Hundesteuer Braunschweig 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig, gültig ab 01.01.2021.

Hundesteuer in Braunschweig

pro Jahr · Stadt Braunschweig · ab 01.01.2021
1. Hund
120 €/Jahr
ab 2. Hund
204 €/Jahrjeder weitere Hund
Listenhund
804 €/Jahrgefährlicher Hund

§ 3 Abs. 1 Buchst. a Hundesteuersatzung (PDF) · vom 26.04.2005 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 29.09.2020 (Amtsblatt für die Stadt Braunschweig Nr. 15 vom 06.11.2020, S. 59)

Anmelden: innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder ZuzugErstes Jahr: anteilig, je Monat 10,00 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Braunschweig?

Hundesteuer pro Jahr 120 €

Rechenweg

  1. 120 € = 120 € im Jahr (§ 3 Abs. 1 Buchst. a)
  • Fällig: jährlich zum 01.07.; auf Antrag halbjährlich (01.04./01.10.), vierteljährlich (15.02./15.05./15.08./15.11.) oder monatlich zum 1.; im ersten Jahr der anteilige Betrag binnen eines Monats nach dem Bescheid (§ 11).

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig vom 26.04.2005 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 29.09.2020 (Amtsblatt für die Stadt Braunschweig Nr. 15 vom 06.11.2020, S. 59)

Schritt 1

Hund in Braunschweig anmelden

Frist
innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug (§ 12 Abs. 1)
Braunschweig verlangt die Anmeldung mit Angabe der Rasse – und ggf. der Eigenschaft als gefährlicher Hund (§ 12 Abs. 1).
Hundemarke
Nach der Anmeldung gibt die Stadt Braunschweig Hundesteuermarken aus. Außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundstücks muss der Hund eine gültige, deutlich sichtbare Marke tragen; bei der Abmeldung wird sie zurückgegeben.
Marke verloren
Bei Verlust ist eine Ersatzmarke zu beantragen; sie ist gebührenfrei. Formular Ersatzmarke
Große Hunde
Neben der Hundesteuer ist in Niedersachsen eine gesonderte Eintragung im Hunderegister nötig – die nimmt nicht die Stadt Braunschweig vor.

Schritt 2

Hund in Braunschweig abmelden

Frist
innerhalb von 14 Tagen (§ 12 Abs. 2)
Wie?
online über das Formular „Hundeabmeldung“ der Stadt Braunschweig (Serviceportal), Hundesteuermarke zurückgeben
Wann?

Abschaffung oder Abgabe des HundesHund ist abhandengekommenTod des HundesWegzug aus Braunschweig

Nachweise

Hundesteuermarke zurückgebenNachweis zum Abmeldegrund, z. B. Kaufvertrag, Euthanasiebescheinigung oder Rechnung des Tierarztes

Neuer Halter
Bei Abgabe des Hundes Name und Wohnung der neuen Halterin bzw. des neuen Halters angeben – auch bei bisher nicht erfassten Welpen.

Quelle: www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/2_02_Hundes… · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Braunschweig

Soziale Gründe (erster Hund)

Die Steuer für den ersten Hund kann auf Antrag auf die Hälfte ermäßigt werden, wenn die volle Zahlung im Einzelfall aus sozialen Gesichtspunkten unbillig wäre – in der Regel für zwölf Monate. Nicht für gefährliche Hunde, die nach dem 31.12.2004 angeschafft wurden.

Quelle (§ 6, § 8 Abs. 4): www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/2_02_Hundes… · abgerufen 21.10.2026

Wachhund, Binnenschiff, Schutzhund

Halbe Steuer auf Antrag für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen; für Hunde an Bord eingetragener Binnenschiffe (Hauptwohnsitz Braunschweig); für geprüfte Schutzhunde (Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt, gesteigertes Schutzbedürfnis nachzuweisen). Nicht für gefährliche Hunde.

Quelle (§ 5 Abs. 1, § 8 Abs. 3): www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/2_02_Hundes… · abgerufen 21.10.2026

Gefährlicher Hund aus dem Tierheim Braunschweig

Ein gefährlicher Hund aus dem Tierheim Braunschweig ist zunächst zwölf Monate steuerfrei (§ 4 Nr. 9); danach zahlt man statt des Satzes für gefährliche Hunde nur den normalen Satz für den ersten bzw. jeden weiteren Hund.

Quelle (§ 5 Abs. 2): www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/2_02_Hundes… · abgerufen 21.10.2026

Hund aus dem Tierheim Braunschweig (12 Monate)

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei für zwölf Monate ab dem Monat der Anschaffung: Hunde, die vorher mindestens drei Monate im Tierheim des Tierschutz Braunschweig gegr. 1882 e. V. untergebracht waren.

Quelle (§ 4 Nr. 9): www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/2_02_Hundes… · abgerufen 21.10.2026

Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind – insbesondere bei Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H. Nur für den ersten Hund; ein amtsärztliches Zeugnis kann verlangt werden.

Quelle (§ 4 Nr. 8): www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/2_02_Hundes… · abgerufen 21.10.2026

Pflegehunde des Tierheims Braunschweig

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die das Tierheim des Tierschutz Braunschweig gegr. 1882 e. V. im Rahmen von Pflegeverträgen vorübergehend außerhalb seiner Einrichtungen unterbringt, sowie Hunde in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen.

Quelle (§ 4 Nr. 6, 7): www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/2_02_Hundes… · abgerufen 21.10.2026

Dienst-, Forst-, Herden- und Institutshunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei außerdem: Diensthunde überwiegend öffentlich finanzierter staatlicher und kommunaler Stellen, Gebrauchshunde von Forstbeamten, Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl sowie Hunde wissenschaftlicher Institute, die ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden.

Quelle (§ 4 Nr. 1, 2, 3, 5): www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/2_02_Hundes… · abgerufen 21.10.2026

Befreiung und Ermäßigung gibt es nur auf Antrag und mit Nachweis; sie gelten ab Beginn des Monats, in dem der Antrag bei der Stadt Braunschweig eingeht. Fallen die Voraussetzungen weg, ist das binnen 14 Tagen anzuzeigen. (§ 8 Abs. 1, 2, § 12 Abs. 3)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Braunschweig

Gefährliche Hunde
Hunde, bei denen nach Veranlagung, Erziehung oder Charakter die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann – jedenfalls Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen mit ihnen. Steuer: 804 € je Hund, der nach dem 31.12.2020 angeschafft wurde; für früher angeschaffte gefährliche Hunde 600 € (erster) und 756 € (jeder weitere). (§ 3 Abs. 1 Buchst. c–e, Abs. 3)
Beginn
In Braunschweig zählt der Monat, in dem der Hund in den Haushalt kommt, voll mit (§ 9 Abs. 2) – bei Welpen frühestens der Monat, in dem sie drei Monate alt werden. (§ 9 Abs. 2)
Zuzug
Wer mit Hund nach Braunschweig zieht, ist ab Beginn des Zuzugsmonats steuerpflichtig; auf Antrag wird für diesen Monat bereits woanders gezahlte Hundesteuer angerechnet (§ 10). (§ 9 Abs. 2 Buchst. b, § 10)
Welpen
Eigene Welpen gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. Den Wurf muss die Halterin oder der Halter der Mutterhündin binnen zwei Monaten nach der Geburt bei der Stadt Braunschweig anzeigen (Zahl, Geschlecht, Ruf- oder Zuchtbuchname). (§ 12 Abs. 1 Satz 2, 3)
Pflegehunde
Wer einen Hund länger als zwei Monate in Pflege oder Verwahrung nimmt oder zum Anlernen hält, gilt in Braunschweig als Halter. Die Stadt kann von der Steuer absehen, wenn der Hund in dieser Zeit auf eine in Braunschweig wohnende Eigentümerin bzw. einen Eigentümer steuerlich erfasst ist. (§ 2 Abs. 2)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt, eingeht oder die Halterin bzw. der Halter wegzieht. Lässt sich der Zeitpunkt nicht nachweisen, zählt der Monat der Abmeldung. (§ 9 Abs. 3)
Fällig
jährlich zum 01.07.; auf Antrag halbjährlich (01.04./01.10.), vierteljährlich (15.02./15.05./15.08./15.11.) oder monatlich zum 1.; im ersten Jahr der anteilige Betrag binnen eines Monats nach dem Bescheid (§ 11)
Bescheid
Mit Beginn der Steuerpflicht schickt die Stadt Braunschweig einen Steuerbescheid; er gilt, bis ein neuer Bescheid ergeht oder die Steuerpflicht endet. (§ 9 Abs. 1 Satz 3)
Anrechnung
Wer einen bereits versteuerten Hund übernimmt oder einen abgeschafften, abhandengekommenen oder verstorbenen Hund ersetzt, kann die schon gezahlte Steuer für den Monat auf Antrag anrechnen lassen – ebenso bei Zuzug. (§ 10)
Lastschrift
Formular „Einzugsermächtigung / SEPA-Basis-Lastschriftmandat“ auf der Hundesteuer-Seite der Stadt Braunschweig

Landesrecht

Was Niedersachsen von Hundehaltern in Braunschweig verlangt

Haftpflicht
für alle Hunde
Rasseliste
keine
Sachkunde
für alle Halter
Chip
alle Hunde

Häufige Fragen

Hundesteuer Braunschweig: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Braunschweig?

120 € im Jahr für den ersten Hund (§ 3 Abs. 1 Buchst. a der Hundesteuersatzung der Stadt Braunschweig). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 804 € im Jahr.
Quelle: www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/2_02_Hundes…

Bis wann muss ich meinen Hund in Braunschweig anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 12 Abs. 1). Das geht online unter www.braunschweig.de/modulinhalte/formulare/15/Hundeanmeldung.php oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/2_02_Hundes…

Zahle ich in Braunschweig im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, der Monat der Anschaffung zählt voll mit (§ 9 Abs. 1, § 9 Abs. 2). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 8 Monate, also 80 € für das erste Jahr.
Quelle: www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/2_02_Hundes…

Wann ist die Hundesteuer in Braunschweig fällig?

Jährlich zum 01.07.; auf Antrag halbjährlich (01.04./01.10.), vierteljährlich (15.02./15.05./15.08./15.11.) oder monatlich zum 1.; im ersten Jahr der anteilige Betrag binnen eines Monats nach dem Bescheid (§ 11). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/2_02_Hundes…

Wie melde ich meinen Hund in Braunschweig ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von 14 Tagen beim Steueramt der Stadt ab (§ 12 Abs. 2). Anlass: Abschaffung oder Abgabe des Hundes, Hund ist abhandengekommen, Tod des Hundes, Wegzug aus Braunschweig. Dazu: Hundesteuermarke zurückgeben; Nachweis zum Abmeldegrund, z. B. Kaufvertrag, Euthanasiebescheinigung oder Rechnung des Tierarztes.
Quelle: www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/2_02_Hundes…

Gibt es in Braunschweig eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Hund aus dem Tierheim Braunschweig (12 Monate), Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen, Such-, Spür- und Rettungshunde, Pflegehunde des Tierheims Braunschweig, Dienst-, Forst-, Herden- und Institutshunde oder Kurzaufenthalt (bis zwei Monate). Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/2_02_Hundes…

Brauche ich in Braunschweig eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Braunschweig gilt das Landesrecht von Niedersachsen: Pflicht für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist. Ausgenommen sind nur Diensthunde von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und fremden Streitkräften (§ 5).
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/6dcb11e1-618a-36b4-b3ef…

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/stadtrecht/2_02_Hundesteuersatzung_2020.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Braunschweig. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Braunschweig.