Hundesteuer Mainz 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Satzung der Landeshauptstadt Mainz über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung), gültig ab 01.03.2012.

Hundesteuer in Mainz

pro Jahr · Landeshauptstadt Mainz · ab 01.03.2012
1. Hund
186 €/Jahr
2. Hund
216 €/Jahr
ab 3. Hund
216 €/Jahrjeder weitere Hund
Listenhund
600 €/Jahrgefährlicher Hund

§ 4 Abs. 1 Hundesteuersatzung (PDF) · vom 27. September 2007, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 01. Februar 2012 (in Kraft seit 01.03.2012); Sätze für 2026 bestätigt in § 6 der Haushaltssatzung 2026

Anmelden: binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, schriftlichErstes Jahr: anteilig, je Monat 15,50 € (1. Hund)Zwinger/Zucht: eigene Regel, siehe unten

Rechner

Was zahle ich in Mainz?

Hundesteuer pro Jahr 186 €

Rechenweg

  1. 186 € = 186 € im Jahr (§ 4 Abs. 1)
  • Fällig: Jahressteuer in vierteljährlichen Raten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 8 Abs. 2).

Quelle: Satzung der Landeshauptstadt Mainz über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 27. September 2007, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 01. Februar 2012 (in Kraft seit 01.03.2012); Sätze für 2026 bestätigt in § 6 der Haushaltssatzung 2026

Schritt 1

Hund in Mainz anmelden

Frist
binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, schriftlich (§ 3 Abs. 1)
Vorsprache
nicht erforderlich (schriftlich, per Formular oder online); persönlich nur nach Terminvereinbarung, dann mit Personalausweis oder Meldebestätigung
Hundemarke
Für jeden angemeldeten Hund gibt die Stadt Mainz eine Hundesteuermarke aus, die Eigentum der Stadt bleibt. Außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks muss der Hund sie sichtbar tragen; auf Verlangen vorzeigen, bei Ende der Haltung zurückgeben.
Marke verloren
Bei Verlust oder unbrauchbarer Marke gibt es eine Ersatzmarke (auch über den Online-Service beantragbar); eine wiedergefundene Marke muss unverzüglich zurück an die Steuerverwaltung.
Umzug
Umzug innerhalb von Mainz: neue Adresse mit dem Formular „Hundesteuer Ummeldung“ oder über den Online-Service mitteilen (Änderungen binnen 14 Tagen, § 3 Abs. 4).
Große Hunde
Laut Stadt Mainz müssen Hunde über drei Monate mit einem Transponder gekennzeichnet sein; innerorts auf öffentlichen Straßen gilt Leinenpflicht. Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) können mit bis zu 10.000 € geahndet werden.

Schritt 2

Hund in Mainz abmelden

Frist
innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Hundehaltung, schriftlich unter Angabe des Grundes (§ 3 Abs. 3)
Wie?
schriftlich unter Angabe des Grundes bei der Steuerverwaltung der Stadt Mainz – auch über den Online-Service Hundesteuer (mit BundID)
Wann?

Abgabe oder Verkauf des HundesHund ist abhandengekommenTod des HundesWegzug aus Mainz

Nachweise

Hundesteuermarke mit der Abmeldung zurückgebenGrund der Abmeldung angeben

Neuer Halter
Geht der Hund an jemand anderen, verlangt § 3 Abs. 3 der Mainzer Satzung bei der Abmeldung Name und Anschrift des neuen Halters.

Quelle: www.mainz.de/verzeichnisse/ortsrecht/satzung-der-landeshauptstadt-mai… · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Mainz

Halber Satz nach § 5 (Bürgergeld/Sozialhilfe, Wachhunde, Rettungshunde u. a.)

50 % Ermäßigung

Die Mainzer Satzung halbiert die Steuer auf Antrag für Hunde von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), für Wachhunde in einzeln stehenden Gebäuden (mehr als 200 m vom nächsten bebauten Ortsteil), Hunde auf Binnenschiffen, Hunde von Bewachungsunternehmen, Melde-, Sanitäts-, Schutz- und Fährtenhunde im Katastrophenschutz sowie Hunde mit bestandener Rettungshundetauglichkeitsprüfung. Der Antrag ist für jedes Kalenderjahr vor dessen Beginn neu zu stellen; für mehr als einen Hund je Person entscheidet die Stadt nach Ermessen. Nicht für gefährliche Hunde.

Quelle (§ 5): www.mainz.de/verzeichnisse/ortsrecht/satzung-der-landeshauptstadt-mai… · abgerufen 21.10.2026

Vermutet gefährliche Rassen mit Gutachten und Kastration

50 % Ermäßigung

Für Hunde der Rassen, bei denen die Mainzer Satzung die Gefährlichkeit nur vermutet (§ 4 Abs. 5, z. B. Bullmastiff, Dogo Argentino, Mastiff), wird der erhöhte Satz auf Antrag halbiert, wenn der Hund kastriert bzw. sterilisiert ist und ein tierärztliches Gutachten keine gesteigerte Aggressivität bescheinigt – ab Ablauf des Monats des Nachweises. Der Hund gilt weiter als erster Hund.

Quelle (§ 4 Abs. 7): www.mainz.de/verzeichnisse/ortsrecht/satzung-der-landeshauptstadt-mai… · abgerufen 21.10.2026

Hund aus dem Tierheim Mainz (zwölf Monate)

steuerfrei

Wer selbst einen Hund aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Mainz und Umgebung e. V. übernimmt, ist auf Antrag zwölf Monate von der Mainzer Hundesteuer befreit; die Befreiung ist nicht übertragbar.

Quelle (§ 7 Abs. 1 Buchst. h): www.mainz.de/verzeichnisse/ortsrecht/satzung-der-landeshauptstadt-mai… · abgerufen 21.10.2026

Begleithunde (Merkzeichen aG oder H)

steuerfrei

Steuerfrei sind nach § 7 Abs. 1 Buchst. e der Mainzer Satzung geeignete Hunde, die ausschließlich für Schutz und Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind – sonst hilflos sind insbesondere Personen mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen „aG“ oder „H“.

Quelle (§ 7 Abs. 1 Buchst. e): www.mainz.de/verzeichnisse/ortsrecht/satzung-der-landeshauptstadt-mai… · abgerufen 21.10.2026

Rettungshunde und frühere Einsatzhunde

steuerfrei

Steuerfrei: Hunde mit Rettungshunde-Ausbildung und bestandener Prüfung, solange sie dem Bevölkerungs- oder Katastrophenschutz uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Nach mindestens drei Jahren im begünstigten Einsatz bleibt die Befreiung, wenn der Hund beim selben Halter bleibt.

Quelle (§ 7 Abs. 1 Buchst. f, Abs. 5): www.mainz.de/verzeichnisse/ortsrecht/satzung-der-landeshauptstadt-mai… · abgerufen 21.10.2026

Dienst-, Herden-, Tierschutz- und Artistenhunde

steuerfrei

Steuerfrei außerdem: Diensthunde aus öffentlichen Mitteln (Polizei, Bundeswehr, Forst), Diensthunde privater Forstbediensteter und bestätigter Jagdaufseher, Herdenschutzhunde (Herde ab 5 Tieren), Hunde in Einrichtungen von Tierschutzvereinen zur vorübergehenden Verwahrung sowie abgerichtete Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern.

Quelle (§ 7 Abs. 1 Buchst. a–d, g): www.mainz.de/verzeichnisse/ortsrecht/satzung-der-landeshauptstadt-mai… · abgerufen 21.10.2026

Antrag beim Mainzer Steueramt (auch über den Online-Service); Befreiung und Ermäßigung gelten ab Beginn des Monats nach dem Antrag, die Voraussetzungen sind nachzuweisen. Für gefährliche Hunde gibt es keine Befreiung. Fällt eine Voraussetzung weg, ist das binnen 14 Tagen anzuzeigen. (§ 7 Abs. 2, 3, 6; § 3 Abs. 4)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Mainz

Gefährliche Hunde
Gefährlich sind nach der Mainzer Satzung Hunde, die sich als bissig erwiesen haben, Wild oder Vieh hetzen oder reißen, Menschen in aggressiver oder Gefahr drohender Weise angesprungen haben oder eine übersteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe entwickelt haben. Immer gefährlich: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier und deren Abkömmlinge. Vermutet (widerlegbar) bei Bullmastiff, Bull Terrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napoletano und Tosa Inu. (§ 4 Abs. 3 bis 6)
Zwinger, Zucht
Zwingersteuer für zuverlässige Züchter (mindestens zwei eingetragene Zuchttiere derselben Rasse, darunter eine Hündin, im Zwinger): je Zuchthund die Hälfte des Steuersatzes, höchstens das Zweifache der Steuer für den ersten Hund je Zwinger; selbstgezogene Hunde im Zwinger bis sechs Monate steuerfrei. Voraussetzung u. a. Bescheinigung der Züchtervereinigung und Zwingerbuch; entfällt ohne Zuchterfolg binnen zwei Jahren. (§ 6)
Beginn
In Mainz zählt der Anschaffungsmonat nicht: Die Steuerschuld entsteht erst am Ersten des Folgemonats (§ 8 Abs. 1). (§ 8 Abs. 1)
Zuzug
Wer mit Hund aus einer anderen Gemeinde nach Mainz zieht, zahlt ab dem Ersten des Monats nach dem Zuzug; bei Wegzug endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Wegzugsmonats. (§ 8 Abs. 3)
Welpen
Steuerpflichtig sind Hunde, die älter als drei Monate sind. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft, zugelaufene Hunde mit Ablauf von zwei Monaten nach dem Zulauf. (§ 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 2)
Pflegehunde
Als Halter in Mainz gilt auch, wer einen Hund länger als zwei Monate in Pflege, Verwahrung oder auf Probe oder länger als drei Monate zum Anlernen hält. Alle Hunde eines Haushalts gelten als gemeinsam gehalten. (§ 2 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2)
Ende
Die Steuerschuld endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt. (§ 8 Abs. 1 Satz 2)
Zu spät abgemeldet
Lässt sich der Tag der Abschaffung nicht einwandfrei feststellen, endet die Steuerpflicht in Mainz erst mit Ablauf des Monats der Abmeldung. (§ 8 Abs. 4)
Fällig
Jahressteuer in vierteljährlichen Raten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 8 Abs. 2)
Bescheid
Bleibt die Steuer gleich, setzt die Stadt Mainz die Hundesteuer jedes Jahr durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt fest (für 2026 im Amtsblatt vom 16.01.2026); Änderungen gegenüber dem Vorjahr kommen per eigenem Bescheid.
Anrechnung
Wer einen bereits in einer deutschen Gemeinde versteuerten Hund übernimmt, mit ihm nach Mainz zieht oder einen versteuerten Hund ersetzt, kann die Anrechnung der schon gezahlten Steuer für denselben Zeitraum verlangen; Mehrbeträge werden nicht erstattet. (§ 9)
Gewerbliche Hunde
Besteuert wird in Mainz nur das nicht gewerbsmäßige Halten von Hunden durch natürliche Personen. (§ 1 Abs. 1)
Lastschrift
SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung der Stadtkasse Mainz) als PDF auf der Seite „Hund anmelden“

Landesrecht

Was Rheinland-Pfalz von Hundehaltern in Mainz verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 3 Rassen
Sachkunde
nur gefährliche
Chip
nur gefährliche

Häufige Fragen

Hundesteuer Mainz: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Mainz?

186 € im Jahr für den ersten Hund (§ 4 Abs. 1 der Satzung der Landeshauptstadt Mainz über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung)). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 600 € im Jahr.
Quelle: www.mainz.de/verzeichnisse/ortsrecht/satzung-der-landeshauptstadt-mai…

Bis wann muss ich meinen Hund in Mainz anmelden?

Sie müssen Ihren Hund binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug, schriftlich beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 3 Abs. 1). Das geht online unter antrag-kommunal.service.rlp.de/civ.public/start.html?oe=00.00.MZ.02.20.03.01.01&mode=cc&cc_key=Hundesteuer oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.mainz.de/verzeichnisse/ortsrecht/satzung-der-landeshauptstadt-mai…

Zahle ich in Mainz im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 8 Abs. 1, § 8 Abs. 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 108,50 € für das erste Jahr.
Quelle: www.mainz.de/verzeichnisse/ortsrecht/satzung-der-landeshauptstadt-mai…

Wann ist die Hundesteuer in Mainz fällig?

Jahressteuer in vierteljährlichen Raten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; Nachzahlungen einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 8 Abs. 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.mainz.de/verzeichnisse/ortsrecht/satzung-der-landeshauptstadt-mai…

Wie melde ich meinen Hund in Mainz ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Hundehaltung schriftlich unter Angabe des Grundes beim Steueramt der Stadt ab (§ 3 Abs. 3). Anlass: Abgabe oder Verkauf des Hundes, Hund ist abhandengekommen, Tod des Hundes, Wegzug aus Mainz. Dazu: Hundesteuermarke mit der Abmeldung zurückgeben; Grund der Abmeldung angeben.
Quelle: www.mainz.de/verzeichnisse/ortsrecht/satzung-der-landeshauptstadt-mai…

Gibt es in Mainz eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Hund aus dem Tierheim Mainz (zwölf Monate), Begleithunde (Merkzeichen aG oder H), Rettungshunde und frühere Einsatzhunde oder Dienst-, Herden-, Tierschutz- und Artistenhunde. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.mainz.de/verzeichnisse/ortsrecht/satzung-der-landeshauptstadt-mai…

Brauche ich in Mainz eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Mainz gilt das Landesrecht von Rheinland-Pfalz: Das LHundG schreibt die Haftpflichtversicherung nur für Halterinnen und Halter gefährlicher Hunde vor (Listenhunde nach § 1 Abs. 2 und im Einzelfall gefährliche Hunde); sie ist auch Voraussetzung der Haltungserlaubnis (§ 4 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 4).
Quelle: landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-NNLRP00005E56/format/xsl/part/X

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://www.mainz.de/verzeichnisse/ortsrecht/satzung-der-landeshauptstadt-mainz-ueber-die-erhebung-von-hundesteuer-vom-1-3-2012.php.media/165639/satzung-der-landeshauptstadt-mainz-ueber-die-erhebung-von-hundesteuer-vom-1-3-2012.pdf

Kein offizielles Angebot des Landes Mainz. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Mainz.