Hundesteuer Münster 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Stadt Münster, gültig ab 01.01.2026.

Hundesteuer in Münster

pro Jahr · Stadt Münster · ab 01.01.2026
ein Hund
120 €/Jahr
bei zwei Hunden
132 €/Jahrje Hund
bei drei oder mehr Hunden
144 €/Jahrje Hund
Listenhund
750 €/Jahrgefährlicher Hund

§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Hundesteuersatzung · vom 20.12.2021 (Amtsblatt 2021 S. 362 Nr. 38, in Kraft seit 01.01.2022) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.12.2025 (Amtsblatt 29/2025 S. 400)

Anmelden: innerhalb eines MonatsErstes Jahr: anteilig, je Monat 10,00 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Münster?

Hundesteuer pro Jahr 120 €

Rechenweg

  1. 120 € = 120 € im Jahr (§ 2 Abs. 1 Nr. 1)
  • Fällig: Erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids, danach je zur Hälfte am 1. April und 1. Oktober; auf Antrag bis 30. September ab dem Folgejahr als Jahresbetrag zum 1. Juli (§ 7 Abs. 2).

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Münster vom 20.12.2021 (Amtsblatt 2021 S. 362 Nr. 38, in Kraft seit 01.01.2022) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.12.2025 (Amtsblatt 29/2025 S. 400)

Schritt 1

Hund in Münster anmelden

Frist
innerhalb eines Monats (§ 8 Abs. 1)
Die Hundesteuersatzung Münster (§ 8) nennt einen Monat; die Hundesteuer-Seite der Stadt spricht von vier Wochen. Wer innerhalb von vier Wochen anmeldet, ist in jedem Fall rechtzeitig.
Vorsprache
Persönlich im Stadthaus 1 (Team Hundesteuer, Zimmer nach Anfangsbuchstabe des Nachnamens; Neuanmeldung und Ersatzmarken Raum F 2.108) Mo, Mi, Do 8–12 Uhr, sonst nach Vereinbarung.
Hundemarke
Mit dem Steuerbescheid kommt für jeden Hund eine Hundesteuermarke; sie muss außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundstücks sichtbar am Hund befestigt sein und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Marke verloren
Bei Verlust oder Unbrauchbarkeit gibt es auf Antrag eine neue Steuermarke gegen 12 € Gebühr (Verwaltungsgebührentarif Nr. 4.7, seit 01.01.2026).
Umzug
Umzug innerhalb Münsters: neue Anschrift über das Online-Formular („Änderung/Anträge“ → „Umzug innerhalb von Münster“) mit Kassenzeichen oder Steuermarke melden – das Bürgerbüro gibt die Ummeldung nicht automatisch weiter. Beim Zuzug nach Münster den Hund mit Zuzugsdatum anmelden.
Große Hunde
Große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) zusätzlich beim Ordnungsamt Münster anzeigen (25 €); für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist dort eine Erlaubnis nötig (100 €).

Schritt 2

Hund in Münster abmelden

Frist
innerhalb eines Monats (§ 8 Abs. 2)
Wie?
schriftlich beim Amt für Finanzen und Beteiligungen, am einfachsten über das Online-Formular Hundesteuer; erst mit eingereichtem Formular wird der Bescheid geändert
Wann?

Wegzug aus MünsterAbgabe des HundesVerlust des HundesTod des Hundes

Nachweise

Hundesteuermarke innerhalb eines Monats an die Stadt Münster zurückgeben

Neuer Halter
Bei Abgabe an eine andere Person deren Name und Anschrift angeben.

Quelle: www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzung… · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Münster

Bürgergeld/SGB II, Sozialhilfe, Grundsicherung (SGB XII)

Auf Antrag halber Satz nach § 2 Abs. 1 für einen Hund, wenn Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27–40 SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41–46 SGB XII) oder Leistungen nach §§ 19–27 SGB II bezogen werden – jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Antrag eingegangen ist. Nicht für gefährliche Hunde.

Quelle (§ 4 Nr. 3): www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzung… · abgerufen 21.10.2026

Hunde aus dem Tierheim Münster (12 Monate)

steuerfrei

Auf Antrag 12 Monate steuerfrei, wenn der Hund aus dem Tierheim Münster erstmals in den Haushalt aufgenommen wurde (laut Stadt nur das Tierheim an der Dingstiege 71, nicht andere Tierheime). Nicht für gefährliche Hunde.

Quelle (§ 3 Abs. 2 Nr. 5): www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzung… · abgerufen 21.10.2026

Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei, soweit der Hund ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dient; Nachweis: Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, aG, Gl, TBl oder H.

Quelle (§ 3 Abs. 2 Nr. 1): www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzung… · abgerufen 21.10.2026

Kurzer Aufenthalt in Münster (bis zwei Monate)

steuerfrei

Steuerfrei sind mitgebrachte Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Münster aufhalten, wenn die Hunde nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder befreit sind; diese Hunde müssen auch nicht angemeldet werden.

Quelle (§ 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1): www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzung… · abgerufen 21.10.2026

Befreiung und Ermäßigung schriftlich (laut Stadt über das Online-Formular Hundesteuer) beim Amt für Finanzen und Beteiligungen mit Nachweisen beantragen; sie gelten ab dem 1. des Monats nach Eingang des Antrags. Für gefährliche Hunde gibt es weder Befreiung noch Ermäßigung. (§ 5 Abs. 2)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Münster

Gefährliche Hunde
Nach der Satzung der Stadt Münster: Hunde, die auf Angriffslust, Kampfbereitschaft oder Schärfe gezüchtet oder zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe ausgebildet werden (nicht: Schutzdienst-/Sporthundeausbildung in Vereinen ohne Konditionierung gegen Menschen), Hunde, die sich laut Gutachten der Behörde als bissig erwiesen, Menschen gefahrdrohend angesprungen oder unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder Hunde gehetzt oder gerissen haben – außerdem 14 Rassen und ihre Kreuzungen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Für diese Rassen gilt der Satz von 750 € nicht, wenn der Hund die Verhaltensprüfung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW bestanden hat. (§ 2 Abs. 2)
Beginn
In Münster beginnt die Steuerpflicht am 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird (§ 6 der Satzung) – der Aufnahmemonat zählt voll. (§ 6 Abs. 1 Satz 1)
Zuzug
Wer mit Hund aus einer anderen Gemeinde nach Münster zieht, zahlt ab dem 1. des Monats nach dem Zuzug. (§ 6 Abs. 1)
Welpen
Welpen der eigenen Hündin sind ab dem 1. des Monats steuerpflichtig, in dem sie drei Monate alt werden. (§ 6 Abs. 1 Satz 2)
Pflegehunde
Pflege-, Verwahr- und Probehunde: steuerpflichtig, wenn keine Versteuerung anderswo nachgewiesen wird, in jedem Fall nach mehr als zwei Monaten. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht binnen eines Monats im Tierheim Münster abgegeben wurde. (§ 1 Abs. 3)
Ende
Die Steuerpflicht erlischt mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung endet; bei Wegzug aus Münster mit Ablauf des Wegzugsmonats. (§ 6 Abs. 2)
Zu spät abgemeldet
Wer die Monatsfrist für die Abmeldung versäumt, kann in Münster höchstens bis zum Beginn des Kalenderjahres rückwirkend abmelden, in dem die Abmeldung beim Amt für Finanzen und Beteiligungen eingeht. (§ 8 Abs. 2)
Fällig
Erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids, danach je zur Hälfte am 1. April und 1. Oktober; auf Antrag bis 30. September ab dem Folgejahr als Jahresbetrag zum 1. Juli. (§ 7 Abs. 2)
Bescheid
Die Stadt Münster setzt die Hundesteuer per Abgabenbescheid fest, der regelmäßig am Jahresanfang für das laufende Jahr kommt; mit dem Bescheid kommt spätestens die Hundesteuermarke.
Gewerbliche Hunde
Hunde, die ausschließlich zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken gehalten werden, sind in Münster steuerfrei, müssen aber angemeldet werden; der Zweck ist nachzuweisen. (§ 1 Abs. 4)
Lastschrift
Der Stadt Münster kann über ein Online-Formular ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.

Landesrecht

Was Nordrhein-Westfalen von Hundehaltern in Münster verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 14 Rassen
Sachkunde
bestimmte Hunde
Chip
bestimmte Hunde

In Münster zuständig für große und gefährliche Hunde: Ordnungsamt Münster – Landeshundegesetz, Klemensstraße 10 (Stadthaus 1), 48143 Münster · Hunde@stadt-muenster.de Quelle: www.stadt-muenster.de/ordnungsamt/allgemeines-ordnungswesen/landeshun… · abgerufen 21.10.2026

Häufige Fragen

Hundesteuer Münster: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Münster?

120 € im Jahr für den ersten Hund (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Münster). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 750 € im Jahr.
Quelle: www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzung…

Bis wann muss ich meinen Hund in Münster anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 8 Abs. 1). Das geht online unter formulare.stadt-muenster.de/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6569dbe193bdcb7a3a7b7d24 oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzung…

Zahle ich in Münster im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, der Monat der Anschaffung zählt voll mit (§ 6 Abs. 1, 2, § 7 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Satz 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 8 Monate, also 80 € für das erste Jahr.
Quelle: www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzung…

Wann ist die Hundesteuer in Münster fällig?

Erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids, danach je zur Hälfte am 1. April und 1. Oktober; auf Antrag bis 30. September ab dem Folgejahr als Jahresbetrag zum 1. Juli (§ 7 Abs. 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzung…

Wie melde ich meinen Hund in Münster ab?

Melden Sie den Hund innerhalb eines Monats beim Steueramt der Stadt ab (§ 8 Abs. 2). Anlass: Wegzug aus Münster, Abgabe des Hundes, Verlust des Hundes, Tod des Hundes. Dazu: Hundesteuermarke innerhalb eines Monats an die Stadt Münster zurückgeben.
Quelle: www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzung…

Gibt es in Münster eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Hunde aus dem Tierheim Münster (12 Monate), Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen, Assistenzhunde, Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde, Feld- und Forstaufseher oder Kurzer Aufenthalt in Münster (bis zwei Monate). Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzung…

Brauche ich in Münster eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Münster gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen: Pflicht für gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg). Für andere Hunde keine landesweite Pflicht (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und 2).
Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/27092016-hundegesetz-fuer-das-land-nordrhein…

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/20.01

Kein offizielles Angebot der Stadt Münster. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Münster.