- Frist
- innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, beim Amt Kämmerei und Steuern unter Angabe von Rasse und Abstammung (§ 10 Abs. 1)
Kassel gibt für die Anmeldung zwei Wochen ab Aufnahme des Hundes (§ 10 Abs. 1); anzugeben sind Rasse und Abstammung. Neben dem Online-Dienst nimmt das Amt Kämmerei und Steuern die Anmeldung laut Stadtseite auch telefonisch oder persönlich an.
- Vorsprache
- Persönlich nur in den offenen Sprechzeiten im Victoria-Haus (Mo 8.30–12.30, Mi 8.30–12.30 und 14–17, Do 8.30–12.30 Uhr); sonst nur mit Termin in Ausnahmefällen.
- Hundemarke
- Jeder angemeldete Hund bekommt eine Hundesteuermarke (bleibt Eigentum der Stadt Kassel, alle fünf Jahre neu ausgegeben) und muss sie sichtbar tragen. Zusätzlich gibt es kostenlos eine Digitale Hundesteuermarke als QR-Code (15-stellige Chipnummer nötig).
- Marke verloren
- Verlust der Marke ist anzeigepflichtig (schriftlich, telefonisch oder persönlich); die Ersatzmarke kostet 3 Euro. Eine wiedergefundene Marke geht sofort an das Amt Kämmerei und Steuern zurück.
- Große Hunde
- Hessen (HundeVO): Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis des Ordnungsamts Kassel (Wesenstest, Sachkunde, Führungszeugnis, Chip, Haftpflicht, Nachweis der Hundesteuer; Gebühr 225 Euro). Als gefährlich gelten u. a. Pitbull, American Staffordshire, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler.