Hundesteuer Gelsenkirchen 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Gelsenkirchen (Hundesteuersatzung – HStS), gültig ab 01.01.2025.

Hundesteuer in Gelsenkirchen

pro Jahr · Stadt Gelsenkirchen · ab 01.01.2025
ein Hund
129 €/Jahr
bei zwei Hunden
147 €/Jahrje Hund
bei drei oder mehr Hunden
168 €/Jahrje Hund
ein solcher Hund
672 €/Jahrgefährlicher Hund oder Hund bestimmter Rassen
bei zwei solchen Hunden
885 €/Jahrje Hund
bei drei oder mehr solchen Hunden
1.107 €/Jahrje Hund

§ 5 Abs. 1 Nr. 1 Hundesteuersatzung (PDF) · vom 17.12.2020 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Amtsblatt Nr. 51 vom 20.12.2024)

Anmelden: innerhalb von zwei WochenErstes Jahr: anteilig, je Monat 10,75 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Gelsenkirchen?

Hundesteuer pro Jahr 129 €

Rechenweg

  1. 129 € = 129 € im Jahr (§ 5 Abs. 1 Nr. 1)
  • Fällig: Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August; auf Antrag vierteljährlich (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) oder als Jahresbetrag zum 15. Februar (§ 8 Abs. 2).

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Gelsenkirchen (Hundesteuersatzung – HStS) vom 17.12.2020 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12.12.2024 (Amtsblatt Nr. 51 vom 20.12.2024)

Schritt 1

Hund in Gelsenkirchen anmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1)
Gebühr
keine
Vorsprache
Schriftlich mit dem Formular oder persönlich beim Team Hundesteuer (Bochumer Straße 4) bzw. in einem Bürgercenter (nur mit Termin); Personalausweis mitbringen.
Hundemarke
Statt einer Metallmarke gibt es seit 2025 einen QR-Code (digital oder auf Papier) als Nachweis der Anmeldung; wer den Hund außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks ausführt, muss ihn mitführen und auf Verlangen vorzeigen.
Marke verloren
Wer Bescheid und digitale Marke nicht (mehr) hat, kann den Bescheid unter 0209 169-2050 oder per E-Mail an hundesteuer@gelsenkirchen.de neu anfordern, möglichst mit Forderungskennzeichen.
Große Hunde
Große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) und Hunde nach §§ 3, 10 LHundG NRW zusätzlich beim Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung anzeigen bzw. Erlaubnis beantragen; Anzeige eines großen Hundes 25 €.

Schritt 2

Hund in Gelsenkirchen abmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 3)
Wie?
schriftlich mit dem Formular „Abmeldung Hundesteuer“ (nur mit Unterschrift gültig) oder online im Serviceportal der Stadt Gelsenkirchen
Wann?

Wegzug aus GelsenkirchenTod des HundesHund entlaufenVerkauf oder Abgabe

Nachweise

bei Tod: tierärztliche Bescheinigungbei Verkauf/Abgabe: Kauf- oder ÜbergabevertragForderungskennzeichen angeben

Neuer Halter
Bei Abgabe an eine andere Person Name und Anschrift des neuen Halters angeben.
Zusätzlich
Die steuerliche Abmeldung ersetzt bei großen Hunden und bestimmten Rassen nicht die Meldepflicht nach dem Landeshundegesetz NRW (Ordnungsbehörde: 0209 169-2201 oder 169-2095).

Quelle: www.gelsenkirchen.de/de/_meta/buergerservice/datenschutz.aspx?anhangID=3584 · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Gelsenkirchen

Sozialleistungen (SGB II/XII) oder GE-Pass

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei für einen Hund, wenn der Halter laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II oder SGB XII bezieht oder den Gelsenkirchener „GE-Pass“ hat. Nicht für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen.

Antragsformular

Quelle (§ 3 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2): www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Verordnungen_und_Satzun… · abgerufen 21.10.2026

Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen – Nachweis durch Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „Bl“, „Gl“ oder „H“; der Hund muss geeignet sein und eine nötige Ausbildung/Prüfung bestanden haben.

Quelle (§ 3 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1): www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Verordnungen_und_Satzun… · abgerufen 21.10.2026

Hunde aus dem Tierheim Gelsenkirchen

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei für höchstens drei Jahre: ein Hund, den der Halter selbst unmittelbar aus dem Tierheim Gelsenkirchen aufnimmt (nur ein Hund). Nicht für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen.

Quelle (§ 3 Abs. 1 Nr. 5): www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Verordnungen_und_Satzun… · abgerufen 21.10.2026

Beruflich oder betrieblich gehaltene Hunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die beruflich oder betrieblich veranlasst gehalten werden, wenn sie für den Zweck geeignet sind und eine nötige Ausbildung/Prüfung bestanden haben. Keine Befreiung (nach keiner Nummer) für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen im Sinne des LHundG NRW.

Quelle (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2): www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Verordnungen_und_Satzun… · abgerufen 21.10.2026

Befreiung gibt es frühestens ab Beginn des Kalendervierteljahres, in dem der Antrag gestellt wird – auch wenn die Gründe schon früher vorlagen. Fallen die Voraussetzungen weg, ist das innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen. (§ 3 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Nr. 4)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Gelsenkirchen

Gefährliche Hunde
Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) nach dem Landeshundegesetz in der am 27.09.2016 geltenden Fassung. Der erhöhte Satz gilt in Gelsenkirchen nur für solche Hunde, die nach dem 01.01.2013 in den Haushalt aufgenommen wurden. (§ 5 Abs. 2)
Beginn
Nach § 7 Abs. 1 der Gelsenkirchener Satzung beginnt die Steuerpflicht am Ersten des Kalendermonats, in dem die Haltung im Stadtgebiet beginnt – der Monat der Anschaffung zählt voll. (§ 7 Abs. 1 Satz 1)
Zuzug
Bei Zuzug aus einer anderen deutschen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht am Ersten des Folgemonats; bei Halterwechsel eines in Gelsenkirchen schon versteuerten Hundes geht sie am Ersten des Folgemonats über. (§ 7 Abs. 1 Satz 2, 3)
Welpen
Welpen der eigenen Hündin gelten erst an dem Tag als aufgenommen, an dem sie drei Monate alt werden. (§ 4 Abs. 1 Satz 3)
Pflegehunde
Hunde, die höchstens zwei Monate in Pflege, Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen gehalten werden, sind steuerfrei – aber nur mit Nachweis, dass sie in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder befreit sind. (§ 2 Abs. 2, 3)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Haltung im Stadtgebiet endet. (§ 7 Abs. 2 Satz 1)
Zu spät abgemeldet
Ohne Abmeldung läuft die Steuer weiter; rückwirkend abmelden geht nur innerhalb von sechs Monaten nach dem tatsächlichen Ende und nur mit Nachweis in dieser Zeit. (§ 7 Abs. 2 Satz 2)
Fällig
Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August; auf Antrag vierteljährlich (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) oder als Jahresbetrag zum 15. Februar. (§ 8 Abs. 2)
Bescheid
Mit dem Steuerbescheid kommt für jeden Hund ein Nachweis über die Anmeldung (digital oder auf Papier); er gilt, bis ein neuer Nachweis oder die Mitteilung über das Ende der Haltung kommt. (§ 9 Abs. 1 Satz 1, 2)
Lastschrift
Ein SEPA-Lastschriftmandat kann online erteilt werden; es gilt immer nur für ein Forderungskennzeichen.

Landesrecht

Was Nordrhein-Westfalen von Hundehaltern in Gelsenkirchen verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 14 Rassen
Sachkunde
bestimmte Hunde
Chip
bestimmte Hunde

Häufige Fragen

Hundesteuer Gelsenkirchen: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Gelsenkirchen?

129 € im Jahr für den ersten Hund (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Gelsenkirchen (Hundesteuersatzung – HStS)). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 672 € im Jahr.
Quelle: www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Verordnungen_und_Satzun…

Bis wann muss ich meinen Hund in Gelsenkirchen anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 6 Abs. 1 Nr. 1). Das geht online unter serviceportal.gelsenkirchen.de/hund oder mit dem Formular der Stadt. Die Anmeldung kostet keine Gebühr.
Quelle: www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Verordnungen_und_Satzun…

Zahle ich in Gelsenkirchen im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, der Monat der Anschaffung zählt voll mit (§ 8 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Satz 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 8 Monate, also 86 € für das erste Jahr.
Quelle: www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Verordnungen_und_Satzun…

Wann ist die Hundesteuer in Gelsenkirchen fällig?

Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August; auf Antrag vierteljährlich (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) oder als Jahresbetrag zum 15. Februar (§ 8 Abs. 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Verordnungen_und_Satzun…

Wie melde ich meinen Hund in Gelsenkirchen ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen beim Steueramt der Stadt ab (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 3). Anlass: Wegzug aus Gelsenkirchen, Tod des Hundes, Hund entlaufen, Verkauf oder Abgabe. Dazu: bei Tod: tierärztliche Bescheinigung; bei Verkauf/Abgabe: Kauf- oder Übergabevertrag; Forderungskennzeichen angeben.
Quelle: www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Verordnungen_und_Satzun…

Gibt es in Gelsenkirchen eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Sozialleistungen (SGB II/XII) oder GE-Pass, Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen, Hunde aus dem Tierheim Gelsenkirchen, Rettungshunde oder Beruflich oder betrieblich gehaltene Hunde. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Verordnungen_und_Satzun…

Brauche ich in Gelsenkirchen eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Gelsenkirchen gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen: Pflicht für gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg). Für andere Hunde keine landesweite Pflicht (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und 2).
Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/27092016-hundegesetz-fuer-das-land-nordrhein…

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Informationen/Verordnungen_und_Satzungen/_doc/HStS_2025___Lesefassung_f_r_Inter__und_Intranet.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Gelsenkirchen. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Gelsenkirchen.