Ratgeber

Hundesteuer für kleine Hunde: Zahlt man unter 5 kg weniger?

Ist die Hundesteuer für Chihuahua, Yorkie und andere kleine Hunde günstiger? Die ehrliche Antwort aus den geprüften Satzungen – und wo die Größe eines Hundes tatsächlich eine Rolle spielt.

Stand: 20.10.2026 · 952 Wörter · 14 Quellen

Kurz gesagt: Nein – jedenfalls in keiner der von uns geprüften Städte. Die Satzungen setzen die Steuer je Hund fest; sie unterscheiden nach der Zahl der Hunde und teils nach gefährlichen Hunden, aber nicht nach Größe oder Gewicht. Die Größe zählt dagegen im Landesrecht, etwa bei den Pflichten für große Hunde in Nordrhein-Westfalen.

„Mein Hund wiegt keine fünf Kilo – warum zahle ich so viel Steuer wie mein Nachbar für seinen Schäferhund?“ Diese Frage hören Steuerämter oft. Die Idee liegt nahe: Ein kleiner Hund braucht weniger Platz, hinterlässt weniger Spuren, ist leichter zu halten. Doch die Hundesteuer knüpft an etwas anderes an. Dieser Ratgeber beantwortet die Frage ehrlich – mit den Satzungen der Städte, die wir geprüft haben.

Die kurze Antwort: Größe spielt keine Rolle

In keiner der von uns geprüften Städte hängt die Hundesteuer von Größe, Gewicht oder Schulterhöhe ab. Die Satzungen legen den Betrag „je Hund“ fest. Köln schreibt: „Die Steuer beträgt jährlich für jeden gehaltenen Hund 174,00 EUR“ (Hundesteuersatzung Köln, § 3 Abs. 1). Leipzig formuliert es ähnlich: „Der Steuersatz für die Hundehaltung beträgt im Kalenderjahr je Hund 150,00 €“ (Hundesteuersatzung Leipzig, § 5 Abs. 1). Ein Chihuahua kostet dort also genauso viel wie eine Dogge.

Wonach die Satzungen stattdessen unterscheiden

Statt nach Größe gliedern die Städte nach anderen Merkmalen:

  • Nach der Zahl der Hunde: In Berlin gilt für den ersten Hund ein anderer Satz als für jeden weiteren; die Senatsverwaltung schreibt: „Die Hundesteuer beträgt für den ersten Hund 120 € im Jahr“ (FAQ Berlin). In Dortmund hängt der Satz je Hund davon ab, wie viele Hunde im Haushalt leben (Hundesteuersatzung Dortmund, § 2 Abs. 1).
  • Nach gefährlichen Hunden: Viele Städte erheben für gefährliche Hunde oder sogenannte Listenhunde einen eigenen, höheren Satz. Was als gefährlich gilt, richtet sich meist nach dem Landesrecht – und dort spielt die Rasse eine Rolle, nicht das Gewicht.
  • Nach Ermäßigungsgründen: Etwa für Assistenzhunde, Tierheimhunde oder bei geringem Einkommen.

So gliedern die geprüften Städte ihre Steuer:

StadtGliederungGefährliche HundeNach Größe/Gewicht?Beleg
BerlinStaffel nach erstem und weiterem Hundkein eigener SatzneinGesetz
Hamburgein Satz für jeden Hundeigener SatzneinGesetz
Münchenein Satz für jeden Hundeigener SatzneinSatzung
Kölnein Satz für jeden Hundkein eigener SatzneinSatzung
Frankfurt am Mainein Satz für jeden Hundeigener SatzneinSatzung
DüsseldorfSatz je Hund steigt mit der Zahl der Hundeeigener SatzneinSatzung
StuttgartStaffel nach erstem und weiterem Hundeigener SatzneinSatzung
Leipzigein Satz für jeden Hundkein eigener SatzneinSatzung
DortmundSatz je Hund steigt mit der Zahl der Hundeeigener SatzneinSatzung
Bremenein Satz für jeden Hundkein eigener SatzneinGesetz
EssenSatz je Hund steigt mit der Zahl der Hundeeigener SatzneinSatzung

Rechenbeispiel: zwei kleine Hunde

Gerade Halter kleiner Rassen haben oft mehr als einen Hund. Dann wird es nicht günstiger, sondern meist teurer, denn viele Städte staffeln nach der Zahl der Hunde. In Dortmund kostet ein einzelner Hund 156 Euro im Jahr; leben zwei Hunde im Haushalt, sind es „je Hund 204,00 €“, zusammen also 408 Euro (Hundesteuersatzung Dortmund, § 2 Abs. 1). In Berlin zahlen Sie für den ersten Hund 120 Euro und für jeden weiteren 180 Euro (FAQ Berlin) – zwei Hunde kosten dort also 300 Euro. In Köln bleibt es bei 174 Euro je Hund, für zwei Hunde 348 Euro (§ 3 Abs. 1 der Kölner Satzung). Wie groß die Hunde sind, ändert an keiner dieser Rechnungen etwas.

Und Welpen?

Auch beim Alter gibt es keine allgemeine Regel nach dem Motto „klein und jung kostet nichts“. Manche Satzungen nehmen junge Hunde für eine Weile aus – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Köln etwa regelt einen späteren Beginn nur für Hunde aus dem eigenen Wurf: Bei ihnen beginnt die Steuerpflicht „mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund sechs Monate alt geworden ist“ (§ 5 Abs. 1 der Kölner Satzung). Wer einen Welpen kauft oder übernimmt, zahlt dort ab dem Monat der Aufnahme. Die Regeln Ihrer Stadt stehen auf der jeweiligen Stadtseite unter „Kleingedrucktes“.

Ein Sonderfall: Rasse darf in Schleswig-Holstein keine Rolle spielen

Dass Hundesteuern nach bestimmten Merkmalen gestaffelt werden dürfen, regelt das Landesrecht. Schleswig-Holstein hat eine ausdrückliche Grenze gezogen: „Bei der Erhebung der Hundesteuer darf die Höhe des Steuersatzes für das Halten eines Hundes nicht von der Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmten Rasse abhängig gemacht werden“ (§ 3 Abs. 6 KAG Schleswig-Holstein).

Wo die Größe doch zählt: im Landesrecht

Die Größe Ihres Hundes kann trotzdem einen Unterschied machen – nur nicht bei der Steuer, sondern bei den Pflichten nach Landesrecht. Das deutlichste Beispiel ist Nordrhein-Westfalen. Dort gilt als großer Hund, wer „ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht“ (§ 11 Abs. 1 LHundG NRW). Für solche Hunde verlangt das Landesrecht unter anderem Sachkunde, einen Mikrochip und eine Haftpflichtversicherung. Halter kleiner Hunde in NRW sind von diesen besonderen Pflichten nicht betroffen – an der Hundesteuer ändert das aber nichts.

Welche Regeln in Ihrem Bundesland gelten, zeigen unsere Bundesland-Seiten.

Wie Halter kleiner Hunde trotzdem sparen können

Weil die Größe keine Rolle spielt, bleiben die üblichen Wege:

  • Ermäßigungen und Befreiungen prüfen: Viele Satzungen sehen Nachlässe vor, etwa für Assistenzhunde, für Hunde aus dem Tierheim oder bei geringem Einkommen. Sie gelten nur auf Antrag. Einen Überblick über die geprüften Städte gibt der Ratgeber Befreiung und Ermäßigung.
  • Fristen einhalten: Wer zu spät abmeldet, zahlt unter Umständen länger. Mehr dazu im Ratgeber Anmelden und Abmelden.
  • Satzung lesen: Manche Städte haben eigene Anreize. Leipzig etwa ermäßigt die Steuer bis einschließlich 2029 auf Antrag auf 120 Euro je Hund, wenn der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist und die Chipnummer angegeben wird (Hundesteuersatzung Leipzig, § 7 Abs. 3) – unabhängig von seiner Größe.

Zusammengefasst

  • In den geprüften Städten zahlen kleine Hunde dieselbe Hundesteuer wie große.
  • Die Satzungen unterscheiden nach der Zahl der Hunde, nach gefährlichen Hunden und nach Ermäßigungsgründen.
  • Größe und Gewicht spielen im Landesrecht eine Rolle – etwa für große Hunde in NRW –, nicht bei der Steuer.
  • Was Ihr Hund kostet, berechnet der Hundesteuer-Rechner; den Vergleich der Städte zeigt der Städtevergleich.

Häufige Fragen

Gibt es irgendwo eine Hundesteuer nach Gewicht?

In den von uns geprüften Satzungen nicht. Ob eine andere Gemeinde das anders regelt, steht nur in deren eigener Satzung – wir nennen keine Beispiele, die wir nicht selbst geprüft haben.

Zahle ich für zwei kleine Hunde so viel wie für einen großen?

Nein, mehr: Die Steuer wird je Hund erhoben. Zwei Hunde kosten mindestens den doppelten Satz; in Städten mit Staffel ist der zweite Hund sogar teurer als der erste.

Muss ich einen kleinen Hund überhaupt anmelden?

Ja. Die Anmeldepflicht gilt für jeden Hund, unabhängig von der Größe. Die Fristen der geprüften Städte stehen im Ratgeber zum Anmelden und Abmelden.

Quellen

  1. Hundesteuersatzung der Stadt Köln (PDF) · abgerufen 20.10.2026
  2. Hundesteuersatzung der Stadt Leipzig · abgerufen 20.10.2026
  3. Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund (PDF) · abgerufen 20.10.2026
  4. Senatsverwaltung für Finanzen Berlin: FAQ Hundesteuer · abgerufen 20.10.2026
  5. Landeshundegesetz NRW (recht.nrw.de) · abgerufen 20.10.2026
  6. Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein (gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de) · abgerufen 20.10.2026
  7. Hundesteuergesetz (HuStG BE) (Berlin) · abgerufen 20.10.2026
  8. Hundesteuergesetz (HuStG) vom 24. Juni 2026 (Hamburg) · abgerufen 20.10.2026
  9. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung) (München) · abgerufen 20.10.2026
  10. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Frankfurt am Main) · abgerufen 20.10.2026
  11. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Hundesteuersatzung) (Düsseldorf) · abgerufen 20.10.2026
  12. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart (Stuttgart) · abgerufen 20.10.2026
  13. Hundesteuergesetz (Stadtgemeinde Bremen) (Bremen) · abgerufen 20.10.2026
  14. Hundesteuersatzung der Stadt Essen (Essen) · abgerufen 20.10.2026

Keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die genannten Gesetze, Satzungen und die Auskunft der zuständigen Stelle.