Hunderecht in Niedersachsen

Haftpflicht, gefährliche Hunde, Sachkunde, Chip und Hundesteuer – was Niedersachsen von Hundehaltern verlangt, belegt aus dem Landesrecht.

Auf einen Blick

Niedersachsen · Landesrecht
Haftpflicht
für alle Hunde
Rasseliste
keine
Sachkunde
für alle Halter
Chip
alle Hunde
Hundesteuer
je Gemeinde

Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) · vom 26. Mai 2011, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 593); aktuelle Fassung ab 01.01.2023

Versicherung

Hundehaftpflicht in Niedersachsen

Pflicht für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist. Ausgenommen sind nur Diensthunde von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und fremden Streitkräften. (§ 5)

Mindestdeckung: mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden (§ 5 Satz 1)

Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/6dcb11e1-618a-36b4-b3ef… · abgerufen 20.10.2026

Gefährliche Hunde

Rasseliste und gefährliche Hunde in Niedersachsen

Niedersachsen hat keine Rasseliste: Das Landesrecht nennt keine Hunderassen, die allein wegen ihrer Rasse als gefährlich gelten.

Quelle: www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/da… · abgerufen 20.10.2026

Im Einzelfall

Erhält die Fachbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) einen Hinweis auf gesteigerte Aggressivität – etwa weil ein Hund Menschen oder Tiere gebissen hat –, prüft sie ihn und stellt gegebenenfalls fest, dass der Hund gefährlich ist. Die Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung. (§ 7 Abs. 1)

Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/256a5b99-0cca-3cc5-bfe9… · abgerufen 20.10.2026

Pflichten

Sachkunde, Chip, Register und Leine in Niedersachsen

Sachkunde
Jede Halterin und jeder Halter braucht Sachkunde (Hundeführerschein): theoretische Prüfung vor der Aufnahme der Hundehaltung, praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung. Nachweis gegenüber der Gemeinde auf Verlangen; Prüfungen nehmen anerkannte Personen und Stellen ab. Ausnahmen u. a.: wer in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, Tierärztinnen und Tierärzte, Jagdhunde-Brauchbarkeitsprüfung, als gleichwertig anerkannte Prüfungen, Halter von Blindenführ- und Behindertenbegleithunden. (§ 3 Abs. 1, 3 und 6)
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/6690cb97-3777-3398-ad4e… · abgerufen 20.10.2026
Kennzeichnung
Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist: elektronisches Kennzeichen (Transponder/Mikrochip) mit Kennnummer nach ISO 11784/11785. (§ 4)
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/85ee53fb-73ea-319a-9988… · abgerufen 20.10.2026
Register
Zentrales Hunderegister des Landes: Wer einen Hund hält, meldet ihn vor Vollendung des siebten Lebensmonats (bei Übernahme eines älteren Hundes innerhalb eines Monats) mit Halterdaten, Geschlecht, Geburtsdatum, Rasse bzw. Kreuzung und Chipnummer. Abgabe, Verlust oder Tod des Hundes und Umzüge sind innerhalb eines Monats zu melden. (§ 6, § 16)
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/e381822e-9341-34c9-82ee… · abgerufen 20.10.2026
Wesenstest
Nur bei Hunden, deren Gefährlichkeit festgestellt wurde: Die Haltungserlaubnis setzt einen Wesenstest (Nachweis sozialverträglichen Verhaltens) voraus, außerdem u. a. Mindestalter 18, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, eine praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund, Chip und Haftpflichtversicherung. (§ 10 Abs. 1, § 13)
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/0e06e82f-6ac7-38a9-8c1a… · abgerufen 20.10.2026
Leine, Maulkorb
Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen; die Fachbehörde kann den Leinenzwang auf Antrag, insbesondere mit Blick auf den Wesenstest, ganz oder teilweise aufheben. (§ 14 Abs. 3)
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/0b714de4-8461-3871-b41d… · abgerufen 20.10.2026
Zuständig
Die Gemeinde überwacht Sachkunde, Kennzeichnung, Haftpflicht, Registermeldung und das Führen gefährlicher Hunde; Fachbehörde (u. a. für gefährliche Hunde) sind die Landkreise und kreisfreien Städte. (§ 17 Abs. 1 und 2)
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3ac69f28-4a9c-3bfc-a3b9… · abgerufen 20.10.2026

Hundesteuer

Hundesteuer in Niedersachsen

Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Rechtsgrundlage: § 3 NKAG (Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz). Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/fb3df658-91e7-3eef-98ff… · abgerufen 20.10.2026

Städte folgen.

Häufige Fragen

Hunderecht Niedersachsen: Fragen und Antworten

Ist die Hundehaftpflicht in Niedersachsen Pflicht?

Pflicht für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist. Ausgenommen sind nur Diensthunde von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und fremden Streitkräften. Mindestdeckung: mindestens 500.000 € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden. (§ 5)
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/6dcb11e1-618a-36b4-b3ef…

Gibt es in Niedersachsen eine Rasseliste für gefährliche Hunde?

Nein, das Landesrecht nennt keine Rassen. Erhält die Fachbehörde (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) einen Hinweis auf gesteigerte Aggressivität – etwa weil ein Hund Menschen oder Tiere gebissen hat –, prüft sie ihn und stellt gegebenenfalls fest, dass der Hund gefährlich ist. Die Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Quelle: www.laves.niedersachsen.de/startseite/tiere/tierschutz/tierhaltung/da…

Brauche ich in Niedersachsen einen Sachkundenachweis?

Jede Halterin und jeder Halter braucht Sachkunde (Hundeführerschein): theoretische Prüfung vor der Aufnahme der Hundehaltung, praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung. Nachweis gegenüber der Gemeinde auf Verlangen; Prüfungen nehmen anerkannte Personen und Stellen ab. Ausnahmen u. a.: wer in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, Tierärztinnen und Tierärzte, Jagdhunde-Brauchbarkeitsprüfung, als gleichwertig anerkannte Prüfungen, Halter von Blindenführ- und Behindertenbegleithunden. (§ 3 Abs. 1, 3 und 6)
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/6690cb97-3777-3398-ad4e…

Muss mein Hund in Niedersachsen gechippt werden?

Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist: elektronisches Kennzeichen (Transponder/Mikrochip) mit Kennnummer nach ISO 11784/11785. (§ 4)
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/85ee53fb-73ea-319a-9988…

Muss ich meinen Hund in Niedersachsen in ein Register eintragen?

Zentrales Hunderegister des Landes: Wer einen Hund hält, meldet ihn vor Vollendung des siebten Lebensmonats (bei Übernahme eines älteren Hundes innerhalb eines Monats) mit Halterdaten, Geschlecht, Geburtsdatum, Rasse bzw. Kreuzung und Chipnummer. Abgabe, Verlust oder Tod des Hundes und Umzüge sind innerhalb eines Monats zu melden. (§ 6, § 16)
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/e381822e-9341-34c9-82ee…

Gilt in Niedersachsen eine Leinenpflicht?

Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen; die Fachbehörde kann den Leinenzwang auf Antrag, insbesondere mit Blick auf den Wesenstest, ganz oder teilweise aufheben. (§ 14 Abs. 3)
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/0b714de4-8461-3871-b41d…

Wer legt die Hundesteuer in Niedersachsen fest?

Die Höhe legt jede Gemeinde selbst fest. Grundlage ist § 3 NKAG (Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz).
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/fb3df658-91e7-3eef-98ff…

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/84b88b0d-71a5-3844-ac4e-982fbfb0c3b4

Keine Rechtsberatung – verbindlich ist das Landesrecht von Niedersachsen und die Auskunft der Behörde vor Ort.