Hundesteuer Lübeck 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer, gültig ab 01.01.2026.

Hundesteuer in Lübeck

pro Jahr · Hansestadt Lübeck · ab 01.01.2026
1. Hund
156 €/Jahr
2. Hund
156 €/Jahrgleicher Satz, keine Staffel
gefährlicher Hund
684 €/Jahrfestgestellt gefährlich, keine Rasseliste

§ 4 Abs. 1 Hundesteuersatzung (PDF) · vom 27.11.2020 (Beschluss der Bürgerschaft vom 26.11.2020) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.06.2026 (Bürgerschaftsbeschluss 28.05.2026, bekannt gemacht 16.06.2026)

Anmelden: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder ZuzugZwinger/Zucht: eigene Regel, siehe unten

Rechner

Was zahle ich in Lübeck?

Hundesteuer pro Jahr 156 €

Rechenweg

  1. 1 Hund × 156 € = 156 € im Jahr (§ 4 Abs. 1)
  • Fällig: Lübeck erhebt eine Vorauszahlung auf die Jahressteuer, fällig zum 1. Juli (frühestens einen Monat nach dem Bescheid); Teilzahlungen zwischen Januar und Juni sind möglich. Die endgültige Steuer wird Anfang des Folgejahres festgesetzt und ist einen Monat nach dem Bescheid fällig; zu viel gezahlte Vorauszahlungen werden erstattet (§ 11 Abs. 2–4).

Quelle: Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer vom 27.11.2020 (Beschluss der Bürgerschaft vom 26.11.2020) in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 02.06.2026 (Bürgerschaftsbeschluss 28.05.2026, bekannt gemacht 16.06.2026)

Schritt 1

Hund in Lübeck anmelden

Frist
binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug (§ 9 Abs. 1)
Vorsprache
Anmelden geht persönlich in der Mengstraße 16, per Post oder per E-Mail mit eingescannter Unterschrift an steuern@luebeck.de.
Hundemarke
Die Lübecker Steuermarke kommt mit dem ersten Steuerbescheid, bleibt Eigentum der Stadt und gehört nur an den angemeldeten Hund; außerhalb der Wohnung bzw. des umfriedeten Grundstücks muss der Hund sie tragen und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Marke verloren
Ersatzmarke für 5,00 € Verwaltungsgebühr: Betrag mit Kassenzeichen und Verwendungszweck „Ersatzmarke“ auf das Hundesteuerkonto überweisen (Marke kommt per Post) oder bei Buchhaltung und Finanzen, Fleischhauerstraße 20, abholen.
Umzug
Umzug innerhalb Lübecks: neue Anschrift telefonisch, per E-Mail oder schriftlich mitteilen (nach der Ummeldung beim Meldeamt).

Schritt 2

Hund in Lübeck abmelden

Frist
innerhalb von 14 Tagen, schriftlich (§ 9 Abs. 2)
Wie?
Mit dem Lübecker Abmeldeformular persönlich in der Mengstraße 16, per Post oder per E-Mail (eingescannte Unterschrift) an steuern@luebeck.de; bei Wegzug schriftlich und mit der Hundesteuermarke.
Wann?

Hund ist verstorbenHund wurde an eine andere Person abgegebenHund wurde beim Wegzug mitgenommenHund wurde an das Tierheim abgegeben

Nachweise

Hundesteuermarke beilegenbei Tod: tierärztliche Bescheinigungbei Abgabe ans Tierheim: Bescheinigung

Neuer Halter
Wer den Hund in Lübeck abgibt, nennt bei der Abmeldung Name und Anschrift der übernehmenden Person (§ 9 Abs. 2).
Geld zurück?
Zu viel gezahlte Vorauszahlungen erstattet die Hansestadt Lübeck mit dem Festsetzungsbescheid; im Abmeldeformular kann dafür die IBAN angegeben werden.

Quelle: luebeck.de/de/buergerservice/leistungen/leistungen?lid=8966636 · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Lübeck

Wachhund für ein Wohngebäude über 200 m abseits

Auf Antrag die Hälfte für Hunde, die ein Wohngebäude bewachen, das mehr als 200 m Wegstrecke vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegt. Für gefährliche Hunde gibt es in Lübeck keine Ermäßigung.

Quelle (§ 5): www.luebeck.de/file/hundesteuersatzung.pdf · abgerufen 21.10.2026

Hund aus dem Tierheim der Hansestadt Lübeck

steuerfrei

Auf Antrag 36 Monate steuerfrei ab dem Tag der Anschaffung, wenn der Hund unmittelbar vorher dauerhaft im Lübecker Tierheim untergebracht war – einmalig für einen Hund pro Haushalt; Bestätigung des Tierheims (Kauf-/Übernahmevertrag) vorlegen.

Quelle (§ 6 Nr. 6): www.luebeck.de/de/bekanntmachungen/oertliche-bekanntmachungen?bekannt… · abgerufen 21.10.2026

Merkzeichen GL, BL oder H: ein Hund je Haushalt

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: ein Hund je Haushalt, der für eine Person mit Merkzeichen GL, BL oder H im Schwerbehindertenausweis zum Schutz und zur Hilfe unentbehrlich ist (§ 6 Nr. 4 der Lübecker Satzung).

Quelle (§ 6 Nr. 4): www.luebeck.de/file/hundesteuersatzung.pdf · abgerufen 21.10.2026

Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Therapiehunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung, die für soziale und therapeutische Zwecke eingesetzt werden; die Einsätze sind nachzuweisen (Lübecker Formular „Erklärung über die Einsätze von Therapiehunden“).

Quelle (§ 6 Nr. 5): www.luebeck.de/file/hundesteuersatzung.pdf · abgerufen 21.10.2026

Weitere Befreiungen nach § 6 Nr. 1–3

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei außerdem: Gebrauchshunde von Forst-, Jagd- und Landschaftsschutzpersonal und Herdengebrauchshunde (jeweils bei erwerbsmäßiger Ausübung) sowie geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Katastrophenschutzeinheiten (Prüfungszeugnis höchstens zwei Jahre alt). Gefährliche Hunde werden nicht befreit.

Quelle (§ 6 Nr. 1–3, letzter Satz): www.luebeck.de/file/hundesteuersatzung.pdf · abgerufen 21.10.2026

Ermäßigung und Befreiung gelten in Lübeck erst ab dem Tag, an dem der Antrag eingeht – nicht rückwirkend. Antrag mit dem Formular „Antrag auf Hundesteuer-Ermäßigung oder Hundesteuer-Befreiung“; fehlende Nachweise binnen 21 Tagen nachreichen. (§ 7 Abs. 2)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Lübeck

Gefährliche Hunde
Keine Rasseliste: Als gefährlich gilt in Lübeck nur ein Hund, dessen Gefährlichkeit die Ordnungsbehörde nach dem Hundegesetz Schleswig-Holstein festgestellt hat. Der höhere Satz gilt ab dem Tag, an dem der Feststellungsbescheid zugeht, bis zu dem Tag, an dem seine Wirksamkeit endet. (§ 4 Abs. 3, § 3 Abs. 4)
Zwinger, Zucht
Hunde in einer ausschließlich gewerbsmäßig betriebenen Hundezucht sind in Lübeck auf Antrag steuerfrei (§ 6 Nr. 7); eine eigene Zwingersteuer gibt es nicht. (§ 6 Nr. 7)
Beginn
In Lübeck beginnt die Steuerpflicht am Tag, an dem der Hund aufgenommen wird (frühestens mit drei Monaten); für das erste Jahr wird nur der Teil des Jahres ab diesem Tag besteuert. (§ 3 Abs. 1)
Zuzug
In Lübeck wird taggenau gerechnet: Bei Zuzug mit Hund beginnt die Steuerpflicht mit dem Tag des Zuzugs, bei Wegzug endet sie am Vortag des Wegzugs. Ebenso beginnt sie bei einem neuen Hund am Tag der Aufnahme. (§ 3 Abs. 1, 3)
Welpen
Eigene Welpen sind frühestens ab dem Tag steuerpflichtig, an dem sie drei Monate alt werden; als angeschafft gelten sie drei Monate nach der Geburt. (§ 3 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 2)
Pflegehunde
Wer in Lübeck einen Hund in Pflege, Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen hält, ist steuerpflichtig, wenn der Hund nicht nachweislich anderswo versteuert oder befreit ist – und auch dann, sobald es länger als einen Monat dauert. (§ 2 Abs. 3)
Ende
Die Steuerpflicht endet am Tag vor der Aufgabe der Hundehaltung (Lübecker Satzung § 3 Abs. 2). (§ 3 Abs. 2)
Fällig
Lübeck erhebt eine Vorauszahlung auf die Jahressteuer, fällig zum 1. Juli (frühestens einen Monat nach dem Bescheid); Teilzahlungen zwischen Januar und Juni sind möglich. Die endgültige Steuer wird Anfang des Folgejahres festgesetzt und ist einen Monat nach dem Bescheid fällig; zu viel gezahlte Vorauszahlungen werden erstattet. (§ 11 Abs. 2–4)
Bescheid
Mit dem Steuerbescheid kommt die Hundesteuermarke. Wer den Bescheid für 2026 noch nicht hat, erhält ihn laut Stadt in der zweiten Jahreshälfte.
Lastschrift
Zahlung per Überweisung, Bankeinzug (SEPA-Basislastschriftmandat der Hansestadt Lübeck) oder bar beim Bereich Buchhaltung und Finanzen, Fleischhauerstraße 20.

Landesrecht

Was Schleswig-Holstein von Hundehaltern in Lübeck verlangt

Haftpflicht
für alle Hunde
Rasseliste
keine
Sachkunde
nur gefährliche
Chip
alle Hunde

Häufige Fragen

Hundesteuer Lübeck: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Lübeck?

156 € im Jahr für jeden Hund (§ 4 Abs. 1 der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer). Eine Staffel für den zweiten oder weitere Hunde gibt es nicht. Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 684 € im Jahr.
Quelle: www.luebeck.de/file/hundesteuersatzung.pdf

Bis wann muss ich meinen Hund in Lübeck anmelden?

Sie müssen Ihren Hund binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 9 Abs. 1).
Quelle: www.luebeck.de/file/hundesteuersatzung.pdf

Wann ist die Hundesteuer in Lübeck fällig?

Lübeck erhebt eine Vorauszahlung auf die Jahressteuer, fällig zum 1. Juli (frühestens einen Monat nach dem Bescheid); Teilzahlungen zwischen Januar und Juni sind möglich. Die endgültige Steuer wird Anfang des Folgejahres festgesetzt und ist einen Monat nach dem Bescheid fällig; zu viel gezahlte Vorauszahlungen werden erstattet (§ 11 Abs. 2–4). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.luebeck.de/file/hundesteuersatzung.pdf

Wie melde ich meinen Hund in Lübeck ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim Steueramt der Stadt ab (§ 9 Abs. 2). Anlass: Hund ist verstorben, Hund wurde an eine andere Person abgegeben, Hund wurde beim Wegzug mitgenommen, Hund wurde an das Tierheim abgegeben. Dazu: Hundesteuermarke beilegen; bei Tod: tierärztliche Bescheinigung; bei Abgabe ans Tierheim: Bescheinigung.
Quelle: www.luebeck.de/file/hundesteuersatzung.pdf

Gibt es in Lübeck eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Hund aus dem Tierheim der Hansestadt Lübeck, Merkzeichen GL, BL oder H: ein Hund je Haushalt, Anerkannte Assistenzhunde (§§ 12e ff. BGG), Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung oder Weitere Befreiungen nach § 6 Nr. 1–3. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.luebeck.de/file/hundesteuersatzung.pdf

Brauche ich in Lübeck eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Lübeck gilt das Landesrecht von Schleswig-Holstein: Für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, soll eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden (Soll-Vorschrift). Für Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes ist sie in jedem Fall Pflicht (§ 6, § 10 Abs. 1 Nr. 3 HundeG).
Quelle: www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/Hunde/_document…

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://www.luebeck.de/file/hundesteuersatzung.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Lübeck. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Lübeck.