Hunderecht in Hamburg
Haftpflicht, gefährliche Hunde, Sachkunde, Chip und Hundesteuer – was Hamburg von Hundehaltern verlangt, belegt aus dem Landesrecht.
Auf einen Blick
Hamburg · Landesrecht- Haftpflicht
- für alle Hunde
- Rasseliste
- ja, 15 Rassen
- Sachkunde
- nur gefährliche
- Chip
- alle Hunde
- Hundesteuer
- Landesgesetz
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (Hundegesetz – HundeG) · vom 26. Januar 2006 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Juni 2026 (HmbGVBl. S. 173, 176)
Versicherung
Hundehaftpflicht in Hamburg
Pflicht für alle Hunde. Die Versicherung muss mindestens die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB abdecken; Selbstbeteiligung höchstens 500 €. Die Versicherungsbescheinigung gehört zur Anmeldung beim Hunderegister. (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 5)
Mindestdeckung: mindestens 1 Million € für Personen- und sonstige Schäden, Selbstbeteiligung höchstens 500 € (§ 12 Abs. 1)
Quelle: www.hamburg.de/resource/blob/53046/672fc53c8e2f3db07292bb4c624bb2cd/h… · abgerufen 20.10.2026
Gefährliche Hunde
Rasseliste und gefährliche Hunde in Hamburg
Stets als gefährlich vermutet (§ 2 Abs. 1)
American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier
Diese Hunde und ihre Kreuzungen gelten immer als gefährlich. Das Halten gefährlicher Hunde ist grundsätzlich verboten; eine Erlaubnis setzt u. a. ein besonderes Interesse, Kastration, Haftpflichtversicherung, Chip und den Besuch einer anerkannten Hundeschule voraus. (§ 14 Abs. 1, § 15 Abs. 1)
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Gefährlichkeit vermutet, widerlegbar durch Wesenstest (§ 2 Abs. 3)
Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu
Die Gefährlichkeit wird vermutet, bis für den einzelnen Hund nachgewiesen ist, dass er keine gesteigerte Aggressivität zeigt – durch ein Gutachten über einen bestandenen Wesenstest. Dann Freistellung von den Vorschriften für gefährliche Hunde. (§ 2 Abs. 3, § 18 Abs. 1)
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Im Einzelfall
Gefährlich sind außerdem Hunde mit unangemessenem Aggressionsverhalten, z. B. bissige Hunde, Hunde, die Menschen gefahrdrohend angesprungen haben, oder die Wild und Vieh hetzen. (§ 2 Abs. 2)
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Pflichten
Sachkunde, Chip, Register und Leine in Hamburg
- Sachkunde
- Keine allgemeine Sachkundepflicht. Freiwillige Gehorsamsprüfung: Wer sie mit seinem Hund besteht, wird auf Antrag von der allgemeinen Anleinpflicht befreit. Für gefährliche Hunde ist der Besuch einer anerkannten Hundeschule Voraussetzung der Erlaubnis. (§ 4, § 9 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e)
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- Mikrochip für alle Hunde ab dem vierten Lebensmonat. (§ 11 Abs. 1, § 6)
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- Zentrales Hunderegister für alle in Hamburg gehaltenen Hunde. Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme der Haltung (Welpen: nach Ablauf des Monats, in dem sie drei Monate alt werden); sie gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer. (§ 24 Abs. 1, § 13 Abs. 1)
Quelle: www.hamburg.de/resource/blob/53046/672fc53c8e2f3db07292bb4c624bb2cd/h… · abgerufen 20.10.2026 - Wesenstest
- Für Hunde der Rassen nach § 2 Abs. 3: bestandener Wesenstest führt zur Freistellung von den Vorschriften für gefährliche Hunde; bei Hunden unter 15 Monaten nur befristet. (§ 5, § 18)
Quelle: www.hamburg.de/resource/blob/53046/672fc53c8e2f3db07292bb4c624bb2cd/h… · abgerufen 20.10.2026 - Leine, Maulkorb
- Allgemeine Anleinpflicht für alle Hunde außerhalb des eigenen eingefriedeten Grundstücks (Befreiung nach Gehorsamsprüfung möglich; nicht in Hundeauslaufzonen). Gefährliche Hunde: Maulkorb und Leine. (§ 8 Abs. 1, § 17 Abs. 2)
Quelle: www.hamburg.de/resource/blob/53046/672fc53c8e2f3db07292bb4c624bb2cd/h… · abgerufen 20.10.2026 - Zuständig
- Bezirksämter (Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt); Hundekontrolldienst der Polizei bei Vorfällen
Quelle: www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bjv/themen/verbrauche… · abgerufen 20.10.2026
Hundesteuer
Hundesteuer in Hamburg
Die Hundesteuer ist in Hamburg in einem Landesgesetz geregelt: Hundesteuergesetz (Landesgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg). Quelle: www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/aktuel… · abgerufen 20.10.2026
Häufige Fragen
Hunderecht Hamburg: Fragen und Antworten
Ist die Hundehaftpflicht in Hamburg Pflicht?
Pflicht für alle Hunde. Die Versicherung muss mindestens die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB abdecken; Selbstbeteiligung höchstens 500 €. Die Versicherungsbescheinigung gehört zur Anmeldung beim Hunderegister. Mindestdeckung: mindestens 1 Million € für Personen- und sonstige Schäden, Selbstbeteiligung höchstens 500 €. (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 5)
Quelle: www.hamburg.de/resource/blob/53046/672fc53c8e2f3db07292bb4c624bb2cd/h…
Gibt es in Hamburg eine Rasseliste für gefährliche Hunde?
Ja. Stets als gefährlich vermutet (§ 2 Abs. 1): American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier; Gefährlichkeit vermutet, widerlegbar durch Wesenstest (§ 2 Abs. 3): Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu.
Quelle: www.hamburg.de/resource/blob/53046/672fc53c8e2f3db07292bb4c624bb2cd/h…
Brauche ich in Hamburg einen Sachkundenachweis?
Keine allgemeine Sachkundepflicht. Freiwillige Gehorsamsprüfung: Wer sie mit seinem Hund besteht, wird auf Antrag von der allgemeinen Anleinpflicht befreit. Für gefährliche Hunde ist der Besuch einer anerkannten Hundeschule Voraussetzung der Erlaubnis. (§ 4, § 9 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e)
Quelle: www.hamburg.de/resource/blob/53046/672fc53c8e2f3db07292bb4c624bb2cd/h…
Muss mein Hund in Hamburg gechippt werden?
Mikrochip für alle Hunde ab dem vierten Lebensmonat. (§ 11 Abs. 1, § 6)
Quelle: www.hamburg.de/resource/blob/53046/672fc53c8e2f3db07292bb4c624bb2cd/h…
Muss ich meinen Hund in Hamburg in ein Register eintragen?
Zentrales Hunderegister für alle in Hamburg gehaltenen Hunde. Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme der Haltung (Welpen: nach Ablauf des Monats, in dem sie drei Monate alt werden); sie gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer. (§ 24 Abs. 1, § 13 Abs. 1)
Quelle: www.hamburg.de/resource/blob/53046/672fc53c8e2f3db07292bb4c624bb2cd/h…
Gilt in Hamburg eine Leinenpflicht?
Allgemeine Anleinpflicht für alle Hunde außerhalb des eigenen eingefriedeten Grundstücks (Befreiung nach Gehorsamsprüfung möglich; nicht in Hundeauslaufzonen). Gefährliche Hunde: Maulkorb und Leine. (§ 8 Abs. 1, § 17 Abs. 2)
Quelle: www.hamburg.de/resource/blob/53046/672fc53c8e2f3db07292bb4c624bb2cd/h…
Wer legt die Hundesteuer in Hamburg fest?
In Hamburg regelt ein Landesgesetz die Hundesteuer: Hundesteuergesetz (Landesgesetz der Freien und Hansestadt Hamburg).
Quelle: www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/aktuel…
Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-NNLHH0000637C
Keine Rechtsberatung – verbindlich ist das Landesrecht von Hamburg und die Auskunft der Behörde vor Ort.