Hunderecht in Baden-Württemberg

Haftpflicht, gefährliche Hunde, Sachkunde, Chip und Hundesteuer – was Baden-Württemberg von Hundehaltern verlangt, belegt aus dem Landesrecht.

Auf einen Blick

Baden-Württemberg · Landesrecht
Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 12 Rassen
Sachkunde
nur Kampfhunde
Chip
nur Kampfhunde
Hundesteuer
je Gemeinde

Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) · vom 3. August 2000, in Kraft seit 16. August 2000

Versicherung

Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg

Keine landesweite Versicherungspflicht für alle Hunde. Wer einen Kampfhund halten will, braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde – sie wird in der Regel nur mit Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung erteilt. (§ 3 Abs. 1, Abs. 2 Satz 6 PolVOgH)

Quelle: im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/… · abgerufen 20.10.2026

Gefährliche Hunde

Rasseliste und gefährliche Hunde in Baden-Württemberg

Kampfhunde kraft Vermutung (widerlegbar)

American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier

Diese Rassen und ihre Kreuzungen gelten als Kampfhunde, solange der Halter nicht durch eine Prüfung nachweist, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit aufweist.

Quelle: im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/… · abgerufen 20.10.2026

Kampfhunde im Einzelfall (bei Anhaltspunkten)

Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu

Bei diesen Rassen und ihren Kreuzungen wird die Kampfhundeeigenschaft nicht vermutet, kann aber nach einer Prüfung von der Ortspolizeibehörde festgestellt werden, wenn Anhaltspunkte (z. B. ein Beißvorfall) vorliegen. Leinenpflicht außerhalb des befriedeten Besitztums gilt für sie trotzdem.

Quelle: im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/… · abgerufen 20.10.2026

Im Einzelfall

Gefährlich sind außerdem Hunde jeder Rasse, die bissig sind, Menschen oder Tiere in aggressiver oder gefahrdrohender Weise anspringen oder zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild, Vieh oder anderen Tieren neigen. (§ 2 PolVOgH)

Quelle: im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/… · abgerufen 20.10.2026

Pflichten

Sachkunde, Chip, Register und Leine in Baden-Württemberg

Sachkunde
Kein allgemeiner Hundeführerschein. Wer einen Kampfhund halten will, erhält die Erlaubnis nur, wenn gegen seine Zuverlässigkeit und Sachkunde keine Bedenken bestehen; auch Personen, die den Hund führen dürfen, müssen diese Sachkunde besitzen. (§ 3 Abs. 2 PolVOgH)
Quelle: im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/… · abgerufen 20.10.2026
Kennzeichnung
Kampfhunde müssen vor der Prüfung dauerhaft gekennzeichnet sein (unveränderliche Kennzeichnung, z. B. Mikrochip oder lesbare Tätowierung). Kampfhunde, Hunde der genannten Rassen und gefährliche Hunde tragen außerhalb des befriedeten Besitztums ein Halsband mit Kennzeichnung des Halters. (§ 3 Abs. 2 Satz 2, § 4 Abs. 3 Satz 2 PolVOgH)
Quelle: im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/… · abgerufen 20.10.2026
Wesenstest
Die Vermutung für American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier kann durch eine Prüfung widerlegt werden. Die Prüfung nimmt ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Tierarzt zusammen mit einem sachverständigen Polizeibeamten ab; zuständig ist das Landratsamt bzw. im Stadtkreis das Bürgermeisteramt. (§ 1 Abs. 4 PolVOgH)
Quelle: im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/… · abgerufen 20.10.2026
Leine, Maulkorb
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Kampfhunde, Hunde der genannten Rassen (älter als sechs Monate) und gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine zu führen; Kampfhunde (älter als sechs Monate) und gefährliche Hunde tragen dort zusätzlich einen Maulkorb. (§ 4 Abs. 3 und 4 PolVOgH)
Quelle: im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/… · abgerufen 20.10.2026
Zuständig
Ortspolizeibehörde (Erlaubnis, Anordnungen); Prüfung durch das Landratsamt bzw. im Stadtkreis das Bürgermeisteramt (§ 3 Abs. 1, § 1 Abs. 4 PolVOgH)
Quelle: im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/… · abgerufen 20.10.2026

Hundesteuer

Hundesteuer in Baden-Württemberg

Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) Baden-Württemberg in Verbindung mit der Hundesteuersatzung der Gemeinde. Quelle: www.service-bw.de/rest/api/leistungen/130 · abgerufen 20.10.2026

Häufige Fragen

Hunderecht Baden-Württemberg: Fragen und Antworten

Ist die Hundehaftpflicht in Baden-Württemberg Pflicht?

Keine landesweite Versicherungspflicht für alle Hunde. Wer einen Kampfhund halten will, braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde – sie wird in der Regel nur mit Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung erteilt. (§ 3 Abs. 1, Abs. 2 Satz 6 PolVOgH)
Quelle: im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/…

Gibt es in Baden-Württemberg eine Rasseliste für gefährliche Hunde?

Ja. Kampfhunde kraft Vermutung (widerlegbar): American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier; Kampfhunde im Einzelfall (bei Anhaltspunkten): Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu.
Quelle: im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/…

Brauche ich in Baden-Württemberg einen Sachkundenachweis?

Kein allgemeiner Hundeführerschein. Wer einen Kampfhund halten will, erhält die Erlaubnis nur, wenn gegen seine Zuverlässigkeit und Sachkunde keine Bedenken bestehen; auch Personen, die den Hund führen dürfen, müssen diese Sachkunde besitzen. (§ 3 Abs. 2 PolVOgH)
Quelle: im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/…

Muss mein Hund in Baden-Württemberg gechippt werden?

Kampfhunde müssen vor der Prüfung dauerhaft gekennzeichnet sein (unveränderliche Kennzeichnung, z. B. Mikrochip oder lesbare Tätowierung). Kampfhunde, Hunde der genannten Rassen und gefährliche Hunde tragen außerhalb des befriedeten Besitztums ein Halsband mit Kennzeichnung des Halters. (§ 3 Abs. 2 Satz 2, § 4 Abs. 3 Satz 2 PolVOgH)
Quelle: im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/…

Gilt in Baden-Württemberg eine Leinenpflicht?

Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Kampfhunde, Hunde der genannten Rassen (älter als sechs Monate) und gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine zu führen; Kampfhunde (älter als sechs Monate) und gefährliche Hunde tragen dort zusätzlich einen Maulkorb. (§ 4 Abs. 3 und 4 PolVOgH)
Quelle: im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/…

Wer legt die Hundesteuer in Baden-Württemberg fest?

Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Grundlage ist § 9 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) Baden-Württemberg in Verbindung mit der Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Quelle: www.service-bw.de/rest/api/leistungen/130

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/Kampfhundeverordnung.pdf

Keine Rechtsberatung – verbindlich ist das Landesrecht von Baden-Württemberg und die Auskunft der Behörde vor Ort.