Hundesteuer Bonn 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn, gültig ab 01.01.2024.

Hundesteuer in Bonn

pro Jahr · Bundesstadt Bonn · ab 01.01.2024
ein Hund
162 €/Jahr
bei zwei Hunden
210 €/Jahrje Hund
bei drei oder mehr Hunden
264 €/Jahrje Hund
ein Kampfhund
840 €/Jahrgefährlicher Hund (sog. Kampfhund)
bei zwei oder mehr Kampfhunden
1.140 €/Jahrje Hund

§ 2 Abs. 1 Buchst. a Hundesteuersatzung · vom 25. März 1998, zuletzt geändert am 18. Dezember 2023 (Amtsblatt S. 1685, in Kraft seit 01.01.2024)

Anmelden: innerhalb von zwei Monaten nach der AufnahmeErstes Jahr: anteilig, je Monat 13,50 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Bonn?

Hundesteuer pro Jahr 162 €

Rechenweg

  1. 162 € = 162 € im Jahr (§ 2 Abs. 1 Buchst. a)
  • Fällig: Erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach vierteljährlich je ein Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag (bis 30. September des Vorjahres) als Jahresbetrag zum 1. Juli (§ 7 Abs. 2).

Quelle: Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn vom 25. März 1998, zuletzt geändert am 18. Dezember 2023 (Amtsblatt S. 1685, in Kraft seit 01.01.2024)

Schritt 1

Hund in Bonn anmelden

Frist
innerhalb von zwei Monaten nach der Aufnahme (§ 8 Abs. 1)
Gebühr
keine
Vorsprache
nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Hundemarke
Mit dem Steuerbescheid kommt für jeden Hund eine Steuermarke. Außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundstücks darf der Hund nur mit sichtbar befestigter gültiger Marke laufen; auf Verlangen vorzeigen.
Marke verloren
Eine verlorene Hundesteuermarke ersetzt das Steueramt gegen eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro.
Große Hunde
Große Hunde (ausgewachsen mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) zusätzlich ordnungsbehördlich anmelden (Gebühr 25 €); für Hunde bestimmter Rassen nach dem LHundG NRW ist eine Erlaubnis nötig.

Schritt 2

Hund in Bonn abmelden

Frist
innerhalb von zwei Monaten (§ 8 Abs. 2)
Wie?
beim Bonner Steueramt schriftlich, telefonisch oder online über das Serviceportal
Wann?

Tod des HundesHund ist abhandengekommenVerkauf oder sonstige AbgabeUmzug mit dem Hund in eine andere Gemeinde

Neuer Halter
Bei Abgabe an eine andere Person Name und Anschrift des neuen Halters angeben.
Geld zurück?
Endet die Steuerpflicht, erstattet die Stadt zu viel gezahlte Steuer; nach der Abmeldung kommt ein entlastender Bescheid.
Zusätzlich
Große Hunde nach dem Landeshundegesetz NRW zusätzlich ordnungsbehördlich abmelden.

Quelle: www.bonn.de/vv/produkte/Hundesteuer_-_An-_Um-_und_Abmeldung.php · abgerufen 20.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Bonn

Sozialhilfe nach SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellte

24 € im Jahr

Auf Antrag für Empfänger laufender Sozialhilfe nach dem SGB XII und Personen mit vergleichbar niedrigem Einkommen: 24 € im Jahr bei einem Hund; bei zwei Hunden zusätzlich 162 € für den zweiten Hund; bei drei oder mehr Hunden zusätzlich je 210 € für den zweiten und jeden weiteren Hund. Nicht für Kampfhunde. Die Ermäßigung wird befristet gewährt und muss danach neu beantragt werden.

Quelle (§ 4 Abs. 1, 3): www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/finanzen-… · abgerufen 20.10.2026

Rettungshunde

Auf Antrag halber Satz für privat gehaltene Hunde, die regelmäßig als Rettungshunde bei einer staatlich anerkannten oder im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt werden und die Prüfung vor einem von der Stadt Bonn anerkannten Verein oder Verband bestanden haben (Prüfungszeugnis, jährlicher Einsatznachweis der Organisation).

Quelle (§ 4 Abs. 2): www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/finanzen-… · abgerufen 20.10.2026

Zuschuss für Hunde aus dem Bonner Tierheim

Kein Steuererlass, sondern ein Zuschuss in Höhe der Jahressteuer auf Antrag für Bonner, die einen Hund aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim Bonn übernehmen: für Hunde unter 8 Jahren 2 Jahre lang (nicht für gefährliche Hunde; Hund mindestens zwei Jahre im Bonner Haushalt, keine weiteren Hunde dort), für Hunde ab 8 Jahren bis zum Tod des Hundes. Antragsvordrucke gibt es im Tierheim.

Quelle: www.bonn.de/vv/produkte/Hundesteuer_-_An-_Um-_und_Abmeldung.php · abgerufen 20.10.2026

Kurzaufenthalt in Bonn (bis zwei Monate)

steuerfrei

Wer sich nicht länger als zwei Monate in Bonn aufhält, zahlt für mitgebrachte Hunde keine Bonner Hundesteuer, wenn sie nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder befreit sind.

Quelle (§ 3): www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/finanzen-… · abgerufen 20.10.2026

Assistenzhunde (Einzelfallprüfung)

steuerfrei

Ob für einen Assistenzhund Steuer anfällt, prüft das Bonner Steueramt im Einzelfall. Der Anmeldung sind Nachweise beizufügen, dass der Hund ausschließlich dem Schutz und der Hilfe der Person dient und entsprechend ausgebildet ist.

Quelle: www.bonn.de/vv/produkte/Hundesteuer_-_An-_Um-_und_Abmeldung.php · abgerufen 20.10.2026

Ermäßigung innerhalb von zwei Monaten nach Aufnahme des Hundes beim Steueramt beantragen (bei bereits versteuerten Hunden zwei Monate nach Eintritt der Voraussetzungen); bei verspätetem Antrag gilt sie erst ab dem Ersten des Vormonats der Antragstellung (§ 5 Abs. 1)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Bonn

Gefährliche Hunde
Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen, außerdem Hunde, die auf gesteigerte Aggressivität bzw. als Schutzhund oder auf Zivilschärfe ausgebildet wurden, einen Menschen gebissen oder gefahrdrohend angesprungen haben, einen anderen Hund ohne Angriff gebissen haben oder unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen. Wer für einen Hund dieser Rassen nach dem LHundG NRW von Anlein- und Maulkorbpflicht befreit ist, zahlt für diese Zeit nicht den erhöhten Satz. (§ 2 Abs. 2, 3)
Beginn
In Bonn beginnt die Steuer am Ersten des Monats nach der Aufnahme des Hundes (§ 6 Abs. 1). Wird der Hund genau am 1. eines Monats aufgenommen, zählt dieser Monat schon mit. (§ 6 Abs. 1 Satz 1, 2)
Zuzug
Bei Zuzug mit Hund aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht am Ersten des Folgemonats (bei Zuzug am Monatsersten an diesem Tag). (§ 6 Abs. 1 Satz 1, 2)
Welpen
Welpen der eigenen Hündin sind ab dem Ersten des Monats steuerpflichtig, in dem sie drei Monate alt geworden sind. (§ 6 Abs. 1 Satz 3)
Pflegehunde
Pflege-, Verwahr-, Probe- und Anlernhunde sind in Bonn steuerpflichtig, wenn sie nicht nachweislich anderswo versteuert oder befreit sind – in jedem Fall nach mehr als zwei Monaten. (§ 1 Abs. 3)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben wird, abhandenkommt oder stirbt oder der Halter mit ihm aus Bonn wegzieht; fällt das Ereignis auf den Monatsersten, endet sie schon mit Ablauf des Vormonats. (§ 6 Abs. 2)
Zu spät abgemeldet
Ist die Steuer bestandskräftig festgesetzt, wird nur rückwirkend geändert, wenn die Abmeldung bis zum 31. März des Folgejahres beim Steueramt eingeht. (§ 6 Abs. 3)
Fällig
Erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach vierteljährlich je ein Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag (bis 30. September des Vorjahres) als Jahresbetrag zum 1. Juli. (§ 7 Abs. 2)
Bescheid
Nach der Anmeldung schickt das Steueramt den Hundesteuerbescheid und die Hundesteuermarke zu; nach der Abmeldung kommt ein entlastender Bescheid.
Anrechnung
Wer mit einem anderswo versteuerten Hund zuzieht, einen solchen Hund erwirbt oder einen Ersatzhund anschafft, kann innerhalb der Rechtsmittelfrist gegen den Bonner Bescheid die Anrechnung der bereits gezahlten Steuer für denselben Zeitraum verlangen. (§ 7 Abs. 3)
Gewerbliche Hunde
Besteuert wird nur die persönlichen Zwecken dienende Hundehaltung durch natürliche Personen im Stadtgebiet. (§ 1 Abs. 1)

Landesrecht

Was Nordrhein-Westfalen von Hundehaltern in Bonn verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 14 Rassen
Sachkunde
bestimmte Hunde
Chip
bestimmte Hunde

Häufige Fragen

Hundesteuer Bonn: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Bonn?

162 € im Jahr für den ersten Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. a der Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 840 € im Jahr.
Quelle: www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/finanzen-…

Bis wann muss ich meinen Hund in Bonn anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Monaten nach der Aufnahme beim Steueramt anmelden (§ 8 Abs. 1). Das geht online unter service.bonn.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/703284/show oder mit dem Formular der Stadt. Die Anmeldung kostet keine Gebühr.
Quelle: www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/finanzen-…

Zahle ich in Bonn im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 6, § 7 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Satz 1, 2). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 94,50 € für das erste Jahr.
Quelle: www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/finanzen-…

Wann ist die Hundesteuer in Bonn fällig?

Erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach vierteljährlich je ein Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag (bis 30. September des Vorjahres) als Jahresbetrag zum 1. Juli (§ 7 Abs. 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/finanzen-…

Wie melde ich meinen Hund in Bonn ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von zwei Monaten beim Steueramt ab (§ 8 Abs. 2). Anlass: Tod des Hundes, Hund ist abhandengekommen, Verkauf oder sonstige Abgabe, Umzug mit dem Hund in eine andere Gemeinde.
Quelle: www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/finanzen-…

Gibt es in Bonn eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Ermäßigung auf 24 € im Jahr 24 € für den ersten Hund; Befreiung für Kurzaufenthalt in Bonn (bis zwei Monate) oder Assistenzhunde (Einzelfallprüfung). Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/finanzen-…

Brauche ich in Bonn eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Bonn gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen: Pflicht für gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg). Für andere Hunde keine landesweite Pflicht (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und 2).
Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/27092016-hundegesetz-fuer-das-land-nordrhein…

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-ortsrecht/ortsrecht/finanzen-steuern/hundesteuersatzung.php

Kein offizielles Angebot der Stadt Bonn. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Bonn.