Hundesteuer Wuppertal 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal, gültig ab 01.01.2023.

Hundesteuer in Wuppertal

pro Jahr · Stadt Wuppertal · ab 01.01.2023
ein Hund
160 €/Jahr
bei zwei oder mehr Hunden
288 €/Jahrje Hund
Listenhund
1.000 €/Jahrgefährlicher Hund (sog. Kampfhund)

§ 2 Abs. 1 Buchst. a Hundesteuersatzung (PDF) · vom 16.12.2008 in der Fassung der Vierten Änderungssatzung vom 19.12.2022 (Der Stadtbote Nr. 39/2022 vom 22.12.2022)

Anmelden: innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den HaushaltErstes Jahr: anteilig, je Monat 13,33 € (1. Hund)

Geplante Änderung: Das Haushaltssicherungskonzept 2026/2027 der Stadt Wuppertal (Ratsbeschluss vom 07.05.2026) sieht eine moderate Anhebung der Hundesteuer ab 01.01.2027 vor. Eine geänderte Hundesteuersatzung war am 20.10.2026 noch nicht veröffentlicht – bis dahin gelten die Sätze oben. Quelle: www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/finanzen/index.php.media/5909… · abgerufen 20.10.2026

Rechner

Was zahle ich in Wuppertal?

Hundesteuer pro Jahr 160 €

Rechenweg

  1. 160 € = 160 € im Jahr (§ 2 Abs. 1 Buchst. a)
  • Fällig: Vierteljährlich je ein Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids. Auf Antrag (bis 30. September des Vorjahres) als Jahresbetrag am 1. Juli (§ 7 Abs. 2).

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal vom 16.12.2008 in der Fassung der Vierten Änderungssatzung vom 19.12.2022 (Der Stadtbote Nr. 39/2022 vom 22.12.2022)

Schritt 1

Hund in Wuppertal anmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt (§ 8 Abs. 1)
Vorsprache
Persönlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Hundemarke
Mit dem Steuerbescheid kommt für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundstücks muss der Hund sie sichtbar tragen und sie auf Verlangen vorzeigen.
Marke verloren
Ersatzmarke beim Steueramt per E-Mail oder Telefon beantragen; Gebühr 7,00 €, die Marke wird nach Zahlung zugeschickt.
Große Hunde
Hunde über 20 kg oder 40 cm Schulterhöhe sind nach dem Landeshundegesetz NRW zusätzlich anzeige- und nachweispflichtig; zuständig ist in Wuppertal das Veterinäramt.

Schritt 2

Hund in Wuppertal abmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen (§ 8 Abs. 2)
Wie?
schriftlich oder persönlich beim Steueramt unter Angabe des Datums, oder online über das Serviceportal (BundID)
Wann?

Verkauf oder Abgabe des HundesHund ist abhandengekommenTod des HundesUmzug in eine andere Gemeinde

Nachweise

noch gültige Hundesteuermarke zurückgebenbei verspäteter Abmeldung: Nachweis über den Verbleib des Hundes (z. B. Bescheinigung des Tierarztes)

Neuer Halter
Bei Verkauf oder Abgabe an eine andere Person deren Name und Anschrift angeben.
Geld zurück?
Endet die Steuerpflicht, wird zu viel gezahlte Steuer erstattet (über die Finanzbuchhaltung).

Quelle: www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht… · abgerufen 20.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Wuppertal

Bürgergeld/Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung (SGB XII) oder gleich niedriges Einkommen

40 € im Jahr

Auf Antrag ein Viertel des Steuersatzes nach § 2, aber nur für einen Hund – für Halter mit Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (3./4. Kapitel SGB XII) und für Halter mit vergleichbar niedrigem Einkommen. Nicht für gefährliche Hunde. Die Ermäßigung gilt für den Bewilligungszeitraum des Sozialleistungsbescheids.

Quelle (§ 4): www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht… · abgerufen 20.10.2026

Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Menschen

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dient (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „H“, „Bl“, „Gl“ und „RF“; „RF“ nur bei Seh- oder Hörschädigung). Ein zweiter Hund nur, wenn er für den Schutz zwingend erforderlich ist. Nicht für gefährliche Hunde.

Quelle (§ 3 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 2): www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht… · abgerufen 20.10.2026

Hunde aus dem Tierheim (12 Monate)

steuerfrei

Auf Antrag für die ersten 12 Monate steuerfrei: Hunde, die nachweislich unmittelbar aus dem Tierheim Wuppertal oder aus Tierheimen der umliegenden Nachbarstädte aufgenommen werden (Nachweis: Tierheimvertrag).

Quelle (§ 3 Abs. 1 Buchst. c): www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht… · abgerufen 20.10.2026

Rettungshunde im Katastrophenschutz

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: ausgebildete und vor einem unabhängigen Leistungsrichter geprüfte Rettungshunde, die einer im Katastrophenschutz anerkannten Organisation zur Verfügung stehen; Eignung und Verfügbarkeit jährlich nachweisen.

Quelle (§ 3 Abs. 1 Buchst. d): www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht… · abgerufen 20.10.2026

Kurzaufenthalt bis zwei Monate

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate in Wuppertal aufhalten, wenn die Hunde anderswo in Deutschland bereits versteuert oder befreit sind. Nicht für gefährliche Hunde.

Quelle (§ 3 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 2): www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht… · abgerufen 20.10.2026

Befreiung und Ermäßigung gelten ab dem Ersten des Monats, in dem sie beantragt werden (schriftlich, zur Niederschrift oder online im Serviceportal). Wird der Antrag für einen neuen Hund binnen zwei Wochen gestellt und abgelehnt, entfällt die Steuer, wenn der Hund binnen zwei Wochen nach der Ablehnung wieder abgegeben wird. Fällt die Voraussetzung weg: binnen zwei Wochen melden. (§ 5 Abs. 1, 2)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Wuppertal

Gefährliche Hunde
Hunde der Rassen nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier) und nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu) samt Kreuzungen sowie im Einzelfall gefährliche Hunde (z. B. nach Beißvorfall). Die Feststellung der Gefährlichkeit ist dem Steueramt binnen zwei Wochen anzuzeigen. Mit erfolgreicher Verhaltensprüfung kann auf Antrag der normale Satz festgesetzt werden. (§ 2 Abs. 2, 3)
Beginn
In Wuppertal beginnt die Steuerpflicht am Ersten des Monats, in dem der Hund in den Haushalt kommt (§ 6 Abs. 1 der Satzung) – der Aufnahmemonat zählt also voll. (§ 6 Abs. 1 Satz 1)
Zuzug
Wer mit Hund nach Wuppertal zieht, ist ab dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats steuerpflichtig. (§ 6 Abs. 3 Satz 1)
Welpen
Welpen der eigenen Hündin sind ab dem Ersten des Monats steuerpflichtig, in dem sie drei Monate alt werden. (§ 6 Abs. 1 Satz 2)
Pflegehunde
Pflege-, Verwahr-, Probe- und Anlernhunde sind steuerpflichtig, wenn sie nicht nachweislich anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind – nach mehr als zwei Monaten in jedem Fall. (§ 1 Abs. 3)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert, abgegeben wird, abhandenkommt oder verstirbt; bei Wegzug aus Wuppertal mit Ablauf des Wegzugsmonats. (§ 6 Abs. 2, 3)
Zu spät abgemeldet
Rückwirkend abmelden geht nur mit Nachweis (z. B. Bescheinigung des Tierarztes) und innerhalb von sechs Monaten nach Abgabe, Verkauf, Tod oder Verlust des Hundes. (§ 8 Abs. 2 Satz 5)
Fällig
Vierteljährlich je ein Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids. Auf Antrag (bis 30. September des Vorjahres) als Jahresbetrag am 1. Juli. (§ 7 Abs. 2)
Bescheid
Die Hundemarke kommt zusammen mit dem Steuerbescheid; in Wuppertal wird sie für 5 Jahre ausgestellt.
Anrechnung
Wer einen anderswo in Deutschland versteuerten Hund übernimmt, damit zuzieht oder einen Ersatzhund anschafft, kann die Anrechnung der dafür schon gezahlten, nicht erstatteten Steuer für denselben Zeitraum verlangen. (§ 7 Abs. 3)
Lastschrift
Für den Bankeinzug gibt es das Formular „Einzugsermächtigung für städt. Forderungen“; ausgefüllt und unterschrieben per Post oder per E-Mail an die Stadtkasse.

Landesrecht

Was Nordrhein-Westfalen von Hundehaltern in Wuppertal verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 14 Rassen
Sachkunde
bestimmte Hunde
Chip
bestimmte Hunde

Häufige Fragen

Hundesteuer Wuppertal: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Wuppertal?

160 € im Jahr für den ersten Hund (§ 2 Abs. 1 Buchst. a der Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 1.000 € im Jahr.
Quelle: www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht…

Bis wann muss ich meinen Hund in Wuppertal anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt beim Steueramt anmelden (§ 8 Abs. 1). Das geht online unter serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3233/show oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht…

Zahle ich in Wuppertal im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, der Monat der Anschaffung zählt voll mit (§ 6 Abs. 1, § 7 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Satz 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 8 Monate, also 106,67 € für das erste Jahr.
Quelle: www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht…

Wann ist die Hundesteuer in Wuppertal fällig?

Vierteljährlich je ein Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids. Auf Antrag (bis 30. September des Vorjahres) als Jahresbetrag am 1. Juli (§ 7 Abs. 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht…

Wie melde ich meinen Hund in Wuppertal ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen beim Steueramt ab (§ 8 Abs. 2). Anlass: Verkauf oder Abgabe des Hundes, Hund ist abhandengekommen, Tod des Hundes, Umzug in eine andere Gemeinde. Dazu: noch gültige Hundesteuermarke zurückgeben; bei verspäteter Abmeldung: Nachweis über den Verbleib des Hundes (z. B. Bescheinigung des Tierarztes).
Quelle: www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht…

Gibt es in Wuppertal eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Ermäßigung auf 40 € im Jahr ein Viertel des Satzes, nur ein Hund; Befreiung für Hunde für blinde, taube oder sonst hilflose Menschen, Hunde aus dem Tierheim (12 Monate), Rettungshunde im Katastrophenschutz oder Kurzaufenthalt bis zwei Monate. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht…

Brauche ich in Wuppertal eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Wuppertal gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen: Pflicht für gefährliche Hunde (§ 3), Hunde bestimmter Rassen (§ 10) und große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg). Für andere Hunde keine landesweite Pflicht (§ 5 Abs. 5, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 und 2).
Quelle: recht.nrw.de/lrgv/gesetz/27092016-hundegesetz-fuer-das-land-nordrhein…

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht-dokumente/2-20.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Wuppertal. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Wuppertal.