- Gefährliche Hunde
- Hunde, bei denen nach Veranlagung, Erziehung oder Charakter die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht; jedenfalls die Rassen nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier) und nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu, Alano) sowie deren Kreuzungen. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. (§ 2 Abs. 3)
- Beginn
- In Krefeld zählt der Monat, in dem der Hund ins Haus kommt, schon voll: Die Steuer läuft ab dem 1. dieses Monats (§ 6 Abs. 1). (§ 6 Abs. 1 Satz 1)
- Zuzug
- Bei Zuzug nach Krefeld beginnt die Steuerpflicht am 1. des Folgemonats, wenn für den Hund für den laufenden Monat schon anderswo Hundesteuer gezahlt wurde oder bisher keine Steuerpflicht bestand – sonst schon am 1. des Zuzugsmonats. (§ 6 Abs. 2)
- Welpen
- Welpen der eigenen Hündin sind ab dem 1. des Monats steuerpflichtig, in dem sie drei Monate alt werden (§ 6 Abs. 1 Satz 2 der Krefelder Satzung). (§ 6 Abs. 1 Satz 2)
- Pflegehunde
- Wer einen Hund in Pflege, Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen hält, ist Halter, wenn der Hund nicht nachweislich anderswo versteuert oder befreit ist; nach mehr als zwei Monaten wird in Krefeld in jedem Fall Steuer fällig (ab dem 1. des Monats, in dem die zwei Monate überschritten sind). (§ 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Satz 3)
- Ende
- Die Steuerpflicht erlischt mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung im Stadtgebiet Krefeld endet (Tod, Abgabe, Verlust oder Wegzug). (§ 6 Abs. 4)
- Zu spät abgemeldet
- Wer zu spät abmeldet, bekommt einen bestandskräftigen Bescheid laut Stadt Krefeld nur in ganz besonderen Ausnahmefällen rückwirkend auf den Tag der Abschaffung berichtigt.
- Fällig
- Erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids für die zurückliegende Zeit, danach je zur Hälfte am 15.2. und 15.8.; der ganze Jahresbetrag kann im Voraus gezahlt werden. (§ 7 Abs. 2)
- Bescheid
- Die seit 2025 verschickten Krefelder Hundesteuerbescheide sind Dauerbescheide: Sie gelten auch für die Folgejahre, ein neuer Bescheid kommt nur bei steuerrelevanten Änderungen. Der Bescheid trägt den QR-Code (digitale Hundesteuermarke).
- Anrechnung
- Wer statt seines bisherigen Hundes einen neuen erwirbt, kann die schon gezahlte, nicht erstattete Steuer anrechnen lassen; kommt der Ersatzhund im selben Kalendermonat ins Haus, beginnt seine Steuerpflicht erst am 1. des Folgemonats (§ 6 Abs. 3, § 7 Abs. 3 Satzung Krefeld). (§ 6 Abs. 3, § 7 Abs. 3)
- Gewerbliche Hunde
- Nicht steuerpflichtig sind juristische Personen, gemeinnützige Körperschaften und Personen, die Hunde gewerblich oder hauptberuflich halten – Letzteres nur, wenn die Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anerkannt sind; das muss der Stadt Krefeld zweifelsfrei nachgewiesen werden. (§ 1 Abs. 4, 5)
- Lastschrift
- Ein SEPA-Lastschriftmandat für die Krefelder Hundesteuer kann über ein Online-Formular erteilt werden.