Hundesteuer Kiel 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Kiel, gültig ab 01.01.2025.

Hundesteuer in Kiel

pro Jahr · Landeshauptstadt Kiel · ab 01.01.2025
1. Hund
150 €/Jahr
2. Hund
225 €/Jahr
ab 3. Hund
285 €/Jahrjeder weitere Hund
Listenhund
150 €/Jahrkein eigener Satz

§ 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung · vom 29.11.2024 (Beschluss der Ratsversammlung vom 21.11.2024, öffentlich bekannt gemacht am 03.12.2024)

Anmelden: binnen 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes oder Zuzug, schriftlichErstes Jahr: anteilig, je Monat 12,50 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Kiel?

Hundesteuer pro Jahr 150 €

Rechenweg

  1. 150 € = 150 € im Jahr (§ 5 Abs. 1)
  • Fällig: Vierteljährliche Vorauszahlungen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; die festgesetzte Steuer ist 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 12 Abs. 5).

Quelle: Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 29.11.2024 (Beschluss der Ratsversammlung vom 21.11.2024, öffentlich bekannt gemacht am 03.12.2024)

Schritt 1

Hund in Kiel anmelden

Frist
binnen 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes oder Zuzug, schriftlich (§ 11 Abs. 1)
Vorsprache
Persönliches Erscheinen ist nicht nötig: Das unterschriebene Formular kann per Brief, Fax oder E-Mail geschickt werden.
Hundemarke
Das Amt für Finanzwirtschaft gibt Hundesteuermarken aus; außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundstücks darf der Hund nur mit Marke umherlaufen.
Marke verloren
Bei Verlust oder Defekt gibt es auf schriftliche Anforderung (E-Mail, Post, Fax) oder persönlich eine neue Marke – gebührenfrei, aber nicht telefonisch.
Umzug
Bei Umzug innerhalb Kiels die neue Adresse per E-Mail an steuer@kiel.de mitteilen, mit Kassenzeichen und/oder Namen der steuerpflichtigen Person.
Große Hunde
Für gefährliche Hunde gelten besondere Regeln (Erlaubnis, Leinenzwang) – zuständig ist das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel.

Schritt 2

Hund in Kiel abmelden

Frist
innerhalb von 14 Tagen, schriftlich (§ 11 Abs. 2 Satz 1)
Wie?
online über den Abmelde-Dienst der Stadt Kiel oder mit dem unterschriebenen Abmeldeformular per Brief, Fax oder E-Mail; die Steuermarke ist beizufügen
Wann?

Tod des HundesAbgabe des HundesWegzug aus KielSonstiges

Nachweise

Hundesteuermarke abgebenbei Abmeldung später als 14 Tage: Nachweis, z. B. tierärztliche Bescheinigung oder Kopie des Kaufvertrags

Neuer Halter
Bei Verkauf Name und Anschrift des Erwerbers angeben.
Geld zurück?
Ein Guthaben nach der Abmeldung wird erstattet; im Kieler Abmeldeformular kann dafür freiwillig die IBAN angegeben werden (wenn kein Lastschriftmandat besteht).

Quelle: www.kiel.de/de/politik_verwaltung/service/_leistung.php?id=8966656 · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Kiel

Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- und Rettungshunde mit Prüfung

Auf Antrag die Hälfte für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde; das Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein.

Quelle (§ 6 Abs. 1 Buchst. b): www.kiel.de/de/_data/ortsrecht_bekanntmachungen/root/download.php?typ… · abgerufen 21.10.2026

Hunde aus dem Tierheim Kiel

steuerfrei

Auf Antrag 48 Monate steuerfrei für einen Hund, der dauerhaft im Tierheim Kiel des Tierschutzvereins für Kiel und Umgebung untergebracht war – ab dem Monat nach der Aufnahme, je Haushalt nur einmal in 6 Jahren; Bescheinigung des Tierheims (z. B. Tierabgabevertrag) vorlegen.

Quelle (§ 7 Nr. 9): www.kiel.de/de/_data/ortsrecht_bekanntmachungen/root/download.php?typ… · abgerufen 21.10.2026

Weitere Befreiungen

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei außerdem: Diensthunde öffentlicher Dienststellen, Gebrauchshunde von Forst-, Jagd- und Landschaftsschutzpersonal, Herdengebrauchshunde, geprüfte Sanitäts-/Rettungshunde anerkannter Katastrophenschutzeinheiten und vorübergehend in Tierschutzvereinen untergebrachte Hunde.

Quelle (§ 7 Nr. 1–5): www.kiel.de/de/_data/ortsrecht_bekanntmachungen/root/download.php?typ… · abgerufen 21.10.2026

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Kiel

Beginn
In Kiel beginnt die Steuerpflicht erst am Ersten des Monats nach der Aufnahme des Hundes (§ 4 Abs. 1) – der Aufnahmemonat selbst ist steuerfrei. (§ 4 Abs. 1 Satz 1)
Zuzug
Wer mit Hund nach Kiel zieht, ist ab dem Kalendermonat nach dem Zuzug steuerpflichtig. (§ 4 Abs. 1 Satz 2)
Welpen
Welpen werden frühestens ab dem Kalendermonat steuerpflichtig, der auf den Monat folgt, in dem sie drei Monate alt werden. (§ 4 Abs. 1 Satz 1)
Pflegehunde
Pflege-, Verwahr-, Probe- und Anlernhunde sind in Kiel steuerpflichtig, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie in einer anderen Gemeinde versteuert oder befreit sind. (§ 2 Abs. 2)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit dem letzten Tag des Monats vor dem Monat, in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt; bei Wegzug mit Ablauf des Monats vor dem Wegzugsmonat. (§ 4 Abs. 2)
Zu spät abgemeldet
Wer nicht binnen 14 Tagen abmeldet und keinen Nachweis vorlegt, zahlt bis zum Ende des Monats vor dem Monat, in dem die Abmeldung beim Amt für Finanzwirtschaft eingeht. (§ 11 Abs. 2 Satz 4)
Fällig
Vierteljährliche Vorauszahlungen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; die festgesetzte Steuer ist 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. (§ 12 Abs. 5)
Lastschrift
SEPA-Lastschriftmandat möglich: ausgefüllt und unterschrieben per Post an das Amt für Finanzwirtschaft (Abt. 90.3), per E-Mail an steuer@kiel.de oder per Fax 0431 901-61701.

Landesrecht

Was Schleswig-Holstein von Hundehaltern in Kiel verlangt

Haftpflicht
für alle Hunde
Rasseliste
keine
Sachkunde
nur gefährliche
Chip
alle Hunde

Häufige Fragen

Hundesteuer Kiel: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Kiel?

150 € im Jahr für den ersten Hund (§ 5 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Kiel). Auch für gefährliche Hunde (Listenhunde) sieht die Satzung keinen eigenen Satz vor.
Quelle: www.kiel.de/de/_data/ortsrecht_bekanntmachungen/root/download.php?typ…

Bis wann muss ich meinen Hund in Kiel anmelden?

Sie müssen Ihren Hund binnen 14 Tagen nach Aufnahme des Hundes oder Zuzug, schriftlich beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 11 Abs. 1). Das geht online unter pdf.form-solutions.net/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/63fe02e301cfbd52a46a1c45?anliegenId=1234&zustaendigeStelle=9034242&kommunalverwaltungId=100000000 oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.kiel.de/de/_data/ortsrecht_bekanntmachungen/root/download.php?typ…

Zahle ich in Kiel im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 12 Abs. 3, § 4, § 4 Abs. 1 Satz 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 87,50 € für das erste Jahr.
Quelle: www.kiel.de/de/_data/ortsrecht_bekanntmachungen/root/download.php?typ…

Wann ist die Hundesteuer in Kiel fällig?

Vierteljährliche Vorauszahlungen zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; die festgesetzte Steuer ist 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 12 Abs. 5). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.kiel.de/de/_data/ortsrecht_bekanntmachungen/root/download.php?typ…

Wie melde ich meinen Hund in Kiel ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim Steueramt der Stadt ab (§ 11 Abs. 2 Satz 1). Anlass: Tod des Hundes, Abgabe des Hundes, Wegzug aus Kiel, Sonstiges. Dazu: Hundesteuermarke abgeben; bei Abmeldung später als 14 Tage: Nachweis, z. B. tierärztliche Bescheinigung oder Kopie des Kaufvertrags.
Quelle: www.kiel.de/de/_data/ortsrecht_bekanntmachungen/root/download.php?typ…

Gibt es in Kiel eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Hunde aus dem Tierheim Kiel, Assistenz- und Blindenführhunde, Hunde für blinde, taube und hilflose Personen, Therapiehunde oder Weitere Befreiungen. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.kiel.de/de/_data/ortsrecht_bekanntmachungen/root/download.php?typ…

Brauche ich in Kiel eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Kiel gilt das Landesrecht von Schleswig-Holstein: Für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, soll eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden (Soll-Vorschrift). Für Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes ist sie in jedem Fall Pflicht (§ 6, § 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
Quelle: www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_document…

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://www.kiel.de/de/_data/ortsrecht_bekanntmachungen/root/download.php?typ=lf&fid=cc9244d291b7a7eea1caa747ca50621e

Kein offizielles Angebot des Landes Kiel. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Kiel.