Hunderecht in Thüringen
Haftpflicht, gefährliche Hunde, Sachkunde, Chip und Hundesteuer – was Thüringen von Hundehaltern verlangt, belegt aus dem Landesrecht.
Auf einen Blick
Thüringen · Landesrecht- Haftpflicht
- für alle Hunde
- Rasseliste
- keine
- Sachkunde
- nur gefährliche
- Chip
- alle Hunde
- Hundesteuer
- je Gemeinde
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG) · vom 22.06.2011, zuletzt geändert durch Art. 27 des Gesetzes vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 287)
Versicherung
Hundehaftpflicht in Thüringen
Pflicht für jeden Hund. Der Abschluss ist der Gemeinde durch eine Bescheinigung des Versicherers nachzuweisen. (§ 2 Abs. 5)
Mindestdeckung: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 2 Abs. 5)
Quelle: landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003900/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026
Gefährliche Hunde
Rasseliste und gefährliche Hunde in Thüringen
Thüringen hat keine Rasseliste: Das Landesrecht nennt keine Hunderassen, die allein wegen ihrer Rasse als gefährlich gelten.
Quelle: landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003900/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026
Im Einzelfall
Ein Hund gilt als gefährlich, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest wegen seines Verhaltens feststellt – z. B. übersteigerte Angriffslust oder Schärfe, Biss eines Menschen, Biss eines Tieres ohne Angriff, wiederholtes aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Tieren. Die Haltung braucht dann eine Erlaubnis; frühestens nach neun Monaten kann ein neuer Wesenstest die Gefährlichkeit widerlegen. (§ 3 Abs. 2 und 4, § 4 Abs. 1)
Quelle: landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003900/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026
Pflichten
Sachkunde, Chip, Register und Leine in Thüringen
- Sachkunde
- Pflicht für Halter gefährlicher Hunde (Sachkundeprüfung mit dem betreffenden Hund, Voraussetzung der Erlaubnis); die Behörde kann sie bei problematischer Haltung auch anordnen. Für andere Halter freiwillig – Gemeinden können dann die Hundesteuer ermäßigen. (§ 4 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 1, 3, 4 und 5)
Quelle: landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003900/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026 - Kennzeichnung
- Pflicht für jeden Hund: Mikrochip nach ISO-Standard durch einen Tierarzt, innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung (Welpen frühestens ab dem dritten Lebensmonat); die Kennzeichnung ist der Gemeinde anzuzeigen. (§ 2 Abs. 4 ThürTierGefG, § 1 ThürChipVO)
Quelle: landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003CEA/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026 - Register
- Ja: landeseinheitliches elektronisches Thüringer Hunderegister (Chipnummer, Rasse, zuständige Gemeinde); fachlich betreut vom Landesverwaltungsamt. (§ 4 ThürChipVO)
Quelle: landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003CEA/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026 - Wesenstest
- Die Behörde kann bei auffälligem Verhalten einen Wesenstest auf Kosten des Halters anordnen; die Gefährlichkeit wird erst nach einem Wesenstest festgestellt. Wiederholung frühestens nach neun Monaten. (§ 3 Abs. 2, § 8 Abs. 1, § 9)
Quelle: landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003900/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026 - Leine, Maulkorb
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Gesetz. Gefährliche Hunde: außerhalb von Wohnung und eingefriedetem Besitztum an einer höchstens zwei Meter langen Leine und mit Maulkorb (Maulkorb nicht bis zum sechsten Lebensmonat). (§ 12 Abs. 4 und 5)
Quelle: landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003900/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026 - Zuständig
- Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde (übertragener Wirkungskreis) am Wohnort des Halters (§ 15 Abs. 1)
Quelle: landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003900/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026
Hundesteuer
Hundesteuer in Thüringen
Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 1 i. V. m. § 2 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG). Quelle: landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH000038FD/format/xsl/part/X · abgerufen 20.10.2026
Städte folgen.
Häufige Fragen
Hunderecht Thüringen: Fragen und Antworten
Ist die Hundehaftpflicht in Thüringen Pflicht?
Pflicht für jeden Hund. Der Abschluss ist der Gemeinde durch eine Bescheinigung des Versicherers nachzuweisen. Mindestdeckung: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden. (§ 2 Abs. 5)
Quelle: landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003900/format/xsl/part/X
Gibt es in Thüringen eine Rasseliste für gefährliche Hunde?
Nein, das Landesrecht nennt keine Rassen. Ein Hund gilt als gefährlich, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest wegen seines Verhaltens feststellt – z. B. übersteigerte Angriffslust oder Schärfe, Biss eines Menschen, Biss eines Tieres ohne Angriff, wiederholtes aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Tieren. Die Haltung braucht dann eine Erlaubnis; frühestens nach neun Monaten kann ein neuer Wesenstest die Gefährlichkeit widerlegen.
Quelle: landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003900/format/xsl/part/X
Brauche ich in Thüringen einen Sachkundenachweis?
Pflicht für Halter gefährlicher Hunde (Sachkundeprüfung mit dem betreffenden Hund, Voraussetzung der Erlaubnis); die Behörde kann sie bei problematischer Haltung auch anordnen. Für andere Halter freiwillig – Gemeinden können dann die Hundesteuer ermäßigen. (§ 4 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 1, 3, 4 und 5)
Quelle: landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003900/format/xsl/part/X
Muss mein Hund in Thüringen gechippt werden?
Pflicht für jeden Hund: Mikrochip nach ISO-Standard durch einen Tierarzt, innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung (Welpen frühestens ab dem dritten Lebensmonat); die Kennzeichnung ist der Gemeinde anzuzeigen. (§ 2 Abs. 4 ThürTierGefG, § 1 ThürChipVO)
Quelle: landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003CEA/format/xsl/part/X
Muss ich meinen Hund in Thüringen in ein Register eintragen?
Ja: landeseinheitliches elektronisches Thüringer Hunderegister (Chipnummer, Rasse, zuständige Gemeinde); fachlich betreut vom Landesverwaltungsamt. (§ 4 ThürChipVO)
Quelle: landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003CEA/format/xsl/part/X
Gilt in Thüringen eine Leinenpflicht?
Keine allgemeine Leinenpflicht im Gesetz. Gefährliche Hunde: außerhalb von Wohnung und eingefriedetem Besitztum an einer höchstens zwei Meter langen Leine und mit Maulkorb (Maulkorb nicht bis zum sechsten Lebensmonat). (§ 12 Abs. 4 und 5)
Quelle: landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003900/format/xsl/part/X
Wer legt die Hundesteuer in Thüringen fest?
Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Grundlage ist § 5 Abs. 1 i. V. m. § 2 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG).
Quelle: landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH000038FD/format/xsl/part/X
Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003900/format/xsl/part/X
Keine Rechtsberatung – verbindlich ist das Landesrecht von Thüringen und die Auskunft der Behörde vor Ort.