahrgefährlicher Hund

§ 2 Abs. 1 Buchst. a Hundesteuersatzung (PDF) · vom 15. Dezember 2025 (Ratsbeschluss 10.12.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt vom 19.12.2025)

Anmelden: innerhalb von zwei Wochen nach der AufnahmeErstes Jahr: anteilig, je Monat 13,00 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Essen?

Hundesteuer pro Jahr 156 €

Rechenweg

  1. 156 € = 156 € im Jahr (§ 2 Abs. 1 Buchst. a)
  • Fällig: Erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids, danach halbjährlich je zur Hälfte am 15. Mai und 15. November; auf Antrag (bis 30. September des Vorjahres) als Jahresbetrag zum 1. Juli (§ 9 Abs. 2).

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Essen vom 15. Dezember 2025 (Ratsbeschluss 10.12.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt vom 19.12.2025)

Schritt 1

Hund in Essen anmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (§ 10 Abs. 1)
Hundemarke
Mit dem Steuerbescheid kommt eine digitale Hundesteuermarke (QR-Code). Sie ist außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundstücks auf Papier oder digital (Wallet-App) mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen; eine Metallmarke am Halsband gibt es seit 2026 nicht mehr.
Marke verloren
Eine Ersatzmarke gibt es nicht mehr: Wallet-Datei oder QR-Code lassen sich jederzeit über den Steuerbescheid neu laden. Ist auch der Bescheid weg, stellt das Steueramt auf Antrag gegen Kostenersatz einen neuen aus.
Große Hunde
Große Hunde (ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg) zusätzlich beim Ordnungsamt anzeigen (25 € je Anmeldung); für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist eine Erlaubnis nach dem Landeshundegesetz NRW nötig.

Wer in Essen nicht oder zu spät anmeldet, handelt ordnungswidrig; die Satzung nennt eine Geldbuße bis zu 5.000 € (§ 12 Abs. 2).

Schritt 2

Hund in Essen abmelden

Frist
innerhalb eines Monats (§ 10 Abs. 2)
Wie?
online über das Serviceportal (Formular „An-/Abmeldung eines Hundes“), Nachweise können hochgeladen werden
Wann?

Abgabe oder Verkauf des HundesHund ist abhandengekommenTod des HundesWegzug aus Essen

Nachweise

Hundemarke muss nicht zurückgegeben werden (digitale Marke)

Neuer Halter
Bei Abgabe an eine andere Person Name und Anschrift des neuen Halters angeben.
Geld zurück?
Endet die Steuerpflicht, wird zu viel gezahlte Steuer erstattet.
Zusätzlich
Große und gefährliche Hunde nach dem Landeshundegesetz NRW zusätzlich beim Ordnungsamt melden.

Quelle: media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR902neu.pdf · abgerufen 20.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Essen

Sozialleistungen (Bürgergeld/SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, AsylbLG, Kriegsopferfürsorge)

Auf Antrag ein Viertel des Satzes für einen Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. a) für den ersten Hund – für Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende/Sozialgeld (SGB II), Kinderzuschlag (§ 6a BKGG), Leistungen nach dem AsylbLG, Kriegsopferfürsorge (BVG) oder Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung (3./4. Kapitel SGB XII). Für weitere Hunde gilt der normale Satz. In Mehrpersonenhaushalten müssen alle Halter die Voraussetzungen erfüllen. Nicht für gefährliche Hunde.

Quelle (§ 6 Abs. 2, 3): media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR902neu.pdf · abgerufen 20.10.2026

Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen

Auf Antrag halber Steuersatz für höchstens 2 Hunde, die landwirtschaftliche Anwesen (gewerbsmäßiger Ackerbau, Tierzucht, Obst-, Gemüse- oder Pflanzenanbau, mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil) bewachen.

Quelle (§ 6 Abs. 1): media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR902neu.pdf · abgerufen 20.10.2026

Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dient (in der Regel Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, aG oder H).

Quelle (§ 5 Abs. 1 Nr. 3): media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR902neu.pdf · abgerufen 20.10.2026

Assistenzhunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG; Nachweis durch Ausweis über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft.

Quelle (§ 5 Abs. 1 Nr. 9): media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR902neu.pdf · abgerufen 20.10.2026

Hunde aus dem Tierheim Essen

steuerfrei

Auf Antrag 36 Monate steuerfrei, wenn der Hund erstmals aus dem Tierheim Essen (Tierschutzverein Groß-Essen e. V., Albert-Schweitzer-Tierheim, Grillostr. 24) aufgenommen wird. Gefährliche Hunde nur, wenn bei Aufnahme bereits die Erlaubnis nach § 4 LHundG NRW beantragt ist.

Quelle (§ 5 Abs. 1 Nr. 6): media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR902neu.pdf · abgerufen 20.10.2026

Rettungs- und Suchhunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei, wenn der Hund dauernd als Rettungs- oder Suchhund für behördliche Sicherheits- und Rettungskräfte eingesetzt wird und die Prüfung eines von der Stadt anerkannten Vereins/Verbands bestanden hat.

Quelle (§ 5 Abs. 1 Nr. 8): media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR902neu.pdf · abgerufen 20.10.2026

Forst- und Jagdhunde (dienstlich)

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: für den Einsatz erforderliche Hunde von Forstbeamten/-angestellten, Forstschutzbeauftragten, Berufsjägern sowie bestätigten Jagdaufsehern im Dienst der Stadt Essen, Einsatzgebiet hauptsächlich in Essen.

Quelle (§ 5 Abs. 1 Nr. 1): media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR902neu.pdf · abgerufen 20.10.2026

Weitere Befreiungen

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei außerdem: Hunde an Bord von Binnenschiffen (Schiffsregister), Herdengebrauchshunde in der benötigten Anzahl, Tierschutzvereine, die überwiegend Hunde aus dem Raum Essen aufnehmen/vermitteln. Für gefährliche Hunde gelten die Befreiungen Nr. 1, 3–5 und 8 nicht.

Quelle (§ 5 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7, Abs. 2): media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR902neu.pdf · abgerufen 20.10.2026

Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes (bei bereits versteuerten Hunden spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, ab dem die Vergünstigung gelten soll); bei verspätetem Antrag gilt die Vergünstigung erst ab dem auf den Eingang folgenden Monat. Online-Antrag über das Serviceportal. (§ 7 Abs. 2)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Essen

Gefährliche Hunde
Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen (vermutete Gefährlichkeit) und Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall von der zuständigen Behörde festgestellt wurde (z. B. nach Beißvorfall). Die Feststellung ist binnen 2 Wochen dem Stadtsteueramt anzuzeigen. (§ 3)
Beginn
Die Steuerpflicht beginnt am Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird – der Aufnahmemonat zählt voll. (§ 8 Abs. 1 Satz 1)
Zuzug
Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht am Ersten des Folgemonats. (§ 8 Abs. 3 Satz 1)
Welpen
Hunde aus dem Wurf einer eigenen Hündin sind ab dem Monat steuerpflichtig, in dem sie drei Monate alt werden. (§ 8 Abs. 1 Satz 1)
Pflegehunde
Pflege-, Verwahr- und Probehunde sind steuerpflichtig, wenn sie nicht anderswo versteuert sind – in jedem Fall nach mehr als zwei Monaten. (§ 1 Abs. 4)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben wird, abhandenkommt oder stirbt; bei Wegzug mit Ablauf des Wegzugsmonats. (§ 8 Abs. 2, 3)
Fällig
Erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids, danach halbjährlich je zur Hälfte am 15. Mai und 15. November; auf Antrag (bis 30. September des Vorjahres) als Jahresbetrag zum 1. Juli. (§ 9 Abs. 2)
Bescheid
Nach der Anmeldung kommen Steuerbescheid und digitale Hundesteuermarke (QR-Code) per Post, danach jährlich bis zur Abmeldung.
Anrechnung
Bei Zuzug mit einem anderswo versteuerten Hund oder bei einem Ersatzhund kann die bereits gezahlte Steuer für denselben Zeitraum angerechnet werden. (§ 9 Abs. 3)
Lastschrift
Ein SEPA-Lastschriftmandat kann über ein Online-Formular erteilt werden.

Landesrecht

Was Nordrhein-Westfalen von Hundehaltern in Essen verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 14 Rassen
Sachkunde
bestimmte Hunde
Chip
bestimmte Hunde

In Essen zuständig für große und gefährliche Hunde: Ordnungsamt – Landeshundegesetz (Anmeldung, Erlaubnisse, Bußgeldverfahren), Ellernstraße 29, 45326 Essen · gefahrenabwehr@ordnungsamt.essen.de Quelle: service.essen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41286/show · abgerufen 20.10.2026

Häufige Fragen

Hundesteuer Essen: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Essen?

156 € im Jahr für den ersten Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. a der Hundesteuersatzung der Stadt Essen). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 852 € im Jahr.
Quelle: media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR902neu.pdf

Bis wann muss ich meinen Hund in Essen anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 10 Abs. 1). Das geht online unter service.essen.de/home/-/egov-ws/fs/5363585/233642 oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR902neu.pdf

Zahle ich in Essen im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, der Monat der Anschaffung zählt voll mit (§ 8, § 9 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Satz 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 8 Monate, also 104 € für das erste Jahr.
Quelle: media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR902neu.pdf

Wann ist die Hundesteuer in Essen fällig?

Erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids, danach halbjährlich je zur Hälfte am 15. Mai und 15. November; auf Antrag (bis 30. September des Vorjahres) als Jahresbetrag zum 1. Juli (§ 9 Abs. 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR902neu.pdf

Wie melde ich meinen Hund in Essen ab?

Melden Sie den Hund innerhalb eines Monats beim Steueramt der Stadt ab (§ 10 Abs. 2). Anlass: Abgabe oder Verkauf des Hundes, Hund ist abhandengekommen, Tod des Hundes, Wegzug aus Essen. Dazu: Hundemarke muss nicht zurückgegeben werden (digitale Marke).
Quelle: media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR902neu.pdf

Gibt es in Essen eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Blindenführhunde, Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen, Assistenzhunde, Hunde aus dem Tierheim Essen, Rettungs- und Suchhunde, Forst- und Jagdhunde (dienstlich) oder Weitere Befreiungen. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR902neu.pdf

Brauche ich in Essen eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Essen gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen: Pflicht für gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg). Für andere Hunde keine landesweite Pflicht (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und 2).
Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/27092016-hundegesetz-fuer-das-land-nordrhein…

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR902neu.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Essen. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Essen.