Hundesteuer Krefeld 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld, gültig ab 01.01.2025.

Hundesteuer in Krefeld

pro Jahr · Stadt Krefeld · ab 01.01.2025
nur ein Hund
112 €/Jahr
zwei Hunde
130 €/Jahrje Hund
ab drei Hunden
148 €/Jahrje Hund
ein Listenhund
800 €/Jahrgefährlicher Hund oder Hund bestimmter Rassen
ab zwei Listenhunden
900 €/Jahrje Hund

§ 2 Abs. 1 Buchst. a Hundesteuersatzung (PDF) · vom 19.06.2015 in der zweiten Änderungsfassung vom 18.12.2024 (Ratsbeschluss 17.12.2024, Krefelder Amtsblatt Nr. 51 vom 19.12.2024)

Anmelden: innerhalb von zwei WochenErstes Jahr: anteilig, je Monat 9,33 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Krefeld?

Hundesteuer pro Jahr 112 €

Rechenweg

  1. 112 € = 112 € im Jahr (§ 2 Abs. 1 Buchst. a)
  • Fällig: Erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids für die zurückliegende Zeit, danach je zur Hälfte am 15.2. und 15.8.; der ganze Jahresbetrag kann im Voraus gezahlt werden (§ 7 Abs. 2).

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld vom 19.06.2015 in der zweiten Änderungsfassung vom 18.12.2024 (Ratsbeschluss 17.12.2024, Krefelder Amtsblatt Nr. 51 vom 19.12.2024)

Schritt 1

Hund in Krefeld anmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen (§ 8 Abs. 1)
Anmelden innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, mit Rasse des Hundes und der Elterntiere (§ 8 Abs. 1). Bei Zuzug läuft die Frist ab dem 1. des Folgemonats.
Hundemarke
Seit 2025 gibt es in Krefeld keine Blechmarke mehr: Der Steuerbescheid trägt einen QR-Code als digitale Hundesteuermarke. Beim Gassigehen außerhalb von Wohnung oder umfriedetem Grundstück ist er mitzuführen – als Foto auf dem Smartphone oder als Papierkopie.
Marke verloren
QR-Code oder Bescheid verloren: Zweitausfertigung des Hundesteuerbescheids online beantragen, Gebühr 6,00 €; Versand per Post. Formular Ersatzmarke
Große Hunde
Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (ausgewachsen) sind in Krefeld zusätzlich dem Fachbereich Ordnung anzuzeigen; für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist eine eigene Haltungserlaubnis nötig.

Schritt 2

Hund in Krefeld abmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen (§ 8 Abs. 2 Satz 1)
Wie?
online über das Formular „Hundesteuerabmeldung“ im Serviceportal der Stadt Krefeld; danach kommt ein Abmelde- oder Änderungsbescheid
Wann?

Tod des HundesVerlust des HundesVerkauf oder VerschenkenAbgabe ins TierheimUmzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

Nachweise

Bescheinigung vom TierarztKaufvertragAbgabevertrag u. a.

Neuer Halter
Geht der Hund an jemand anderen, verlangt § 8 Abs. 2 der Krefelder Satzung in der Abmeldung Name und Anschrift der übernehmenden Person.
Geld zurück?
Endet die Steuerpflicht mitten im Halbjahr, erstattet die Stadt Krefeld die zu viel gezahlte Steuer.
Zusätzlich
Die steuerliche Abmeldung ersetzt keine Meldung nach dem Landeshundegesetz NRW – große und gefährliche Hunde ggf. auch beim Fachbereich Ordnung abmelden.

Quelle: service.krefeld.de/system/files?file=2025-01/2.10_Hundesteuersatzung_… · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Krefeld

Bürgergeld/Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII)

Auf Antrag ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 Abs. 1 – in Krefeld nur für einen Hund – für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (in der Satzung noch „Arbeitslosengeld II“/Sozialgeld), Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) sowie einkommensmäßig Gleichgestellte. Nicht für gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen.

Quelle (§ 4 Abs. 2, 3): service.krefeld.de/system/files?file=2025-01/2.10_Hundesteuersatzung_… · abgerufen 21.10.2026

Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde mit Prüfung

Auf Antrag halber Steuersatz nach § 2 Abs. 1 für Hunde, die zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken verwendet werden und die Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt Krefeld anerkannten Vereins oder Verbands bestanden haben (Prüfungszeugnis vorlegen, Verwendung glaubhaft machen).

Quelle (§ 4 Abs. 1): service.krefeld.de/system/files?file=2025-01/2.10_Hundesteuersatzung_… · abgerufen 21.10.2026

Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL, H)

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei, wenn der Hund ausschließlich Schutz und Hilfe einer blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dient; als sonst hilflos gilt in Krefeld, wer einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“, „GL“ oder „H“ hat (§ 3 Abs. 2).

Quelle (§ 3 Abs. 2 Satz 1, 2): service.krefeld.de/system/files?file=2025-01/2.10_Hundesteuersatzung_… · abgerufen 21.10.2026

Therapiehunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die nachweislich für eine tiergestützte, medizinische Behandlung ausgebildet sind und dafür eingesetzt werden; die medizinische Notwendigkeit ist zu belegen (seit der Krefelder Änderung zum 01.01.2025).

Quelle (§ 3 Abs. 2 Satz 3, 4): service.krefeld.de/system/files?file=2025-01/2.10_Hundesteuersatzung_… · abgerufen 21.10.2026

Hunde aus dem Tierheim Krefeld oder von Krefelder Tierschutzvereinen

steuerfrei

Steuerfrei für die ersten 12 Monate: Hunde, die unmittelbar aus dem Tierheim Krefeld, von der Vertragspartnerin der Stadt für Fundtiere oder von einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Krefeld aufgenommen werden.

Quelle (§ 3 Abs. 3): service.krefeld.de/system/files?file=2025-01/2.10_Hundesteuersatzung_… · abgerufen 21.10.2026

Kurzer Aufenthalt in Krefeld (bis zwei Monate)

steuerfrei

Wer sich höchstens zwei Monate in Krefeld aufhält, zahlt für mitgebrachte Hunde keine Steuer, wenn sie nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder befreit sind.

Quelle (§ 3 Abs. 1): service.krefeld.de/system/files?file=2025-01/2.10_Hundesteuersatzung_… · abgerufen 21.10.2026

Schriftlicher Antrag mit allen Nachweisen; Befreiung oder Ermäßigung gilt in Krefeld ab dem 1. des Monats, in dem der vollständige Antrag eingeht – nie rückwirkend. Fallen die Voraussetzungen weg, ist das binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. (§ 5 Abs. 1, 3)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Krefeld

Gefährliche Hunde
Hunde, bei denen nach Veranlagung, Erziehung oder Charakter die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht; jedenfalls die Rassen nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier) und nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu, Alano) sowie deren Kreuzungen. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. (§ 2 Abs. 3)
Beginn
In Krefeld zählt der Monat, in dem der Hund ins Haus kommt, schon voll: Die Steuer läuft ab dem 1. dieses Monats (§ 6 Abs. 1). (§ 6 Abs. 1 Satz 1)
Zuzug
Bei Zuzug nach Krefeld beginnt die Steuerpflicht am 1. des Folgemonats, wenn für den Hund für den laufenden Monat schon anderswo Hundesteuer gezahlt wurde oder bisher keine Steuerpflicht bestand – sonst schon am 1. des Zuzugsmonats. (§ 6 Abs. 2)
Welpen
Welpen der eigenen Hündin sind ab dem 1. des Monats steuerpflichtig, in dem sie drei Monate alt werden (§ 6 Abs. 1 Satz 2 der Krefelder Satzung). (§ 6 Abs. 1 Satz 2)
Pflegehunde
Wer einen Hund in Pflege, Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen hält, ist Halter, wenn der Hund nicht nachweislich anderswo versteuert oder befreit ist; nach mehr als zwei Monaten wird in Krefeld in jedem Fall Steuer fällig (ab dem 1. des Monats, in dem die zwei Monate überschritten sind). (§ 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Satz 3)
Ende
Die Steuerpflicht erlischt mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung im Stadtgebiet Krefeld endet (Tod, Abgabe, Verlust oder Wegzug). (§ 6 Abs. 4)
Zu spät abgemeldet
Wer zu spät abmeldet, bekommt einen bestandskräftigen Bescheid laut Stadt Krefeld nur in ganz besonderen Ausnahmefällen rückwirkend auf den Tag der Abschaffung berichtigt.
Fällig
Erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids für die zurückliegende Zeit, danach je zur Hälfte am 15.2. und 15.8.; der ganze Jahresbetrag kann im Voraus gezahlt werden. (§ 7 Abs. 2)
Bescheid
Die seit 2025 verschickten Krefelder Hundesteuerbescheide sind Dauerbescheide: Sie gelten auch für die Folgejahre, ein neuer Bescheid kommt nur bei steuerrelevanten Änderungen. Der Bescheid trägt den QR-Code (digitale Hundesteuermarke).
Anrechnung
Wer statt seines bisherigen Hundes einen neuen erwirbt, kann die schon gezahlte, nicht erstattete Steuer anrechnen lassen; kommt der Ersatzhund im selben Kalendermonat ins Haus, beginnt seine Steuerpflicht erst am 1. des Folgemonats (§ 6 Abs. 3, § 7 Abs. 3 Satzung Krefeld). (§ 6 Abs. 3, § 7 Abs. 3)
Gewerbliche Hunde
Nicht steuerpflichtig sind juristische Personen, gemeinnützige Körperschaften und Personen, die Hunde gewerblich oder hauptberuflich halten – Letzteres nur, wenn die Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anerkannt sind; das muss der Stadt Krefeld zweifelsfrei nachgewiesen werden. (§ 1 Abs. 4, 5)
Lastschrift
Ein SEPA-Lastschriftmandat für die Krefelder Hundesteuer kann über ein Online-Formular erteilt werden.

Landesrecht

Was Nordrhein-Westfalen von Hundehaltern in Krefeld verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 14 Rassen
Sachkunde
bestimmte Hunde
Chip
bestimmte Hunde

In Krefeld zuständig für große und gefährliche Hunde: Fachbereich 32 – Sicherheit und Ordnung (Landeshundegesetz), Elbestraße 7, 47800 Krefeld · FB32@krefeld.de Quelle: service.krefeld.de/hundehaltung · abgerufen 21.10.2026

Häufige Fragen

Hundesteuer Krefeld: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Krefeld?

112 € im Jahr für den ersten Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. a der Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 800 € im Jahr.
Quelle: service.krefeld.de/system/files?file=2025-01/2.10_Hundesteuersatzung_…

Bis wann muss ich meinen Hund in Krefeld anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 8 Abs. 1). Das geht online unter formulare.krzn.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5f9bf83672b0847e020cc745 oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: service.krefeld.de/system/files?file=2025-01/2.10_Hundesteuersatzung_…

Zahle ich in Krefeld im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, der Monat der Anschaffung zählt voll mit (§ 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Satz 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 8 Monate, also 74,67 € für das erste Jahr.
Quelle: service.krefeld.de/system/files?file=2025-01/2.10_Hundesteuersatzung_…

Wann ist die Hundesteuer in Krefeld fällig?

Erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids für die zurückliegende Zeit, danach je zur Hälfte am 15.2. und 15.8.; der ganze Jahresbetrag kann im Voraus gezahlt werden (§ 7 Abs. 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: service.krefeld.de/system/files?file=2025-01/2.10_Hundesteuersatzung_…

Wie melde ich meinen Hund in Krefeld ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen beim Steueramt der Stadt ab (§ 8 Abs. 2 Satz 1). Anlass: Tod des Hundes, Verlust des Hundes, Verkauf oder Verschenken, Abgabe ins Tierheim, Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde. Dazu: Bescheinigung vom Tierarzt; Kaufvertrag; Abgabevertrag u. a..
Quelle: service.krefeld.de/system/files?file=2025-01/2.10_Hundesteuersatzung_…

Gibt es in Krefeld eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL, H), Therapiehunde, Hunde aus dem Tierheim Krefeld oder von Krefelder Tierschutzvereinen oder Kurzer Aufenthalt in Krefeld (bis zwei Monate). Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: service.krefeld.de/system/files?file=2025-01/2.10_Hundesteuersatzung_…

Brauche ich in Krefeld eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Krefeld gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen: Pflicht für gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg). Für andere Hunde keine landesweite Pflicht (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und 2).
Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/27092016-hundegesetz-fuer-das-land-nordrhein…

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://service.krefeld.de/system/files?file=2025-01/2.10_Hundesteuersatzung_der_Stadt_Krefeld.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Krefeld. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Krefeld.