Hundesteuer Ludwigshafen am Rhein 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Ortsrecht 9-03), gültig ab 01.01.2024.

Zuständig: Stadt Ludwigshafen am Rhein, Bereich Finanzen – Steuerverwaltung · Stand 21.10.2026

Hundesteuer in Ludwigshafen am Rhein

pro Jahr · Stadt Ludwigshafen am Rhein · ab 01.01.2024
1. Hund
145 €/Jahr
2. Hund
180 €/Jahr
ab 3. Hund
220 €/Jahrjeder weitere Hund
jeder erste gefährliche Hund
840 €/Jahrgefährlicher Hund
jeder weitere gefährliche Hund
1.200 €/Jahr

Satzung Ludwigshafen am Rhein § 7 Abs. 1 Nr. 1

Anmelden: binnen eines Monats nach Anschaffung oder ZuzugErstes Jahr: anteilig, je Monat 12,08 € (1. Hund)Zwinger/Zucht: eigene Regel, siehe unten

Rechner

Was zahle ich in Ludwigshafen am Rhein?

Hundesteuer pro Jahr 145 €

Rechenweg

  1. 145 € = 145 € im Jahr (§ 7 Abs. 1 Nr. 1)
  • Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11 (§ 8 Abs. 1).

Quelle: Satzung Ludwigshafen am Rhein § 7 Abs. 1 Nr. 1

Schritt 1

Hund in Ludwigshafen am Rhein anmelden

Frist
binnen eines Monats nach Anschaffung oder Zuzug Satzung Ludwigshafen am Rhein § 10 Abs. 1
Hundemarke
Ludwigshafen gibt seit 2012 unbefristete, nicht übertragbare Hundesteuermarken aus. Außerhalb des Hauses bzw. Grundstücks muss der Hund die Marke sichtbar tragen; bei der Abmeldung ist sie zurückzugeben. Satzung Ludwigshafen am Rhein § 11 Abs. 1, 2
Marke verloren
Für eine verlorene, zerstörte oder unbrauchbare Marke ist eine Ersatzmarke anzufordern; die unbrauchbare Marke geht zurück, und taucht die verlorene wieder auf, ist die Ersatzmarke unverzüglich an die Stadt zurückzugeben. Satzung Ludwigshafen am Rhein § 11 Abs. 3

Wer in Ludwigshafen am Rhein nicht oder zu spät anmeldet, handelt ordnungswidrig; die Satzung nennt eine Geldbuße bis zu 5.000 €. Satzung Ludwigshafen am Rhein § 12 Abs. 2

Schritt 2

Hund in Ludwigshafen am Rhein abmelden

Frist
innerhalb von einem Monat nach Abschaffung, Verlust, Tod des Hundes oder Wegzug Satzung Ludwigshafen am Rhein § 10 Abs. 2 Satz 1
Wie?
mit dem Online-Formular „Hundesteuer-Abmeldung“ der Stadt Ludwigshafen (Abschaffungsgrund und Tag der Abschaffung angeben) oder per Post an die Steuerverwaltung, Postfach 21 12 25, 67012 Ludwigshafen Stadt Ludwigshafen am Rhein
Wann?

TodEntlaufenWeggabeWegzug

Stadt Ludwigshafen am Rhein
Nachweise

Hundesteuermarke zurückgeben (§ 11 Abs. 1 der Ludwigshafener Satzung)Tag der Abschaffung und Abschaffungsgrund im Formular angeben

Satzung Ludwigshafen am Rhein § 11 Abs. 1
Neuer Halter
Wird der Hund verkauft, verlangt § 10 Abs. 2 Satz 2 der Ludwigshafener Satzung bei der Abmeldung Name und Adresse des Erwerbers (Formularfeld „Neue(r) Hundehalter(in)“). Satzung Ludwigshafen am Rhein § 10 Abs. 2 Satz 2

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Ludwigshafen am Rhein

Wachhunde und Hunde auf Binnenschiffen (§ 4 Nr. 1 und 2)

50 % Ermäßigung

Die Ludwigshafener Satzung halbiert die Steuer auf Antrag für Hunde, die Gebäude bewachen, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (höchstens zwei Hunde), und für Hunde an Bord von Binnenschiffen, die im Schiffsregister eingetragen sind. Gilt ab dem Monat nach dem Antrag; die Voraussetzungen sind schriftlich nachzuweisen.

Satzung Ludwigshafen am Rhein § 4

Gefährlicher Hund: Normalsatz nach Kastration und Teamtest (§ 7 Abs. 4)

Der erhöhte Satz für gefährliche Hunde (840 €/1.200 €) entfällt in Ludwigshafen, wenn der Hund dauerhaft kastriert bzw. sterilisiert ist (hormonell jährlich tierärztlich nachzuweisen) und ein „Team Test“, eine VDH-Prüfung für verkehrssichere Begleithunde oder der „Erweiterte Sachkundenachweis“ bestanden ist. Dann gilt der normale Satz. Ein neuer Halter muss die Voraussetzungen selbst nachweisen.

Satzung Ludwigshafen am Rhein § 7 Abs. 4

Hund aus dem Tierheim Ludwigshafen e.V. (zwei Jahre)

steuerfrei

Wer einen Hund aus dem Tierheim Ludwigshafen e.V. holt, ist für zwei Jahre von der Hundesteuer befreit (nicht übertragbar). Bei einem gefährlichen Hund zusätzlich: dauerhafte Kastration/Sterilisation und bestandener Teamtest, Begleithundeprüfung (VDH) oder erweiterter Sachkundenachweis – innerhalb eines Jahres schriftlich nachzuweisen, sonst Nachveranlagung.

Satzung Ludwigshafen am Rhein § 3 Nr. 4

Begleithunde (Merkzeichen B, BL, aG oder H)

steuerfrei

Steuerfrei nach § 3 Nr. 2 der Ludwigshafener Satzung sind Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe gehörloser oder sonst hilfsbedürftiger Menschen dienen – hilfsbedürftig sind Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“.

Satzung Ludwigshafen am Rhein § 3 Nr. 2

Sanitäts- und Rettungshunde mit Prüfungszeugnis

steuerfrei

Steuerfrei sind in Ludwigshafen Hunde, die für Sanitäts- und Rettungseinsätze uneingeschränkt bereitstehen, wenn ein Prüfungszeugnis vorgelegt wird (§ 3 Nr. 1).

Satzung Ludwigshafen am Rhein § 3 Nr. 1

Befreiung und Ermäßigung wirken in Ludwigshafen ab Beginn des Monats nach dem Antrag; die Voraussetzungen sind schriftlich nachzuweisen, eine geeignete, tierschutzgerechte Unterkunft ist Bedingung. Ausgeschlossen sind Halter, die in den letzten fünf Jahren wegen Tierquälerei (§ 17 TierSchG) bestraft wurden, sowie – bis auf Tierheim-Befreiung und § 7 Abs. 4 – Rassen mit Zuchtverbot nach LHundG. Fallen Voraussetzungen weg, binnen eines Monats melden. Satzung Ludwigshafen am Rhein § 5, § 10 Abs. 5

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Ludwigshafen am Rhein

Gefährliche Hunde
Gefährlich sind nach § 7 Abs. 3 der Ludwigshafener Satzung Hunde, bei denen wegen Veranlagung, Erziehung, Ausbildung oder Charakter erhöhte Verletzungsgefahr für Menschen und Tiere besteht (etwa weil sie sich als bissig erwiesen haben) oder von denen eine erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann – im Sinne des Landesgesetzes über gefährliche Hunde (LHundG). Die Stadt nennt dazu auch die Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pit Bull Terrier samt Kreuzungen. Satzung Ludwigshafen am Rhein § 7 Abs. 3
Zwinger, Zucht
Zuchthunde: halber Satz auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse im zuchtfähigen Alter (darunter eine Hündin), eingetragen im Zucht- oder Stammbuch einer anerkannten Zuchtvereinigung; binnen zwei Jahren nach Erteilung muss jeweils mindestens ein Wurf erfolgen. Selbstgezogene Zwingerhunde sind bis zum Ende des sechsten Lebensmonats steuerfrei. Über Bestand, Erwerb und Veräußerung sind Bücher zu führen. Satzung Ludwigshafen am Rhein § 4
Beginn
In Ludwigshafen bleibt der Aufnahmemonat steuerfrei: Der Steueranspruch entsteht mit Beginn des folgenden Kalendermonats (§ 6 Abs. 1). Satzung Ludwigshafen am Rhein § 6 Abs. 1
Zuzug
Beim Wohnungswechsel nach oder aus Ludwigshafen beginnt und endet die Steuerpflicht nach denselben Monatsregeln wie bei Anschaffung und Abschaffung (§ 6 Abs. 3). Satzung Ludwigshafen am Rhein § 6 Abs. 3
Welpen
Welpen werden in Ludwigshafen frühestens nach Ablauf des Kalendermonats steuerpflichtig, in dem sie drei Monate alt werden; den Wurftag muss der Halter nachweisen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft (Anmeldepflicht). Satzung Ludwigshafen am Rhein § 6 Abs. 1
Pflegehunde
Halter im Sinne der Ludwigshafener Satzung ist auch, wer einen Hund länger als drei Monate in Pflege oder Verwahrung nimmt oder ihn auf Probe bzw. zum Anlernen hält. Alle Hunde eines Haushalts gelten als gemeinsam gehalten; mehrere Halter haften als Gesamtschuldner. Satzung Ludwigshafen am Rhein § 2 Abs. 1
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht. Satzung Ludwigshafen am Rhein § 6 Abs. 2 Satz 1
Zu spät abgemeldet
Wer in Ludwigshafen zu spät abmeldet und die Gründe nicht nachweist, zahlt bis zum Ablauf des Monats der Abmeldung. Satzung Ludwigshafen am Rhein § 6 Abs. 2 Satz 2
Fällig
vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Satzung Ludwigshafen am Rhein § 8 Abs. 1
Bescheid
Bleiben die Sätze gleich, verschickt Ludwigshafen keine neuen Jahresbescheide, sondern setzt die Hundesteuer per Bekanntmachung im Amtsblatt fest – für 2026 im Amtsblatt Nr. 83 vom 23.12.2025; gezahlt wird zu den Terminen aus dem letzten schriftlichen Bescheid. Amtsblatt
Anrechnung
Wer in Ludwigshafen einen schon versteuerten Hund übernimmt, als Ersatz für einen abgeschafften, abhandengekommenen oder eingegangenen versteuerten Hund einen neuen Hund erwirbt oder mit einem versteuerten Hund zuzieht, wird erst ab dem folgenden Kalenderjahr steuerpflichtig – sofern für den Hund bisher eine vierteljährliche Steuerpflicht bestand (§ 6 Abs. 4). Satzung Ludwigshafen am Rhein § 6 Abs. 4
Gewerbliche Hunde
Hundehaltung ausschließlich zu gewerblichen, dienstlichen oder wissenschaftlichen Zwecken ist in Ludwigshafen von der Hundesteuer ausgenommen. Satzung Ludwigshafen am Rhein § 1 Abs. 2
Lastschrift
Liegt der Stadtkasse Ludwigshafen eine Abbuchungsermächtigung vor, zieht sie die Hundesteuer zu den Fälligkeitsterminen ein; sonst wird auf ein im Bescheid genanntes Konto überwiesen. Amtsblatt

Landesrecht

Was Rheinland-Pfalz von Hundehaltern in Ludwigshafen am Rhein verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 3 Rassen
Sachkunde
nur gefährliche
Chip
nur gefährliche

Häufige Fragen

Hundesteuer Ludwigshafen am Rhein: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Ludwigshafen am Rhein?

145 € im Jahr für den ersten Hund (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Ludwigshafen am Rhein (Ortsrecht 9-03)). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 840 € im Jahr. Satzung Ludwigshafen am Rhein § 7 Abs. 1 Nr. 1

Bis wann muss ich meinen Hund in Ludwigshafen am Rhein anmelden?

Sie müssen Ihren Hund binnen eines Monats nach Anschaffung oder Zuzug beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 10 Abs. 1). Das geht auch online (Link im Abschnitt „Hund anmelden“) oder mit dem Formular der Stadt. Satzung Ludwigshafen am Rhein § 10 Abs. 1

Zahle ich in Ludwigshafen am Rhein im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 6 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 84,58 € für das erste Jahr. Satzung Ludwigshafen am Rhein § 6 Abs. 1 und 2

Wann ist die Hundesteuer in Ludwigshafen am Rhein fällig?

Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11 (§ 8 Abs. 1). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid. Satzung Ludwigshafen am Rhein § 8 Abs. 1

Wie melde ich meinen Hund in Ludwigshafen am Rhein ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von einem Monat nach Abschaffung Verlust Tod des Hundes oder Wegzug beim Steueramt der Stadt ab (§ 10 Abs. 2 Satz 1). Anlass: Tod, Entlaufen, Weggabe, Wegzug. Dazu: Hundesteuermarke zurückgeben (§ 11 Abs. 1 der Ludwigshafener Satzung); Tag der Abschaffung und Abschaffungsgrund im Formular angeben. Satzung Ludwigshafen am Rhein § 10 Abs. 2 Satz 1

Gibt es in Ludwigshafen am Rhein eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Hund aus dem Tierheim Ludwigshafen e.V. (zwei Jahre), Begleithunde (Merkzeichen B, BL, aG oder H) oder Sanitäts- und Rettungshunde mit Prüfungszeugnis. Details und Fristen stehen in der Satzung. Satzung Ludwigshafen am Rhein

Brauche ich in Ludwigshafen am Rhein eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Ludwigshafen am Rhein gilt das Landesrecht von Rheinland-Pfalz: Das LHundG schreibt die Haftpflichtversicherung nur für Halterinnen und Halter gefährlicher Hunde vor (Listenhunde nach § 1 Abs. 2 und im Einzelfall gefährliche Hunde); sie ist auch Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 4 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 4). LHundG RP § 4 Abs. 2