Hundesteuer Erfurt 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt (HStSEF), gültig ab 01.07.2026.

Hundesteuer in Erfurt

pro Jahr · Landeshauptstadt Erfurt · ab 01.07.2026
1. Hund
120 €/Jahr
ab 2. Hund
144 €/Jahrjeder weitere Hund
Listenhund
120 €/Jahrkein eigener Satz

§ 4 Hundesteuersatzung (PDF) · vom 26. März 2026 (Stadtratsbeschluss 18.03.2026, Drucksache 2922/25, Amtsblatt vom 29.04.2026); löst die Satzung vom 21.06.2010 ab

Anmelden: innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung, schriftlichErstes Jahr: anteilig, je Monat 10,00 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Erfurt?

Hundesteuer pro Jahr 120 €

Rechenweg

  1. 120 € = 120 € im Jahr (§ 4)
  • Erfurt hat eine neue Hundesteuersatzung, die seit 01.07.2026 gilt; für Januar bis Juni 2026 galt noch die Satzung vom 21.06.2010. Der Rechner rechnet mit den neuen Sätzen – der Steuerbescheid für 2026 kann deshalb davon abweichen (§ 11).
  • Fällig: Vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; beginnt die Steuerpflicht im laufenden Jahr, einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Auf schriftlichen Antrag als Jahressteuer zum 1. Juli (§ 5 Abs. 2, 3).

Quelle: Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt (HStSEF) vom 26. März 2026 (Stadtratsbeschluss 18.03.2026, Drucksache 2922/25, Amtsblatt vom 29.04.2026); löst die Satzung vom 21.06.2010 ab

Schritt 1

Hund in Erfurt anmelden

Frist
innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung, schriftlich (§ 6 Abs. 1)
Hundemarke
Seit 01.07.2026 gibt Erfurt keine Hundesteuermarken mehr aus; der Hund muss keine Marke mehr tragen. Stattdessen ist der Abteilung Steuern die Chipnummer mitzuteilen. Alte Marken (seit 2019) müssen nicht zurückgegeben werden.

Schritt 2

Hund in Erfurt abmelden

Frist
innerhalb von 14 Tagen, schriftlich (§ 6 Abs. 2)
Wie?
schriftlich mit dem Erfurter Vordruck „Abmeldung eines Hundes“ an die Stadtkämmerei, Abteilung Steuern
Wann?

Hund eingeschläfert oder verstorbenWegzugHund entlaufenHund verkauft oder abgegeben

Nachweise

bei Tod oder Einschläferung: Nachweis einreichen (Erfurter Vordruck 20-04.01)alte Erfurter Hundesteuermarke muss nicht zurück

Neuer Halter
Erfurt verlangt bei der Abmeldung Name, Vorname und Adresse des neuen Hundehalters (§ 6 Abs. 3 Nr. 7 HStSEF).
Geld zurück?
Für eine Überzahlung gibt man im Erfurter Abmeldevordruck die Bankverbindung (IBAN) an.
Zusätzlich
Die Hundehaltung ist in Erfurt zusätzlich beim Bürgeramt, Sachgebiet Gefahrenabwehr, ordnungsrechtlich anzuzeigen.

Quelle: www.erfurt.de/ef/de/rathaus/bservice/leistungen/leistung-1969.htmc · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Erfurt

Erfurter Sozialausweis

Auf schriftlichen Antrag halbe Steuer für den Ersthund, wenn der Halter einen Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt besitzt oder einkommensmäßig gleichsteht. Gewährt für längstens ein Jahr ab dem Monat nach dem Antrag; weitere Hunde zahlen den vollen Satz für jeden weiteren Hund.

Quelle (§ 8 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3): www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2117neu.pdf · abgerufen 21.10.2026

Ersthund aus dem Tierheim Erfurt

Auf schriftlichen Antrag halbe Steuer für einen Ersthund, der nachweislich aus dem Tierheim Erfurt stammt oder von ihm vermittelt wurde – drei Jahre lang ab dem Monat nach der Übernahme.

Quelle (§ 8 Abs. 1 Nr. 2): www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2117neu.pdf · abgerufen 21.10.2026

Hundeführerschein (freiwillig)

Neu seit 01.07.2026: halbe Steuer für drei Jahre ab dem Folgemonat für Hunde ab 12 Monaten, die mit dem Halter oder einem volljährigen Haushaltsmitglied freiwillig einen Hundeführerschein (Theorie und Praxis, ohne schmerzhafte Hilfsmittel) bei einem anerkannten Prüfer bestanden haben. Gilt nur für diesen Hund; Prüfungsbestätigung vorlegen. Kein Anspruch, wenn der Hundeführerschein gesetzlich vorgeschrieben war oder sicherheitsrechtliche Anordnungen bestehen.

Quelle (§ 8 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2, Anlage 1): www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2117neu.pdf · abgerufen 21.10.2026

Assistenzhunde (Merkzeichen Bl, Gl, H, TBl)

steuerfrei

Auf schriftlichen Antrag steuerfrei: ein Ersthund, der ausschließlich Schutz und Hilfe einer schwerbehinderten Person mit Merkzeichen Bl, Gl, H oder TBl dient und dafür besonders ausgebildet ist – insbesondere Assistenzhunde mit Prüfung nach der Assistenzhundeverordnung. Nachweis: Schwerbehindertenausweis und/oder Prüfungsbestätigung.

Quelle (§ 7 Abs. 1 Nr. 2): www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2117neu.pdf · abgerufen 21.10.2026

Therapiebegleithunde

steuerfrei

Auf schriftlichen Antrag steuerfrei: Therapiehunde, die für eine medizinische oder therapeutische Behandlung eingesetzt werden und ein Ausbildungszertifikat als Therapiebegleithund haben.

Quelle (§ 7 Abs. 1 Nr. 3): www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2117neu.pdf · abgerufen 21.10.2026

Rettungshunde und Hunde für öffentliche Aufgaben

steuerfrei

Auf schriftlichen Antrag steuerfrei: Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen, und/oder Hunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehalten werden.

Quelle (§ 7 Abs. 1 Nr. 1): www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2117neu.pdf · abgerufen 21.10.2026

Jagd- und Forsthunde mit Brauchbarkeitsprüfung

steuerfrei

Auf schriftlichen Antrag steuerfrei: Hunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd bzw. zum Jagd- und Forstschutz gehalten werden und die jagdrechtliche Brauchbarkeitsprüfung bestanden haben.

Quelle (§ 7 Abs. 1 Nr. 4): www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2117neu.pdf · abgerufen 21.10.2026

Tierheim und Pflegestellen des Tierheims Erfurt

steuerfrei

Auf schriftlichen Antrag steuerfrei: Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in einem Tierheim (mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG) oder bei einer vertraglich an das Tierheim Erfurt gebundenen privaten Pflegestelle untergebracht sind.

Quelle (§ 7 Abs. 1 Nr. 5): www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2117neu.pdf · abgerufen 21.10.2026

Herdenhunde, Zucht- und Bewachungsgewerbe

steuerfrei

Auf schriftlichen Antrag steuerfrei außerdem: Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, Hunde in einem Gewerbe der Hundezucht und Diensthunde zugelassener Bewachungsunternehmen (§ 7 Abs. 1 Nr. 6–8 HStSEF).

Quelle (§ 7 Abs. 1 Nr. 6–8): www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2117neu.pdf · abgerufen 21.10.2026

In Erfurt gibt es eine Befreiung nur auf schriftlichen Antrag mit Nachweisen, ab dem Monat nach dem Antrag und für längstens drei Jahre; Änderungen sind binnen 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. (§ 7 Abs. 2, § 6 Abs. 2)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Erfurt

Beginn
In Erfurt entsteht die Steuerpflicht erst am Ersten des Monats nach Beginn der Haltung – der Anschaffungsmonat selbst ist steuerfrei. (§ 3 Abs. 1)
Welpen
Steuerpflichtig wird ein Hund in Erfurt, wenn er älter als drei Monate ist; lässt sich das Alter nicht nachweisen, nimmt die Stadt an, dass er älter ist. (§ 1 Abs. 1, 3)
Pflegehunde
Wer einen Hund länger als zwei Monate pflegt, unterbringt, auf Probe oder zum Anlernen hält, gilt in Erfurt als Halter und zahlt Hundesteuer. (§ 2 Abs. 1 Satz 3)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung in Erfurt endet. (§ 3 Abs. 2 Satz 1)
Zu spät abgemeldet
Ohne Nachweis über den Verbleib des Hundes endet die Steuerpflicht erst am Ende des Monats, in dem er abgemeldet wird. (§ 3 Abs. 2 Satz 2)
Fällig
Vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; beginnt die Steuerpflicht im laufenden Jahr, einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Auf schriftlichen Antrag als Jahressteuer zum 1. Juli. (§ 5 Abs. 2, 3)
Bescheid
Der Erfurter Hundesteuerbescheid gilt auch für die Folgejahre, solange sich Besteuerungsgrundlagen und Steuersatz nicht ändern. (§ 5 Abs. 4)
Gewerbliche Hunde
Hunde in einem Gewerbe der Hundezucht und für den Dienst erforderliche Hunde zugelassener Bewachungsunternehmen sind in Erfurt auf schriftlichen Antrag steuerfrei. (§ 7 Abs. 1 Nr. 7, 8)
Lastschrift
Teilnahme am Lastschriftverfahren: im Erfurter Anmeldevordruck ankreuzen und SEPA-Lastschriftmandat (Formular oder online) beifügen.

Landesrecht

Was Thüringen von Hundehaltern in Erfurt verlangt

Haftpflicht
für alle Hunde
Rasseliste
keine
Sachkunde
nur gefährliche
Chip
alle Hunde

In Erfurt zuständig für große und gefährliche Hunde: Bürgeramt Erfurt, Sachgebiet Gefahrenabwehr (Anzeige zur Hundehaltung, gefährliche Hunde), Bürgermeister-Wagner-Straße 1, 99084 Erfurt · buergeramt@erfurt.de Quelle: www.erfurt.de/ef/de/rathaus/sv/aemter/stelle-119.htmc · abgerufen 21.10.2026

Häufige Fragen

Hundesteuer Erfurt: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Erfurt?

120 € im Jahr für den ersten Hund (§ 4 der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Erfurt (HStSEF)). Auch für gefährliche Hunde (Listenhunde) sieht die Satzung keinen eigenen Satz vor.
Quelle: www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2117neu.pdf

Bis wann muss ich meinen Hund in Erfurt anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung, schriftlich beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 6 Abs. 1).
Quelle: www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2117neu.pdf

Zahle ich in Erfurt im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 3, § 5 Abs. 1, § 3 Abs. 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 70 € für das erste Jahr.
Quelle: www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2117neu.pdf

Wann ist die Hundesteuer in Erfurt fällig?

Vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; beginnt die Steuerpflicht im laufenden Jahr, einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids. Auf schriftlichen Antrag als Jahressteuer zum 1. Juli (§ 5 Abs. 2, 3). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2117neu.pdf

Wie melde ich meinen Hund in Erfurt ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim Steueramt der Stadt ab (§ 6 Abs. 2). Anlass: Hund eingeschläfert oder verstorben, Wegzug, Hund entlaufen, Hund verkauft oder abgegeben. Dazu: bei Tod oder Einschläferung: Nachweis einreichen (Erfurter Vordruck 20-04.01); alte Erfurter Hundesteuermarke muss nicht zurück.
Quelle: www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2117neu.pdf

Gibt es in Erfurt eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Assistenzhunde (Merkzeichen Bl, Gl, H, TBl), Therapiebegleithunde, Rettungshunde und Hunde für öffentliche Aufgaben, Jagd- und Forsthunde mit Brauchbarkeitsprüfung, Tierheim und Pflegestellen des Tierheims Erfurt oder Herdenhunde, Zucht- und Bewachungsgewerbe. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2117neu.pdf

Brauche ich in Erfurt eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Erfurt gilt das Landesrecht von Thüringen: Pflicht für jeden Hund. Der Abschluss ist der Gemeinde durch eine Bescheinigung des Versicherers nachzuweisen (§ 2 Abs. 5).
Quelle: landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH00003900/format/xsl/part/X

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/stadtrecht/2/2117neu.pdf

Kein offizielles Angebot des Landes Erfurt. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Erfurt.