Hundesteuer Mannheim 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim, gültig ab 01.01.2026.

Hundesteuer in Mannheim

pro Jahr · Stadt Mannheim · ab 01.01.2026
1. Hund
144 €/Jahr
ab 2. Hund
288 €/Jahrjeder weitere Hund
Listenhund
744 €/JahrKampfhund oder gefährlicher Hund

§ 5 Abs. 1 Buchst. a Hundesteuersatzung (PDF) · vom 29.06.2000, Neufassung beschlossen vom Gemeinderat am 18.11.2025 (Amtsblatt Nr. 51 vom 18.12.2025)

Anmelden: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlichErstes Jahr: anteilig, je Monat 12,00 € (1. Hund)Zwinger/Zucht: eigene Regel, siehe unten

Rechner

Was zahle ich in Mannheim?

Hundesteuer pro Jahr 144 €

Rechenweg

  1. 144 € = 144 € im Jahr (§ 5 Abs. 1 Buchst. a)
  • Fällig: einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids mit dem Jahresbetrag; bei Mehrjahresbescheiden jeweils zum 15.02 (§ 9 Abs. 2, 3).

Quelle: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim vom 29.06.2000, Neufassung beschlossen vom Gemeinderat am 18.11.2025 (Amtsblatt Nr. 51 vom 18.12.2025)

Schritt 1

Hund in Mannheim anmelden

Frist
innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich (§ 10 Abs. 1)
Hundemarke
Für jeden steuerpflichtigen Hund gibt es eine Hundesteuermarke (Eigentum der Stadt), gültig für die Dauer der Haltung. Außerhalb von Wohnung bzw. umfriedetem Grundstück muss der Hund sie sichtbar tragen. Züchter mit Zwingersteuer erhalten zwei Marken.
Marke verloren
Bei Verlust, Zerstörung oder Unbrauchbarkeit unverzüglich eine Ersatzmarke anfordern (schriftlich oder online); unbrauchbare Marke zurückgeben, eine wiedergefundene Marke ebenso die Ersatzmarke. Formular Ersatzmarke
Große Hunde
Wer einen Kampfhund hält, der älter als 6 Monate ist, braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Mannheim).

Schritt 2

Hund in Mannheim abmelden

Frist
innerhalb eines Monats nach Ende der Haltung, schriftlich; Hundesteuermarke zurückgeben (§ 10 Abs. 2, § 11 Abs. 5)
Wie?
schriftlich: Online-Formular der Stadt Mannheim oder PDF-Formular
Wann?

UmzugTod des HundesAbgabe des Hundes

Nachweise

Hundesteuermarke zurückschicken (oder angeben, dass sie nicht mehr vorhanden ist)bei Tod: Bescheinigung des Tierarztes oder Krematoriumsbei Abgabe ins Tierheim: Einlieferungsscheinbei Abgabe: Name und Anschrift des neuen Halters

Neuer Halter
Bei Veräußerung sind Name und Anschrift des Erwerbers anzugeben.
Geld zurück?
Zu viel gezahlte Hundesteuer wird auf das im Abmeldeformular angegebene Konto überwiesen.

Quelle: www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/verwaltung/aemter-fachbereiche-eig… · abgerufen 20.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Mannheim

Bürgergeld (SGB II) oder Sozialhilfe (SGB XII)

60 € im Jahr

Wer laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB XII oder SGB II erhält, zahlt auf Antrag 60 € im Jahr – nur für den ersten Hund, nicht für Kampfhunde oder gefährliche Hunde.

Quelle (§ 6 Abs. 2, § 8 Abs. 3): www.mannheim.de/sites/default/files/2026-03/Hundesteuersatzung_0.pdf · abgerufen 20.10.2026

Schwerbehinderung (Merkzeichen Gl, B, BL, aG, H)

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen Gl, B, BL, aG oder H dienen – nur für den ersten Hund.

Quelle (§ 6 Abs. 1 Nr. 1): www.mannheim.de/sites/default/files/2026-03/Hundesteuersatzung_0.pdf · abgerufen 20.10.2026

Rettungshunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde mit bestandener Rettungshunde- oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung bereitstehen; die Prüfung darf höchstens zwölf Monate zurückliegen.

Quelle (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, § 8 Abs. 2 Nr. 3): www.mannheim.de/sites/default/files/2026-03/Hundesteuersatzung_0.pdf · abgerufen 20.10.2026

Hunde aus dem Tierheim Mannheim

steuerfrei

Auf Antrag unbefristet steuerfrei: Hunde, die seit 01.01.2020 direkt aus dem Tierheim Mannheim oder einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Sitz in Mannheim aufgenommen wurden. Für Kampfhunde nur mit absolviertem Hundeführerschein. Ausgeschlossen, wenn der frühere Halter (oder jemand aus dessen Haushalt) den Hund zurücknimmt.

Quelle (§ 6 Abs. 1 Nr. 4): www.mannheim.de/sites/default/files/2026-03/Hundesteuersatzung_0.pdf · abgerufen 20.10.2026

Hundeführerschein (zwei Jahre steuerfrei)

steuerfrei

Wer mit dem Hund freiwillig einen Hundeführerschein (oder z. B. eine FCI-Begleithundeprüfung) besteht, zahlt für die beiden Jahre nach dem Prüfungsjahr keine Hundesteuer – je Hund eines Haushalts nur einmal. Antrag bis 30.06. des Folgejahres. Nicht für Kampfhunde (Ausnahme Tierheimhunde), gefährliche Hunde, Prüfungen vor 2016 oder gesetzlich vorgeschriebene Hundeführerscheine.

Antragsformular

Quelle (§ 6a): www.mannheim.de/sites/default/files/2026-03/Hundesteuersatzung_0.pdf · abgerufen 20.10.2026

Befreiungen und Ermäßigungen nur auf Antrag; maßgebend sind die Verhältnisse zu Jahresbeginn bzw. bei Beginn der Steuerpflicht. Treten die Voraussetzungen im Lauf des Jahres ein, gilt die Vergünstigung ab dem Ersten dieses Monats. (§ 8 Abs. 1)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Mannheim

Gefährliche Hunde
Kampfhunde: Hunde, bei denen wegen rassespezifischer Merkmale, Zucht oder im Einzelfall wegen Haltung oder Ausbildung von gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit auszugehen ist – insbesondere American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Gefährliche Hunde: Hunde, die durch ihr Verhalten eine Gefahr für Menschen oder Tiere erwarten lassen, z. B. bissige Hunde. (§ 5 Abs. 3, 4)
Zwinger, Zucht
Zwingersteuer auf Antrag für Züchter mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse, darunter eine zuchtfähige Hündin, wenn Zwinger, Zuchttiere und Welpen im Zuchtbuch einer Hundezüchtervereinigung stehen: 144 € je Zwinger. Nicht, wenn in den letzten drei Kalenderjahren nicht gezüchtet wurde; Bücher bis 31. März vorlegen; nicht für Kampfhunde/gefährliche Hunde. (§ 5 Abs. 1 Buchst. d, § 7)
Beginn
In Mannheim beginnt die Steuerpflicht am Ersten des Monats nach Haltungsbeginn; nur wenn die Haltung genau am 1. eines Monats beginnt, zählt dieser Monat bereits mit (§ 3 Abs. 1). (§ 3 Abs. 1)
Welpen
Steuerpflichtig frühestens nach Ablauf des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird; anzumelden innerhalb eines Monats nach Erreichen dieses Alters. (§ 3 Abs. 1, § 10 Abs. 1)
Pflegehunde
Lässt sich der Halter nicht ermitteln, gilt als Halter, wer den Hund mindestens drei Monate gepflegt, untergebracht, auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat. Alle Hunde eines Haushalts gelten als gemeinsam gehalten. (§ 2 Abs. 2, 3)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung endet. (§ 3 Abs. 2)
Fällig
einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids mit dem Jahresbetrag; bei Mehrjahresbescheiden jeweils zum 15.02. (§ 9 Abs. 2, 3)
Gewerbliche Hunde
Steuerpflichtig ist nur das Halten durch natürliche Personen, soweit es nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient. (§ 1 Abs. 2)

Landesrecht

Was Baden-Württemberg von Hundehaltern in Mannheim verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 12 Rassen
Sachkunde
nur Kampfhunde
Chip
nur Kampfhunde

Häufige Fragen

Hundesteuer Mannheim: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Mannheim?

144 € im Jahr für den ersten Hund (§ 5 Abs. 1 Buchst. a der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 744 € im Jahr.
Quelle: www.mannheim.de/sites/default/files/2026-03/Hundesteuersatzung_0.pdf

Bis wann muss ich meinen Hund in Mannheim anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bzw. nachdem der Hund drei Monate alt ist, schriftlich beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 10 Abs. 1). Das geht online unter www.mannheim.de/de/service-bieten/buergerdienste/buergerservice/online-buergerservice/anmeldung-zur-hundesteuer oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.mannheim.de/sites/default/files/2026-03/Hundesteuersatzung_0.pdf

Zahle ich in Mannheim im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 9 Abs. 1, § 3 Abs. 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 84 € für das erste Jahr.
Quelle: www.mannheim.de/sites/default/files/2026-03/Hundesteuersatzung_0.pdf

Wann ist die Hundesteuer in Mannheim fällig?

Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids mit dem Jahresbetrag; bei Mehrjahresbescheiden jeweils zum 15.02 (§ 9 Abs. 2, 3). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.mannheim.de/sites/default/files/2026-03/Hundesteuersatzung_0.pdf

Wie melde ich meinen Hund in Mannheim ab?

Melden Sie den Hund innerhalb eines Monats nach Ende der Haltung schriftlich; Hundesteuermarke zurückgeben beim Steueramt der Stadt ab (§ 10 Abs. 2, § 11 Abs. 5). Anlass: Umzug, Tod des Hundes, Abgabe des Hundes. Dazu: Hundesteuermarke zurückschicken (oder angeben, dass sie nicht mehr vorhanden ist); bei Tod: Bescheinigung des Tierarztes oder Krematoriums; bei Abgabe ins Tierheim: Einlieferungsschein; bei Abgabe: Name und Anschrift des neuen Halters.
Quelle: www.mannheim.de/sites/default/files/2026-03/Hundesteuersatzung_0.pdf

Gibt es in Mannheim eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Ermäßigung auf 60 € im Jahr für den ersten Hund bei laufenden Leistungen nach SGB II oder SGB XII; Befreiung für Schwerbehinderung (Merkzeichen Gl, B, BL, aG, H), Rettungshunde, Hunde aus dem Tierheim Mannheim, Brauchbare Jagdhunde (Nachsuche) oder Hundeführerschein (zwei Jahre steuerfrei). Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.mannheim.de/sites/default/files/2026-03/Hundesteuersatzung_0.pdf

Brauche ich in Mannheim eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Mannheim gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg: Keine landesweite Versicherungspflicht für alle Hunde. Wer einen Kampfhund halten will, braucht eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde – sie wird in der Regel nur mit Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung erteilt (§ 3 Abs. 1, Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Quelle: im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/pdf/…

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.mannheim.de/sites/default/files/2026-03/Hundesteuersatzung_0.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Mannheim. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Mannheim.