- Gefährliche Hunde
- Keine Rasseliste: Als gefährlich gilt in Lübeck nur ein Hund, dessen Gefährlichkeit die Ordnungsbehörde nach dem Hundegesetz Schleswig-Holstein festgestellt hat. Der höhere Satz gilt ab dem Tag, an dem der Feststellungsbescheid zugeht, bis zu dem Tag, an dem seine Wirksamkeit endet. (§ 4 Abs. 3, § 3 Abs. 4)
- Zwinger, Zucht
- Hunde in einer ausschließlich gewerbsmäßig betriebenen Hundezucht sind in Lübeck auf Antrag steuerfrei (§ 6 Nr. 7); eine eigene Zwingersteuer gibt es nicht. (§ 6 Nr. 7)
- Beginn
- In Lübeck beginnt die Steuerpflicht am Tag, an dem der Hund aufgenommen wird (frühestens mit drei Monaten); für das erste Jahr wird nur der Teil des Jahres ab diesem Tag besteuert. (§ 3 Abs. 1)
- Zuzug
- In Lübeck wird taggenau gerechnet: Bei Zuzug mit Hund beginnt die Steuerpflicht mit dem Tag des Zuzugs, bei Wegzug endet sie am Vortag des Wegzugs. Ebenso beginnt sie bei einem neuen Hund am Tag der Aufnahme. (§ 3 Abs. 1, 3)
- Welpen
- Eigene Welpen sind frühestens ab dem Tag steuerpflichtig, an dem sie drei Monate alt werden; als angeschafft gelten sie drei Monate nach der Geburt. (§ 3 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 2)
- Pflegehunde
- Wer in Lübeck einen Hund in Pflege, Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen hält, ist steuerpflichtig, wenn der Hund nicht nachweislich anderswo versteuert oder befreit ist – und auch dann, sobald es länger als einen Monat dauert. (§ 2 Abs. 3)
- Ende
- Die Steuerpflicht endet am Tag vor der Aufgabe der Hundehaltung (Lübecker Satzung § 3 Abs. 2). (§ 3 Abs. 2)
- Fällig
- Lübeck erhebt eine Vorauszahlung auf die Jahressteuer, fällig zum 1. Juli (frühestens einen Monat nach dem Bescheid); Teilzahlungen zwischen Januar und Juni sind möglich. Die endgültige Steuer wird Anfang des Folgejahres festgesetzt und ist einen Monat nach dem Bescheid fällig; zu viel gezahlte Vorauszahlungen werden erstattet. (§ 11 Abs. 2–4)
- Bescheid
- Mit dem Steuerbescheid kommt die Hundesteuermarke. Wer den Bescheid für 2026 noch nicht hat, erhält ihn laut Stadt in der zweiten Jahreshälfte.
- Lastschrift
- Zahlung per Überweisung, Bankeinzug (SEPA-Basislastschriftmandat der Hansestadt Lübeck) oder bar beim Bereich Buchhaltung und Finanzen, Fleischhauerstraße 20.