Hundesteuer Hamburg 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach dem Hundesteuergesetz (HuStG) vom 24. Juni 2026, gültig ab 01.09.2026.

Hundesteuer in Hamburg

pro Jahr · Freie und Hansestadt Hamburg · ab 01.09.2026
1. Hund
90 €/Jahr
2. Hund
90 €/Jahrgleicher Satz, keine Staffel
Listenhund
600 €/Jahrgefährlicher Hund

§ 5 Satz 1 Hundesteuergesetz (HuStG) vom 24. Juni 2026 · vom 24. Juni 2026 (HmbGVBl. S. 173), verkündet als Artikel 2 des Gesetzes über die Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2026 sowie den Neuerlass des Hundesteuergesetzes

Anmelden: innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb oder Zuzug; Welpen spätestens mit Ablauf des dritten LebensmonatsErstes Jahr: anteilig, je Monat 7,50 €Zwinger/Zucht: eigene Regel, siehe unten

Geplante Änderung: Ab 1. Januar 2027 steigt die Hundesteuer auf 120 € je Hund; Hunde aus Hamburger Tierheimen werden dann auf Antrag befristet steuerfrei. Quelle: www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/aktuel… · abgerufen 20.10.2026

Geplante Änderung: Ab 1. Januar 2027 (beschlossen und verkündet): 120 € je Hund, 900 € für gefährliche Hunde; Hunde, die erstmalig aus einem Tierheim in Hamburg aufgenommen werden, sind auf Antrag drei Jahre steuerfrei (Tierheim-Bescheinigung, nicht gefährlich). Bei Tierheim-Hunden aus 2026 gilt die Befreiung drei Jahre ab 1. Januar 2027. Quelle: www.luewu.de/wp-content/uploads/2026/06/GVBL_HH_2026-21.pdf · abgerufen 20.10.2026

Rechner

Was zahle ich in Hamburg?

Hundesteuer pro Jahr 90 €

Rechenweg

  1. 1 Hund × 90 € = 90 € im Jahr (§ 5 Satz 1)
  • Fällig: je zur Hälfte am 15. Februar und am 15. August; beginnt die Steuerpflicht im laufenden Halbjahr, ist der erste Teilbetrag am 15. des Beginnmonats fällig (§ 11).

Quelle: Hundesteuergesetz (HuStG) vom 24. Juni 2026 vom 24. Juni 2026 (HmbGVBl. S. 173), verkündet als Artikel 2 des Gesetzes über die Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2026 sowie den Neuerlass des Hundesteuergesetzes

Schritt 1

Hund in Hamburg anmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb oder Zuzug; Welpen spätestens mit Ablauf des dritten Lebensmonats (§ 14 Abs. 1)
Gebühr
Die steuerliche An- und Abmeldung ist gebührenfrei. Die Anmeldung im Hunderegister (die zugleich als Steueranmeldung gilt) kostet 32 € online bzw. 52 € persönlich (ermäßigt 26 € bei Grundsicherung/Bürgergeld).
Vorsprache
nicht erforderlich – Anmeldung online möglich; persönlich im Hamburg Service vor Ort oder im Fachamt Verbraucherschutz
Hundemarke
Hundesteuermarken wurden abgeschafft; seit dem 01.01.2021 werden keine mehr ausgegeben. Alte Marken müssen nicht zurückgegeben werden.
Große Hunde
Jeder Hund muss im Hamburger Hunderegister angemeldet sein. Pflicht für alle Hunde: Mikrochip ab dem 3. Lebensmonat und Haftpflichtversicherung (mindestens 1 Mio. €, Selbstbeteiligung höchstens 500 €). Für gefährliche Hunde ist zusätzlich eine Erlaubnis nötig.

Schritt 2

Hund in Hamburg abmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen (§ 14 Abs. 2)
Wie?
Abmeldung im Hunderegister (online, Hamburg Service, Fachamt) – das gilt zugleich als steuerliche Abmeldung. Für schnellere Erstattungen kann man zusätzlich direkt beim Finanzamt abmelden (Formular HuSt 11a).
Wann?

Hund verkauft, verschenkt oder anders abgegebenHund abhandengekommenTod des HundesWegzug aus Hamburg

Nachweise

Nachweis, dass der Hund nicht mehr in Hamburg gehalten wirdggf. Name und Anschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters

Neuer Halter
Bei der Abmeldung sollen Name und Anschrift des neuen Halters angegeben werden.

Quelle: dokumente.hamburg.de/resource/blob/1089652/9cedcb1d03e0ef03a39c52af23… · abgerufen 20.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Hamburg

Hund aus einem Hamburger Tierheim (bis 31.12.2026)

48 € im Jahr

Auf Antrag 48 € für die ersten zwölf Monate nach Beginn der Steuerpflicht, wenn der Hund aus einem Hamburger Tierheim stammt und mit der Anmeldung eine Bescheinigung des Tierheims vorgelegt wird, dass er nicht gefährlich ist. Ab 01.01.2027 ersetzt durch eine dreijährige Steuerbefreiung.

Quelle (§ 7 Abs. 2): www.luewu.de/wp-content/uploads/2026/06/GVBL_HH_2026-21.pdf · abgerufen 20.10.2026

Geringes Einkommen

24 € im Jahr

Auf Antrag 24 € im Jahr für einen Hund, wenn das Haushaltseinkommen (nach SGB XII ermittelt) die Regelsätze der Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich Mehrbedarf um höchstens 25 % übersteigt. Nicht für gefährliche Hunde.

Quelle (§ 10 Abs. 3): www.hamburg.de/service/info/111153083/n0/ · abgerufen 20.10.2026

Bürgergeld oder Sozialhilfe (Steuererlass)

Auf Antrag wird die Steuer für einen Hund ganz erlassen, solange Bürgergeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) bezogen wird. Nicht für gefährliche Hunde.

Quelle (§ 10 Abs. 2): www.hamburg.de/service/info/111153083/n0/ · abgerufen 20.10.2026

Führ-, Begleit- und Wachhunde (GdB ab 50) und Assistenzhunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Führ-, Begleit- und Wachhunde von Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50, wenn die Steuerbehörde das Halten als notwendig anerkennt (ggf. amtsärztliches Gutachten), sowie anerkannte Assistenzhunde nach der Assistenzhundeverordnung und Hunde in der Ausbildung dazu.

Antragsformular

Quelle (§ 6 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 9): www.luewu.de/wp-content/uploads/2026/06/GVBL_HH_2026-21.pdf · abgerufen 20.10.2026

Rettungshunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung, die mit ihren Führern in einer Einheit des Zivil- oder Katastrophenschutzes jederzeit für Einsätze bereitstehen.

Antragsformular

Quelle (§ 6 Abs. 1 Nr. 10): www.hamburg.de/service/info/111153065/n0/ · abgerufen 20.10.2026

Dienst-, Wach- und Institutshunde sowie weitere Sonderfälle

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei u. a.: Hunde von Behörden (z. B. Polizeihunde), dienstlich benötigte Schutz- und Wachhunde von Verwaltungsangehörigen, Hunde wissenschaftlicher Institute, Hunde steuerbefreiter Ausländer (Völkerrecht), Schiffshunde, die keinen öffentlichen Verkehrsgrund betreten, sowie Hunde von Artisten und Schaustellern für die Berufsarbeit.

Antragsformular

Quelle (§ 6 Abs. 1 Nr. 1–3, 6–8): www.hamburg.de/service/info/111153065/n0/ · abgerufen 20.10.2026

Antrag beim Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz (Formular oder ELSTER). Befreiungen und Ermäßigungen gelten ab dem Monat nach der Antragstellung; fällt der Grund weg, binnen zwei Wochen melden. Für gefährliche Hunde gibt es keine Befreiung. (§ 9 Abs. 1, § 6 Abs. 2)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Hamburg

Gefährliche Hunde
Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Absätze 1 bis 3 des Hamburger Hundegesetzes – also Hunde, die nach dem Hundegesetz als gefährlich gelten, oder deren Gefährlichkeit im Einzelfall von der zuständigen Behörde festgestellt wurde. (§ 5 Satz 2)
Zwinger, Zucht
Wer mehr als zwei eingetragene Zuchthunde hält (mindestens eine Hündin zur Zucht), zahlt auf Antrag für den dritten und jeden weiteren Zuchthund keine Steuer – nicht für gefährliche Hunde. Gewerbliche Hundehändler versteuern auf Antrag nur zwei Hunde; weitere Hunde unter sechs Monaten im Besitz sind steuerfrei. (§ 7 Abs. 1, § 8)
Beginn
Die Steuer beginnt erst im Monat nach der Anschaffung – der Anschaffungsmonat selbst ist steuerfrei. (§ 3 Abs. 2)
Zuzug
Bei Zuzug mit Hund beginnt die Steuerpflicht nach Ablauf des Monats, in dem der Hund nach Hamburg gebracht wurde. (§ 3 Abs. 2)
Welpen
Welpen sind steuerfrei, bis sie drei Monate alt sind; die Steuerpflicht beginnt nach Ablauf des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird. (§ 3 Abs. 1 Satz 1)
Pflegehunde
Wer einen Hund höchstens zwei Monate in Pflege oder Verwahrung nimmt oder zum Anlernen hält, gilt nicht als Halter, wenn er nachweist, dass der Hund anderswo versteuert oder befreit ist. (§ 2 Abs. 2)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben wird, entläuft oder stirbt. (§ 3 Abs. 1 Satz 2)
Fällig
je zur Hälfte am 15. Februar und am 15. August; beginnt die Steuerpflicht im laufenden Halbjahr, ist der erste Teilbetrag am 15. des Beginnmonats fällig (§ 11)
Bescheid
Die Steuer wird per Bescheid festgesetzt; er gilt für die Folgejahre weiter. Nach der Anmeldung im Hunderegister kommt der Bescheid automatisch innerhalb von 4 bis 8 Wochen. (§ 4)
Anrechnung
Wer einen bereits im Inland versteuerten Hund erwirbt oder mitbringt oder einen Ersatzhund anschafft, kann gegen Zahlungsnachweis die anteilige Anrechnung der gezahlten Steuer verlangen. (§ 12)
Lastschrift
SEPA-Lastschrift möglich (SEPA-Mandat für das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz).

Landesrecht

Was Hamburg von Hundehaltern in Hamburg verlangt

Haftpflicht
für alle Hunde
Rasseliste
ja, 15 Rassen
Sachkunde
nur gefährliche
Chip
alle Hunde

Häufige Fragen

Hundesteuer Hamburg: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Hamburg?

90 € im Jahr für jeden Hund (§ 5 Satz 1 der Hundesteuergesetz (HuStG) vom 24. Juni 2026). Eine Staffel für den zweiten oder weitere Hunde gibt es nicht. Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 600 € im Jahr.
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH0000637E

Bis wann muss ich meinen Hund in Hamburg anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb oder Zuzug; Welpen spätestens mit Ablauf des dritten Lebensmonats beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 14 Abs. 1). Das geht online unter serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HREG2&location=020000000000 oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.hamburg.de/service/info/111153102/n0/

Zahle ich in Hamburg im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (, § 3 Abs. 2). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 52,50 € für das erste Jahr.
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH0000637E

Wann ist die Hundesteuer in Hamburg fällig?

Je zur Hälfte am 15. Februar und am 15. August; beginnt die Steuerpflicht im laufenden Halbjahr, ist der erste Teilbetrag am 15. des Beginnmonats fällig (§ 11). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/hust20…

Wie melde ich meinen Hund in Hamburg ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen beim Steueramt der Stadt ab (§ 14 Abs. 2). Anlass: Hund verkauft, verschenkt oder anders abgegeben, Hund abhandengekommen, Tod des Hundes, Wegzug aus Hamburg. Dazu: Nachweis, dass der Hund nicht mehr in Hamburg gehalten wird; ggf. Name und Anschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters.
Quelle: www.hamburg.de/service/info/111153102/n0/

Gibt es in Hamburg eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Ermäßigung auf 48 € im Jahr für Tierheimhunde im ersten Jahr oder 24 € im Jahr bei geringem Einkommen; Befreiung für Führ-, Begleit- und Wachhunde (GdB ab 50) und Assistenzhunde, Rettungshunde oder Dienst-, Wach- und Institutshunde sowie weitere Sonderfälle. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH0000637E

Brauche ich in Hamburg eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Hamburg gilt das Landesrecht von Hamburg: Pflicht für alle Hunde. Die Versicherung muss mindestens die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB abdecken; Selbstbeteiligung höchstens 500 €. Die Versicherungsbescheinigung gehört zur Anmeldung beim Hunderegister (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 5).
Quelle: www.hamburg.de/resource/blob/53046/672fc53c8e2f3db07292bb4c624bb2cd/h…

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH0000637E

Kein offizielles Angebot der Stadt Hamburg. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind das Gesetz und die Auskunft der zuständigen Stelle in Hamburg.