Hundesteuer Dortmund 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund, gültig ab 01.01.2023.

Hundesteuer in Dortmund

pro Jahr · Stadt Dortmund · ab 01.01.2023
ein Hund
156 €/Jahr
je Hund bei zwei Hunden
204 €/Jahr
je Hund bei drei oder mehr Hunden
228 €/Jahr
Listenhund
468 €/Jahrgefährlicher Hund

§ 2 Abs. 1 a Hundesteuersatzung (PDF) · Neufassung, rückwirkend in Kraft zum 01.01.2023

Anmelden: innerhalb von zwei Wochen nach der AufnahmeErstes Jahr: anteilig, je Monat 13,00 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Dortmund?

Hundesteuer pro Jahr 156 €

Rechenweg

  1. 156 € = 156 € im Jahr (§ 2 Abs. 1 a)
  • Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit je einem Viertel; auf Antrag (bis 30.09. für das Folgejahr) jährlich am 01.07 (§ 9 Abs. 2).

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund Neufassung, rückwirkend in Kraft zum 01.01.2023

Schritt 1

Hund in Dortmund anmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (§ 10 Abs. 1)
Vorsprache
nicht erforderlich – online, schriftlich oder persönlich (Online-Terminreservierung)
Hundemarke
Für jeden Hund gibt es eine Hundesteuermarke. Außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundstücks muss der Hund sie sichtbar tragen (Ausnahme: Jagdhunde im jagdlichen Einsatz); auf Verlangen vorzeigen. Nach Ablauf der Gültigkeit kommt automatisch eine neue Marke.
Marke verloren
Bei Verlust auf Antrag eine Ersatzmarke (auch online); Verwaltungsgebühr 17,50 €. Formular Ersatzmarke
Umzug
Neue Anschrift kann über das Online-Formular mitgeteilt werden.
Große Hunde
Gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde nach dem Landeshundegesetz NRW müssen zusätzlich beim Ordnungsamt angezeigt werden.

Schritt 2

Hund in Dortmund abmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Hundehaltung im Stadtgebiet (§ 10 Abs. 2)
Wie?
online über das Serviceportal oder schriftlich mit dem Abmeldeformular; Hundesteuermarke beifügen bzw. bei Online-Abmeldung zurücksenden
Wann?

Wegzug aus Dortmund mit dem HundAbgabe des HundesTod des HundesHund eingeschläfertHund entlaufen

Nachweise

Hundesteuermarke zurückgebenbei rückwirkender Abmeldung: Nachweis über das Ende der Haltung (z. B. tierärztliche Bescheinigung, Abgabevertrag, Steuerbescheid des neuen Wohnorts)

Neuer Halter
Bei Abgabe an eine andere Person sind deren Name und Anschrift anzugeben.
Geld zurück?
Bis zum geänderten Bescheid weiterzahlen; zu viel gezahlte Beträge werden danach erstattet oder verrechnet.
Zusätzlich
Große Hunde und Hunde bestimmter Rassen zusätzlich beim Amt für öffentliche Ordnung abmelden – die Steuerabmeldung ersetzt das nicht.

Quelle: www.dortmund.de/services/hundesteuer.html · abgerufen 20.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Dortmund

Gefährlicher Hund mit bestandener Verhaltensprüfung

312 € im Jahr

Für Hunde der Rasseliste (§ 2 Abs. 3 b) 312 € statt 468 € im Jahr, wenn eine Verhaltensprüfung bei einer für den Tierschutz zuständigen Behörde zeigt, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten ist.

Quelle (§ 5 Abs. 4): www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/stadtkasse-und-s… · abgerufen 20.10.2026

Bürgergeld oder Grundsicherung (SGB XII)

Auf Antrag halber Steuersatz für einen Hund bei Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung nach dem 3./4. Kapitel SGB XII sowie für Personen mit vergleichbar geringem Einkommen. Nicht für gefährliche Hunde.

Quelle (§ 5 Abs. 3 und 5): www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/stadtkasse-und-s… · abgerufen 20.10.2026

Wachhunde für abgelegene landwirtschaftliche Anwesen

Auf Antrag ein Viertel des Steuersatzes für Hunde, die zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen nötig sind, die mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt liegen.

Quelle (§ 5 Abs. 2): www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/stadtkasse-und-s… · abgerufen 20.10.2026

Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (ggf. amtsärztliches Zeugnis). Nach erfolgreicher Ausbildung wird die Steuer für die Ausbildungszeit auf Antrag erstattet.

Quelle (§ 4 Abs. 1 a): www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/stadtkasse-und-s… · abgerufen 20.10.2026

Therapiehunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die von therapeutischen, (heil-)pädagogischen oder medizinischen Fachkräften in einer tiergestützten Therapie eingesetzt werden; Qualifikation und Einsatz sind bei der Anmeldung nachzuweisen.

Quelle (§ 4 Abs. 1 e): www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/stadtkasse-und-s… · abgerufen 20.10.2026

Herdengebrauchshunde und Hunde auf Binnenschiffen

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen und Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (in der nötigen Anzahl).

Quelle (§ 4 Abs. 1 b, c): www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/stadtkasse-und-s… · abgerufen 20.10.2026

Antrag mit der Anmeldung stellen (mit Nachweisen); später gestellte Anträge wirken ab dem Folgemonat. Wegfall der Voraussetzungen binnen zwei Wochen anzeigen. (§ 6 Abs. 2 und 4)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Dortmund

Gefährliche Hunde
Eigene Liste in der Satzung: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen (vermutet gefährlich) sowie im Einzelfall gefährliche Hunde (z. B. nach Beißvorfall), festgestellt vom Ordnungsamt nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt. (§ 2 Abs. 3)
Beginn
Der Monat, in dem Sie den Hund aufnehmen, zählt voll mit. (§ 7 Abs. 1)
Zuzug
Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht am Ersten des Folgemonats. (§ 7 Abs. 2)
Welpen
Hunde aus dem Wurf einer eigenen Hündin sind ab dem Monat steuerpflichtig, in dem sie drei Monate alt werden. (§ 7 Abs. 1)
Pflegehunde
Pflege-, Verwahr- und Probehunde sind steuerpflichtig, wenn sie nicht anderswo versteuert oder befreit sind – in jedem Fall nach mehr als zwei Monaten. (§ 1 Abs. 3)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung im Stadtgebiet endet. (§ 8)
Zu spät abgemeldet
Rückwirkend (nach Ablauf von 14 Tagen) wird nur mit Nachweis abgemeldet, z. B. tierärztliche Bescheinigung, Abgabevertrag oder Hundesteuerbescheid des neuen Wohnorts.
Fällig
vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit je einem Viertel; auf Antrag (bis 30.09. für das Folgejahr) jährlich am 01.07. (§ 9 Abs. 2)
Bescheid
Die Steuer wird per Festsetzungsbescheid festgesetzt und ist bis zu einem neuen Bescheid zu den gleichen Terminen weiter zu zahlen. Ein neuer oder geänderter Bescheid kommt in der Regel binnen vier Wochen. (§ 9 Abs. 2)
Anrechnung
Bei Zuzug mit einem anderswo versteuerten Hund oder bei einem Ersatzhund kann die bereits gezahlte Steuer für denselben Zeitraum angerechnet werden. (§ 9 Abs. 3)
Lastschrift
SEPA-Lastschriftmandat kann online eingereicht werden.

Landesrecht

Was Nordrhein-Westfalen von Hundehaltern in Dortmund verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 14 Rassen
Sachkunde
bestimmte Hunde
Chip
bestimmte Hunde

In Dortmund zuständig für große und gefährliche Hunde: Ordnungsamt – Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten – Thema Hunde, Olpe 1, 44122 Dortmund · hunde@stadtdo.de Quelle: www.dortmund.de/services/aufgaben-nach-dem-landeshundegesetz.html · abgerufen 20.10.2026

Häufige Fragen

Hundesteuer Dortmund: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Dortmund?

156 € im Jahr für den ersten Hund (§ 2 Abs. 1 a der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 468 € im Jahr.
Quelle: www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/stadtkasse-und-s…

Bis wann muss ich meinen Hund in Dortmund anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme beim Steueramt anmelden (§ 10 Abs. 1). Das geht online unter rathaus.dortmund.de/api/prefill-service/v1/redirect/KFAS_21_0001_Hundesteuer_komplett oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/stadtkasse-und-s…

Zahle ich in Dortmund im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, der Monat der Anschaffung zählt voll mit (§§ 7, 8, 9 Abs. 1, § 7 Abs. 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 8 Monate, also 104 € für das erste Jahr.
Quelle: www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/stadtkasse-und-s…

Wann ist die Hundesteuer in Dortmund fällig?

Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit je einem Viertel; auf Antrag (bis 30.09. für das Folgejahr) jährlich am 01.07 (§ 9 Abs. 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/stadtkasse-und-s…

Wie melde ich meinen Hund in Dortmund ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Hundehaltung im Stadtgebiet beim Steueramt ab (§ 10 Abs. 2). Anlass: Wegzug aus Dortmund mit dem Hund, Abgabe des Hundes, Tod des Hundes, Hund eingeschläfert, Hund entlaufen. Dazu: Hundesteuermarke zurückgeben; bei rückwirkender Abmeldung: Nachweis über das Ende der Haltung (z. B. tierärztliche Bescheinigung, Abgabevertrag, Steuerbescheid des neuen Wohnorts).
Quelle: www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/stadtkasse-und-s…

Gibt es in Dortmund eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Ermäßigung auf 312 € im Jahr gefährlicher Hund mit Verhaltensprüfung; Befreiung für Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen, Rettungshunde, Therapiehunde, Herdengebrauchshunde und Hunde auf Binnenschiffen oder Kurzaufenthalt (bis zwei Monate). Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/stadtkasse-und-s…

Brauche ich in Dortmund eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Dortmund gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen: Pflicht für gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg). Für andere Hunde keine landesweite Pflicht (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und 2).
Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/27092016-hundegesetz-fuer-das-land-nordrhein…

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.dortmund.de/dortmund/projekte/rathaus/verwaltung/stadtkasse-und-steueramt/downloads/hundesteuersatzung.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Dortmund. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Dortmund.