Hunderecht in Schleswig-Holstein

Haftpflicht, gefährliche Hunde, Sachkunde, Chip und Hundesteuer – was Schleswig-Holstein von Hundehaltern verlangt, belegt aus dem Landesrecht.

Auf einen Blick

Schleswig-Holstein · Landesrecht
Haftpflicht
für alle Hunde
Rasseliste
keine
Sachkunde
nur gefährliche
Chip
alle Hunde
Hundesteuer
je Gemeinde

Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz – HundeG) · vom 26.06.2015, in Kraft seit 01.01.2016; zuletzt geändert durch Art. 64 LVO vom 27.10.2023 (GVOBl. S. 514)

Versicherung

Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein

Für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, soll eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden (Soll-Vorschrift). Für Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes ist sie in jedem Fall Pflicht. (§ 6, § 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG)

Mindestdeckung: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden (§ 6 HundeG)

Quelle: www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_document… · abgerufen 20.10.2026

Gefährliche Hunde

Rasseliste und gefährliche Hunde in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat keine Rasseliste: Das Landesrecht nennt keine Hunderassen, die allein wegen ihrer Rasse als gefährlich gelten.

Quelle: www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_document… · abgerufen 20.10.2026

Im Einzelfall

Ein Hund wird von der Gemeinde bzw. dem Amt als gefährlich eingestuft, wenn er z. B. einen Menschen gebissen, Menschen wiederholt gefahrdrohend angesprungen, ein anderes Tier gebissen oder unkontrolliert Tiere gehetzt oder gerissen hat. Die Haltung braucht dann eine Erlaubnis. Nach frühestens zwei Jahren ist eine Rückstufung möglich. (§§ 7, 8 HundeG)

Quelle: www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_document… · abgerufen 20.10.2026

Pflichten

Sachkunde, Chip, Register und Leine in Schleswig-Holstein

Sachkunde
Pflicht nur für Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes: theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund. Für alle anderen freiwillig; Gemeinden können dafür eine Ermäßigung der Hundesteuer vorsehen. (§ 4, § 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c HundeG)
Quelle: www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_document… · abgerufen 20.10.2026
Kennzeichnung
Pflicht für jeden Hund, der älter als drei Monate ist: elektronische Kennzeichnung mit Mikrochip (Transponder) nach ISO-Standard. Außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke zusätzlich Halsband o. Ä. mit Halterkennzeichnung. (§ 3 Abs. 5, § 5 HundeG)
Quelle: www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_document… · abgerufen 20.10.2026
Wesenstest
Nur für gefährliche Hunde: Ein bestandener Wesenstest befreit von der Maulkorbpflicht (nicht bei Hunden, die einen Menschen gebissen haben) und ist Voraussetzung für eine spätere Rückstufung. Durchführung durch von der Tierärztekammer zugelassene Personen oder Stellen. (§ 7 Abs. 4, § 13, § 14 Abs. 4)
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-NNLSH00002DF… · abgerufen 20.10.2026
Leine, Maulkorb
Alle Hunde sind u. a. in Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen, bei Veranstaltungen, in umfriedeten Park- und Grünanlagen, bei Mehrfamilienhäusern, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, Sportanlagen, auf Friedhöfen, Märkten und Messen an der Leine zu führen. Gefährliche Hunde: außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Leine (höchstens 2 m) und Maulkorb. (§ 3 Abs. 2 und 3, § 14 Abs. 3 und 4)
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-NNLSH00002DF… · abgerufen 20.10.2026
Zuständig
Örtliche Ordnungsbehörde: Bürgermeisterin/Bürgermeister der amtsfreien Gemeinde bzw. Amtsdirektor/Amtsvorsteher des Amtes am Haltungsort (§ 2)
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-NNLSH00002DF… · abgerufen 20.10.2026

Hundesteuer

Hundesteuer in Schleswig-Holstein

Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG); Steuersatz darf nicht von der Rasse abhängen (§ 3 Abs. 6 KAG). Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-NNLSH000032D… · abgerufen 20.10.2026

Städte folgen.

Häufige Fragen

Hunderecht Schleswig-Holstein: Fragen und Antworten

Ist die Hundehaftpflicht in Schleswig-Holstein Pflicht?

Für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, soll eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden (Soll-Vorschrift). Für Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes ist sie in jedem Fall Pflicht. Mindestdeckung: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. (§ 6, § 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG)
Quelle: www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_document…

Gibt es in Schleswig-Holstein eine Rasseliste für gefährliche Hunde?

Nein, das Landesrecht nennt keine Rassen. Ein Hund wird von der Gemeinde bzw. dem Amt als gefährlich eingestuft, wenn er z. B. einen Menschen gebissen, Menschen wiederholt gefahrdrohend angesprungen, ein anderes Tier gebissen oder unkontrolliert Tiere gehetzt oder gerissen hat. Die Haltung braucht dann eine Erlaubnis. Nach frühestens zwei Jahren ist eine Rückstufung möglich.
Quelle: www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_document…

Brauche ich in Schleswig-Holstein einen Sachkundenachweis?

Pflicht nur für Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes: theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund. Für alle anderen freiwillig; Gemeinden können dafür eine Ermäßigung der Hundesteuer vorsehen. (§ 4, § 10 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c HundeG)
Quelle: www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_document…

Muss mein Hund in Schleswig-Holstein gechippt werden?

Pflicht für jeden Hund, der älter als drei Monate ist: elektronische Kennzeichnung mit Mikrochip (Transponder) nach ISO-Standard. Außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke zusätzlich Halsband o. Ä. mit Halterkennzeichnung. (§ 3 Abs. 5, § 5 HundeG)
Quelle: www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_document…

Gilt in Schleswig-Holstein eine Leinenpflicht?

Alle Hunde sind u. a. in Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereichen, bei Veranstaltungen, in umfriedeten Park- und Grünanlagen, bei Mehrfamilienhäusern, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, Sportanlagen, auf Friedhöfen, Märkten und Messen an der Leine zu führen. Gefährliche Hunde: außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Leine (höchstens 2 m) und Maulkorb. (§ 3 Abs. 2 und 3, § 14 Abs. 3 und 4)
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-NNLSH00002DF…

Wer legt die Hundesteuer in Schleswig-Holstein fest?

Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Grundlage ist § 3 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG); Steuersatz darf nicht von der Rasse abhängen (§ 3 Abs. 6 KAG).
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-NNLSH000032D…

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-NNLSH00002DF3/format/xsl/part/X

Keine Rechtsberatung – verbindlich ist das Landesrecht von Schleswig-Holstein und die Auskunft der Behörde vor Ort.