Hundesteuer Stuttgart 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart, gültig ab 01.01.2026.

Hundesteuer in Stuttgart

pro Jahr · Landeshauptstadt Stuttgart · ab 01.01.2026
1. Hund
144 €/Jahr
ab 2. Hund
288 €/Jahrjeder weitere Hund
Listenhund
816 €/Jahrgefährlicher Hund

§ 5 Abs. 2 Buchst. a Hundesteuersatzung (PDF) · vom 26. September 1996, zuletzt geändert am 23. Oktober 2025 (Amtsblatt Nr. 48 vom 27. November 2025)

Anmelden: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlichErstes Jahr: anteilig, je Monat 12,00 € (1. Hund)Zwinger/Zucht: eigene Regel, siehe unten

Rechner

Was zahle ich in Stuttgart?

Hundesteuer pro Jahr 144 €

Rechenweg

  1. 144 € = 144 € im Jahr (§ 5 Abs. 2 Buchst. a)
  • Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 9 Abs. 1).

Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart vom 26. September 1996, zuletzt geändert am 23. Oktober 2025 (Amtsblatt Nr. 48 vom 27. November 2025)

Schritt 1

Hund in Stuttgart anmelden

Frist
innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich (§ 10 Abs. 1)
Vorsprache
nicht erforderlich; Anmeldung schriftlich, online oder Abgabe auch in den Bürgerbüros
Hundemarke
Für jeden angemeldeten Hund gibt es eine Hundesteuermarke (Eigentum der Stadt), gültig für die Dauer der Haltung. Außerhalb des Hauses bzw. des umfriedeten Grundstücks muss der Hund sie sichtbar tragen.
Marke verloren
Ersatzmarke gegen 5 Euro Gebühr; das gilt auch für eine unbrauchbar gewordene Marke (alte Marke zurückgeben). Wird die verlorene Marke gefunden, ist die Ersatzmarke zurückzugeben. Formular Ersatzmarke
Große Hunde
Kampfhunde sind erlaubnispflichtig und müssen zusätzlich beim Amt für öffentliche Ordnung angemeldet werden.

Schritt 2

Hund in Stuttgart abmelden

Frist
innerhalb eines Monats, schriftlich; Hundesteuermarke zurückgeben (§ 10 Abs. 2, § 11 Abs. 5)
Wie?
schriftlich (Formular per Post, Fax, E-Mail oder persönlich)
Wann?

WegzugTod des HundesVeräußerung oder Abgabe des HundesSonstige Gründe

Nachweise

Hundesteuermarke zurückgeben (sonst Begründung)bei Tod: Nachweis, falls vorhandenbei Abgabe: Name und Anschrift des neuen Besitzers

Neuer Halter
Bei Verkauf oder Abgabe sind Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.
Geld zurück?
Zu viel gezahlte Steuer wird auf das im Abmeldeformular angegebene Konto erstattet.

Quelle: www.stuttgart.de/rathaus/finanzen/steuern-und-abgaben/hundesteuer · abgerufen 20.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Stuttgart

Hunde aus dem Tierheim Stuttgart

50 % Ermäßigung

Auf schriftlichen Antrag die Hälfte der Steuer für Hunde, die seit 01.01.2020 direkt aus dem Tierheim Stuttgart (oder einer anerkannten gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Stuttgart) erstmals aufgenommen wurden – nur für den ersten Hund, nicht für Kampfhunde/gefährliche Hunde. Gilt ab dem Kalenderjahr der Antragstellung; Kopie des Übergabevertrags genügt.

Quelle (§ 6a): www.stuttgart.de/medien/ibs/hundesteuersatzung_2026.pdf · abgerufen 20.10.2026

Schwerbehinderung (Merkzeichen B, BL, aG, H)

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe gehörloser oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen – hilfsbedürftig sind Personen mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H. Nicht für Hunde nach § 5 Abs. 1.

Antragsformular

Quelle (§ 6 Abs. 1 Nr. 1): www.stuttgart.de/medien/ibs/hundesteuersatzung_2026.pdf · abgerufen 20.10.2026

Rettungshunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen. Die Prüfung muss innerhalb der letzten zwölf Monate abgelegt worden sein.

Quelle (§ 6 Abs. 1 Nr. 2): www.stuttgart.de/medien/ibs/hundesteuersatzung_2026.pdf · abgerufen 20.10.2026

Befreiung nur auf Antrag; maßgebend sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres bzw. bei Beginn der Steuerpflicht. Für Kampfhunde/gefährliche Hunde keine Befreiung. (§ 6, § 8 Abs. 1)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Stuttgart

Gefährliche Hunde
Hunde, die das Amt für öffentliche Ordnung als gesteigert aggressiv und gefährlich festgestellt hat (§ 1 PolVO gefährliche Hunde), gefährliche Hunde nach § 2 PolVO sowie die Rassen American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu und Kreuzungen bis zur 1. Elterngeneration. (§ 5 Abs. 1)
Zwinger, Zucht
Zwingersteuer auf Antrag für Züchter (mindestens zwei rassereine Hunde derselben Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, Eintrag im Zuchtbuch einer anerkannten Züchtervereinigung): 288 € je Zwinger bis 5 Hunde, je bis zu 5 weitere Hunde weitere 288 €. Nicht für Rassen nach § 5 Abs. 1 und nicht, wenn in den letzten drei Jahren nicht gezüchtet wurde. (§ 5 Abs. 3, § 7)
Beginn
Die Steuer beginnt mit dem Monat nach Beginn der Haltung. Beginnt die Haltung genau am 1. eines Monats, zählt dieser Monat schon mit. (§ 3 Abs. 1)
Welpen
Steuerpflichtig frühestens nach Ablauf des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird. (§ 3 Abs. 1 Satz 1)
Pflegehunde
Kann der Halter nicht ermittelt werden, gilt als Halter, wer den Hund mindestens drei Monate gepflegt, untergebracht oder auf Probe bzw. zum Anlernen gehalten hat. (§ 2 Abs. 2 Satz 2)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung endet. (§ 3 Abs. 2)
Zu spät abgemeldet
Wer die Abmeldung versäumt, zahlt bis zur Abmeldung weiter.
Fällig
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 9 Abs. 1)
Bescheid
Die Steuer wird per Steuerbescheid festgesetzt; endet die Haltung im Lauf des Jahres, kommt ein Änderungsbescheid. (§ 9)
Gewerbliche Hunde
Steuerpflichtig ist nur das Halten durch natürliche Personen, soweit es nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient. (§ 1 Abs. 2)
Lastschrift
SEPA-Basis-Lastschriftmandat der Stadtkasse Stuttgart als Download

Landesrecht

Was Baden-Württemberg von Hundehaltern in Stuttgart verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 12 Rassen
Sachkunde
nur Kampfhunde
Chip
nur Kampfhunde

Häufige Fragen

Hundesteuer Stuttgart: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Stuttgart?

144 € im Jahr für den ersten Hund (§ 5 Abs. 2 Buchst. a der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 816 € im Jahr.
Quelle: www.stuttgart.de/medien/ibs/hundesteuersatzung_2026.pdf

Bis wann muss ich meinen Hund in Stuttgart anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 10 Abs. 1). Das geht online unter www.service-bw.de/zufi/leistungen/130?plz=70435-70599-70437-70178-70376-70199-70378-70499-70597-70372-70174-70173-70195-70176-70374-70197-70192-70191-70193-70190-70629-70329-70567-70327-70569-70469-70563-70188-70565-70184-70186-70180-70182-70619-70439 oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.stuttgart.de/medien/ibs/hundesteuersatzung_2026.pdf

Zahle ich in Stuttgart im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 5 Abs. 5, § 3 Abs. 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 84 € für das erste Jahr.
Quelle: www.stuttgart.de/medien/ibs/hundesteuersatzung_2026.pdf

Wann ist die Hundesteuer in Stuttgart fällig?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 9 Abs. 1). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.stuttgart.de/medien/ibs/hundesteuersatzung_2026.pdf

Wie melde ich meinen Hund in Stuttgart ab?

Melden Sie den Hund innerhalb eines Monats schriftlich; Hundesteuermarke zurückgeben beim Steueramt der Stadt ab (§ 10 Abs. 2, § 11 Abs. 5). Anlass: Wegzug, Tod des Hundes, Veräußerung oder Abgabe des Hundes, Sonstige Gründe. Dazu: Hundesteuermarke zurückgeben (sonst Begründung); bei Tod: Nachweis, falls vorhanden; bei Abgabe: Name und Anschrift des neuen Besitzers.
Quelle: www.stuttgart.de/medien/ibs/hundesteuersatzung_2026.pdf

Gibt es in Stuttgart eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Schwerbehinderung (Merkzeichen B, BL, aG, H) oder Rettungshunde. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.stuttgart.de/medien/ibs/hundesteuersatzung_2026.pdf

Brauche ich in Stuttgart eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Stuttgart gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg: Keine landesweite Versicherungspflicht für alle Hunde. Wer einen Kampfhund halten will, braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde – sie wird in der Regel nur mit Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung erteilt (§ 3 Abs. 1, Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Quelle: im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/…

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.stuttgart.de/medien/ibs/hundesteuersatzung_2026.pdf

Kein offizielles Angebot des Landes Stuttgart. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Stuttgart.