- Gefährliche Hunde
- Gefährliche Hunde: Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW festgestellt ist, sowie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW): American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen. Mit Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW auf Antrag ab dem Folgemonat normaler Satz. (§ 2 Abs. 3–5)
- Beginn
- In Mönchengladbach beginnt die Steuerpflicht am Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird (§ 6 Abs. 1) – der Aufnahmemonat zählt voll. (§ 6 Abs. 1 Satz 1)
- Zuzug
- Wer mit Hund nach Mönchengladbach zuzieht, ist ab dem Ersten des Folgemonats steuerpflichtig. (§ 6 Abs. 3 Satz 1)
- Welpen
- Welpen der eigenen Hündin: steuerpflichtig ab dem Ersten des Monats, in dem sie drei Monate alt werden; anmelden binnen vier Wochen danach. (§ 6 Abs. 1 Satz 2)
- Pflegehunde
- Pflege-, Verwahr- und Probehunde: steuerpflichtig, wenn sie nicht anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind – in jedem Fall nach mehr als zwei Monaten. (§ 1 Abs. 3)
- Ende
- Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben wird, abhandenkommt oder verstirbt; bei Wegzug aus Mönchengladbach mit Ablauf des Wegzugsmonats. (§ 6 Abs. 2, 3)
- Fällig
- Jährlich am 15. Februar in einem Betrag; beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, einen Monat nach Zugang des Bescheids. Bis zu einem neuen Bescheid gilt der alte weiter. (§ 7 Abs. 2)
- Bescheid
- Die Jahresbescheide verschickt die Stadt Mönchengladbach zu Jahresbeginn (2026 ab dem 12. Januar); gezahlt wird unter Angabe des Kassenzeichens.
- Anrechnung
- Bei Zuzug mit einem anderswo versteuerten Hund oder bei einem Ersatzhund kann die schon gezahlte, nicht erstattete Steuer für denselben Zeitraum angerechnet werden. (§ 7 Abs. 3)
- Gewerbliche Hunde
- Hunde, die ausschließlich gewerblich oder beruflich gehalten werden, sind in Mönchengladbach nicht steuerpflichtig, müssen aber angemeldet werden; der Einsatz ist im Einzelfall nachzuweisen.
- Lastschrift
- Mit einem SEPA-Lastschriftmandat (auch digital erteilbar) bucht die Stadt die Hundesteuer automatisch zum Fälligkeitstermin ab.