Hundesteuer Augsburg 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Augsburg, gültig ab 18.06.2022.

Hundesteuer in Augsburg

pro Jahr · Stadt Augsburg · ab 18.06.2022
1. Hund
84 €/Jahr
ab 2. Hund
120 €/Jahrjeder weitere Hund
Listenhund
840 €/JahrKampfhund

§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Hundesteuersatzung (PDF) · vom 12.09.2006 (Amtsblatt vom 22.09.2006, S. 165), zuletzt geändert durch Satzung vom 02.06.2022 (Amtsblatt vom 17.06.2022, S. 192)

Anmelden: innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Hundes, nach Zuzug oder nachdem ein eigener Welpe vier Monate alt geworden istErstes Jahr: anteilig, je Monat 7,00 € (1. Hund)Zwinger/Zucht: eigene Regel, siehe unten

Rechner

Was zahle ich in Augsburg?

Hundesteuer pro Jahr 84 €

Rechenweg

  1. 84 € = 84 € im Jahr (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)
  • Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, danach jedes Jahr zum 1. Februar ohne neue Aufforderung (§ 12).

Quelle: Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Augsburg vom 12.09.2006 (Amtsblatt vom 22.09.2006, S. 165), zuletzt geändert durch Satzung vom 02.06.2022 (Amtsblatt vom 17.06.2022, S. 192)

Schritt 1

Hund in Augsburg anmelden

Frist
innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Hundes, nach Zuzug oder nachdem ein eigener Welpe vier Monate alt geworden ist (§ 13 Abs. 1)
Gebühr
keine
Vorsprache
nicht nötig; online oder persönlich in der Stadtkämmerei oder in einem Bürgerbüro
Hundemarke
Für jeden angemeldeten Hund gibt die Stadt Augsburg eine Steuermarke aus; außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundstücks muss sie sichtbar am Hund befestigt sein.
Marke verloren
Ersatz-Steuermarke bei Verlust für 4 Euro, online beantragbar Formular Ersatzmarke
Umzug
Jeder Wohnungswechsel innerhalb Augsburgs ist der Stadt binnen 14 Tagen mitzuteilen.
Große Hunde
Wer in Augsburg einen Kampfhund halten will, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis des Ordnungsamts (Art. 37 LStVG); für Hunde der Kategorie 2 kann ein Negativzeugnis mit Gutachten (Wesenstest) beantragt werden.

Schritt 2

Hund in Augsburg abmelden

Frist
innerhalb eines Monats, mit Rückgabe der Steuermarke (§ 13 Abs. 2 Satz 1)
Wie?
persönlich, schriftlich oder online bei der Stadtkämmerei; persönlich auch im Bürgerbüro
Wann?

Tod des HundesAbgabe des HundesHund entlaufenWegzug aus Augsburg

Neuer Halter
Bei Besitzwechsel sind Name und Anschrift des neuen Besitzers anzugeben.

Quelle: www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltungswegweiser/Stadtk%C3%… · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Augsburg

Bürgergeld oder Sozialhilfe (SGB II / XII)

50 % Ermäßigung

Halbe Steuer, wenn alle Hundehalter im gemeinsamen Haushalt Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen oder wirtschaftlich gleichgestellt sind – nur für einen Hund, nur auf Antrag und nicht für Kampfhunde.

Quelle (§ 3 Abs. 1 Nr. 2, § 5 Abs. 2, § 8 Abs. 2): www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltungswegweiser/Stadtk%C3%… · abgerufen 21.10.2026

Einöden und Weiler

50 % Ermäßigung

Halbe Steuer für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m von jedem anderen entfernt) und Weilern (höchstens 300 Einwohner, ebenfalls mehr als 500 m Abstand) – nur für einen Hund.

Quelle (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 5 Abs. 2): www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltungswegweiser/Stadtk%C3%… · abgerufen 21.10.2026

Hunde aus dem Tierheim (12 Monate)

steuerfrei

Steuerfrei für 12 Monate: Hunde, die der Halter selbst aus einem gemeinnützig anerkannten, öffentlich geförderten Tierheim oder Tierasyl in Deutschland in seinen Haushalt aufnimmt. Nur auf Antrag, nicht für Kampfhunde.

Quelle (§ 2 Nr. 2): www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltungswegweiser/Stadtk%C3%… · abgerufen 21.10.2026

Assistenzhunde (§ 12e BGG)

steuerfrei

Steuerfrei: Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 Behindertengleichstellungsgesetz, die Menschen mit Behinderungen die selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen oder Nachteile ausgleichen (seit 18.06.2022).

Quelle (§ 2 Nr. 4): www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltungswegweiser/Stadtk%C3%… · abgerufen 21.10.2026

Befreiung, Ermäßigung und Züchtersteuer gibt es in Augsburg nur auf Antrag und frühestens ab dem Monat nach dem Antrag; beantragen lässt sich das im Online-Formular zur Hundehaltung (bei der Anmeldung oder nachträglich). Für Kampfhunde gibt es keine Vergünstigung. (§ 5 Abs. 1, § 8 Abs. 2)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Augsburg

Gefährliche Hunde
Kampfhund ist, wer nach der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (zu Art. 37 LStVG) als Kampfhund gilt. Laut Stadt Augsburg: Kategorie I (stets Kampfhund) Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu und Kreuzungen; Kategorie II (Kampfhund, solange kein Negativzeugnis vorliegt) u. a. Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Rottweiler. (§ 8 Abs. 1)
Zwinger, Zucht
Züchtersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse im zuchtfähigen Alter (darunter eine Hündin), nachweislich zu Zuchtzwecken: je Zuchthund die Hälfte des Satzes für den ersten Hund (42 €). Rüden über die Zahl der Hündinnen hinaus sind ausgenommen; keine Zucht mehr, wenn in zwei Jahren hintereinander kein Hund gezüchtet wurde. Nicht für Kampfhunde. (§ 4, § 8 Abs. 2)
Beginn
In Augsburg beginnt die Steuerpflicht mit dem Monat nach der Aufnahme des Hundes (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 der Satzung); der Monat der Anschaffung ist steuerfrei. (§ 9 Abs. 2 Nr. 1)
Zuzug
Wer mit Hund aus einer anderen Gemeinde nach Augsburg zieht, zahlt ab dem Monat nach dem Zuzug. (§ 9 Abs. 2 Nr. 3)
Welpen
Steuerpflichtig ist in Augsburg erst ein über vier Monate alter Hund; bei Welpen der eigenen Hündin beginnt die Steuer im Monat, nachdem der Welpe vier Monate alt geworden ist. (§ 1, § 9 Abs. 2 Nr. 2)
Pflegehunde
Als Halter gilt in Augsburg auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung nimmt, ihn auf Probe oder zum Anlernen hält oder in einer Tierpension unterbringt; alle Hunde eines Haushalts gelten als gemeinsam gehalten. (§ 6 Abs. 1 Satz 3, 4)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung bei der Stadt eingeht oder das Ende der Haltung nachgewiesen wird; bei Wegzug aus Augsburg mit Ablauf des Wegzugsmonats. (§ 9 Abs. 3)
Fällig
erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, danach jedes Jahr zum 1. Februar ohne neue Aufforderung (§ 12)
Bescheid
Mehrere Halter eines Haushalts sind Gesamtschuldner und können einen gemeinsamen Hundesteuerbescheid erhalten; ist für mehrere Hunde kein gemeinsamer Bescheid ergangen, bittet die Stadtkämmerei um Nachricht.
Anrechnung
Hundesteuer, die für denselben Zeitraum nachweislich schon in einer anderen deutschen Gemeinde gezahlt wurde, rechnet Augsburg an; Mehrbeträge werden nicht erstattet. (§ 10)
Gewerbliche Hunde
Steuerpflichtig ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Augsburger Stadtgebiet. (§ 1)

Landesrecht

Was Bayern von Hundehaltern in Augsburg verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 19 Rassen
Sachkunde
keine Prüfung
Chip
nur Kampfhunde

In Augsburg zuständig für große und gefährliche Hunde: Ordnungsamt Augsburg – Abteilung I, Sachgebiet 1 (Kampfhunde), Grottenau 1, 86150 Augsburg · sicherheit-ordnung@augsburg.de Quelle: www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/buergerservice/dienste-a-z/aem… · abgerufen 21.10.2026

Häufige Fragen

Hundesteuer Augsburg: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Augsburg?

84 € im Jahr für den ersten Hund (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Augsburg). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 840 € im Jahr.
Quelle: www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltungswegweiser/Stadtk%C3%…

Bis wann muss ich meinen Hund in Augsburg anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats nach Aufnahme des Hundes, nach Zuzug oder nachdem ein eigener Welpe vier Monate alt geworden ist beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 13 Abs. 1). Das geht online unter formular-service.augsburg.de/intelliform/forms/stadt_augsburg/extern/200/extern/200/hundesteuer_an_abmeldung_befreiung/index oder mit dem Formular der Stadt. Die Anmeldung kostet keine Gebühr.
Quelle: www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltungswegweiser/Stadtk%C3%…

Zahle ich in Augsburg im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 7 Abs. 2, § 9 Abs. 2 Nr. 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 49 € für das erste Jahr.
Quelle: www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltungswegweiser/Stadtk%C3%…

Wann ist die Hundesteuer in Augsburg fällig?

Erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, danach jedes Jahr zum 1. Februar ohne neue Aufforderung (§ 12). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltungswegweiser/Stadtk%C3%…

Wie melde ich meinen Hund in Augsburg ab?

Melden Sie den Hund innerhalb eines Monats mit Rückgabe der Steuermarke beim Steueramt der Stadt ab (§ 13 Abs. 2 Satz 1). Anlass: Tod des Hundes, Abgabe des Hundes, Hund entlaufen, Wegzug aus Augsburg.
Quelle: www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltungswegweiser/Stadtk%C3%…

Gibt es in Augsburg eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Schwerbehinderung mit Merkzeichen RF, Hunde aus dem Tierheim (12 Monate), Rettungshunde oder Assistenzhunde (§ 12e BGG). Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltungswegweiser/Stadtk%C3%…

Brauche ich in Augsburg eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Augsburg gilt das Landesrecht von Bayern: Keine landesweite Versicherungspflicht für alle Hunde. Für erlaubnispflichtige Kampfhunde soll die Gemeinde die Erlaubnis regelmäßig vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (VollzBekLStVG Nr. 37.4.5.5).
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2011_I_14957-162

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/verwaltungswegweiser/Stadtk%C3%A4mmerei/HuSt_Satzung_2022.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Augsburg. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Augsburg.