Hundesteuer Mönchengladbach 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach, gültig ab 01.01.2023.

Hundesteuer in Mönchengladbach

pro Jahr · Stadt Mönchengladbach · ab 01.01.2023
ein Hund
138 €/Jahr
bei zwei Hunden
165,60 €/Jahrje Hund
bei drei oder mehr Hunden
207 €/Jahrje Hund
ein gefährlicher Hund bzw. Hund bestimmter Rasse
720 €/Jahrgefährlicher Hund / Hund bestimmter Rasse
bei zwei solcher Hunde
960 €/Jahrje Hund
bei drei oder mehr solcher Hunde
1.152 €/Jahrje Hund

§ 2 Abs. 1 Buchst. a Hundesteuersatzung (PDF) · vom 27. März 2019 (Amtsblatt MG S. 51), geändert durch den Ersten Nachtrag vom 14. September 2022 (Amtsblatt MG S. 243)

Anmelden: innerhalb von vier Wochen nach der AufnahmeErstes Jahr: anteilig, je Monat 11,50 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Mönchengladbach?

Hundesteuer pro Jahr 138 €

Rechenweg

  1. 138 € = 138 € im Jahr (§ 2 Abs. 1 Buchst. a)
  • Fällig: Jährlich am 15. Februar in einem Betrag; beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, einen Monat nach Zugang des Bescheids. Bis zu einem neuen Bescheid gilt der alte weiter (§ 7 Abs. 2).

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach vom 27. März 2019 (Amtsblatt MG S. 51), geändert durch den Ersten Nachtrag vom 14. September 2022 (Amtsblatt MG S. 243)

Schritt 1

Hund in Mönchengladbach anmelden

Frist
innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme (§ 8 Abs. 1)
Hundemarke
Mit dem Bescheid kommt für jeden Hund eine Steuermarke. Außerhalb von Wohnung und umfriedetem Grundstück muss sie sichtbar am Hund befestigt sein (nicht bei Jagdhunden im Einsatz); auf Verlangen vorzeigen.
Marke verloren
Ersatzmarke bei Verlust oder Defekt über ein Online-Formular des Serviceportals Mönchengladbach anfordern.
Große Hunde
Große Hunde (mindestens 40 cm oder 20 kg) zusätzlich beim Ordnungsamt Mönchengladbach anzeigen (25 Euro), mit Haftpflicht-, Chip- und Sachkundenachweis; für gefährliche Hunde und bestimmte Rassen gilt die Erlaubnispflicht nach dem Landeshundegesetz NRW.

Wer in Mönchengladbach nicht oder zu spät anmeldet, handelt ordnungswidrig; die Satzung nennt eine Geldbuße bis zu 5.000 € (§ 9 Abs. 2).

Schritt 2

Hund in Mönchengladbach abmelden

Frist
innerhalb von vier Wochen (§ 8 Abs. 2 Satz 1)
Wie?
schriftlich: online über das Serviceportal (BundID) oder mit dem unterschriebenen Abmeldeformular per E-Mail, Fax oder Post
Wann?

Verkauf oder Abgabe des HundesHund ist abhandengekommenTod des HundesWegzug aus Mönchengladbach

Nachweise

noch vorhandene Hundesteuermarke zurückgebengeeignete Nachweise beifügen, sofern vorhanden

Neuer Halter
Bei Abgabe an eine andere Person Name und Anschrift des neuen Halters angeben.
Geld zurück?
Endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, erstattet die Stadt den zu viel gezahlten Betrag.

Quelle: service.moenchengladbach.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/9442… · abgerufen 20.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Mönchengladbach

Bürgergeld/SGB II, SGB XII oder Mönchengladbach-Ausweis

Auf Antrag ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 Abs. 1 für einen Hund – für Empfänger laufender Leistungen nach SGB II oder SGB XII und wirtschaftlich gleichstehende Personen; aktueller Leistungsbescheid oder gültiger Mönchengladbach-Ausweis ist vorzulegen. Nicht für gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen.

Quelle (§ 4 Abs. 3, 4): www.moenchengladbach.de/fileadmin/news_import/Ortsrecht/20-ff/22.1_-_… · abgerufen 20.10.2026

Wachhund für landwirtschaftliches Anwesen (über 400 m)

Auf Antrag ein Viertel des Satzes für einen Hund, der ein landwirtschaftliches Anwesen bewacht, das mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt liegt.

Quelle (§ 4 Abs. 2): www.moenchengladbach.de/fileadmin/news_import/Ortsrecht/20-ff/22.1_-_… · abgerufen 20.10.2026

Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „Bl“, „Gl“, „TBl“ oder „H“).

Quelle (§ 3 Abs. 2): www.moenchengladbach.de/fileadmin/news_import/Ortsrecht/20-ff/22.1_-_… · abgerufen 20.10.2026

Hunde aus dem Tierheim Mönchengladbach

steuerfrei

Auf Antrag 12 Monate steuerfrei ab Übernahme, wenn der Hund nachweislich erstmals aus dem Tierheim Mönchengladbach (Tierschutz Mönchengladbach e. V., Hülserkamp 74) aufgenommen wird. Nicht für gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen.

Quelle (§ 3 Abs. 3, 5): www.moenchengladbach.de/fileadmin/news_import/Ortsrecht/20-ff/22.1_-_… · abgerufen 20.10.2026

Rettungshunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Rettungshunde (auch solche, die Rettungs- und Hilfsorganisationen zur Verfügung stehen) mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbands; Prüfungszeugnis vorlegen.

Quelle (§ 3 Abs. 4): www.moenchengladbach.de/fileadmin/news_import/Ortsrecht/20-ff/22.1_-_… · abgerufen 20.10.2026

Antrag schriftlich beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Hundes; bei bereits versteuerten Hunden vor Beginn des Monats, ab dem die Vergünstigung gelten soll. (§ 5 Abs. 2)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Mönchengladbach

Gefährliche Hunde
Gefährliche Hunde: Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW festgestellt ist, sowie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 LHundG NRW): American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen. Mit Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW auf Antrag ab dem Folgemonat normaler Satz. (§ 2 Abs. 3–5)
Beginn
In Mönchengladbach beginnt die Steuerpflicht am Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird (§ 6 Abs. 1) – der Aufnahmemonat zählt voll. (§ 6 Abs. 1 Satz 1)
Zuzug
Wer mit Hund nach Mönchengladbach zuzieht, ist ab dem Ersten des Folgemonats steuerpflichtig. (§ 6 Abs. 3 Satz 1)
Welpen
Welpen der eigenen Hündin: steuerpflichtig ab dem Ersten des Monats, in dem sie drei Monate alt werden; anmelden binnen vier Wochen danach. (§ 6 Abs. 1 Satz 2)
Pflegehunde
Pflege-, Verwahr- und Probehunde: steuerpflichtig, wenn sie nicht anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind – in jedem Fall nach mehr als zwei Monaten. (§ 1 Abs. 3)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgegeben wird, abhandenkommt oder verstirbt; bei Wegzug aus Mönchengladbach mit Ablauf des Wegzugsmonats. (§ 6 Abs. 2, 3)
Fällig
Jährlich am 15. Februar in einem Betrag; beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, einen Monat nach Zugang des Bescheids. Bis zu einem neuen Bescheid gilt der alte weiter. (§ 7 Abs. 2)
Bescheid
Die Jahresbescheide verschickt die Stadt Mönchengladbach zu Jahresbeginn (2026 ab dem 12. Januar); gezahlt wird unter Angabe des Kassenzeichens.
Anrechnung
Bei Zuzug mit einem anderswo versteuerten Hund oder bei einem Ersatzhund kann die schon gezahlte, nicht erstattete Steuer für denselben Zeitraum angerechnet werden. (§ 7 Abs. 3)
Gewerbliche Hunde
Hunde, die ausschließlich gewerblich oder beruflich gehalten werden, sind in Mönchengladbach nicht steuerpflichtig, müssen aber angemeldet werden; der Einsatz ist im Einzelfall nachzuweisen.
Lastschrift
Mit einem SEPA-Lastschriftmandat (auch digital erteilbar) bucht die Stadt die Hundesteuer automatisch zum Fälligkeitstermin ab.

Landesrecht

Was Nordrhein-Westfalen von Hundehaltern in Mönchengladbach verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 14 Rassen
Sachkunde
bestimmte Hunde
Chip
bestimmte Hunde

In Mönchengladbach zuständig für große und gefährliche Hunde: Ordnungsamt – allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Landeshundegesetz), Hauptstraße 162–168, 41236 Mönchengladbach · ordnungsamt@moenchengladbach.de Quelle: service.moenchengladbach.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1913/show · abgerufen 21.10.2026

Häufige Fragen

Hundesteuer Mönchengladbach: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Mönchengladbach?

138 € im Jahr für den ersten Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. a der Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 720 € im Jahr.
Quelle: www.moenchengladbach.de/fileadmin/news_import/Ortsrecht/20-ff/22.1_-_…

Bis wann muss ich meinen Hund in Mönchengladbach anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 8 Abs. 1). Das geht online unter formulare-extern.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/658007e7e176de77a1e07b2b oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.moenchengladbach.de/fileadmin/news_import/Ortsrecht/20-ff/22.1_-_…

Zahle ich in Mönchengladbach im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, der Monat der Anschaffung zählt voll mit (§ 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Satz 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 8 Monate, also 92 € für das erste Jahr.
Quelle: www.moenchengladbach.de/fileadmin/news_import/Ortsrecht/20-ff/22.1_-_…

Wann ist die Hundesteuer in Mönchengladbach fällig?

Jährlich am 15. Februar in einem Betrag; beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, einen Monat nach Zugang des Bescheids. Bis zu einem neuen Bescheid gilt der alte weiter (§ 7 Abs. 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.moenchengladbach.de/fileadmin/news_import/Ortsrecht/20-ff/22.1_-_…

Wie melde ich meinen Hund in Mönchengladbach ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von vier Wochen beim Steueramt der Stadt ab (§ 8 Abs. 2 Satz 1). Anlass: Verkauf oder Abgabe des Hundes, Hund ist abhandengekommen, Tod des Hundes, Wegzug aus Mönchengladbach. Dazu: noch vorhandene Hundesteuermarke zurückgeben; geeignete Nachweise beifügen, sofern vorhanden.
Quelle: www.moenchengladbach.de/fileadmin/news_import/Ortsrecht/20-ff/22.1_-_…

Gibt es in Mönchengladbach eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen, Assistenzhunde, Hunde aus dem Tierheim Mönchengladbach, Rettungshunde oder Kurzaufenthalt bis zwei Monate. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.moenchengladbach.de/fileadmin/news_import/Ortsrecht/20-ff/22.1_-_…

Brauche ich in Mönchengladbach eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Mönchengladbach gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen: Pflicht für gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg). Für andere Hunde keine landesweite Pflicht (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und 2).
Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/27092016-hundegesetz-fuer-das-land-nordrhein…

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://www.moenchengladbach.de/fileadmin/news_import/Ortsrecht/20-ff/22.1_-_Hundesteuersatzung.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Mönchengladbach. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Mönchengladbach.