Hundesteuer Leverkusen 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Stadt Leverkusen, gültig ab 01.01.2023.

Hundesteuer in Leverkusen

pro Jahr · Stadt Leverkusen · ab 01.01.2023
1. Hund
96 €/Jahr
2. Hund
156 €/Jahr
ab 3. Hund
264 €/Jahrjeder weitere Hund
Listenhund
600 €/Jahrgefährlicher Hund oder Hund bestimmter Rasse

§ 2 Abs. 1 Buchst. a Hundesteuersatzung (PDF) · vom 19. Dezember 1996 i. d. F. der 8. Änderung (Ratsbeschluss 12.12.2022, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Leverkusen am 19.12.2022)

Anmelden: innerhalb von zwei Wochen nach der AufnahmeErstes Jahr: anteilig, je Monat 8,00 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Leverkusen?

Hundesteuer pro Jahr 96 €

Rechenweg

  1. 96 € = 96 € im Jahr (§ 2 Abs. 1 Buchst. a)
  • Fällig: Erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids für die zurückliegende Zeit, danach jedes Jahr am 1. Juni mit dem ganzen Jahresbetrag (§ 8 Abs. 2).

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Leverkusen vom 19. Dezember 1996 i. d. F. der 8. Änderung (Ratsbeschluss 12.12.2022, bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Leverkusen am 19.12.2022)

Schritt 1

Hund in Leverkusen anmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (§ 9 Abs. 1)
Leverkusen verlangt zur Anmeldung ein Foto, auf dem Kopfform und Körperbau des Hundes zu erkennen sind (§ 9 Abs. 1).
Hundemarke
Mit dem Steuerbescheid kommt eine Hundesteuermarke (Dauermarke). Außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks muss sie sichtbar am Halsband hängen und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Marke verloren
Laut Satzung gibt es bei Verlust einmal kostenlos eine Ersatzmarke; geht die Marke innerhalb von zwei Jahren erneut verloren, kostet jede weitere Ersatzmarke 20 €.
Große Hunde
Gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen sowie große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg zusätzlich beim Fachbereich Recht und Ordnung der Stadt Leverkusen melden (Landeshundegesetz NRW).

Schritt 2

Hund in Leverkusen abmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen (§ 9 Abs. 2)
Wie?
schriftlich mit dem Abmeldevordruck der Stadt Leverkusen (Fachbereich Finanzen, Hundesteuer) – mit Grund, Datum und ggf. Tierarztbescheinigung
Wann?

Hund veräußert oder abgeschafftHund nicht mehr auffindbarHund eingegangen (gestorben)Wegzug aus Leverkusen

Nachweise

Hundesteuermarke binnen eines Monats an die Stadt zurückgebenbeim Einschläfern: Bescheinigung oder Rechnung des TierarztesTod zu Hause: Einäscherungsnachweis, falls vorhanden

Neuer Halter
Wer den Hund (auch Welpen der eigenen Hündin) abgibt, nennt in Leverkusen bei der Abmeldung Name und Anschrift des neuen Halters (§ 9 Abs. 2).
Geld zurück?
Endet die Steuerpflicht im laufenden Jahr, erstattet die Stadt die anteilig zu viel gezahlte Steuer; das Abmeldeformular fragt dafür die Bankverbindung ab.

Quelle: leverkusen.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/6… · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Leverkusen

Bürgergeld (SGB II) und gleichgestelltes Einkommen

75 % Ermäßigung

Auf Antrag 75 % Ermäßigung für den ersten Hund (§ 2 Abs. 1 a) bei Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und für Personen mit gleich hohem Einkommen (Vergleichsrechnung mit Einkommens- und Mietnachweisen). Die Ermäßigung gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Kalenderjahres. Nicht für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen.

Quelle (§ 5 Abs. 3, 4, § 6 Abs. 1): www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/satzungen-verordnungen/… · abgerufen 21.10.2026

Melde-, Sanitäts-, Schutz- und Therapiehunde

Auf Antrag halber Satz nach § 2 für Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Therapiehunde, die die Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt Leverkusen anerkannten Vereins oder Verbandes bestanden haben (Prüfungszeugnis, Verwendung glaubhaft machen).

Quelle (§ 5 Abs. 1): www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/satzungen-verordnungen/… · abgerufen 21.10.2026

Jagdhund mit Revier in Leverkusen

Auf Antrag Ermäßigung um die Hälfte des Satzes für den ersten Hund (§ 2 Abs. 1 a) für einen Jagdhund je Halter – mit Brauchbarkeitsprüfung nach dem Landesjagdgesetz NRW und einem Revier des jagdausübungsberechtigten Halters im Leverkusener Stadtgebiet.

Quelle (§ 5 Abs. 2): www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/satzungen-verordnungen/… · abgerufen 21.10.2026

Hund aus dem Tierheim Leverkusen

steuerfrei

Auf Antrag 36 Monate steuerfrei für einen Hund aus dem Tierheim Leverkusen (Tierschutzzentrum Leverkusen e. V.) oder einem anerkannten mildtätigen Tierschutzverein im Stadtgebiet – dauerhaft oder zur Pflege aufgenommen. Übernahme- oder Pflegevertrag beifügen; Antrag spätestens zwei Wochen nach der Übernahme schriftlich stellen.

Quelle (§ 4 Abs. 5): www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/satzungen-verordnungen/… · abgerufen 21.10.2026

Merkzeichen B, Bl, aG oder H

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: der erste Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dient – Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“, „Bl“, „aG“ oder „H“; je hilfloser Person höchstens ein Hund. Gilt ab dem Monat, in dem der Grund eintritt, für die Gültigkeit des Ausweises (§ 6 Abs. 2).

Quelle (§ 4 Abs. 2, § 6 Abs. 2): www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/satzungen-verordnungen/… · abgerufen 21.10.2026

Sozialhilfe (SGB XII)

steuerfrei

Auf Antrag ist der erste Hund steuerfrei, wenn Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Grundsicherung) bezogen werden – rückwirkend ab Beginn des laufenden Kalenderjahres. Nicht für gefährliche Hunde.

Quelle (§ 4 Abs. 3, § 6 Abs. 1): www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/satzungen-verordnungen/… · abgerufen 21.10.2026

Herdenschutz und kurzer Aufenthalt

steuerfrei

Steuerfrei sind außerdem Hunde, die nicht zu Erwerbszwecken ausschließlich nicht gewerbliche Herden bewachen (auf Antrag, benötigte Anzahl), und Hunde von Personen, die höchstens zwei Monate in Leverkusen bleiben und die Versteuerung in einer anderen deutschen Gemeinde nachweisen.

Quelle (§ 4 Abs. 1, 4): www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/satzungen-verordnungen/… · abgerufen 21.10.2026

Befreiung und Ermäßigung gelten ab Beginn des Antragsmonats (SGB II/XII rückwirkend ab Jahresbeginn). Fällt die Voraussetzung weg, binnen zwei Wochen schriftlich melden; ab dem Folgemonat gilt wieder der volle Satz. (§ 6 Abs. 1, 5)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Leverkusen

Gefährliche Hunde
Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW vermutet oder nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW im Einzelfall festgestellt wurde, sowie Hunde der in § 10 Abs. 1 LHundG NRW genannten Rassen – jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen. (§ 3 Abs. 1, 2)
Beginn
In Leverkusen beginnt die Steuerpflicht am 1. des Monats, in dem der Hund in den Haushalt kommt (§ 7 Abs. 1) – dieser Monat wird voll berechnet. (§ 7 Abs. 1 Satz 1)
Zuzug
Wer mit Hund nach Leverkusen zieht, ist ab dem 1. des Monats nach dem Wegzug aus der bisherigen Gemeinde steuerpflichtig; anmelden in den ersten zwei Wochen des Folgemonats. (§ 7 Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 4)
Welpen
Welpen der eigenen Hündin sind mit Wurfdatum und Wurfstärke binnen zwei Wochen anzuzeigen; steuerpflichtig werden sie ab dem 1. des Monats, in dem sie drei Monate alt sind (§ 7 Abs. 1). (§ 7 Abs. 1 Satz 2, § 9 Abs. 1)
Pflegehunde
Pflege-, Verwahr-, Probe- und Anlernhunde sind steuerpflichtig, wenn keine Versteuerung in einer anderen deutschen Gemeinde nachgewiesen wird – in jedem Fall, sobald die Haltung zwei Monate überschreitet. (§ 1 Abs. 3)
Ende
Mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abgeschafft, nicht mehr auffindbar ist oder eingeht; bei Wegzug aus Leverkusen mit Ablauf des Wegzugsmonats. (§ 7 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2)
Zu spät abgemeldet
Wer nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist abmeldet und das Ende der Haltung nicht nachweist, zahlt bis zum Ende des Monats, in dem die Abmeldung bei der Stadt Leverkusen eingeht. (§ 7 Abs. 2 Satz 2)
Fällig
Erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids für die zurückliegende Zeit, danach jedes Jahr am 1. Juni mit dem ganzen Jahresbetrag. (§ 8 Abs. 2)
Anrechnung
Bei Zuzug mit einem bereits versteuerten Hund, Erwerb eines solchen Hundes oder einem Ersatzhund kann die schon gezahlte, nicht erstattete Steuer für denselben Zeitraum angerechnet werden. (§ 8 Abs. 3)
Lastschrift
Die Stadt Leverkusen bietet auf der Hundesteuer-Seite ein SEPA-Lastschriftmandat zum Herunterladen an (Fachbereich Finanzen, Debitorenbuchhaltung).

Landesrecht

Was Nordrhein-Westfalen von Hundehaltern in Leverkusen verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 14 Rassen
Sachkunde
bestimmte Hunde
Chip
bestimmte Hunde

Häufige Fragen

Hundesteuer Leverkusen: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Leverkusen?

96 € im Jahr für den ersten Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. a der Hundesteuersatzung der Stadt Leverkusen). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 600 € im Jahr.
Quelle: www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/satzungen-verordnungen/…

Bis wann muss ich meinen Hund in Leverkusen anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 9 Abs. 1).
Quelle: www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/satzungen-verordnungen/…

Zahle ich in Leverkusen im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, der Monat der Anschaffung zählt voll mit (§ 8 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Satz 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 8 Monate, also 64 € für das erste Jahr.
Quelle: www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/satzungen-verordnungen/…

Wann ist die Hundesteuer in Leverkusen fällig?

Erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids für die zurückliegende Zeit, danach jedes Jahr am 1. Juni mit dem ganzen Jahresbetrag (§ 8 Abs. 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/satzungen-verordnungen/…

Wie melde ich meinen Hund in Leverkusen ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen beim Steueramt der Stadt ab (§ 9 Abs. 2). Anlass: Hund veräußert oder abgeschafft, Hund nicht mehr auffindbar, Hund eingegangen (gestorben), Wegzug aus Leverkusen. Dazu: Hundesteuermarke binnen eines Monats an die Stadt zurückgeben; beim Einschläfern: Bescheinigung oder Rechnung des Tierarztes; Tod zu Hause: Einäscherungsnachweis, falls vorhanden.
Quelle: www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/satzungen-verordnungen/…

Gibt es in Leverkusen eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Hund aus dem Tierheim Leverkusen, Merkzeichen B, Bl, aG oder H, Sozialhilfe (SGB XII) oder Herdenschutz und kurzer Aufenthalt. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/satzungen-verordnungen/…

Brauche ich in Leverkusen eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Leverkusen gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen: Pflicht für gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg). Für andere Hunde keine landesweite Pflicht (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und 2).
Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/27092016-hundegesetz-fuer-das-land-nordrhein…

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/satzungen-verordnungen/dez-2/2201-Hundesteuersatzung.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Leverkusen. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Leverkusen.