Hundesteuer Freiburg im Breisgau 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Freiburg i. Br. (Hundesteuersatzung), gültig ab 01.01.2024.

Hundesteuer in Freiburg im Breisgau

pro Jahr · Stadt Freiburg im Breisgau · ab 01.01.2024
1. Hund
120 €/Jahr
ab 2. Hund
240 €/Jahrjeder weitere Hund
Listenhund
120 €/Jahrkein eigener Satz

§ 5 Abs. 1 Buchst. a Hundesteuersatzung (PDF) · vom 2. März 2021 in der Fassung der Änderungssatzung vom 9. Mai 2023 (Amtsblatt vom 10.06.2023)

Anmelden: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich bei der StadtkämmereiErstes Jahr: anteilig, je Monat 10,00 € (1. Hund)Zwinger/Zucht: eigene Regel, siehe unten

Rechner

Was zahle ich in Freiburg im Breisgau?

Hundesteuer pro Jahr 120 €

Rechenweg

  1. 120 € = 120 € im Jahr (§ 5 Abs. 1 Buchst. a)
  • Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, Zahlung an die Stadtkasse (§ 10 Abs. 1).

Quelle: Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Freiburg i. Br. (Hundesteuersatzung) vom 2. März 2021 in der Fassung der Änderungssatzung vom 9. Mai 2023 (Amtsblatt vom 10.06.2023)

Schritt 1

Hund in Freiburg im Breisgau anmelden

Frist
innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich bei der Stadtkämmerei (§ 11 Abs. 1)
Vorsprache
nicht nötig: persönlich, schriftlich oder online beim Hundesteuer-Team der Stadtkämmerei Freiburg
Hundemarke
Für jeden angezeigten Hund gibt die Stadt eine Hundesteuermarke aus (bleibt Eigentum der Stadt, gilt für die Dauer der Haltung). Außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundstücks muss der Hund sie sichtbar tragen; weitergeben darf man sie nicht.
Marke verloren
Verlust unverzüglich melden und Ersatzmarke anfordern (persönlich, schriftlich oder online); Gebühr laut Leistungsseite 8,00 €, online per PayPal oder Kreditkarte zu zahlen. Taucht die alte Marke wieder auf, geht die Ersatzmarke zurück an die Stadtkämmerei. Formular Ersatzmarke
Umzug
Wer mit Hund nach Freiburg zieht, meldet ihn innerhalb eines Monats nach dem Zuzug an.

Schritt 2

Hund in Freiburg im Breisgau abmelden

Frist
innerhalb eines Monats, schriftlich; vorhandene Hundesteuermarke mit der Abmeldung zurückgeben (§ 11 Abs. 2)
Wie?
persönlich oder schriftlich (auch formlos), außerdem per Online-Antrag
Wann?

Hund gestorben oder eingeschläfertWegzug aus FreiburgAbgabe an eine andere Person

Nachweise

Hundesteuermarke an die Stadtkämmerei Freiburg zurückgebenTod: tierärztliche Bescheinigung oder vergleichbarer NachweisAbgabe ans Tierheim: Übernahmevertrag oder vergleichbarer Nachweis

Neuer Halter
Das Freiburger Abmeldeformular fragt bei Abgabe Datum sowie Name, Straße und Wohnort der übernehmenden Person ab.
Geld zurück?
Bereits gezahlte Steuer wird ggf. zeitanteilig erstattet – auf das im Abmeldeformular angegebene Konto (IBAN).

Quelle: www.freiburg.de/pb/-/205332/hundesteuer---hund-abmelden/vbid6006591 · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Freiburg im Breisgau

Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung

Wer Leistungen nach SGB II oder SGB XII bezieht, zahlt in Freiburg auf Antrag ein Drittel weniger – nur für den ersten Hund. Antrag innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme des Hundes (bzw. nach Eintritt des Ermäßigungsgrunds) bei der Stadtkämmerei; dann gilt die Ermäßigung ab dem Ersten des Monats, in dem der Grund eingetreten ist, bei verspätetem Antrag erst ab dem Folgemonat der Antragstellung. Weitere voll versteuerte Hunde gelten als zweite oder weitere Hunde (§ 8 Abs. 2).

Quelle (§ 8): www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/documents_E896032368/freiburg/da… · abgerufen 21.10.2026

Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen; hilfsbedürftig im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ist, wer einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H besitzt.

Quelle (§ 7 Abs. 1 Nr. 1): www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/documents_E896032368/freiburg/da… · abgerufen 21.10.2026

Assistenz- und Begleithunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Assistenz- und Begleithunde (etwa Signal- oder Gehörlosenhunde, medizinische Signalhunde, Servicehunde) mit Nachweis einer qualifizierten Ausbildung und fachärztlicher Bestätigung, dass der Hund als Hilfsmittel erforderlich ist.

Quelle (§ 7 Abs. 1 Nr. 2): www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/documents_E896032368/freiburg/da… · abgerufen 21.10.2026

Rettungshunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde mit bestandener Rettungshunde- oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung bereitstehen. Den Nachweis der Wiederholungsprüfung verlangt § 7 Abs. 1 Nr. 4 jeweils bis 31.12. des Jahres.

Quelle (§ 7 Abs. 1 Nr. 4): www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/documents_E896032368/freiburg/da… · abgerufen 21.10.2026

Hunde aus einem Freiburger Tierheim

steuerfrei

Für Hunde, die nach dem 01.01.2021 aus einem Tierheim in Freiburg oder direkt von einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Freiburg übernommen wurden: auf Antrag nach einem Jahr Haltung unbefristet steuerfrei.

Quelle (§ 7 Abs. 1 Nr. 5): www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/documents_E896032368/freiburg/da… · abgerufen 21.10.2026

Hüte- und Herdenschutzhunde in der Landwirtschaft

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die in landwirtschaftlichen Betrieben überwiegend als Hüte- oder Herdenschutzhunde arbeiten (§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hundesteuersatzung Freiburg).

Quelle (§ 7 Abs. 1 Nr. 6): www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/documents_E896032368/freiburg/da… · abgerufen 21.10.2026

Befreiung und Ermäßigung nur auf Antrag (persönlich, schriftlich oder online; Ankreuzfelder auch im Anmeldeformular). Maßgebend sind die Verhältnisse zu Jahresbeginn bzw. bei Beginn der Steuerpflicht. Für die Ermäßigung gilt eine Frist von vier Wochen. (§ 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1, § 9)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Freiburg im Breisgau

Zwinger, Zucht
Zwingersteuer auf Antrag für Züchter, deren Zucht nicht ausschließlich gewerblich ist (mindestens zwei rassereine Hunde derselben Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin; Zwinger, Zuchttiere und Welpen im Zuchtbuch einer Züchtervereinigung): pauschal 360 € je Zwinger, unabhängig von der Zahl der Hunde. Nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde; Zuchtbücher bis 31.12. bei der Stadtkämmerei vorlegen. (§ 6)
Beginn
Nach § 3 Abs. 1 der Freiburger Satzung zahlen Sie ab dem Monat nach der Aufnahme des Hundes; kommt er genau am 1. eines Monats, zählt dieser Monat bereits. (§ 3 Abs. 1)
Welpen
Steuerpflicht frühestens nach Ablauf des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird. (§ 3 Abs. 1 Satz 1)
Pflegehunde
Ist der Halter nicht zu ermitteln, gilt als Halter, wer den Hund mindestens drei Monate gepflegt, untergebracht oder auf Probe bzw. zum Anlernen aufgenommen hat. Alle Hunde eines Haushalts gelten als gemeinsam gehalten. (§ 2 Abs. 2, 3)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung beendet wird. (§ 3 Abs. 2)
Fällig
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, Zahlung an die Stadtkasse (§ 10 Abs. 1)
Bescheid
Festsetzung per Steuerbescheid; beginnt oder endet die Steuerpflicht im Lauf des Jahres, wird nur der Teilbetrag für diese Monate festgesetzt. (§ 10)
Gewerbliche Hunde
Steuerfrei ist das Halten von Hunden nur, soweit es untrennbar mit der beruflichen Tätigkeit verbunden ist; besteuert wird das Halten durch natürliche Personen im Freiburger Stadtgebiet. (§ 1 Abs. 2)

Landesrecht

Was Baden-Württemberg von Hundehaltern in Freiburg im Breisgau verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 12 Rassen
Sachkunde
nur Kampfhunde
Chip
nur Kampfhunde

Häufige Fragen

Hundesteuer Freiburg im Breisgau: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau?

120 € im Jahr für den ersten Hund (§ 5 Abs. 1 Buchst. a der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Freiburg i. Br. (Hundesteuersatzung)). Auch für gefährliche Hunde (Listenhunde) sieht die Satzung keinen eigenen Satz vor.
Quelle: www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/documents_E896032368/freiburg/da…

Bis wann muss ich meinen Hund in Freiburg im Breisgau anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich bei der Stadtkämmerei beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 11 Abs. 1). Das geht online unter www.service-bw.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m40169.hund_anmelden_freiburg&regionIds=1977&regionName=Freiburg%20im%20Breisgau&ags=08311000&leistungId=130&processIntegrationName=freiburg oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/documents_E896032368/freiburg/da…

Zahle ich in Freiburg im Breisgau im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 5 Abs. 2, § 10 Abs. 2, § 3 Abs. 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 70 € für das erste Jahr.
Quelle: www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/documents_E896032368/freiburg/da…

Wann ist die Hundesteuer in Freiburg im Breisgau fällig?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, Zahlung an die Stadtkasse (§ 10 Abs. 1). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/documents_E896032368/freiburg/da…

Wie melde ich meinen Hund in Freiburg im Breisgau ab?

Melden Sie den Hund innerhalb eines Monats schriftlich; vorhandene Hundesteuermarke mit der Abmeldung zurückgeben beim Steueramt der Stadt ab (§ 11 Abs. 2). Anlass: Hund gestorben oder eingeschläfert, Wegzug aus Freiburg, Abgabe an eine andere Person. Dazu: Hundesteuermarke an die Stadtkämmerei Freiburg zurückgeben; Tod: tierärztliche Bescheinigung oder vergleichbarer Nachweis; Abgabe ans Tierheim: Übernahmevertrag oder vergleichbarer Nachweis.
Quelle: www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/documents_E896032368/freiburg/da…

Gibt es in Freiburg im Breisgau eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H, Assistenz- und Begleithunde, Therapie- und Besuchshunde, Rettungshunde, Hunde aus einem Freiburger Tierheim oder Hüte- und Herdenschutzhunde in der Landwirtschaft. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/documents_E896032368/freiburg/da…

Brauche ich in Freiburg im Breisgau eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Freiburg im Breisgau gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg: Keine landesweite Versicherungspflicht für alle Hunde. Wer einen Kampfhund halten will, braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde – sie wird in der Regel nur mit Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung erteilt (§ 3 Abs. 1, Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Quelle: im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/…

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://www.freiburg.de/pb/site/Freiburg/get/documents_E896032368/freiburg/daten/ortsrecht/23%20Kommunalabgaben/OrtsR_23_01_03.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Freiburg im Breisgau. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Freiburg im Breisgau.