- Gefährliche Hunde
- Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Absätze 1 bis 3 des Hamburger Hundegesetzes – also Hunde, die nach dem Hundegesetz als gefährlich gelten, oder deren Gefährlichkeit im Einzelfall von der zuständigen Behörde festgestellt wurde. (§ 5 Satz 2)
- Zwinger, Zucht
- Wer mehr als zwei eingetragene Zuchthunde hält (mindestens eine Hündin zur Zucht), zahlt auf Antrag für den dritten und jeden weiteren Zuchthund keine Steuer – nicht für gefährliche Hunde. Gewerbliche Hundehändler versteuern auf Antrag nur zwei Hunde; weitere Hunde unter sechs Monaten im Besitz sind steuerfrei. (§ 7 Abs. 1, § 8)
- Beginn
- Die Steuer beginnt erst im Monat nach der Anschaffung – der Anschaffungsmonat selbst ist steuerfrei. (§ 3 Abs. 2)
- Zuzug
- Bei Zuzug mit Hund beginnt die Steuerpflicht nach Ablauf des Monats, in dem der Hund nach Hamburg gebracht wurde. (§ 3 Abs. 2)
- Welpen
- Welpen sind steuerfrei, bis sie drei Monate alt sind; die Steuerpflicht beginnt nach Ablauf des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird. (§ 3 Abs. 1 Satz 1)
- Pflegehunde
- Wer einen Hund höchstens zwei Monate in Pflege oder Verwahrung nimmt oder zum Anlernen hält, gilt nicht als Halter, wenn er nachweist, dass der Hund anderswo versteuert oder befreit ist. (§ 2 Abs. 2)
- Ende
- Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben wird, entläuft oder stirbt. (§ 3 Abs. 1 Satz 2)
- Fällig
- je zur Hälfte am 15. Februar und am 15. August; beginnt die Steuerpflicht im laufenden Halbjahr, ist der erste Teilbetrag am 15. des Beginnmonats fällig (§ 11)
- Bescheid
- Die Steuer wird per Bescheid festgesetzt; er gilt für die Folgejahre weiter. Nach der Anmeldung im Hunderegister kommt der Bescheid automatisch innerhalb von 4 bis 8 Wochen. (§ 4)
- Anrechnung
- Wer einen bereits im Inland versteuerten Hund erwirbt oder mitbringt oder einen Ersatzhund anschafft, kann gegen Zahlungsnachweis die anteilige Anrechnung der gezahlten Steuer verlangen. (§ 12)
- Lastschrift
- SEPA-Lastschrift möglich (SEPA-Mandat für das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz).