Hundesteuer Dresden 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), gültig ab 01.01.2003.

Hundesteuer in Dresden

pro Jahr · Landeshauptstadt Dresden · ab 01.01.2003
1. Hund
108 €/Jahr
ab 2. Hund
144 €/Jahrjeder weitere Hund
Listenhund
108 €/Jahrkein eigener Satz

§ 6 Abs. 1 Buchst. a Hundesteuersatzung (PDF) · vom 7. November 2002 (Dresdner Amtsblatt Nr. 47/02 vom 22.11.2002), geändert im Dresdner Amtsblatt Nr. 48/05 vom 01.12.2005

Anmelden: innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, mit Angabe von Rasse und AlterErstes Jahr: anteilig, je Monat 9,00 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Dresden?

Hundesteuer pro Jahr 108 €

Rechenweg

  1. 108 € = 108 € im Jahr (§ 6 Abs. 1 Buchst. a)
  • Fällig: vierteljährlich je ein Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; beginnt die Steuerpflicht im Lauf des Jahres, ist der Teilbetrag frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 9 Abs. 2).

Quelle: Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 7. November 2002 (Dresdner Amtsblatt Nr. 47/02 vom 22.11.2002), geändert im Dresdner Amtsblatt Nr. 48/05 vom 01.12.2005

Schritt 1

Hund in Dresden anmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, mit Angabe von Rasse und Alter (§ 10 Abs. 1)
Vorsprache
nicht nötig: Formular per Post, Fax oder E-Mail; persönlich im Steuer- und Stadtkassenamt oder in jedem Dresdner Bürgerbüro (Personalausweis, Unterlagen zum Hund wie Kaufvertrag oder Impfausweis)
Hundemarke
Für jeden steuerpflichtigen Hund gibt die Stadt eine Hundesteuermarke aus; außerhalb von Wohnung und umfriedetem Grundstück muss der Hund sie sichtbar tragen.
Marke verloren
Ersatzmarke bei Verlust gegen 5,00 € Verwaltungsgebühr; defekte oder abgenutzte Marken werden kostenlos getauscht – nur im Steuer- und Stadtkassenamt (persönlich oder schriftlich).
Umzug
Umzug innerhalb Dresdens oder neuer Name: dem Steuer- und Stadtkassenamt mit alten Daten und Kassenzeichen melden – persönlich, schriftlich oder telefonisch, meist ohne Nachweis.

Wer in Dresden nicht oder zu spät anmeldet, handelt ordnungswidrig; die Satzung nennt eine Geldbuße bis zu 10.000 € (§ 12 Abs. 2).

Schritt 2

Hund in Dresden abmelden

Frist
innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Haltung (§ 10 Abs. 2 Satz 1)
Wie?
Formular „Hundesteuer-Abmeldung“ handschriftlich unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail an das Steuer- und Stadtkassenamt, oder persönlich; Hundemarke zurückgeben
Nachweise

bei Tod: tierärztliche Bescheinigungbei Abgabe: Kauf-/Abgabevertrag oder zumindest Name des neuen Haltersbei Wegzug: neue AnschriftHundesteuermarke zurückgeben

Neuer Halter
Bei Verkauf oder Schenkung des Hundes sind in der Abmeldung Name und Anschrift des neuen Halters anzugeben.
Geld zurück?
Nach der Abmeldung kommt ein Abmeldebescheid mit noch offenen oder überzahlten Beträgen; überzahlte Steuer wird erstattet.

Quelle: www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/hundesteuer_d115.php · abgerufen 20.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Dresden

Hunde für schwerbehinderte Menschen

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei (§ 7 Nr. 2): Hunde, die dafür ausgebildet sind, ausschließlich dem Schutz und der Therapie schwerbehinderter Menschen zu dienen.

Quelle (§ 7 Nr. 2): www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_hundesteuer.pdf · abgerufen 20.10.2026

Forst- und Jagdschutz

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei (§ 7 Nr. 3): Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern, soweit sie für den Forst- oder Jagdschutz nötig sind.

Quelle (§ 7 Nr. 3): www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_hundesteuer.pdf · abgerufen 20.10.2026

Nur auf Antrag, frühestens ab dem Monat der Antragstellung und längstens bis Jahresende – danach neu beantragen (nicht nötig bei Blindenführhunden und Hunden nach § 7 Nr. 2). Fallen die Voraussetzungen weg, binnen zwei Wochen melden. (§ 8 Abs. 2, § 10 Abs. 3)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Dresden

Beginn
In Dresden beginnt die Steuerpflicht am 1. Tag des Kalendermonats, der auf den Beginn der Haltung folgt (§ 5 Abs. 2 der Satzung) – der Monat der Anschaffung selbst ist steuerfrei. (§ 5 Abs. 2)
Welpen
Ein Hund wird ab dem Monat nach Vollendung des dritten Lebensmonats steuerpflichtig. Ist das Alter nicht nachweisbar, gilt er als älter als drei Monate. (§ 2 Abs. 1, § 5 Abs. 2)
Pflegehunde
Lässt sich der Halter nicht ermitteln, gilt als Halter, wer den Hund mindestens drei Monate gepflegt, untergebracht oder auf Probe bzw. zum Anlernen gehalten hat. (§ 3 Abs. 2 Satz 2)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Haltung in Dresden endet. (§ 5 Abs. 3)
Zu spät abgemeldet
Wer die Zwei-Wochen-Frist zur Abmeldung versäumt, kann bis zum Ende des Monats besteuert werden, in dem die Abmeldung beim Steuer- und Stadtkassenamt eingeht. (§ 10 Abs. 2 Satz 2)
Fällig
vierteljährlich je ein Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; beginnt die Steuerpflicht im Lauf des Jahres, ist der Teilbetrag frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 9 Abs. 2)
Bescheid
Nach der Anmeldung kommt ein Steuerbescheid des Steuer- und Stadtkassenamts; die Bearbeitung dauert in der Regel etwa 14 Tage.
Gewerbliche Hunde
Steuerfrei ist das Halten zu beruflichen Zwecken – wenn die Kosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind. (§ 2 Abs. 1, 2)
Lastschrift
SEPA-Lastschriftmandat der Landeshauptstadt Dresden als PDF oder Online-Formular; außerdem Überweisung, EC-Karte oder bar

Landesrecht

Was Sachsen von Hundehaltern in Dresden verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 3 Rassen
Sachkunde
nur gefährliche

Häufige Fragen

Hundesteuer Dresden: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Dresden?

108 € im Jahr für den ersten Hund (§ 6 Abs. 1 Buchst. a der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)). Auch für gefährliche Hunde (Listenhunde) sieht die Satzung keinen eigenen Satz vor.
Quelle: www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_hundesteuer.pdf

Bis wann muss ich meinen Hund in Dresden anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, mit Angabe von Rasse und Alter beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 10 Abs. 1).
Quelle: www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_hundesteuer.pdf

Zahle ich in Dresden im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 6 Abs. 2, § 5 Abs. 2). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 63 € für das erste Jahr.
Quelle: www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_hundesteuer.pdf

Wann ist die Hundesteuer in Dresden fällig?

Vierteljährlich je ein Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; beginnt die Steuerpflicht im Lauf des Jahres, ist der Teilbetrag frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 9 Abs. 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_hundesteuer.pdf

Wie melde ich meinen Hund in Dresden ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Haltung beim Steueramt der Stadt ab (§ 10 Abs. 2 Satz 1). Dazu: bei Tod: tierärztliche Bescheinigung; bei Abgabe: Kauf-/Abgabevertrag oder zumindest Name des neuen Halters; bei Wegzug: neue Anschrift; Hundesteuermarke zurückgeben.
Quelle: www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_hundesteuer.pdf

Gibt es in Dresden eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Blindenführhunde, Hunde für schwerbehinderte Menschen, Forst- und Jagdschutz oder Tierasyle. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_hundesteuer.pdf

Brauche ich in Dresden eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Dresden gilt das Landesrecht von Sachsen: Nur für gefährliche Hunde: Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis der Kreispolizeibehörde und muss dafür eine besondere Haftpflichtversicherung nachweisen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3).
Quelle: www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4280-GefHundG

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/satzung_hundesteuer.pdf

Kein offizielles Angebot des Landes Dresden. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Dresden.