Hundesteuer Mülheim an der Ruhr 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr, gültig ab 01.01.2026.

Hundesteuer in Mülheim an der Ruhr

pro Jahr · Stadt Mülheim an der Ruhr · ab 01.01.2026
nur ein Hund
160 €/Jahr
zwei Hunde
220 €/Jahrje Hund
ab drei Hunden
250 €/Jahrje Hund
Listenhund
850 €/Jahrgefährlicher Hund

§ 2 Abs. 1 Buchst. a Hundesteuersatzung · vom 22. Dezember 1998 i. d. F. der 14. Änderungssatzung vom 26. Juni 2020 und der 15. Änderungssatzung vom 19.12.2025 (gültig ab 01.01.2026)

Anmelden: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, mit Angabe der RasseErstes Jahr: anteilig, je Monat 13,33 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Mülheim an der Ruhr?

Hundesteuer pro Jahr 160 €

Rechenweg

  1. 160 € = 160 € im Jahr (§ 2 Abs. 1 Buchst. a)
  • Fällig: Erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids für die zurückliegende Zeit, dann vierteljährlich zum 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober; auch als Jahresbetrag im Voraus oder auf Antrag monatlich zum 15. möglich (§ 9 Abs. 2).

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 22. Dezember 1998 i. d. F. der 14. Änderungssatzung vom 26. Juni 2020 und der 15. Änderungssatzung vom 19.12.2025 (gültig ab 01.01.2026)

Schritt 1

Hund in Mülheim an der Ruhr anmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, mit Angabe der Rasse (§ 10 Abs. 1)
Hundemarke
Mit dem Steuerbescheid (oder der Befreiungsbescheinigung) kommt für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks muss eine gültige Marke mitgeführt und Beauftragten der Stadt auf Verlangen gezeigt werden; markenähnliche Anhänger sind verboten.
Marke verloren
Verlust schriftlich melden (Online-Formular „Ersatzsteuermarke anfordern“); die neue Marke kostet in Mülheim 8,50 Euro und kommt mit der Rechnung binnen 14 Tagen. Formular Ersatzmarke
Umzug
Bei Zuzug nach Mülheim: Anmeldung innerhalb der ersten zwei Wochen des Monats, der auf den Zuzug folgt.
Große Hunde
Große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) sowie gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen zusätzlich beim Ordnungsamt/Veterinäramt Mülheim (Leineweberstraße 18–20) anzeigen – die Hundesteuer-Anmeldung leitet das nicht weiter.

Wer in Mülheim an der Ruhr nicht oder zu spät anmeldet, handelt ordnungswidrig; die Satzung nennt eine Geldbuße bis zu 1.000 € (§ 11).

Schritt 2

Hund in Mülheim an der Ruhr abmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe, Verlust, Tod des Hundes oder Wegzug (§ 10 Abs. 2 Satz 1)
Wie?
schriftlich beim Fachbereich Finanzen Mülheim (Papierformular auf Anfrage) oder über das Online-Formular „Hund von der Hundesteuer abmelden“
Wann?

Hund verkauft oder anderweitig abgeschafftHund abhandengekommenHund verstorbenWegzug aus Mülheim an der Ruhr

Nachweise

Hundesteuermarke an den Fachbereich Finanzen zurückschicken (§ 8 Abs. 4) – wer sie nicht zurückgibt, zahlt eine Verwaltungsgebühr

Neuer Halter
Geht der Hund an eine andere Person, verlangt § 10 Abs. 2 der Mülheimer Satzung in der Abmeldung deren Namen und Anschrift (Feld „Abgabe an“ im Online-Formular).
Geld zurück?
Endet die Steuerpflicht mitten im Quartal, erstattet Mülheim die zu viel gezahlte Steuer; dazu ergeht ein Aufhebungsbescheid.
Zusätzlich
Gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde muss man in Mülheim zusätzlich und getrennt beim Ordnungsamt abmelden – das geschieht nicht automatisch mit der Steuerabmeldung.

Quelle: www.muelheim-ruhr.de/cms/hundesteuersatzung_ab_1120031.html · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Mülheim an der Ruhr

Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen

Auf Antrag zahlt man in Mülheim die Hälfte des Satzes nach § 2 für Hunde, die zur Bewachung eines Gebäudes erforderlich sind, das mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegt. Nicht für gefährliche Hunde (§ 6 Abs. 3).

Quelle (§ 6 Abs. 1, 3): www.muelheim-ruhr.de/cms/hundesteuersatzung_ab_1120031.html · abgerufen 21.10.2026

Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil

Für Hunde, die ein landwirtschaftliches Anwesen bewachen, das mehr als 400 Meter vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegt, ermäßigt die Stadt Mülheim die Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Satzes nach § 2. Nicht für gefährliche Hunde.

Quelle (§ 6 Abs. 2, 3): www.muelheim-ruhr.de/cms/hundesteuersatzung_ab_1120031.html · abgerufen 21.10.2026

Hunde für Menschen mit Merkzeichen aG, B, Bl, Gl oder H

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei ist ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, gehörlosen oder sonst hilflosen Person dient – im Schwerbehindertenausweis muss seit 01.01.2026 eines der Merkzeichen aG, B, Bl, Gl oder H stehen. Die Stadt kann ein amtsärztliches Zeugnis verlangen.

Quelle (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 (15. Änderung)): amtsblatt.muelheim-ruhr.de/node/5320 · abgerufen 21.10.2026

Assistenzhunde nach § 12e BGG (neu seit 2026)

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei sind in Mülheim seit 01.01.2026 Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG; nachzuweisen mit dem Ausweis über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft (Anlage 9 Assistenzhundeverordnung).

Quelle (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 (15. Änderung)): amtsblatt.muelheim-ruhr.de/node/5320 · abgerufen 21.10.2026

Hunde aus dem Mülheimer Tierheim oder der Tierpension Sonsbeck

steuerfrei

Auf Antrag 24 Monate steuerfrei ab dem Tag der Übernahme: Hunde aus dem städtischen Tierheim Mülheim und Hunde, die im Auftrag der Stadt in der Tierpension Sonsbeck untergebracht waren. Gefährliche Hunde nur, wenn bei der Aufnahme schon die Erlaubnis nach § 4 LHundG NRW beantragt ist.

Quelle (§ 5 Abs. 1 Nr. 4): amtsblatt.muelheim-ruhr.de/node/5320 · abgerufen 21.10.2026

Rettungs- und Suchhunde (neu seit 2026)

steuerfrei

Neu seit 01.01.2026: auf Antrag für 24 Monate steuerfrei sind Hunde, die dauernd als Rettungs- oder Suchhunde für behördliche Sicherheits- und Rettungskräfte eingesetzt werden und die Prüfung eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbands bestanden haben (Prüfungszeugnis vorlegen).

Quelle (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 (15. Änderung)): amtsblatt.muelheim-ruhr.de/node/5320 · abgerufen 21.10.2026

Forst-, Jagd-, Herden- und Binnenschiffshunde (je 24 Monate)

steuerfrei

Auf Antrag für jeweils 24 Monate steuerfrei (danach neu beantragen): Gebrauchshunde von Forst- und Jagdpersonal sowie Jagdausübungsberechtigten mit Jagdbrauchbarkeitsprüfung mit Einsatzgebiet in Mülheim, Hunde auf Binnenschiffen im Schiffsregister und Herdengebrauchshunde in der benötigten Anzahl.

Quelle (§ 5 Abs. 1 Nr. 1–3, Abs. 2): amtsblatt.muelheim-ruhr.de/node/5320 · abgerufen 21.10.2026

Antrag beim Fachbereich Finanzen innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes; bei schon versteuerten Hunden mindestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, ab dem die Befreiung gelten soll (§ 4 Abs. 3). Für Tierheimhunde gilt diese Frist laut Infoseite nicht. (§ 4 Abs. 3 (15. Änderung))

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Mülheim an der Ruhr

Gefährliche Hunde
Hunde, die nach § 3 LHundG NRW als gefährlich gelten – nach § 2 Abs. 4 der Mülheimer Satzung ausdrücklich auch Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier samt Kreuzungen und Mischlingen. Wer für einen solchen Hund (§ 3 Abs. 2 LHundG) die Verhaltensprüfung beim Amtstierarzt mit Befreiung von Maulkorb- und Leinenzwang besteht, zahlt auf Antrag den einfachen Satz. (§ 2 Abs. 2, 4)
Beginn
In Mülheim an der Ruhr zählt der Aufnahmemonat voll (§ 8 Abs. 1). Ausnahme: Wer im Aufnahmemonat noch zum abgebenden Haushalt gehörte, zahlt erst ab dem Folgemonat. (§ 8 Abs. 1 Satz 1, 2)
Zuzug
Wer mit Hund aus einer anderen Gemeinde nach Mülheim zieht, ist ab dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats steuerpflichtig. (§ 8 Abs. 3 Satz 1)
Welpen
Welpen der eigenen Hündin kosten in Mülheim erst ab dem Monat Steuer, in dem sie drei Monate alt werden. (§ 8 Abs. 1 Satz 3)
Pflegehunde
Pflege-, Verwahr-, Probe- und Anlernhunde sind steuerpflichtig, wenn keine Versteuerung oder Befreiung in einer anderen Gemeinde nachgewiesen wird – spätestens, sobald die Haltung zwei Monate überschreitet. (§ 1 Abs. 3)
Ende
Die Steuer läuft bis zum Ende des Monats, in dem der Hund veräußert, abgeschafft, abhandengekommen oder verstorben ist; bei Wegzug aus Mülheim bis zum Ende des Wegzugsmonats. (§ 8 Abs. 2, 3)
Fällig
Erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids für die zurückliegende Zeit, dann vierteljährlich zum 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober; auch als Jahresbetrag im Voraus oder auf Antrag monatlich zum 15. möglich. (§ 9 Abs. 2)
Bescheid
Nach der Anmeldung schickt der Fachbereich Finanzen einen Hundesteuerbescheid mit Jahressteuer und Zahlungsterminen, die Hundemarke liegt bei. Nach der Abmeldung kommt ein Aufhebungsbescheid.
Anrechnung
Wer einen anderswo in Deutschland bereits versteuerten Hund übernimmt, damit nach Mülheim zieht oder einen Ersatzhund anschafft, kann die schon gezahlte, nicht erstattete Steuer für denselben Zeitraum anrechnen lassen. (§ 9 Abs. 3)
Gewerbliche Hunde
Wer Hunde ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit hält und unterbringt, gilt nach der Mülheimer Satzung nicht als steuerpflichtiger Hundehalter. (§ 1 Abs. 2)
Lastschrift
Zahlung bargeldlos auf ein Konto der Stadtkasse oder per Einzugsermächtigung – das Formular dafür liegt dem Mülheimer Steuerbescheid bei.

Landesrecht

Was Nordrhein-Westfalen von Hundehaltern in Mülheim an der Ruhr verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 14 Rassen
Sachkunde
bestimmte Hunde
Chip
bestimmte Hunde

In Mülheim an der Ruhr zuständig für große und gefährliche Hunde: Ordnungsamt/Veterinäramt – Landeshundegesetz NRW, Leineweberstraße 18–20, 45468 Mülheim an der Ruhr Quelle: www.muelheim-ruhr.de/cms/hundesteuer1.html · abgerufen 21.10.2026

Häufige Fragen

Hundesteuer Mülheim an der Ruhr: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Mülheim an der Ruhr?

160 € im Jahr für den ersten Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. a der Hundesteuersatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 850 € im Jahr.
Quelle: www.muelheim-ruhr.de/cms/hundesteuersatzung_ab_1120031.html

Bis wann muss ich meinen Hund in Mülheim an der Ruhr anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme, mit Angabe der Rasse beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 10 Abs. 1). Das geht online unter www1.muelheim-ruhr.de/buergerservice/formulare/hundesteuer-hund-anmelden/326 oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.muelheim-ruhr.de/cms/hundesteuersatzung_ab_1120031.html

Zahle ich in Mülheim an der Ruhr im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, der Monat der Anschaffung zählt voll mit (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Satz 1, 2). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 8 Monate, also 106,67 € für das erste Jahr.
Quelle: www.muelheim-ruhr.de/cms/hundesteuersatzung_ab_1120031.html

Wann ist die Hundesteuer in Mülheim an der Ruhr fällig?

Erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids für die zurückliegende Zeit, dann vierteljährlich zum 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober; auch als Jahresbetrag im Voraus oder auf Antrag monatlich zum 15. möglich (§ 9 Abs. 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.muelheim-ruhr.de/cms/hundesteuersatzung_ab_1120031.html

Wie melde ich meinen Hund in Mülheim an der Ruhr ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe Verlust Tod des Hundes oder Wegzug beim Steueramt der Stadt ab (§ 10 Abs. 2 Satz 1). Anlass: Hund verkauft oder anderweitig abgeschafft, Hund abhandengekommen, Hund verstorben, Wegzug aus Mülheim an der Ruhr. Dazu: Hundesteuermarke an den Fachbereich Finanzen zurückschicken (§ 8 Abs. 4) – wer sie nicht zurückgibt, zahlt eine Verwaltungsgebühr.
Quelle: www.muelheim-ruhr.de/cms/hundesteuersatzung_ab_1120031.html

Gibt es in Mülheim an der Ruhr eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Hunde für Menschen mit Merkzeichen aG, B, Bl, Gl oder H, Assistenzhunde nach § 12e BGG (neu seit 2026), Hunde aus dem Mülheimer Tierheim oder der Tierpension Sonsbeck, Rettungs- und Suchhunde (neu seit 2026) oder Forst-, Jagd-, Herden- und Binnenschiffshunde (je 24 Monate). Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.muelheim-ruhr.de/cms/hundesteuersatzung_ab_1120031.html

Brauche ich in Mülheim an der Ruhr eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Mülheim an der Ruhr gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen: Pflicht für gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg). Für andere Hunde keine landesweite Pflicht (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und 2).
Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/27092016-hundegesetz-fuer-das-land-nordrhein…

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://www.muelheim-ruhr.de/cms/hundesteuersatzung_ab_1120031.html

Kein offizielles Angebot der Stadt Mülheim an der Ruhr. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Mülheim an der Ruhr.