Hundesteuer Duisburg 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Stadt Duisburg, gültig ab 01.10.2025.

Hundesteuer in Duisburg

pro Jahr · Stadt Duisburg · ab 01.10.2025
ein Hund
132 €/Jahr
bei zwei Hunden
168 €/Jahrje Hund
bei drei und mehr Hunden
192 €/Jahrje Hund
Listenhund
132 €/Jahrkein eigener Satz

§ 2 Abs. 1, 1. Spiegelstrich Hundesteuersatzung (PDF) · vom 18. Dezember 2000 in der Fassung der 5. Änderung vom 10.10.2025 (Amtsblatt Nr. 41 vom 31.10.2025); Steuersätze zuletzt geändert durch die 3. Änderung vom 24.03.2010 (gültig seit 01.01.2010)

Anmelden: innerhalb eines Monats nach Beginn der HundehaltungErstes Jahr: anteilig, je Monat 11,00 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Duisburg?

Hundesteuer pro Jahr 132 €

Rechenweg

  1. 132 € = 132 € im Jahr (§ 2 Abs. 1, 1. Spiegelstrich)
  • Fällig: Vierteljährlich zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag (vor dem 30. November für das Folgejahr) als Jahresbetrag zum 15. Juli. Für zurückliegende Zeiträume einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 6 Abs. 2).

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Duisburg vom 18. Dezember 2000 in der Fassung der 5. Änderung vom 10.10.2025 (Amtsblatt Nr. 41 vom 31.10.2025); Steuersätze zuletzt geändert durch die 3. Änderung vom 24.03.2010 (gültig seit 01.01.2010)

Schritt 1

Hund in Duisburg anmelden

Frist
innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung (§ 7 Abs. 1 Satz 1)
Hundemarke
Mit dem Steuerbescheid kommt für jeden Hund eine Hundesteuermarke; außerhalb von Wohnung und umfriedetem Grundstück muss sie sichtbar am Hund befestigt sein. Neue Marken verschickt die Stadt alle drei Jahre.
Marke verloren
Verlust dem Amt für Rechnungswesen und Steuern melden; es gibt eine Ersatzmarke, die auch online beantragt werden kann. Formular Ersatzmarke
Große Hunde
Je nach Rasse bzw. Größe und Gewicht ist zusätzlich die ordnungsbehördliche Anmeldung beim Bürger- und Ordnungsamt Duisburg nötig; große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) über den Meldebogen für große Hunde mit Haftpflicht-Police.

Schritt 2

Hund in Duisburg abmelden

Frist
innerhalb eines Monats nach Ende der Hundehaltung in Duisburg (§ 7 Abs. 2 Satz 1)
Wie?
Formular ausgefüllt und unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail an das Amt für Rechnungswesen und Steuern; bei Tod des Hundes einen Nachweis beifügen
Wann?

Abgabe des Hundes an eine andere Person oder ins TierheimUmzug in eine andere Stadt oder GemeindeTod des HundesVerlust des Hundes

Neuer Halter
Bei Abgabe an eine andere Person Name und Anschrift des neuen Halters angeben.
Zusätzlich
Je nach Rasse bzw. Größe und Gewicht den Hund zusätzlich beim Bürger- und Ordnungsamt Duisburg abmelden (E-Mail hunde@stadt-duisburg.de).

Quelle: www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_i/21/hundesteuer_abmeldung · abgerufen 20.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Duisburg

Wachhunde auf abgelegenen landwirtschaftlichen Anwesen

Auf Antrag zahlt man nur ein Viertel des Satzes nach § 2 für Hunde, die zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen erforderlich sind, die mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt liegen.

Quelle (§ 3 Abs. 2): www.duisburg.de/rathaus/rathausundpolitik/ortsrecht/S21.02-Hundesteue… · abgerufen 20.10.2026

Bürgergeld (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII, 3. und 4. Kapitel)

steuerfrei

Auf Antrag ganz steuerfrei für einen Hund, wenn der Halter Leistungen nach dem SGB II oder dem 3. und 4. Kapitel SGB XII bezieht oder ein vergleichbar niedriges Einkommen hat. Nicht für Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen.

Quelle (§ 3 Abs. 1 Buchst. e): www.duisburg.de/rathaus/rathausundpolitik/ortsrecht/S21.02-Hundesteue… · abgerufen 20.10.2026

Hunde aus dem Städtischen Tierheim Duisburg

steuerfrei

Auf Antrag 24 Monate steuerfrei ab dem Monat der Anschaffung, wenn der Hund seit dem 01.07.2019 erstmals aus dem Städtischen Tierheim Duisburg (Tierschutzzentrum Duisburg e.V.) aufgenommen wurde; Nachweis z. B. Tierabgabevertrag.

Quelle (§ 3 Abs. 1 Buchst. f): www.duisburg.de/rathaus/rathausundpolitik/ortsrecht/S21.02-Hundesteue… · abgerufen 20.10.2026

Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei, wenn der Hund ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dient; die Stadt kann ein amtsärztliches Zeugnis verlangen.

Quelle (§ 3 Abs. 1 Buchst. c): www.duisburg.de/rathaus/rathausundpolitik/ortsrecht/S21.02-Hundesteue… · abgerufen 20.10.2026

Rettungshunde und Hunde auf Binnenschiffen

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei außerdem: Hunde für den Rettungs- und Katastrophendienst mit nachgewiesener Ausbildung und Eignung sowie Hunde an Bord von Binnenschiffen, die im Schiffsregister eingetragen sind.

Quelle (§ 3 Abs. 1 Buchst. a, d): www.duisburg.de/rathaus/rathausundpolitik/ortsrecht/S21.02-Hundesteue… · abgerufen 20.10.2026

Schriftlich beantragen; bei Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Hundes gilt die Vergünstigung ab Beginn der Haltung, sonst erst ab dem Monat nach Eingang des Antrags. Wegfall der Voraussetzungen binnen zwei Wochen melden. (§ 4 Abs. 1, 3)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Duisburg

Gefährliche Hunde
Die Duisburger Satzung nennt gefährliche Hunde nur bei der Befreiung für Sozialleistungsbezieher: Für Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen gibt es diese Befreiung nicht. (§ 3 Abs. 1 Buchst. e)
Beginn
In Duisburg beginnt die Steuerpflicht am Ersten des Monats, in dem der Hund einzieht (§ 5 Abs. 1). War der Hund schon bei einem Vorbesitzer in Duisburg versteuert, beginnt sie erst im Folgemonat (§ 5 Abs. 4). (§ 5 Abs. 1 Satz 1)
Zuzug
Wer mit Hund aus einer anderen Gemeinde nach Duisburg zieht, ist ab dem Ersten des Monats nach dem Zuzug steuerpflichtig. (§ 5 Abs. 3 Satz 1)
Welpen
Welpen aus dem Wurf der eigenen Hündin sind ab dem Ersten des Monats steuerpflichtig, in dem sie drei Monate alt geworden sind. (§ 5 Abs. 1 Satz 2)
Pflegehunde
Pflege-, Verwahr-, Probe- und Anlernhunde gelten als gehalten, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie in einer deutschen Gemeinde schon versteuert oder befreit sind. (§ 1 Abs. 3)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung im Duisburger Stadtgebiet endet; bei Wegzug mit Ablauf des Wegzugsmonats. (§ 5 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2)
Fällig
Vierteljährlich zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag (vor dem 30. November für das Folgejahr) als Jahresbetrag zum 15. Juli. Für zurückliegende Zeiträume einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. (§ 6 Abs. 2)
Bescheid
Nach der Anmeldung schickt das Amt für Rechnungswesen und Steuern Steuerbescheid und Hundesteuermarke; der Bescheid gilt auch für die Folgejahre, bis ein neuer ihn ersetzt.
Lastschrift
Die Hundesteuer kann per SEPA-Lastschrift gezahlt werden; das Mandat (Online-Formular der Stadt) muss spätestens 3 Wochen vor dem ersten Einzug beim Amt für Rechnungswesen und Steuern sein.

Landesrecht

Was Nordrhein-Westfalen von Hundehaltern in Duisburg verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 14 Rassen
Sachkunde
bestimmte Hunde
Chip
bestimmte Hunde

In Duisburg zuständig für große und gefährliche Hunde: Bürger- und Ordnungsamt – Landeshundegesetz NRW, Friedrich-Wilhelm-Str. 12-14, 47051 Duisburg · hunde@stadt-duisburg.de Quelle: www.duisburg.de/allgemein/fachbereiche/hundehaltung-grosse-hunde · abgerufen 20.10.2026

Häufige Fragen

Hundesteuer Duisburg: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Duisburg?

132 € im Jahr für den ersten Hund (§ 2 Abs. 1, 1. Spiegelstrich der Hundesteuersatzung der Stadt Duisburg). Auch für gefährliche Hunde (Listenhunde) sieht die Satzung keinen eigenen Satz vor.
Quelle: www.duisburg.de/rathaus/rathausundpolitik/ortsrecht/S21.02-Hundesteue…

Bis wann muss ich meinen Hund in Duisburg anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 7 Abs. 1 Satz 1).
Quelle: www.duisburg.de/rathaus/rathausundpolitik/ortsrecht/S21.02-Hundesteue…

Zahle ich in Duisburg im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, der Monat der Anschaffung zählt voll mit (§ 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Satz 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 8 Monate, also 88 € für das erste Jahr.
Quelle: www.duisburg.de/rathaus/rathausundpolitik/ortsrecht/S21.02-Hundesteue…

Wann ist die Hundesteuer in Duisburg fällig?

Vierteljährlich zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag (vor dem 30. November für das Folgejahr) als Jahresbetrag zum 15. Juli. Für zurückliegende Zeiträume einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 6 Abs. 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.duisburg.de/rathaus/rathausundpolitik/ortsrecht/S21.02-Hundesteue…

Wie melde ich meinen Hund in Duisburg ab?

Melden Sie den Hund innerhalb eines Monats nach Ende der Hundehaltung in Duisburg beim Steueramt der Stadt ab (§ 7 Abs. 2 Satz 1). Anlass: Abgabe des Hundes an eine andere Person oder ins Tierheim, Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde, Tod des Hundes, Verlust des Hundes.
Quelle: www.duisburg.de/rathaus/rathausundpolitik/ortsrecht/S21.02-Hundesteue…

Gibt es in Duisburg eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Bürgergeld (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII, 3. und 4. Kapitel), Hunde aus dem Städtischen Tierheim Duisburg, Blindenführhunde, Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen, Assistenzhunde oder Rettungshunde und Hunde auf Binnenschiffen. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.duisburg.de/rathaus/rathausundpolitik/ortsrecht/S21.02-Hundesteue…

Brauche ich in Duisburg eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Duisburg gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen: Pflicht für gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg). Für andere Hunde keine landesweite Pflicht (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und 2).
Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/27092016-hundegesetz-fuer-das-land-nordrhein…

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.duisburg.de/rathaus/rathausundpolitik/ortsrecht/S21.02-Hundesteuersatzung_01.10.2025.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Duisburg. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Duisburg.