Hundesteuer Halle (Saale) 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Satzung der Stadt Halle (Saale) über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung), SR 2.02-2, gültig ab 01.01.2026.

Hundesteuer in Halle (Saale)

pro Jahr · Stadt Halle (Saale) · ab 01.01.2026
1. Hund
120 €/Jahr
ab 2. Hund
180 €/Jahrjeder weitere Hund
Listenhund
720 €/Jahrgefährlicher Hund

§ 3 Abs. 1 Buchst. a Hundesteuersatzung (PDF) · Neufassung vom 26. November 2025 (Stadtratsbeschluss 26.11.2025, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 27 vom 12. Dezember 2025)

Anmelden: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder ZuzugErstes Jahr: anteilig, je Monat 10,00 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Halle (Saale)?

Hundesteuer pro Jahr 120 €

Rechenweg

  1. 120 € = 120 € im Jahr (§ 3 Abs. 1 Buchst. a)
  • Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; beginnt die Steuerpflicht im laufenden Jahr, ist der Rest des Jahres einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 7 Abs. 2).

Quelle: Satzung der Stadt Halle (Saale) über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung), SR 2.02-2 Neufassung vom 26. November 2025 (Stadtratsbeschluss 26.11.2025, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 27 vom 12. Dezember 2025)

Schritt 1

Hund in Halle (Saale) anmelden

Frist
binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug (§ 8 Abs. 1)
Die Hundesteuersatzung gibt 14 Tage Zeit (§ 8 Abs. 1). Die Dienstleistungsseite der Stadt Halle (Saale) verlangt die Anmeldung „unverzüglich“ – das betrifft auch die Meldung nach dem Hundegesetz Sachsen-Anhalt; am besten also gleich nach der Anschaffung anmelden.
Gebühr
keine
Große Hunde
Zusätzlich verlangt das Hundegesetz Sachsen-Anhalt: Chip (Transponder) spätestens sechs Monate nach der Geburt, Haftpflichtversicherung spätestens drei Monate nach der Geburt (mind. 1 Mio. € Personen- und Sachschäden, 50.000 € sonstige Vermögensschäden) und Eintrag im landesweiten Hunderegister. Die Stadt Halle (Saale) leitet die Anmeldung vom Team Hundesteuern an das Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten weiter.

Wer in Halle (Saale) nicht oder zu spät anmeldet, handelt ordnungswidrig; die Satzung nennt eine Geldbuße bis zu 10.000 € (§ 11).

Schritt 2

Hund in Halle (Saale) abmelden

Frist
innerhalb 14 Tagen nach Ende der Hundehaltung (§ 8 Abs. 2 Satz 1)
Wie?
schriftlich mit dem Formular „Abmeldung eines Hundes“ beim Team Hundesteuer, Schmeerstraße 1 (per Post, Fax oder E-Mail an hundesteuer@halle.de)
Wann?

Aufgabe der HundehaltungAbgabe des HundesTod des HundesVerlust des Hundes

Nachweise

letzter Tag der Hundehaltungbei eingeschläfertem Hund möglichst tierärztliche Bescheinigungbei Abgabe Name und Anschrift des neuen Haltersbei Wegzug die neue Anschrift

Neuer Halter
Wird der Hund in Halle (Saale) veräußert, gehören Name und Adresse des Erwerbers in die Abmeldung (§ 8 Abs. 2 Satz 2).
Geld zurück?
Steht nach der Abmeldung eine anteilige Erstattung (monatliche Berechnung) an, überweist die Stadt Halle (Saale) sie automatisch.

Quelle: halle.de/serviceportal/dienstleistungen/leistung/hundehaltung-abmelde… · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Halle (Saale)

Wachhund für ein Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil

50 % Ermäßigung

Auf Antrag die Hälfte für einen über ein Jahr alten Hund, der ein Anwesen bewacht, das mehr als 400 m Fußweg vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt liegt (§ 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung Halle).

Quelle (§ 5 Abs. 1): halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Sat… · abgerufen 21.10.2026

Hund aus dem Tierheim der Stadt Halle (Saale)

Wer einen oder mehrere Hunde aus dem Tierheim der Stadt Halle (Saale) übernimmt, kann auf Antrag dauerhaft eine Ermäßigung von bis zu 50 % des jeweiligen Steuersatzes bekommen (§ 5 Abs. 2).

Quelle (§ 5 Abs. 2): halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Sat… · abgerufen 21.10.2026

Geprüfte Jagdhunde (Jägerschaft der Stadt Halle)

Für geprüfte Jagdhunde, deren Einsatz die untere Jagdbehörde jährlich bestätigt, auf Antrag bis zu 50 % weniger – nur wenn der Halter Mitglied in der Jägerschaft der Stadt Halle (Saale) e. V. ist (§ 5 Abs. 3).

Quelle (§ 5 Abs. 3): halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Sat… · abgerufen 21.10.2026

Hilfe für Blinde, Taube oder hilflose Personen (§ 4 Abs. 2)

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei, wenn der Hund zum Schutz und zur Hilfe einer blinden, tauben oder hilflosen Person unentbehrlich ist; die Stadt Halle (Saale) kann dafür ein amtsärztliches Zeugnis verlangen.

Quelle (§ 4 Abs. 2): halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Sat… · abgerufen 21.10.2026

Besuch in Halle bis zu zwei Monaten (§ 4 Abs. 1)

steuerfrei

Wer sich höchstens zwei Monate im Stadtgebiet von Halle (Saale) aufhält, zahlt keine Steuer für mitgebrachte Hunde, die nachweislich anderswo in Deutschland versteuert oder steuerfrei gehalten werden.

Quelle (§ 4 Abs. 1): halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Sat… · abgerufen 21.10.2026

Schriftlicher Antrag bei der Stadt spätestens vier Wochen vor Beginn des Monats, ab dem Befreiung oder Ermäßigung gelten soll; bei verspätetem Antrag wird für den nach Eingang beginnenden Monat noch der volle Satz nach § 3 erhoben. (§ 6)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Halle (Saale)

Gefährliche Hunde
Eigene Liste der Satzung (§ 3 Abs. 4): Bullterrier, Pit-Bullterrier, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogue de Bordeaux, Mastin Espanol, Dogo Argentino, Bandog, Staffordshire Bullterrier, Römischer Kampfhund, Chinesischer Kampfhund, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff und Mastiff – auch Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen. Daneben allgemein Hunde, von denen nach Veranlagung, Erziehung oder Charakter eine erhöhte Verletzungsgefahr ausgeht (§ 3 Abs. 3). (§ 3 Abs. 3–5)
Beginn
In Halle (Saale) beginnt die Steuer am Ersten des Monats nach der Anschaffung (§ 7 Abs. 3) – der Anschaffungsmonat selbst ist steuerfrei. (§ 7 Abs. 3)
Zuzug
Wer im laufenden Jahr mit Hund nach Halle (Saale) zieht, zahlt ab Beginn des nächsten Monats. (§ 7 Abs. 4)
Welpen
Steuerpflichtig sind Hunde ab drei Monaten; neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als steuerpflichtig, die Steuer beginnt am Ersten des folgenden Monats (§ 7 Abs. 3, § 8 Abs. 1 Hundesteuersatzung Halle). (§ 1, § 8 Abs. 1)
Pflegehunde
Wer einen Hund höchstens zwei Monate in Pflege oder Verwahrung nimmt oder ihn zum Anlernen hält, gilt in Halle (Saale) nicht als Halter (§ 2 Abs. 2). (§ 2 Abs. 2)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung beendet wird. (§ 7 Abs. 5)
Fällig
vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; beginnt die Steuerpflicht im laufenden Jahr, ist der Rest des Jahres einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 7 Abs. 2)
Bescheid
Mit Beginn der Steuerpflicht schickt die Stadt Halle (Saale) einen Steuerbescheid; er gilt weiter, bis ein neuer Bescheid kommt oder die Steuerpflicht endet. (§ 7 Abs. 2 Satz 1)
Lastschrift
SEPA-Lastschriftmandat (Formblatt eFORMs I-20-022) an die Abteilung Stadtkasse, Marktplatz 1, 06108 Halle (Saale) schicken

Landesrecht

Was Sachsen-Anhalt von Hundehaltern in Halle (Saale) verlangt

Haftpflicht
für alle Hunde
Rasseliste
ja, 4 Rassen
Sachkunde
nur gefährliche
Chip
alle Hunde

In Halle (Saale) zuständig für große und gefährliche Hunde: Stadt Halle (Saale), Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale) Quelle: halle.de/serviceportal/dienstleistungen/leistung/hundehaltung-anmeldu… · abgerufen 21.10.2026

Häufige Fragen

Hundesteuer Halle (Saale): Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Halle (Saale)?

120 € im Jahr für den ersten Hund (§ 3 Abs. 1 Buchst. a der Satzung der Stadt Halle (Saale) über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung), SR 2.02-2). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 720 € im Jahr.
Quelle: halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Sat…

Bis wann muss ich meinen Hund in Halle (Saale) anmelden?

Sie müssen Ihren Hund binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 8 Abs. 1). Die Anmeldung kostet keine Gebühr.
Quelle: halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Sat…

Zahle ich in Halle (Saale) im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 7 Abs. 2, 3, 5, § 7 Abs. 3). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 70 € für das erste Jahr.
Quelle: halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Sat…

Wann ist die Hundesteuer in Halle (Saale) fällig?

Vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; beginnt die Steuerpflicht im laufenden Jahr, ist der Rest des Jahres einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 7 Abs. 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Sat…

Wie melde ich meinen Hund in Halle (Saale) ab?

Melden Sie den Hund innerhalb 14 Tagen nach Ende der Hundehaltung beim Steueramt der Stadt ab (§ 8 Abs. 2 Satz 1). Anlass: Aufgabe der Hundehaltung, Abgabe des Hundes, Tod des Hundes, Verlust des Hundes. Dazu: letzter Tag der Hundehaltung; bei eingeschläfertem Hund möglichst tierärztliche Bescheinigung; bei Abgabe Name und Anschrift des neuen Halters; bei Wegzug die neue Anschrift.
Quelle: halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Sat…

Gibt es in Halle (Saale) eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Hilfe für Blinde, Taube oder hilflose Personen (§ 4 Abs. 2), Rettungshunde einer anerkannten Staffel (§ 4 Abs. 3) oder Besuch in Halle bis zu zwei Monaten (§ 4 Abs. 1). Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Sat…

Brauche ich in Halle (Saale) eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Halle (Saale) gilt das Landesrecht von Sachsen-Anhalt: Pflicht für jeden Hund spätestens drei Monate nach der Geburt (gilt für alle nach dem 1. März 2009 geborenen Hunde und für alle gefährlichen Hunde). Der Versicherungsnachweis wird bei der Anmeldung vorgelegt (§ 2 Abs. 3, § 15 Abs. 3 Nr. 5, § 20).
Quelle: www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-NNLST00004588/for…

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_I_Finanzen_Personal/FB_Finanzen/SR_202-2_Hundesteuersatzung.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Halle (Saale). Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Halle (Saale).