Hundesteuer Hannover 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover, gültig ab 01.01.2024.

Hundesteuer in Hannover

pro Jahr · Landeshauptstadt Hannover · ab 01.01.2024
1. Hund
150 €/Jahr
ab 2. Hund
276 €/Jahrjeder weitere Hund
Listenhund
720 €/Jahrgefährlicher Hund

§ 3 Abs. 1 Buchst. a Hundesteuersatzung (PDF) · vom 01.01.2005 (Neufassung, Ratsbeschluss 09.09.2004), zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 30.11.2023 (Amtsblatt Hannover vom 14.12.2023, Nr. 26, S. 101)

Anmelden: innerhalb einer Woche nach der Aufnahme, schriftlichErstes Jahr: anteilig, je Monat 12,50 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Hannover?

Hundesteuer pro Jahr 150 €

Rechenweg

  1. 150 € = 150 € im Jahr (§ 3 Abs. 1 Buchst. a)
  • Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 8).

Quelle: Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 01.01.2005 (Neufassung, Ratsbeschluss 09.09.2004), zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 30.11.2023 (Amtsblatt Hannover vom 14.12.2023, Nr. 26, S. 101)

Schritt 1

Hund in Hannover anmelden

Frist
innerhalb einer Woche nach der Aufnahme, schriftlich (§ 9 Abs. 1)
Hannover verlangt die Anmeldung schon binnen einer Woche (§ 9 Abs. 1 der Hundesteuersatzung); bei Zuzug in der ersten Woche des Folgemonats.
Gebühr
keine
Hundemarke
Für jeden angemeldeten Hund gibt es eine Hundesteuermarke; sie bleibt gültig, bis die Stadt neue Marken ausgibt. Außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks muss der Hund sie gut sichtbar tragen; bei der Abmeldung wird sie zurückgegeben.
Marke verloren
Bei Verlust stellt die Stadt eine neue Hundesteuermarke zur Verfügung (eine Gebühr nennt die Satzung nicht).
Große Hunde
Zusätzlich zur Hundesteuer verlangt Niedersachsen: Chip, Haftpflichtversicherung (mind. 500.000 € Personen-, 250.000 € Sachschäden), Eintrag im Hunderegister Niedersachsen und Sachkundenachweis.

Schritt 2

Hund in Hannover abmelden

Frist
innerhalb einer Woche, schriftlich (§ 9 Abs. 3)
Wie?
schriftlich, auch über das Online-Formular „Abmeldung eines Hundes“ der Landeshauptstadt
Wann?

Verkauf oder sonstige Abgabe des HundesHund ist abhandengekommenTod des HundesWegzug aus Hannover

Nachweise

Hundesteuermarke zurückgebenNachweise zum Zeitpunkt der Abmeldung (z. B. Abgabe- oder Sterbedatum)

Neuer Halter
Bei Abgabe an eine andere Person Name, Anschrift und Abgabedatum angeben.
Geld zurück?
Erstattungsbeträge werden mit Bekanntgabe des Änderungsbescheids fällig.

Quelle: www.hannover.de/content/download/407466/file/Hundesteuersatzung-INTRA… · abgerufen 20.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Hannover

Härtefall (ein Hund je Haushalt)

Zur Vermeidung von Härten kann die Stadt Hannover die Steuer für einen Hund je Haushalt auf Antrag ermäßigen oder erlassen. Feste Ermäßigungssätze (etwa für Sozialleistungsempfänger) nennt die Satzung nicht. Für gefährliche Hunde keine Ermäßigung.

Quelle (§ 4): www.hannover.de/content/download/407466/file/Hundesteuersatzung-INTRA… · abgerufen 20.10.2026

Assistenzhunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 BGG, die von Menschen mit Behinderung gehalten werden. Nachweis schriftlich durch Anerkennung als Hilfsmittel (z. B. Krankenkasse), Zertifikat nach § 19 Abs. 2 AHundV oder Anerkennung nach § 21 Abs. 1 bzw. § 22 AHundV; Halter und Mensch mit Behinderung müssen identisch sein.

Quelle (§ 5 Abs. 2 Nr. 5): www.hannover.de/content/download/407466/file/Hundesteuersatzung-INTRA… · abgerufen 20.10.2026

Ehemalige Assistenzhunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: ein ehemaliger Assistenzhund, der im Haushalt des Menschen mit Behinderung bleibt, wenn ein Tierarzt schriftlich bestätigt, dass er alters- oder gesundheitsbedingt nicht mehr eingesetzt werden kann, und gleichzeitig ein neuer Assistenzhund aufgenommen wird.

Quelle (§ 5 Abs. 2 Nr. 6): www.hannover.de/content/download/407466/file/Hundesteuersatzung-INTRA… · abgerufen 20.10.2026

Sanitäts-, Schutz- und Rettungshunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Sanitäts-, Schutz- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten mit abgelegter Prüfung (Prüfungszeugnis vorlegen, Verwendung nachweisen).

Quelle (§ 5 Abs. 2 Nr. 3): www.hannover.de/content/download/407466/file/Hundesteuersatzung-INTRA… · abgerufen 20.10.2026

Jagdaufseher, Zoll und Polizei, Tierheime

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei außerdem: Gebrauchshunde bestätigter Jagdaufseher in der für den Jagdschutz nötigen Anzahl, Diensthunde von Zoll und Polizei sowie Hunde, die in Tierheimen untergebracht sind.

Quelle (§ 5 Abs. 2 Nr. 1, 2, 4): www.hannover.de/content/download/407466/file/Hundesteuersatzung-INTRA… · abgerufen 20.10.2026

Antrag schriftlich; Befreiung bzw. Ermäßigung gilt ab dem Ersten des Monats nach Eingang des Antrags (wenn die Voraussetzungen vorliegen). Der Hund muss für den angegebenen Zweck geeignet sein. Fällt die Voraussetzung weg, ist das binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen. (§ 6)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Hannover

Gefährliche Hunde
Hunde der Rassen bzw. Typen Bullterrier, Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit ihnen; außerdem Hunde mit gesteigerter Aggressivität, deren Gefährlichkeit die Fachbehörde nach § 7 NHundG festgestellt hat (ab dem Ersten des Feststellungsmonats). Bestehen Zweifel an der Rasse und wird trotz Aufforderung keine tierärztliche Bescheinigung vorgelegt, besteuert die Stadt den Hund als gefährlichen Hund. (§ 3 Abs. 2, § 9 Abs. 1)
Beginn
In Hannover zählt der Monat der Aufnahme voll (§ 7 Abs. 1). War der Hund beim Vorbesitzer bereits in Hannover oder einer anderen Gemeinde versteuert, beginnt die Steuer erst im Folgemonat – dann ist es ein Monat weniger als hier berechnet. (§ 7 Abs. 1)
Zuzug
Wer mit Hund aus einer anderen Gemeinde nach Hannover zieht, zahlt ab dem Ersten des Monats nach dem Zuzug. (§ 7 Abs. 2)
Welpen
Welpen der eigenen Hündin sind ab dem Ersten des Monats nach dem Tag steuerpflichtig, an dem sie drei Monate alt geworden sind. (§ 7 Abs. 1 Satz 3)
Pflegehunde
Pflege- und Anlernhunde sind in Hannover steuerpflichtig, wenn sie nicht nachweislich in Deutschland schon versteuert oder steuerfrei sind – in jedem Fall, sobald Pflege oder Anlernen länger als zwei Monate dauert. (§ 2 Abs. 1 Satz 3, 4)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht; ebenso bei Wegzug aus Hannover. (§ 7 Abs. 3)
Fällig
vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 8)
Bescheid
Nach der Anmeldung schickt das Sachgebiet Hundesteuer einen Steuerbescheid. Bleibt die Steuer gegenüber dem Vorjahr gleich, kann sie per öffentlicher Bekanntmachung festgesetzt werden; bei Änderungen kommt immer ein schriftlicher Bescheid. (§ 7 Abs. 5)
Lastschrift
SEPA-Lastschriftmandat bzw. Einzugsermächtigung als PDF im Service-Portal der Landeshauptstadt

Landesrecht

Was Niedersachsen von Hundehaltern in Hannover verlangt

Haftpflicht
für alle Hunde
Rasseliste
keine
Sachkunde
für alle Halter
Chip
alle Hunde

Häufige Fragen

Hundesteuer Hannover: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Hannover?

150 € im Jahr für den ersten Hund (§ 3 Abs. 1 Buchst. a der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Hannover). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 720 € im Jahr.
Quelle: www.hannover.de/content/download/407466/file/Hundesteuersatzung-INTRA…

Bis wann muss ich meinen Hund in Hannover anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb einer Woche nach der Aufnahme, schriftlich beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 9 Abs. 1). Das geht online unter forms.hannover-stadt.de/intelliform/forms/lhh_ozg/20/20/Hundesteueranmeldung/index oder mit dem Formular der Stadt. Die Anmeldung kostet keine Gebühr.
Quelle: www.hannover.de/content/download/407466/file/Hundesteuersatzung-INTRA…

Zahle ich in Hannover im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, der Monat der Anschaffung zählt voll mit (§ 7 Abs. 1, 4, § 7 Abs. 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 8 Monate, also 100 € für das erste Jahr.
Quelle: www.hannover.de/content/download/407466/file/Hundesteuersatzung-INTRA…

Wann ist die Hundesteuer in Hannover fällig?

Vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 8). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.hannover.de/content/download/407466/file/Hundesteuersatzung-INTRA…

Wie melde ich meinen Hund in Hannover ab?

Melden Sie den Hund innerhalb einer Woche schriftlich beim Steueramt der Stadt ab (§ 9 Abs. 3). Anlass: Verkauf oder sonstige Abgabe des Hundes, Hund ist abhandengekommen, Tod des Hundes, Wegzug aus Hannover. Dazu: Hundesteuermarke zurückgeben; Nachweise zum Zeitpunkt der Abmeldung (z. B. Abgabe- oder Sterbedatum).
Quelle: www.hannover.de/content/download/407466/file/Hundesteuersatzung-INTRA…

Gibt es in Hannover eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Assistenzhunde, Ehemalige Assistenzhunde, Sanitäts-, Schutz- und Rettungshunde, Jagdaufseher, Zoll und Polizei, Tierheime oder Kurzaufenthalt (bis zwei Monate). Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.hannover.de/content/download/407466/file/Hundesteuersatzung-INTRA…

Brauche ich in Hannover eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Hannover gilt das Landesrecht von Niedersachsen: Pflicht für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist. Ausgenommen sind nur Diensthunde von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und fremden Streitkräften (§ 5).
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/6dcb11e1-618a-36b4-b3ef…

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.hannover.de/content/download/407466/file/Hundesteuersatzung-INTRANET%282%29.pdf

Kein offizielles Angebot des Landes Hannover. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Hannover.