Hundesteuer Karlsruhe 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), gültig ab 01.01.2026.

Hundesteuer in Karlsruhe

pro Jahr · Stadt Karlsruhe · ab 01.01.2026
1. Hund
144 €/Jahr
2. Hund
144 €/Jahrgleicher Satz, keine Staffel
Listenhund
144 €/Jahrkein eigener Satz

§ 5 Abs. 1 Satz 1 Hundesteuersatzung (PDF) · vom 8. Oktober 1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 21. Oktober 2025 (Online-Bekanntmachung vom 30. Oktober 2025)

Anmelden: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlichErstes Jahr: anteilig, je Monat 12,00 €Zwinger/Zucht: eigene Regel, siehe unten

Rechner

Was zahle ich in Karlsruhe?

Hundesteuer pro Jahr 144 €

Rechenweg

  1. 1 Hund × 144 € = 144 € im Jahr (§ 5 Abs. 1 Satz 1)
  • Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 10 Abs. 1).

Quelle: Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 8. Oktober 1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 21. Oktober 2025 (Online-Bekanntmachung vom 30. Oktober 2025)

Schritt 1

Hund in Karlsruhe anmelden

Frist
innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich (§ 11 Abs. 1)
Gebühr
keine
Hundemarke
entfällt
Große Hunde
Für einen Kampfhund, der älter als sechs Monate ist, braucht man in Karlsruhe eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde).

Schritt 2

Hund in Karlsruhe abmelden

Frist
innerhalb eines Monats nach Ende der Haltung, schriftlich (§ 11 Abs. 2)
Wie?
schriftlich – online über service-bw oder mit dem Formular der Stadt Karlsruhe
Wann?

Umzug mit Hauptwohnsitz in eine andere Gemeindekein Hund mehr

Neuer Halter
Bei Verkauf oder Abgabe sind Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.

Quelle: web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=6002341 · abgerufen 20.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Karlsruhe

Wachhunde für abgelegene Gebäude

Auf Antrag die Hälfte der Steuer für Hunde, die Gebäude im Außenbereich bewachen, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen – nicht für Kleingärten, Kleintierzuchtanlagen oder Gartenhäuser.

Quelle (§ 7 Nr. 3): www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun… · abgerufen 20.10.2026

Hunde blinder oder hilfloser Menschen (Merkzeichen Bl oder H)

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder oder hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder H).

Quelle (§ 6 Nr. 1): www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun… · abgerufen 20.10.2026

Rettungshunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde mit bestandener Rettungshunde- oder Wiederholungsprüfung, die nachweislich für den Schutz der Zivilbevölkerung bereitstehen; nach mindestens fünf Jahren bleibt die Befreiung beim selben Halter erhalten.

Quelle (§ 6 Nr. 2): www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun… · abgerufen 20.10.2026

Befreiung und Ermäßigung gibt es nur auf Antrag; maßgebend sind die Verhältnisse zu Jahresbeginn bzw. bei Beginn der Steuerpflicht. Keine Vergünstigung, wenn der Hund für den angegebenen Zweck nicht geeignet ist. (§ 9)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Karlsruhe

Zwinger, Zucht
Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse (darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter), wenn Zwinger, Zuchttiere und gezüchtete Hunde im Zuchtbuch einer anerkannten Hundezüchtervereinigung stehen: 288 € (§ 5 Abs. 2). Keine Vergünstigung, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde. (§ 5 Abs. 2, § 8)
Beginn
In Karlsruhe beginnt die Steuerpflicht am Ersten des Monats nach Beginn der Haltung (§ 3 Abs. 1). Beginnt die Haltung genau am 1. eines Monats, zählt dieser Monat schon mit (§ 3 Abs. 3). (§ 3 Abs. 1, 3)
Welpen
Steuerpflichtig erst, wenn der Hund zu Beginn der Steuerpflicht drei Monate alt ist. (§ 3 Abs. 1 Satz 2)
Pflegehunde
Lässt sich der Halter nicht ermitteln, gilt als Halter, wer den Hund mindestens drei Monate gepflegt, untergebracht oder zum Anlernen gehabt hat. (§ 2 Abs. 2 Satz 2)
Ende
Mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung in Karlsruhe endet (endet sie am 1. eines Monats, schon an diesem Tag). (§ 3 Abs. 2, 3)
Fällig
innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 10 Abs. 1)
Bescheid
Die Stadt Karlsruhe erhebt die Hundesteuer als Jahressteuer per Steuerbescheid; beginnt oder endet die Steuerpflicht im Lauf des Jahres, wird nur der Teilbetrag für diese Dauer festgesetzt. (§ 4 Abs. 1, § 10)
Anrechnung
Wer mit einem Hund nach Karlsruhe kommt, für den für denselben Zeitraum schon in einer anderen deutschen Gemeinde Hundesteuer bezahlt wurde, bekommt diese auf Antrag angerechnet; Mehrbeträge werden nicht erstattet. (§ 5 Abs. 3)
Gewerbliche Hunde
Steuerpflichtig ist das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Karlsruher Stadtgebiet. (§ 1 Abs. 2)

Landesrecht

Was Baden-Württemberg von Hundehaltern in Karlsruhe verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 12 Rassen
Sachkunde
nur Kampfhunde
Chip
nur Kampfhunde

Häufige Fragen

Hundesteuer Karlsruhe: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Karlsruhe?

144 € im Jahr für jeden Hund (§ 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)). Eine Staffel für den zweiten oder weitere Hunde gibt es nicht. Auch für gefährliche Hunde (Listenhunde) sieht die Satzung keinen eigenen Satz vor.
Quelle: www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun…

Bis wann muss ich meinen Hund in Karlsruhe anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 11 Abs. 1). Das geht online unter www.service-bw.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m40169.hund_anmelden_nagold&regionIds=1919-2177-2133-2374-2372-2392-1954-2723-1436-1798-1611-1952-2764-2685-1938-1737-1912-2725-1713-1911-1909-1494-1350-2061-1800-1469-1689-2655-2731-1389-2136-2211-2277-2750-1807-1948-1804-1901-1889-1823&regionName=Karlsruhe&ags=08212000&leistungId=6001951 oder mit dem Formular der Stadt. Die Anmeldung kostet keine Gebühr.
Quelle: www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun…

Zahle ich in Karlsruhe im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 5 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 2, § 3 Abs. 1, 3). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 84 € für das erste Jahr.
Quelle: www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun…

Wann ist die Hundesteuer in Karlsruhe fällig?

Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 10 Abs. 1). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun…

Wie melde ich meinen Hund in Karlsruhe ab?

Melden Sie den Hund innerhalb eines Monats nach Ende der Haltung schriftlich beim Steueramt der Stadt ab (§ 11 Abs. 2). Anlass: Umzug mit Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde, kein Hund mehr.
Quelle: www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun…

Gibt es in Karlsruhe eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Hunde blinder oder hilfloser Menschen (Merkzeichen Bl oder H), Rettungshunde, Diensthunde, Tierheime und ähnliche Einrichtungen, Herdengebrauchshunde oder Assistenzhunde. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun…

Brauche ich in Karlsruhe eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Karlsruhe gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg: Keine landesweite Versicherungspflicht für alle Hunde. Wer einen Kampfhund halten will, braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde – sie wird in der Regel nur mit Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung erteilt (§ 3 Abs. 1, Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Quelle: im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/…

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltung_und_Stadtpolitik/Stadtrecht/9_Finanzen_und_Steuern/9-3_Hundesteuersatzung.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Karlsruhe. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Karlsruhe.