Hundesteuer Chemnitz 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz, gültig ab 01.07.2026.

Hundesteuer in Chemnitz

pro Jahr · Stadt Chemnitz · ab 01.07.2026
bei einem Hund
100 €/Jahr
bei zwei Hunden, je Hund
135 €/Jahr
bei drei und mehr Hunden, je Hund
165 €/Jahr
Listenhund
750 €/Jahrgefährlicher Hund

§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Hundesteuersatzung (PDF) · Satzung vom 24.11.2004 (Stadtratsbeschluss B-368/2004, in Kraft seit 01.01.2005), zuletzt geändert durch die 4. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 01.07.2026 (Lesefassung der Stadt, Stand Juli 2026)

Anmelden: innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, mit Angabe von Rasse und AlterErstes Jahr: anteilig, je Monat 8,33 € (1. Hund)Zwinger/Zucht: eigene Regel, siehe unten

Rechner

Was zahle ich in Chemnitz?

Hundesteuer pro Jahr 100 €

Rechenweg

  1. 100 € = 100 € im Jahr (§ 2 Abs. 1 Nr. 1)
  • Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (für die zurückliegende Zeit), dann vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf schriftlichen Antrag ab dem Folgejahr als Jahreszahlung zum 1. Juli (§ 7 Abs. 2).

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz Satzung vom 24.11.2004 (Stadtratsbeschluss B-368/2004, in Kraft seit 01.01.2005), zuletzt geändert durch die 4. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 01.07.2026 (Lesefassung der Stadt, Stand Juli 2026)

Schritt 1

Hund in Chemnitz anmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, mit Angabe von Rasse und Alter (§ 8 Abs. 1)
Bei Zuzug nach Chemnitz läuft die Frist in den ersten zwei Wochen des Monats nach dem Umzug (§ 8 Abs. 1).
Hundemarke
Das Kämmereiamt schickt mit dem Steuerbescheid (oder der Befreiungsbescheinigung) für jeden Hund eine Hundesteuermarke; bei persönlicher Anmeldung gibt es sie sofort. Außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks muss der Hund sie sichtbar tragen.
Marke verloren
Bei Verlust gibt es eine Ersatzmarke; dafür werden Verwaltungskosten nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Chemnitz erhoben.

Wer in Chemnitz nicht oder zu spät anmeldet, handelt ordnungswidrig; die Satzung nennt eine Geldbuße bis zu 10.000 € (§ 9 Abs. 2).

Schritt 2

Hund in Chemnitz abmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Hundehaltung (§ 8 Abs. 3)
Wann?

Hund abgegeben (an eine andere Person)Hund entlaufenHund gestorben oder eingeschläfertWegzug aus Chemnitz

Nachweise

letzte gültige Hundesteuermarke zurückgeben (nicht bei entlaufenen Hunden)bei eingeschläfertem Hund die Bescheinigung beilegen

Neuer Halter
Bei Verkauf oder Verschenken Name und Anschrift des neuen Halters angeben.
Geld zurück?
Endet die Steuerpflicht mitten im Vierteljahr, wird zu viel gezahlte Steuer erstattet (Kontoverbindung im Abmeldeformular angeben).

Quelle: www-30.stadt-chemnitz.de/Internetformulare/205402_Hundesteuer_abmelden.pdf · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Chemnitz

Wachhunde für abgelegene Gebäude

Auf Antrag die Hälfte des Satzes nach § 2 Abs. 1 für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden nötig sind, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen. Der Hund muss mindestens 1 Jahr alt sein.

Quelle (§ 4 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3): www.chemnitz.de/fileadmin/chemnitz/media/rathaus/satzungen/22_100_202… · abgerufen 21.10.2026

Therapie-, Schul-, Rettungs- und Diensthunde

Auf Antrag die Hälfte des Satzes für Therapie-, Schul-, Rettungs- oder Diensthunde, die die vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt Chemnitz anerkannten Vereins oder Verbands bestanden haben (Prüfungszeugnis vorlegen, Verwendung glaubhaft machen). Seit der 4. Änderungssatzung (01.07.2026) neu gefasst.

Quelle (§ 4 Abs. 1 Nr. 2): www.chemnitz.de/fileadmin/chemnitz/media/rathaus/satzungen/22_100_202… · abgerufen 21.10.2026

Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen

Auf Antrag nur ein Viertel des Satzes nach § 2 Abs. 1 für Hunde, die ein landwirtschaftliches Anwesen bewachen, das mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt liegt. Der Hund muss mindestens 1 Jahr alt sein.

Quelle (§ 4 Abs. 2, 3): www.chemnitz.de/fileadmin/chemnitz/media/rathaus/satzungen/22_100_202… · abgerufen 21.10.2026

Hund aus dem Vertragstierheim der Stadt

steuerfrei

Auf Antrag 24 Monate steuerfrei: Hunde, die aus einem Tierheim aufgenommen werden, mit dem die Stadt Chemnitz einen Vertrag über die Verwahrung von Tieren hat. Ist der Tierheimhund älter als acht Jahre, nennt die Satzung keine zeitliche Grenze der Befreiung.

Quelle (§ 3 Nr. 1, 2): www.chemnitz.de/fileadmin/chemnitz/media/rathaus/satzungen/22_100_202… · abgerufen 21.10.2026

Blindenführhunde und Hunde hilfloser Personen

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Blindenführhunde sowie Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Chemnitz kann dafür ein amtsärztliches Zeugnis verlangen).

Quelle (§ 3 Nr. 3, 4): www.chemnitz.de/fileadmin/chemnitz/media/rathaus/satzungen/22_100_202… · abgerufen 21.10.2026

Befreiung und Ermäßigung nur auf Antrag, frühestens ab dem Ersten des Antragsmonats; das Kämmereiamt stellt eine Bescheinigung aus. Für gefährliche Hunde gibt es keine Vergünstigung. Fällt die Voraussetzung weg, ist das binnen zwei Wochen anzuzeigen. (§ 5 Abs. 2, 3, 5)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Chemnitz

Gefährliche Hunde
Vermutet gefährlich (eigene Liste der Satzung): American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander – nicht Welpen und Junghunde bis 6 Monate. Im Einzelfall gefährlich sind Hunde, deren Gefährlichkeit das Ordnungsamt festgestellt hat (z. B. weil sie Menschen oder Tiere ohne Provokation geschädigt haben). Wer per standardisierter Wesensanalyse beim Ordnungsamt die Vermutung widerlegt, zahlt auf Antrag ab dem Folgemonat die normalen Sätze. (§ 2 Abs. 5)
Zwinger, Zucht
Zwingersteuer 176 € je Zwinger: auf Antrag für Hundezüchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, wenn Zwinger, Zuchttiere und gezüchtete Hunde im Zuchtbuch einer Hundezüchtervereinigung stehen. Nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde. (§ 2 Abs. 1 Nr. 5, § 4 Abs. 4)
Beginn
In Chemnitz beginnt die Steuerpflicht am Ersten des Monats nach der Aufnahme des Hundes (§ 6 Abs. 1 der Hundesteuersatzung); der Aufnahmemonat selbst ist steuerfrei. (§ 6 Abs. 1)
Zuzug
Wer mit Hund nach Chemnitz zieht, ist ab dem Ersten des Monats nach dem Zuzug steuerpflichtig; bei Wegzug endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Wegzugsmonats. (§ 6 Abs. 3)
Welpen
Steuerpflichtig sind erst Hunde über drei Monate. Welpen der eigenen Hündin kosten ab dem Ersten des Monats nach dem Monat, in dem sie drei Monate alt geworden sind; kann das Alter nicht nachgewiesen werden, gilt der Hund als älter als drei Monate. (§ 1 Abs. 1, § 6 Abs. 1)
Pflegehunde
Pflege-, Verwahr-, Probe- und Anlernhunde sind in Chemnitz steuerpflichtig, wenn nicht nachgewiesen wird, dass der Hund schon in einer deutschen Gemeinde versteuert oder befreit ist – in jedem Fall, sobald die Haltung länger als zwei Monate dauert (dann ab dem Tag der Überschreitung). (§ 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1 Satz 3)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung endet. (§ 6 Abs. 2)
Zu spät abgemeldet
Wer die Zwei-Wochen-Frist für die Abmeldung versäumt, kann bis zum Ende des Monats besteuert werden, in dem die Abmeldung beim Kämmereiamt eingeht. (§ 8 Abs. 3 Satz 2)
Fällig
erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (für die zurückliegende Zeit), dann vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf schriftlichen Antrag ab dem Folgejahr als Jahreszahlung zum 1. Juli (§ 7 Abs. 2)
Bescheid
Das Kämmereiamt setzt die Steuer per Bescheid fest (für das Kalenderjahr bzw. den Rest des Jahres) und schickt mit dem Bescheid die Hundesteuermarke. Bis ein neuer Bescheid kommt, gilt der alte über das Jahresende hinaus weiter. (§ 7 Abs. 1, 2; § 8 Abs. 2)

Landesrecht

Was Sachsen von Hundehaltern in Chemnitz verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 3 Rassen
Sachkunde
nur gefährliche

Häufige Fragen

Hundesteuer Chemnitz: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Chemnitz?

100 € im Jahr für den ersten Hund (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 750 € im Jahr.
Quelle: www.chemnitz.de/fileadmin/chemnitz/media/rathaus/satzungen/22_100_202…

Bis wann muss ich meinen Hund in Chemnitz anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, mit Angabe von Rasse und Alter beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 8 Abs. 1). Das geht online unter amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6001567?ags=14511000 oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.chemnitz.de/fileadmin/chemnitz/media/rathaus/satzungen/22_100_202…

Zahle ich in Chemnitz im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 2 Abs. 2, § 6 Abs. 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 58,33 € für das erste Jahr.
Quelle: www.chemnitz.de/fileadmin/chemnitz/media/rathaus/satzungen/22_100_202…

Wann ist die Hundesteuer in Chemnitz fällig?

Erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (für die zurückliegende Zeit), dann vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf schriftlichen Antrag ab dem Folgejahr als Jahreszahlung zum 1. Juli (§ 7 Abs. 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.chemnitz.de/fileadmin/chemnitz/media/rathaus/satzungen/22_100_202…

Wie melde ich meinen Hund in Chemnitz ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Hundehaltung beim Steueramt der Stadt ab (§ 8 Abs. 3). Anlass: Hund abgegeben (an eine andere Person), Hund entlaufen, Hund gestorben oder eingeschläfert, Wegzug aus Chemnitz. Dazu: letzte gültige Hundesteuermarke zurückgeben (nicht bei entlaufenen Hunden); bei eingeschläfertem Hund die Bescheinigung beilegen.
Quelle: www.chemnitz.de/fileadmin/chemnitz/media/rathaus/satzungen/22_100_202…

Gibt es in Chemnitz eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Hund aus dem Vertragstierheim der Stadt, Blindenführhunde und Hunde hilfloser Personen oder Jagdhunde mit Gebrauchshundeprüfung. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.chemnitz.de/fileadmin/chemnitz/media/rathaus/satzungen/22_100_202…

Brauche ich in Chemnitz eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Chemnitz gilt das Landesrecht von Sachsen: Nur für gefährliche Hunde: Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis der Kreispolizeibehörde und muss dafür eine besondere Haftpflichtversicherung nachweisen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3).
Quelle: www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4280-GefHundG

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://www.chemnitz.de/fileadmin/chemnitz/media/rathaus/satzungen/22_100_202607.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Chemnitz. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Chemnitz.