Hunderecht in Saarland

Haftpflicht, gefährliche Hunde, Sachkunde, Chip und Hundesteuer – was Saarland von Hundehaltern verlangt, belegt aus dem Landesrecht.

Auf einen Blick

Saarland · Landesrecht
Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 3 Rassen
Sachkunde
nur gefährliche
Chip
nur gefährliche
Hundesteuer
je Gemeinde

Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL) · vom 15. Dezember 2022 (Amtsbl. I S. 1493), gültig ab 23.12.2022; laut Portal aktuellste verfügbare Fassung

Versicherung

Hundehaftpflicht in Saarland

Die Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde; ihr Fortbestehen ist einmal jährlich nachzuweisen. Eine Pflicht für alle Hunde enthält die Verordnung nicht. (§ 2 Abs. 3 Nr. 4)

Mindestdeckung: mindestens 1 Million € für Personenschäden und 500.000 € für Sachschäden (§ 2 Abs. 3 Nr. 4)

Quelle: recht.saarland.de/bssl/document/jlr-NNLSL00009FF1/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026

Gefährliche Hunde

Rasseliste und gefährliche Hunde in Saarland

Erlaubnispflichtige Rassen (widerlegbar per Wesenstest)

American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier

Halten und Ausbildung brauchen eine Erlaubnis, solange nicht durch einen Wesenstest bei einer für den Sachkundenachweis bestellten sachverständigen Tierärztin bzw. einem Tierarzt nachgewiesen ist, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität zeigt. Der Nachweis ist alle drei Jahre zu erneuern; wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich. Nicht gewerbsmäßige Zucht dieser gefährlichen Hunde ist verboten. (§ 6 Abs. 1–3 und 5)

Quelle: recht.saarland.de/bssl/document/jlr-NNLSL00009FF1/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026

Im Einzelfall

Gefährlich sind außerdem Hunde, die sich als bissig erwiesen oder Menschen oder Tiere aggressiv und gefahrdrohend angesprungen haben (Haltung nur mit Erlaubnis), sowie Hunde, die auf Angriffslust oder Schärfe gezüchtet oder ausgebildet wurden (deren nicht gewerbsmäßige Zucht, Ausbildung und Haltung ist verboten). Bei Zweifeln stellt die Behörde die Gefährlichkeit fest. (§ 1, § 2 Abs. 1 und 2)

Quelle: recht.saarland.de/bssl/document/jlr-NNLSL00009FF1/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026

Pflichten

Sachkunde, Chip, Register und Leine in Saarland

Sachkunde
Nur für Halterinnen und Halter gefährlicher Hunde: erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang (auf eigene Kosten) mit Kenntnissen über Wesen und Verhalten des Hundes, richtiges Verhalten von Menschen gegenüber Hunden und die wichtigsten Rechtsfragen. Die Bescheinigung gilt nur für den Hund, für den sie erworben wurde. (§ 4)
Quelle: recht.saarland.de/bssl/document/jlr-NNLSL00009FF1/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026
Kennzeichnung
Gefährliche Hunde: außerhalb des befriedeten Besitztums Halsband mit Name und Anschrift der Halterin bzw. des Halters; außerdem dauerhafte Kennzeichnung, Nachweis gegenüber der Ortspolizeibehörde per tierärztlicher Bescheinigung. (§ 5 Abs. 4)
Quelle: recht.saarland.de/bssl/document/jlr-NNLSL00009FF1/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026
Wesenstest
Für American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pit Bull Terrier: Wesenstest bei einer bestellten sachverständigen Tierärztin bzw. einem Tierarzt auf Kosten der Halterin oder des Halters; bestanden entfällt die Erlaubnispflicht, Wiederholung alle drei Jahre. Wesenstests aus anderen Ländern können anerkannt werden. (§ 6 Abs. 1, 2 und 7)
Quelle: recht.saarland.de/bssl/document/jlr-NNLSL00009FF1/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026
Leine, Maulkorb
Alle Hunde: Leinenpflicht bei Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und anderen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Gefährliche Hunde: außerhalb des befriedeten Besitztums und in Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen und in Treppenhäusern an kurzer Leine und mit Maulkorb; nie mehrere gleichzeitig führen. (§ 5 Abs. 3 und 6)
Quelle: recht.saarland.de/bssl/document/jlr-NNLSL00009FF1/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026
Zuständig
Ortspolizeibehörde (§ 8)
Quelle: recht.saarland.de/bssl/document/jlr-NNLSL00009FF1/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026

Hundesteuer

Hundesteuer in Saarland

Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3 KAG Saarland (Kommunalabgabengesetz) – Gemeinden sind zur Erhebung der Hundesteuer verpflichtet. Quelle: recht.saarland.de/bssl/document/jlr-NNLSL00009F61/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026

Städte folgen.

Häufige Fragen

Hunderecht Saarland: Fragen und Antworten

Ist die Hundehaftpflicht in Saarland Pflicht?

Die Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung der Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde; ihr Fortbestehen ist einmal jährlich nachzuweisen. Eine Pflicht für alle Hunde enthält die Verordnung nicht. Mindestdeckung: mindestens 1 Million € für Personenschäden und 500.000 € für Sachschäden. (§ 2 Abs. 3 Nr. 4)
Quelle: recht.saarland.de/bssl/document/jlr-NNLSL00009FF1/format/xsl/part/X

Gibt es in Saarland eine Rasseliste für gefährliche Hunde?

Ja. Erlaubnispflichtige Rassen (widerlegbar per Wesenstest): American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier.
Quelle: recht.saarland.de/bssl/document/jlr-NNLSL00009FF1/format/xsl/part/X

Brauche ich in Saarland einen Sachkundenachweis?

Nur für Halterinnen und Halter gefährlicher Hunde: erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang (auf eigene Kosten) mit Kenntnissen über Wesen und Verhalten des Hundes, richtiges Verhalten von Menschen gegenüber Hunden und die wichtigsten Rechtsfragen. Die Bescheinigung gilt nur für den Hund, für den sie erworben wurde. (§ 4)
Quelle: recht.saarland.de/bssl/document/jlr-NNLSL00009FF1/format/xsl/part/X

Muss mein Hund in Saarland gechippt werden?

Gefährliche Hunde: außerhalb des befriedeten Besitztums Halsband mit Name und Anschrift der Halterin bzw. des Halters; außerdem dauerhafte Kennzeichnung, Nachweis gegenüber der Ortspolizeibehörde per tierärztlicher Bescheinigung. (§ 5 Abs. 4)
Quelle: recht.saarland.de/bssl/document/jlr-NNLSL00009FF1/format/xsl/part/X

Gilt in Saarland eine Leinenpflicht?

Alle Hunde: Leinenpflicht bei Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und anderen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Gefährliche Hunde: außerhalb des befriedeten Besitztums und in Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen und in Treppenhäusern an kurzer Leine und mit Maulkorb; nie mehrere gleichzeitig führen. (§ 5 Abs. 3 und 6)
Quelle: recht.saarland.de/bssl/document/jlr-NNLSL00009FF1/format/xsl/part/X

Wer legt die Hundesteuer in Saarland fest?

Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Grundlage ist § 3 Abs. 3 KAG Saarland (Kommunalabgabengesetz) – Gemeinden sind zur Erhebung der Hundesteuer verpflichtet.
Quelle: recht.saarland.de/bssl/document/jlr-NNLSL00009F61/format/xsl/part/X

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://recht.saarland.de/bssl/document/jlr-NNLSL00009FF1

Keine Rechtsberatung – verbindlich ist das Landesrecht von Saarland und die Auskunft der Behörde vor Ort.