Hundesteuer Magdeburg 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg, gültig ab 20.07.2024.

Hundesteuer in Magdeburg

pro Jahr · Landeshauptstadt Magdeburg · ab 20.07.2024
1. Hund
114 €/Jahr
2. Hund
114 €/Jahrgleicher Satz, keine Staffel
Listenhund
114 €/Jahrkein eigener Satz

§ 6 Hundesteuersatzung · Neufassung, beschlossen vom Stadtrat am 13. Juni 2024, ausgefertigt am 15.07.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 14 vom 19. Juli 2024

Anmelden: innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der SteuerpflichtErstes Jahr: anteilig, je Monat 9,50 €

Rechner

Was zahle ich in Magdeburg?

Hundesteuer pro Jahr 114 €

Rechenweg

  1. 1 Hund × 114 € = 114 € im Jahr (§ 6)
  • Fällig: jährlich zum 01.01.; auf Antrag in Halbjahresraten zum 15.05. und 15.11 (§ 4 Abs. 2, 3).

Quelle: Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg Neufassung, beschlossen vom Stadtrat am 13. Juni 2024, ausgefertigt am 15.07.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 14 vom 19. Juli 2024

Schritt 1

Hund in Magdeburg anmelden

Frist
innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht (§ 11 Abs. 1)
Magdeburg verlangt die Anmeldung binnen 14 Tagen (§ 11 Abs. 1 der Hundesteuersatzung) – auch bei Zuzug mit Hund oder Pflege über zwei Monate.
Gebühr
Für die Bescheinigung über die Eintragung im zentralen Hunderegister, die mit der Anmeldung verbunden ist, erhebt Magdeburg 10 bis 50 € nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes (AllGO).
Vorsprache
Persönlich in einem BürgerBüro oder im Steueramt (Katzensprung 2, Zimmer 478/480); außerdem per Post, E-Mail, Telefon oder online.
Hundemarke
Seit dem 20.07.2024 gibt es keine Hundesteuermarken mehr – die Pflicht zum Mitführen ist mit der neuen Satzung entfallen.
Umzug
Bei Umzug innerhalb Magdeburgs oder Namensänderung ist der Hund umzumelden (auch online über „Steuerliche Änderungen online mitteilen“).
Große Hunde
Sachsen-Anhalt verlangt zusätzlich: Chip spätestens sechs Monate nach der Geburt, Haftpflichtversicherung (mind. 1 Mio. € Personen- und Sachschäden, 50.000 € sonstige Vermögensschäden) und Eintrag im Hunderegister des Landes – in Magdeburg erledigt das Ordnungsamt mit der Steueranmeldung.

Schritt 2

Hund in Magdeburg abmelden

Frist
innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Haltung (§ 11 Abs. 2)
Wie?
schriftlich per Post oder Fax, per E-Mail, telefonisch oder über das Online-Formular der Landeshauptstadt
Wann?

Hund abgegeben, verkauft oder verschenktHund abhandengekommen oder weggelaufenTod des HundesWegzug aus Magdeburg

Nachweise

Ende der Haltung glaubhaft nachweisenbei Einschläferung: Bescheinigung des Tierarztes

Neuer Halter
Bei Verkauf oder Schenkung Name und Anschrift des neuen Halters angeben (Pflichtangabe, sonst Ordnungswidrigkeit).

Quelle: www.magdeburg.de/loadDocument.phtml?FID=37.1877.1&Ext=PDF · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Magdeburg

Sozialleistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag, Otto-City-Card

57 € im Jahr

Auf Antrag halbe Steuer für einen Hund, wenn der Halter Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), Bürgergeld/Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält oder eine gültige Otto-City-Card besitzt (§ 9 der Magdeburger Satzung).

Quelle (§ 9): www.magdeburg.de/loadDocument.phtml?FID=37.51846.1&Ext=PDF · abgerufen 21.10.2026

Hund aus dem Tierheim Magdeburg (drei Jahre)

steuerfrei

Wer einen Hund aus dem städtischen Tierheim Magdeburg übernimmt, ist auf Antrag drei Jahre lang von der Hundesteuer befreit.

Quelle (§ 8 Nr. 3): www.magdeburg.de/loadDocument.phtml?FID=37.51846.1&Ext=PDF · abgerufen 21.10.2026

Schwerbehinderte mit Merkzeichen B, BL, aG oder H

steuerfrei

Steuerfrei auf Antrag: ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer Person mit gültigem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“ dient.

Quelle (§ 8 Nr. 2): www.magdeburg.de/loadDocument.phtml?FID=37.51846.1&Ext=PDF · abgerufen 21.10.2026

Hunde gehörloser Menschen

steuerfrei

Steuerfrei auf Antrag: ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer gehörlosen Person dient; nachzuweisen per fachärztlicher (ggf. amtsärztlicher) Bescheinigung.

Quelle (§ 8 Nr. 1): www.magdeburg.de/loadDocument.phtml?FID=37.51846.1&Ext=PDF · abgerufen 21.10.2026

Assistenzhunde mit sozialen Einsätzen

steuerfrei

Steuerfrei auf Antrag: Assistenzhunde mit bestandener Prüfung nach der Assistenzhundeverordnung, die im Jahr mindestens 12 Einsätze in sozialen Einrichtungen absolviert haben; Zertifikat und beglaubigte Einsätze bis 31.10. vorlegen.

Quelle (§ 8 Nr. 7): www.magdeburg.de/loadDocument.phtml?FID=37.51846.1&Ext=PDF · abgerufen 21.10.2026

Sanitäts- und Rettungshunde

steuerfrei

Steuerfrei auf Antrag: geprüfte Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten; Prüfungszeugnis und aktuelle Bestätigung des Amts für Brand- und Katastrophenschutz jährlich bis 31.01. beifügen.

Quelle (§ 8 Nr. 5): www.magdeburg.de/loadDocument.phtml?FID=37.51846.1&Ext=PDF · abgerufen 21.10.2026

Jagdhunde und Diensthunde

steuerfrei

Steuerfrei auf Antrag außerdem: erfolgreich geprüfte Jagdhunde, deren Einsatz die untere Jagdbehörde jährlich bestätigt, sowie ausgebildete und zugelassene Diensthunde öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die bei ihren Hundeführern leben.

Quelle (§ 8 Nr. 4, 6): www.magdeburg.de/loadDocument.phtml?FID=37.51846.1&Ext=PDF · abgerufen 21.10.2026

Befreiung und Ermäßigung gibt es nur auf Antrag und frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Stadt Magdeburg eingeht. Fällt die Voraussetzung weg, ist das binnen 14 Tagen anzuzeigen. (§ 7, § 11 Abs. 3)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Magdeburg

Beginn
In Magdeburg entsteht die Steuer am 1. des Monats nach Beginn der Haltung (§ 3 Abs. 2 der Hundesteuersatzung) – der Anschaffungsmonat selbst ist steuerfrei. (§ 3 Abs. 2)
Welpen
Wird ein Hund erst im Lauf des Jahres drei Monate alt, entsteht die Steuer am 1. Tag des folgenden Kalendermonats. Ist das Alter nicht nachgewiesen, gilt der Hund als älter als drei Monate. (§ 1 Abs. 2, § 3 Abs. 2)
Pflegehunde
Als Halter in Magdeburg gilt auch, wer einen Hund länger als zwei Monate im Jahr untergebracht, zur Pflege oder zum Anlernen gehalten hat. (§ 2 Abs. 4)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Haltung endet – etwa weil der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt, stirbt oder der Halter aus Magdeburg wegzieht. Das Ende ist glaubhaft nachzuweisen. (§ 3 Abs. 3)
Zu spät abgemeldet
Wer nicht binnen 14 Tagen abmeldet und das Ende der Haltung nicht nachweist, zahlt bis zum Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung bei der Stadt Magdeburg eingeht. (§ 3 Abs. 3)
Fällig
jährlich zum 01.01.; auf Antrag in Halbjahresraten zum 15.05. und 15.11. (§ 4 Abs. 2, 3)
Bescheid
Die Steuer wird per Bescheid festgesetzt; er gilt weiter, bis ein neuer Bescheid kommt. Bitte erst nach Erhalt des Bescheids und immer mit Kassenzeichen zahlen. (§ 4 Abs. 1)
Gewerbliche Hunde
Nicht besteuert wird ein Hund, dessen Kosten das Finanzamt als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anerkennt, sowie Diensthunde öffentlich-rechtlicher Körperschaften, deren Kosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden. (§ 2 Abs. 3)
Lastschrift
Die Hundesteuer soll per Lastschrift eingezogen werden (schriftliche, jederzeit widerrufliche Einzugsermächtigung; Formular „Lastschrifteinzugsermächtigung“ der Stadt). Gebühren für Rücklastschriften trägt der Steuerschuldner. (§ 5)

Landesrecht

Was Sachsen-Anhalt von Hundehaltern in Magdeburg verlangt

Haftpflicht
für alle Hunde
Rasseliste
ja, 4 Rassen
Sachkunde
nur gefährliche
Chip
alle Hunde

In Magdeburg zuständig für große und gefährliche Hunde: Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Team Hunde (Hunderegister, Gefahrhundegesetz), Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg Quelle: www.magdeburg.de/index.php?object=tx,698.8844&ModID=10&FID=37.1047.1 · abgerufen 21.10.2026

Häufige Fragen

Hundesteuer Magdeburg: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Magdeburg?

114 € im Jahr für jeden Hund (§ 6 der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Magdeburg). Eine Staffel für den zweiten oder weitere Hunde gibt es nicht. Auch für gefährliche Hunde (Listenhunde) sieht die Satzung keinen eigenen Satz vor.
Quelle: www.magdeburg.de/loadDocument.phtml?FID=37.51846.1&Ext=PDF

Bis wann muss ich meinen Hund in Magdeburg anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht beim Steueramt anmelden (§ 11 Abs. 1). Das geht online unter forms.kitu-genossenschaft.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/6a6865b1dd75827b2cedde0f oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.magdeburg.de/loadDocument.phtml?FID=37.51846.1&Ext=PDF

Zahle ich in Magdeburg im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 6 Satz 2, § 3 Abs. 2). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 66,50 € für das erste Jahr.
Quelle: www.magdeburg.de/loadDocument.phtml?FID=37.51846.1&Ext=PDF

Wann ist die Hundesteuer in Magdeburg fällig?

Jährlich zum 01.01.; auf Antrag in Halbjahresraten zum 15.05. und 15.11 (§ 4 Abs. 2, 3). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.magdeburg.de/loadDocument.phtml?FID=37.51846.1&Ext=PDF

Wie melde ich meinen Hund in Magdeburg ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Haltung beim Steueramt ab (§ 11 Abs. 2). Anlass: Hund abgegeben, verkauft oder verschenkt, Hund abhandengekommen oder weggelaufen, Tod des Hundes, Wegzug aus Magdeburg. Dazu: Ende der Haltung glaubhaft nachweisen; bei Einschläferung: Bescheinigung des Tierarztes.
Quelle: www.magdeburg.de/loadDocument.phtml?FID=37.51846.1&Ext=PDF

Gibt es in Magdeburg eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Ermäßigung auf 57 € im Jahr Hälfte: 57 € für einen Hund; Befreiung für Hund aus dem Tierheim Magdeburg (drei Jahre), Schwerbehinderte mit Merkzeichen B, BL, aG oder H, Hunde gehörloser Menschen, Assistenzhunde mit sozialen Einsätzen, Sanitäts- und Rettungshunde oder Jagdhunde und Diensthunde. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.magdeburg.de/loadDocument.phtml?FID=37.51846.1&Ext=PDF

Brauche ich in Magdeburg eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Magdeburg gilt das Landesrecht von Sachsen-Anhalt: Pflicht für jeden Hund spätestens drei Monate nach der Geburt (gilt für alle nach dem 1. März 2009 geborenen Hunde und für alle gefährlichen Hunde). Der Versicherungsnachweis wird bei der Anmeldung vorgelegt (§ 2 Abs. 3, § 15 Abs. 3 Nr. 5, § 20).
Quelle: www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-NNLST00004588/for…

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://www.magdeburg.de/loadDocument.phtml?FID=37.51846.1&Ext=PDF

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