Hunde für die Berufsausübung
Auf Antrag die Hälfte der Steuer für Hunde, die unmittelbar für die Ausübung eines Berufs notwendig sind.
Quelle (§ 7 Nr. 1): www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun… · abgerufen 20.10.2026
Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), gültig ab 01.01.2026.
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Hundesteuersatzung (PDF) · vom 8. Oktober 1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 21. Oktober 2025 (Online-Bekanntmachung vom 30. Oktober 2025)
Anmelden: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlichErstes Jahr: anteilig, je Monat 12,00 €Zwinger/Zucht: eigene Regel, siehe unten
Rechner
Schritt 1
Schritt 2
Umzug mit Hauptwohnsitz in eine andere Gemeindekein Hund mehr
Quelle: web1.karlsruhe.de/service/Buergerdienste/leistung.php?id=6002341 · abgerufen 20.10.2026
Weniger zahlen
Auf Antrag die Hälfte der Steuer für Hunde, die unmittelbar für die Ausübung eines Berufs notwendig sind.
Quelle (§ 7 Nr. 1): www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun… · abgerufen 20.10.2026
Auf Antrag die Hälfte der Steuer für Hunde, die im Vorjahr die Schutzhundeprüfung III bestanden haben.
Quelle (§ 7 Nr. 2): www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun… · abgerufen 20.10.2026
Auf Antrag die Hälfte der Steuer für Hunde, die Gebäude im Außenbereich bewachen, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen – nicht für Kleingärten, Kleintierzuchtanlagen oder Gartenhäuser.
Quelle (§ 7 Nr. 3): www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun… · abgerufen 20.10.2026
Auf Antrag die Hälfte der Steuer, wenn der volle Satz für den Halter aufgrund persönlicher Verhältnisse unbillig wäre.
Quelle (§ 7 Nr. 4): www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun… · abgerufen 20.10.2026
steuerfrei
Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder oder hilfloser Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen Bl oder H).
Quelle (§ 6 Nr. 1): www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun… · abgerufen 20.10.2026
steuerfrei
Auf Antrag steuerfrei: Hunde mit bestandener Rettungshunde- oder Wiederholungsprüfung, die nachweislich für den Schutz der Zivilbevölkerung bereitstehen; nach mindestens fünf Jahren bleibt die Befreiung beim selben Halter erhalten.
Quelle (§ 6 Nr. 2): www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun… · abgerufen 20.10.2026
steuerfrei
Auf Antrag steuerfrei: Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bezahlt wird.
Quelle (§ 6 Nr. 3): www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun… · abgerufen 20.10.2026
steuerfrei
Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die aus Tierschutzgründen in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind.
Quelle (§ 6 Nr. 4): www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun… · abgerufen 20.10.2026
steuerfrei
Auf Antrag steuerfrei: Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl.
Quelle (§ 6 Nr. 5): www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun… · abgerufen 20.10.2026
steuerfrei
Auf Antrag steuerfrei: Assistenzhunde unter den Voraussetzungen des § 12e Abs. 3 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Quelle (§ 6 Nr. 6): www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun… · abgerufen 20.10.2026
Befreiung und Ermäßigung gibt es nur auf Antrag; maßgebend sind die Verhältnisse zu Jahresbeginn bzw. bei Beginn der Steuerpflicht. Keine Vergünstigung, wenn der Hund für den angegebenen Zweck nicht geeignet ist. (§ 9)
Kleingedrucktes
Landesrecht
Häufige Fragen
144 € im Jahr für jeden Hund (§ 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)). Eine Staffel für den zweiten oder weitere Hunde gibt es nicht. Auch für gefährliche Hunde (Listenhunde) sieht die Satzung keinen eigenen Satz vor.
Quelle: www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun…
Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 11 Abs. 1). Das geht online unter www.service-bw.de/onlineantraege/onlineantrag?prozessKey=m40169.hund_anmelden_nagold®ionIds=1919-2177-2133-2374-2372-2392-1954-2723-1436-1798-1611-1952-2764-2685-1938-1737-1912-2725-1713-1911-1909-1494-1350-2061-1800-1469-1689-2655-2731-1389-2136-2211-2277-2750-1807-1948-1804-1901-1889-1823®ionName=Karlsruhe&ags=08212000&leistungId=6001951 oder mit dem Formular der Stadt. Die Anmeldung kostet keine Gebühr.
Quelle: www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun…
Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 5 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 2, § 3 Abs. 1, 3). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 84 € für das erste Jahr.
Quelle: www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun…
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids (§ 10 Abs. 1). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun…
Melden Sie den Hund innerhalb eines Monats nach Ende der Haltung schriftlich beim Steueramt der Stadt ab (§ 11 Abs. 2). Anlass: Umzug mit Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde, kein Hund mehr.
Quelle: www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun…
Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Hunde blinder oder hilfloser Menschen (Merkzeichen Bl oder H), Rettungshunde, Diensthunde, Tierheime und ähnliche Einrichtungen, Herdengebrauchshunde oder Assistenzhunde. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltun…
Für Hundehalter in Karlsruhe gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg: Keine landesweite Versicherungspflicht für alle Hunde. Wer einen Kampfhund halten will, braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde – sie wird in der Regel nur mit Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung erteilt (§ 3 Abs. 1, Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Quelle: im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/…
Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.karlsruhe.de/fileadmin/user_upload/01_Stadt_Rathaus/013_Verwaltung_und_Stadtpolitik/Stadtrecht/9_Finanzen_und_Steuern/9-3_Hundesteuersatzung.pdf
Kein offizielles Angebot der Stadt Karlsruhe. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Karlsruhe.