Hundesteuer Kassel 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel (Stadtrecht 2.02), gültig ab 30.06.2007.

Hundesteuer in Kassel

pro Jahr · Stadt Kassel · ab 30.06.2007
1. Hund
90 €/Jahr
2. Hund
120 €/Jahr
ab 3. Hund
150 €/Jahrjeder weitere Hund
Listenhund
90 €/Jahrkein eigener Satz

§ 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung · vom 14. Dezember 1998 (in Kraft seit 1. Januar 1999) in der Fassung der zweiten Änderung vom 4. Juni 2007

Anmelden: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, beim Amt Kämmerei und Steuern unter Angabe von Rasse und AbstammungErstes Jahr: anteilig, je Monat 7,50 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Kassel?

Hundesteuer pro Jahr 90 €

Rechenweg

  1. 90 € = 90 € im Jahr (§ 5 Abs. 1)
  • Fällig: Jahresbetrag zum 1. Juli; beim ersten Bescheid einen Monat nach Bekanntgabe. Auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 9 der Kasseler Satzung) (§ 9 Abs. 2, 3).

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel (Stadtrecht 2.02) vom 14. Dezember 1998 (in Kraft seit 1. Januar 1999) in der Fassung der zweiten Änderung vom 4. Juni 2007

Schritt 1

Hund in Kassel anmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, beim Amt Kämmerei und Steuern unter Angabe von Rasse und Abstammung (§ 10 Abs. 1)
Kassel gibt für die Anmeldung zwei Wochen ab Aufnahme des Hundes (§ 10 Abs. 1); anzugeben sind Rasse und Abstammung. Neben dem Online-Dienst nimmt das Amt Kämmerei und Steuern die Anmeldung laut Stadtseite auch telefonisch oder persönlich an.
Vorsprache
Persönlich nur in den offenen Sprechzeiten im Victoria-Haus (Mo 8.30–12.30, Mi 8.30–12.30 und 14–17, Do 8.30–12.30 Uhr); sonst nur mit Termin in Ausnahmefällen.
Hundemarke
Jeder angemeldete Hund bekommt eine Hundesteuermarke (bleibt Eigentum der Stadt Kassel, alle fünf Jahre neu ausgegeben) und muss sie sichtbar tragen. Zusätzlich gibt es kostenlos eine Digitale Hundesteuermarke als QR-Code (15-stellige Chipnummer nötig).
Marke verloren
Verlust der Marke ist anzeigepflichtig (schriftlich, telefonisch oder persönlich); die Ersatzmarke kostet 3 Euro. Eine wiedergefundene Marke geht sofort an das Amt Kämmerei und Steuern zurück.
Große Hunde
Hessen (HundeVO): Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis des Ordnungsamts Kassel (Wesenstest, Sachkunde, Führungszeugnis, Chip, Haftpflicht, Nachweis der Hundesteuer; Gebühr 225 Euro). Als gefährlich gelten u. a. Pitbull, American Staffordshire, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler.

Schritt 2

Hund in Kassel abmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Hundehaltung, mit Rückgabe der Steuermarke (§ 10 Abs. 2, § 11 Abs. 4)
Wie?
online, schriftlich oder persönlich beim Amt Kämmerei und Steuern – telefonisch nimmt Kassel keine Abmeldung an
Wann?

Wegzug aus KasselHundehaltung aufgegeben (z. B. Abgabe des Hundes)Tod des Hundes

Neuer Halter
Wurde der Hund verkauft, verlangt § 10 Abs. 3 der Kasseler Satzung in der Abmeldung Name und Anschrift der Erwerberin oder des Erwerbers.
Geld zurück?
Bei der Online-Abmeldung die Bankverbindung angeben, auf die ein Guthaben aus der Kasseler Hundesteuer erstattet werden soll.

Quelle: www.kassel.de/satzungen/2.02-Hundesteuersatzung.php · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Kassel

Leistungen zum Lebensunterhalt (SGB XII)

50 % Ermäßigung

Auf Antrag zahlt in Kassel nur die Hälfte des Satzes für den ersten Hund, wer Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bezieht oder einkommensmäßig gleichsteht (§ 7 Abs. 3).

Quelle (§ 7 Abs. 3): www.kassel.de/satzungen/2.02-Hundesteuersatzung.php · abgerufen 21.10.2026

Bewachung abgelegener bewohnter Gebäude (über 100 m)

50 % Ermäßigung

Halber Satz auf Antrag für Hunde, die ein bewohntes Gebäude bewachen, das mehr als 100 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 der Kasseler Satzung).

Quelle (§ 7 Abs. 1 Nr. 1): www.kassel.de/satzungen/2.02-Hundesteuersatzung.php · abgerufen 21.10.2026

Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde mit Prüfung

50 % Ermäßigung

Halber Satz auf Antrag für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde, die die Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt Kassel anerkannten Vereins bestanden haben (Prüfungszeugnis vorlegen, Verwendung glaubhaft machen).

Quelle (§ 7 Abs. 1 Nr. 2): www.kassel.de/satzungen/2.02-Hundesteuersatzung.php · abgerufen 21.10.2026

Landwirtschaftliche Anwesen (über 400 m vom Ortsteil)

Auf Antrag nur ein Viertel des Satzes für Hunde, die zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen nötig sind, die mehr als 400 Meter vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt liegen (§ 7 Abs. 2 der Kasseler Satzung).

Quelle (§ 7 Abs. 2): www.kassel.de/satzungen/2.02-Hundesteuersatzung.php · abgerufen 21.10.2026

Hunde aus dem Tierheim „Wau-Mau-Insel“

steuerfrei

Wer einen Hund aus dem Kasseler Tierheim „Wau-Mau-Insel“ (Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V.) übernimmt, ist auf Antrag bis zum Ende des Folgejahres steuerfrei; Kopie des Tierüberlassungsvertrags einreichen.

Quelle (§ 6 Abs. 2 Nr. 3): www.kassel.de/satzungen/2.02-Hundesteuersatzung.php · abgerufen 21.10.2026

Hunde für Menschen mit Merkzeichen B, BL, aG oder H

steuerfrei

Steuerfrei auf Antrag sind Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen; als „sonst hilflos“ zählt in Kassel, wer einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H hat (§ 6 Abs. 1).

Quelle (§ 6 Abs. 1): www.kassel.de/satzungen/2.02-Hundesteuersatzung.php · abgerufen 21.10.2026

Herdenschutz und Tierschutzvereine

steuerfrei

Steuerfrei auf Antrag außerdem: Gebrauchshunde in der nötigen Zahl, die nur Herden bewachen, und Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Kasseler Satzung).

Quelle (§ 6 Abs. 2 Nr. 1, 2): www.kassel.de/satzungen/2.02-Hundesteuersatzung.php · abgerufen 21.10.2026

Befreiung und Ermäßigung nur auf Antrag und nur, wenn der Hund für den Zweck hinlänglich geeignet ist und tierschutzgerecht gehalten wird (§ 8). Fallen die Voraussetzungen weg, binnen zwei Wochen melden (§ 10 Abs. 2). Nachweise können bei der Online-Anmeldung hochgeladen werden. (§ 8, § 10 Abs. 2)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Kassel

Beginn
In Kassel beginnt die Steuerpflicht am 1. des Monats, in dem der Hund in den Haushalt kommt (§ 3 Abs. 1) – der Aufnahmemonat zählt also voll. (§ 3 Abs. 1)
Welpen
Welpen der eigenen Hündin sind in Kassel ab dem 1. des Monats steuerpflichtig, in dem sie drei Monate alt werden (§ 3 Abs. 1 Satz 2). (§ 3 Abs. 1 Satz 2)
Pflegehunde
Wer einen Hund länger als zwei Monate pflegt, unterbringt, auf Probe oder zum Anlernen hält, gilt nach § 2 Abs. 2 der Kasseler Satzung als Halter; die Steuer beginnt dann am 1. des Monats, in dem die zwei Monate überschritten sind. (§ 2 Abs. 2 Satz 2, § 3 Abs. 1 Satz 3)
Ende
Die Kasseler Hundesteuer endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet (§ 3 Abs. 2). (§ 3 Abs. 2)
Fällig
Jahresbetrag zum 1. Juli; beim ersten Bescheid einen Monat nach Bekanntgabe. Auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 9 der Kasseler Satzung). (§ 9 Abs. 2, 3)
Bescheid
Nach der Online-Anmeldung bearbeitet das Amt Kämmerei und Steuern den Antrag sofort; danach kommen Hundesteuerbescheid und Hundesteuermarke.
Lastschrift
SEPA-Basis-Lastschriftmandat für die Kasseler Hundesteuer online erteilbar (Kassenzeichen nötig), optional auch direkt bei der Online-Anmeldung.

Landesrecht

Was Hessen von Hundehaltern in Kassel verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 9 Rassen
Sachkunde
nur gefährliche
Chip
nur gefährliche

Häufige Fragen

Hundesteuer Kassel: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Kassel?

90 € im Jahr für den ersten Hund (§ 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Kassel (Stadtrecht 2.02)). Auch für gefährliche Hunde (Listenhunde) sieht die Satzung keinen eigenen Satz vor.
Quelle: www.kassel.de/satzungen/2.02-Hundesteuersatzung.php

Bis wann muss ich meinen Hund in Kassel anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, beim Amt Kämmerei und Steuern unter Angabe von Rasse und Abstammung beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 10 Abs. 1). Das geht online unter www.kassel.de/civ-hundanmeldung oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.kassel.de/satzungen/2.02-Hundesteuersatzung.php

Zahle ich in Kassel im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, der Monat der Anschaffung zählt voll mit (§ 4 Abs. 2, § 3 Abs. 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 8 Monate, also 60 € für das erste Jahr.
Quelle: www.kassel.de/satzungen/2.02-Hundesteuersatzung.php

Wann ist die Hundesteuer in Kassel fällig?

Jahresbetrag zum 1. Juli; beim ersten Bescheid einen Monat nach Bekanntgabe. Auf Antrag vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 9 der Kasseler Satzung) (§ 9 Abs. 2, 3). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.kassel.de/satzungen/2.02-Hundesteuersatzung.php

Wie melde ich meinen Hund in Kassel ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Hundehaltung mit Rückgabe der Steuermarke beim Steueramt der Stadt ab (§ 10 Abs. 2, § 11 Abs. 4). Anlass: Wegzug aus Kassel, Hundehaltung aufgegeben (z. B. Abgabe des Hundes), Tod des Hundes.
Quelle: www.kassel.de/satzungen/2.02-Hundesteuersatzung.php

Gibt es in Kassel eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Hunde aus dem Tierheim „Wau-Mau-Insel“, Hunde für Menschen mit Merkzeichen B, BL, aG oder H oder Herdenschutz und Tierschutzvereine. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.kassel.de/satzungen/2.02-Hundesteuersatzung.php

Brauche ich in Kassel eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Kassel gilt das Landesrecht von Hessen: Pflicht nur für erlaubnispflichtige, also gefährliche Hunde (Listenhunde und im Einzelfall als gefährlich eingestufte Hunde). Der Nachweis ist Voraussetzung der Halteerlaubnis. Eine landesweite Pflicht für alle Hunde gibt es nicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO, § 71a Abs. 2 HSOG).
Quelle: rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2022-03/hin…

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://www.kassel.de/satzungen/2.02-Hundesteuersatzung.php

Kein offizielles Angebot der Stadt Kassel. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Kassel.