- Gefährliche Hunde
- Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW vermutet oder nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW im Einzelfall festgestellt wurde, sowie Hunde der in § 10 Abs. 1 LHundG NRW genannten Rassen – jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen. (§ 3 Abs. 1, 2)
- Beginn
- In Leverkusen beginnt die Steuerpflicht am 1. des Monats, in dem der Hund in den Haushalt kommt (§ 7 Abs. 1) – dieser Monat wird voll berechnet. (§ 7 Abs. 1 Satz 1)
- Zuzug
- Wer mit Hund nach Leverkusen zieht, ist ab dem 1. des Monats nach dem Wegzug aus der bisherigen Gemeinde steuerpflichtig; anmelden in den ersten zwei Wochen des Folgemonats. (§ 7 Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 4)
- Welpen
- Welpen der eigenen Hündin sind mit Wurfdatum und Wurfstärke binnen zwei Wochen anzuzeigen; steuerpflichtig werden sie ab dem 1. des Monats, in dem sie drei Monate alt sind (§ 7 Abs. 1). (§ 7 Abs. 1 Satz 2, § 9 Abs. 1)
- Pflegehunde
- Pflege-, Verwahr-, Probe- und Anlernhunde sind steuerpflichtig, wenn keine Versteuerung in einer anderen deutschen Gemeinde nachgewiesen wird – in jedem Fall, sobald die Haltung zwei Monate überschreitet. (§ 1 Abs. 3)
- Ende
- Mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abgeschafft, nicht mehr auffindbar ist oder eingeht; bei Wegzug aus Leverkusen mit Ablauf des Wegzugsmonats. (§ 7 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 2)
- Zu spät abgemeldet
- Wer nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist abmeldet und das Ende der Haltung nicht nachweist, zahlt bis zum Ende des Monats, in dem die Abmeldung bei der Stadt Leverkusen eingeht. (§ 7 Abs. 2 Satz 2)
- Fällig
- Erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids für die zurückliegende Zeit, danach jedes Jahr am 1. Juni mit dem ganzen Jahresbetrag. (§ 8 Abs. 2)
- Anrechnung
- Bei Zuzug mit einem bereits versteuerten Hund, Erwerb eines solchen Hundes oder einem Ersatzhund kann die schon gezahlte, nicht erstattete Steuer für denselben Zeitraum angerechnet werden. (§ 8 Abs. 3)
- Lastschrift
- Die Stadt Leverkusen bietet auf der Hundesteuer-Seite ein SEPA-Lastschriftmandat zum Herunterladen an (Fachbereich Finanzen, Debitorenbuchhaltung).