Hundesteuer Oberhausen 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Stadt Oberhausen, gültig ab 01.07.2024.

Hundesteuer in Oberhausen

pro Jahr · Stadt Oberhausen · ab 01.07.2024
nur ein Hund
168 €/Jahr
zwei Hunde
252 €/Jahrje Hund
ab drei Hunden
288 €/Jahrje Hund
Listenhund
850 €/Jahrgefährlicher Hund / Hund bestimmter Rasse

§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Hundesteuersatzung (PDF) · vom 22. Mai 2024 (Ratsbeschluss 13.05.2024, Amtsblatt Nr. 10/2024 vom 03.06.2024), ohne spätere Änderung

Anmelden: innerhalb von zwei Wochen nach der AufnahmeErstes Jahr: anteilig, je Monat 14,00 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Oberhausen?

Hundesteuer pro Jahr 168 €

Rechenweg

  1. 168 € = 168 € im Jahr (§ 2 Abs. 1 Nr. 1)
  • Fällig: Erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids für die zurückliegende Zeit, danach halbjährlich je zur Hälfte am 1. Januar und 1. Juli; Zahlung des ganzen Jahres im Voraus zum 1. Januar möglich (§ 8 Abs. 2).

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Oberhausen vom 22. Mai 2024 (Ratsbeschluss 13.05.2024, Amtsblatt Nr. 10/2024 vom 03.06.2024), ohne spätere Änderung

Schritt 1

Hund in Oberhausen anmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme (§ 9 Abs. 1)
Hundemarke
Mit dem Steuerbescheid schickt der Fachbereich Steuern für jeden Hund eine Hundesteuermarke, die für die ganze Haltungsdauer gilt. Außerhalb von Wohnung bzw. umfriedetem Grundstück muss sie sichtbar und lesbar am Hund befestigt sein.
Marke verloren
Verlust der Steuermarke dem Fachbereich Steuern melden; die Stadt stellt dann eine neue Marke aus (§ 9 Abs. 6).
Große Hunde
Große Hunde (Widerristhöhe ab 40 cm oder üblicherweise über 20 kg) muss man in Oberhausen zusätzlich der Ordnungsbehörde melden; gefährliche Hunde (§ 3 LHundG) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG) brauchen eine Haltungserlaubnis vom Bereich Öffentliche Ordnung.

Wer in Oberhausen nicht oder zu spät anmeldet, handelt ordnungswidrig; die Satzung nennt eine Geldbuße bis zu 5.000 € (§ 10 Abs. 2).

Schritt 2

Hund in Oberhausen abmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen (§ 9 Abs. 5)
Wie?
schriftlich beim Fachbereich Steuern der Stadt Oberhausen oder über das Online-Formular „Abmeldung eines Hundes von der Hundesteuer“
Wann?

Hund veräußert oder abgegebenHund verstorbenHund entlaufen oder dauerhaft abhandengekommenWegzug aus dem Stadtgebiet Oberhausen

Nachweise

noch vorhandene Hundesteuermarke an den Fachbereich Steuern zurückgeben (§ 9 Abs. 5 Satz 3)

Neuer Halter
Wer den Hund an eine andere Person abgibt, nennt dem Fachbereich Steuern Oberhausen bei der Abmeldung deren Namen und Anschrift (§ 9 Abs. 5 Satz 2).
Geld zurück?
Endet die Steuerpflicht mitten im Halbjahr, erstattet die Stadt Oberhausen die zu viel gezahlte Steuer (§ 8 Abs. 2).

Quelle: www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/soziales-gesundheit-woh… · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Oberhausen

Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung (§ 5 Abs. 4)

Auf Antrag ein Viertel des Satzes nach § 2 – nur für einen Hund – für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII), Bürgergeld (SGB II) und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen. Nicht für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen.

Quelle (§ 5 Abs. 4, 5): www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/soziales-gesundheit-woh… · abgerufen 21.10.2026

Wachhunde und Jagdhunde (§ 5 Abs. 1)

Halber Satz für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden nötig sind, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, sowie für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein (höchstens zwei Hunde).

Quelle (§ 5 Abs. 1): www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/soziales-gesundheit-woh… · abgerufen 21.10.2026

Gefährliche Hunde: normaler Satz nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 7)

Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen setzt die Stadt Oberhausen auf Antrag den normalen Satz fest, wenn das Ordnungsamt nach einer Verhaltensprüfung vom Maulkorb- und Leinenzwang befreit hat (§ 5 Abs. 3 LHundG NRW) – oder für Hunde unter 24 Monaten, die mindestens alle zwei Wochen an einer Junghundeausbildung teilnehmen (Befreiung muss spätestens acht Wochen nach dem 24. Lebensmonat nachgewiesen werden). Frühestens ab dem Monat des Antrags.

Quelle (§ 5 Abs. 7): www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/soziales-gesundheit-woh… · abgerufen 21.10.2026

Gefährliche Hunde aus dem Tierheim nach der Befreiungszeit (§ 5 Abs. 6)

Nach Ablauf der 24-monatigen Tierheim-Befreiung (§ 4 Abs. 4) auf Antrag die Hälfte des Satzes für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen, wenn eine Erlaubnis nach § 4 LHundG NRW nachgewiesen ist; ebenso für Hunde mit im Einzelfall festgestellter Gefährlichkeit, solange sie an einer Sozialisierungsmaßnahme einer anerkannten Stelle im Stadtgebiet teilnehmen.

Quelle (§ 5 Abs. 6): www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/soziales-gesundheit-woh… · abgerufen 21.10.2026

Hunde für blinde, gehörlose oder sonst hilflose Personen (§ 4 Abs. 1)

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen; als hilflos gilt in Oberhausen, wer einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, Bl, Gl, aG, H oder RF hat.

Quelle (§ 4 Abs. 1): www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/soziales-gesundheit-woh… · abgerufen 21.10.2026

Hunde aus dem Tierheim Mülheim oder vom Tierschutzverein Gelsenkirchen (§ 4 Abs. 4)

steuerfrei

Auf Antrag 24 Monate steuerfrei ab dem Monat der Übernahme, wenn der Hund nach dem 30.06.2024 nachweislich aus dem städtischen Tierheim Mülheim (Horbeckstraße 35, Mülheim an der Ruhr) oder vom Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung e. V. 1880 (Willy-Brandt-Allee 449, Gelsenkirchen) übernommen wurde.

Quelle (§ 4 Abs. 4): www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/soziales-gesundheit-woh… · abgerufen 21.10.2026

Binnenschiffe, Herdenhunde, geprüfte Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde (§ 4 Abs. 2)

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei, wenn nicht zu Erwerbszwecken gehalten: Hunde an Bord eingetragener Binnenschiffe, Herdengebrauchshunde für nicht gewerbliche Herden in der benötigten Anzahl sowie Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung bei einem von der Stadt Oberhausen anerkannten Verein oder Verband. Nicht für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen (§ 4 Abs. 5).

Quelle (§ 4 Abs. 2, 5): www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/soziales-gesundheit-woh… · abgerufen 21.10.2026

Schriftlich beim Fachbereich Steuern innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes (bei bereits versteuerten Hunden mindestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, ab dem die Vergünstigung gelten soll); bei verspätetem Antrag gilt die Vergünstigung erst ab dem Monat nach Eingang. (§ 6 Abs. 1)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Oberhausen

Gefährliche Hunde
Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Kreuzungen), Hunde mit im Einzelfall festgestellter Gefährlichkeit (§ 3 Abs. 3 LHundG NRW) sowie Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen). (§ 2 Abs. 2, 3)
Beginn
In Oberhausen beginnt die Steuerpflicht am Ersten des Monats nach der Aufnahme des Hundes (§ 7 Abs. 1) – der Aufnahmemonat selbst ist steuerfrei. (§ 7 Abs. 1 Satz 1)
Zuzug
Bei Zuzug nach Oberhausen beginnt die Steuerpflicht am Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. (§ 7 Abs. 3 Satz 1)
Welpen
Nachkommen einer eigenen Hündin sind in Oberhausen erst ab dem Ersten des Monats steuerpflichtig, in dem sie sechs Monate alt werden; anzumelden binnen zwei Wochen danach. (§ 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1)
Pflegehunde
Pflege-, Verwahr-, Probe- und Anlernhunde sind steuerpflichtig, wenn sie nicht nachweislich anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind – spätestens, wenn die Pflege zwei Monate überschreitet (Steuerpflicht dann ab dem Folgemonat). (§ 1 Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 2)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abgeschafft, abhandengekommen oder eingegangen ist; bei Wegzug aus Oberhausen mit Ablauf des Wegzugsmonats. (§ 7 Abs. 2, 3)
Fällig
Erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids für die zurückliegende Zeit, danach halbjährlich je zur Hälfte am 1. Januar und 1. Juli; Zahlung des ganzen Jahres im Voraus zum 1. Januar möglich. (§ 8 Abs. 2)

Landesrecht

Was Nordrhein-Westfalen von Hundehaltern in Oberhausen verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 14 Rassen
Sachkunde
bestimmte Hunde
Chip
bestimmte Hunde

In Oberhausen zuständig für große und gefährliche Hunde: Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Landeshundegesetz), Technisches Rathaus, Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen Quelle: www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/burgerservice-offentlic… · abgerufen 21.10.2026

Häufige Fragen

Hundesteuer Oberhausen: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Oberhausen?

168 € im Jahr für den ersten Hund (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Oberhausen). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 850 € im Jahr.
Quelle: www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/soziales-gesundheit-woh…

Bis wann muss ich meinen Hund in Oberhausen anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 9 Abs. 1). Das geht online unter serviceportal.oberhausen.de/home/-/egov-ws/fs/21042/51790 oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/soziales-gesundheit-woh…

Zahle ich in Oberhausen im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 7 Abs. 1 Satz 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 98 € für das erste Jahr.
Quelle: www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/soziales-gesundheit-woh…

Wann ist die Hundesteuer in Oberhausen fällig?

Erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids für die zurückliegende Zeit, danach halbjährlich je zur Hälfte am 1. Januar und 1. Juli; Zahlung des ganzen Jahres im Voraus zum 1. Januar möglich (§ 8 Abs. 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/soziales-gesundheit-woh…

Wie melde ich meinen Hund in Oberhausen ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen beim Steueramt der Stadt ab (§ 9 Abs. 5). Anlass: Hund veräußert oder abgegeben, Hund verstorben, Hund entlaufen oder dauerhaft abhandengekommen, Wegzug aus dem Stadtgebiet Oberhausen. Dazu: noch vorhandene Hundesteuermarke an den Fachbereich Steuern zurückgeben (§ 9 Abs. 5 Satz 3).
Quelle: www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/soziales-gesundheit-woh…

Gibt es in Oberhausen eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Hunde für blinde, gehörlose oder sonst hilflose Personen (§ 4 Abs. 1), Hunde aus dem Tierheim Mülheim oder vom Tierschutzverein Gelsenkirchen (§ 4 Abs. 4) oder Binnenschiffe, Herdenhunde, geprüfte Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde (§ 4 Abs. 2). Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/soziales-gesundheit-woh…

Brauche ich in Oberhausen eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Oberhausen gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen: Pflicht für gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg). Für andere Hunde keine landesweite Pflicht (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und 2).
Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/27092016-hundegesetz-fuer-das-land-nordrhein…

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/soziales-gesundheit-wohnen-und-recht/recht/ortsrecht_der_stadt_oberhausen/ortsrecht-material/240701_hundesteuersatzungsatzung_220524_.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Oberhausen. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Oberhausen.